324 O 260/11 - 02.09.2011 - Apotheken Umschau gegen WDR

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Auf der WDR-Site finden wir die folgende Behauptung:

Eine andere Möglichkeit: Gibt es Werbung auf der Themenseite? Werden gar Produkte passend zur Krankheit angeboten? Bei der Webseite der Apotheken-Umschau ist das der Fall. Die Seite ist der Online-Ableger eines in Apotheken kostenlos erhältlichen Heftes (die Apotheker selbst zahlen an den Verlag dafür), das mit Anzeigen der pharmazeutischen Industrie gefüllt ist. Viele Artikel sowohl in der gedruckten als auch in der Online-Variante sind unkritisch und industriefreundlich. Es gibt zwar keine eindeutigen Empfehlungen von Präparaten – das wäre auch verboten – aber es werden Wirkstoffe genannt, die leicht dem in der Apotheke erhältlichen Medikament zuzuordnen sind.

Das war aber wohl nicht der Gegenstand der heutigen Verhandlung, obwohl auch hier ein falscher juristisch nicht haltbarer Eindruck entsteht.

Wir finden den Artikel „Medizin aus dem Internet – nicht immer unbedenklich“ von Marcus Bednaruk. …

Die Suche zur Gesundheit wird auf einige Seiten führen, die seriös sind. Aber auch auf viele, die schon ein passendes Präparat zur Krankheit oder ganz anderes verkaufen wollen. Hierzu gibt die Verbraucherzentrale auf den eigenen Seiten zehn Tipps, um Information von Kommerz zu unterscheiden. Kai Vogel fasst die wichtigsten Aspekte zusammen: „Man sollte darauf achten: Wie sieht es mit der Transparenz aus? Wer steckt dahinter? Wer ist der Anbieter? Ist das ein Unternehmen, ein Laie oder eine wissenschaftliche Institution zum Beispiel? Außerdem sollte man gucken: Ist die Werbung von der Information klar getrennt? Und wer ist der Autor dieser Information? Das ist sehr wesentlich. Und: Von wann ist die Information? Die Aktualität ist natürlich auch unerlässlich."
Und ein Blick ins Impressum zeigt dann schnell: Bei einigen Internetseiten ziehen im Hintergrund Pharmaunternehmen massiv über PR-Agenturen die Strippen – für Information mit Manipulation. Hier sollte man die Aussagen also mit doppeltem Misstrauen behandeln.
Gegendarstellung
Im Beitrag unter http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2010/kw49/1207/01_medizininfos_aus_dem_netz.jsp wurde unter Abbildung des Impressums unserer Online-Angebote unter www.apotheken-umschau.de wie folgt berichtet:
„Ein Blick ins Impressum zeigt: Bei einigen websites ziehen im Hintergrund Pharmaunternehmen massiv über PR-Agenturen die Strippen – für Information mit Manipulation."
Diese Darstellung ist unrichtig. Bei unseren Online-Angeboten ziehen nicht im Hintergrund Pharmaunternehmen über PR-Agenturen die Strippen.
Baierbrunn, 15.12.10 Dr. Jens Emmer, Hartmut Becker, Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG
Berichtigung
Im Beitrag unter http://www.wdr.de/tv/servicezeit/sendungsbeitraege/2010/kw49/1207/01_medizininfos_aus_dem_netz.jsp wurde unter Abbildung des Impressums der Online-Angebote der Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG unter www.apotheken-umschau.de wie folgt berichtet:
„Ein Blick ins Impressum zeigt: Bei einigen websites ziehen im Hintergrund Pharmaunternehmen massiv über PR-Agenturen die Strippen – für Information mit Manipulation."
Diese Behauptung berichtigen wir wie folgt:
Ein Blick in das Impressum der Online-Angebote der Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG zeigt nicht, dass bei einigen Websites im Hintergrund Pharmaunternehmen massiv über PR-Agenturen die Strippen für Information mit Manipulation ziehen.
Westdeutscher Rundfunk

Darüber wurde wohl heute gestritten.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG vs. WDR Köln

26.08.11: LG Hamburg 324 O 260/11 Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG vs. WDR Köln

Verfügungsverfahren.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Maatsch

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Dr. Engels
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche; Rechtsanwalt Michael Fricke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Verfügfungsverfahren 324 O 260/11

02.09.11: Berichterstatter Rolf Schälike

Der Vorsitzende Richter Andreas Buske: Wir finden, dass der Eindruck transportiert wird, dass die Kläger über .PR-Agenturen die Strippen ziehen. Wir finden nicht, dass Strippenziehen mal so mal so zu deuten ist. Der Eindruck ist unstreitig unwahr. Das mit den Strippenziehen ist richtig gestellt. Meinen … noch mehr Strippenziehen. Die Einflussnahme steht immer noch im Raume. Strippenziehen ergibt sich aus dem Impressum. Das hat sie geändert. Damit ist doch die Äußerung vollständig richtig gestellt. Strippenziehen hat wertende Elemente Ist relativ substanzarm. Was die Zur Werbung neben der Textberichterstattung. Dass ein anderer Werbepartner seine Werbung auch neben den Text stellen will, weil er auch solche Pillen herstellt … Oder geht das aus dem Text hervor? Wenn es um Tatsachen geht, dann hätten wir tatsächlich eine Rufbeeinträchtigung von erheblichem Gewicht. Wir haben ene Gegendarstellung, wo steht der Antragsteller hat recht. Meinungsäußerung, Tatsachengrundlage. Nach der Vorberatung hätten wir die Tendenz, die Klage abzuweisen.

Klägeranwalt Dr. Engels: Wir sehen tatsächlich bei einigen Internetseiten, dass Pharmaunternehmen die Strippen ziehen. Dieser Vorwurf wird der „Apotheken Umschau“ gemacht. Berichtigt wurde nur, dass man ns Impressum schauen sollte. Es wäre besser, gar nicht zu berichtigen. Es ist schlimmer geworden. Es ist die so genannte nicht schleichende schleichende Werbung. Klar. In der Tat. Das Problem, was will die Äußerung denn wirklich sagen? ,,, Information mit Manipulation. Es geht nicht um Werbung im text. Es geht um die Einflussname auf den redaktionellen Teil. Es entsteht der Eindruck, der Inhalt der „Apotheken Umschau stammt von der Pharmaindustrie. Das ist der Tatsachenkern. Die „Apotheken Umschau“ ist ein schwieriger Bereich. Aber 40 Jahre schon produziert. Die “Apotheken Umschau“ muss die Apotheken überzeugen, das Heft zu kaufen. Wenn, … dann ist der Vorwurf so schwer. Die „Apotheken Rundschau“ achtet schon vierzig Jahre lang darauf, dass keine Werbung .. . Der Rundfunkrat hat eingeräumt, dass es ein Fehler war.

Der Vorsitzende: … .

WDR-Anwalt Michael Fricke: Haben wir …

Justiziar des Klägers: Im Durchschnitt 15 Cent.

WDR-Anwalt Michael Fricke: Kurz zu dem Inhalt. Ich fine nicht den Tatsachenkern. Ein Blick ins Impressum zeigt, … . Dann wird gezeigt … . Nicht kommentiert. … . Es ist doch klar, dass im Impressum nicht steht, Pharma … .Wenn man das annimmt, dann eher der umgekehrte Schluss. … Die Schlussfolgerung bleibt, dass Strippen gezogen werden. … Frage, wie weit … . Wir können nicht sagen, die Gegendarstellung ist gleich einem Widerruf. Ist nicht so. Haben gerade diese Probleme fein … Kommt näher an … . Der Betroffene hat recht. Die Gegendarstellung der Pharma .. . Damit sagt die Redaktion … Attest … Man sieh das auch nicht im Impressum.

Der Vorsitzende: Frage mich, was wollte der Sender überhaupt sagen?

WDR-Anwalt Michael Fricke: Müssen Sie den Sender fragen.

Der Vorsitzende: Vielleicht Einigung? Überschrift rausnehmen … In einer der nächsten Sendungen sagen, …. Es entstand der Eindruck, dass die Pharmaindustrie Einflussnahme auf die ausübt.

WDR-Anwalt Michael Fricke: Die Sendezeit ist dafür zu schade. Vielleicht im Internet.

Klägeranwalt Dr. Engels: Vielleicht ist die Bereitschaft gewachsen. Der Rundfunkrat hat die Sendung schwer kritisiert. Sprach von groben handwerklichen Fehlern. Es gibt andere Berichte. Ich kann es mir vorstellen, dass die Bereitschaft größer geworden ist.

WDR-Anwalt Michael Fricke: … .

Der Vorsitzende: Wenn wir das auch sagen?

WDR-Anwalt Michael Fricke: Ob die Mitarbeiter mitmachen, weiß ich nicht.

Richterin Dr. Wiese: Ist der Beitrag immer noch abrufbar?

WDR-Anwalt Michael Fricke: Nein. Eine Unterlassungserklärung ist abgegeben.

Klägeranwalt Dr. Engels: …. Ist eine Unterstellung. Nicht mal im Impressum kann man das erkennen.

Der Vorsitzende: Auf den Weg mitnehmen.

WDR-Anwalt Michael Fricke: Mitnehmen immer. Aber Internet geht.

Der Vorsitzende zu Dr. Engels: Internet ist schön wirksam in die Breite.

WDR-Anwalt Michael Fricke: Irgendwann ist es aus dem Internet. … Dann müssen wir die Kostenfrage klären.

Der Vorsitzende: Wie viel wollen Sie?

WDR-Anwalt Michael Fricke: Es ist eine Frage, die klar mit nein beantwortet wird.

Der Vorsitzende: Die Sach- und Rechtslage wird ausführlich und umfassen erörtert. Kostenaufhebung würden wir Vorschlagen.

WDR-Anwalt Michael Fricke: … .

Klägeranwalt Dr. Engels: Ist Geben und Nehmen.

Der Vorsitzende: 40 : 60.

Klägeranwalt Dr. Engels und der Justiziar verlassen den Gerichtssaal.

Klägeranwalt Dr. Engels nach Wiedereintritt: Heute unter den Bedingungen keinen vergleich. Es kommt uns darauf an, dass im Fernsehen und im Internet … Kostenaufhebung. Würden wir mitmachen. Es geht um den Kern. Dieser ist angegriffen. Die Reaktionen des WDR waren nicht schön. Der WDR hat dem Parlament politisch gedroht, wir werden kritisch berichten, wenn … beschlossen wird. Aber mitnehmen kann ich.

Der Vorsitzende: Ergibt sich aus der mündlichen Verhandlung heraus.

Klägeranwalt Dr. Engels: … Köln .. Habe viel für die Pharma eingereicht

Der Vorsitzende: Nehmen mit. Wie lange? Vielleicht können sie miteinander telefonieren. Beklagtenvertreter erhält 14 Tage … . Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 14.10.11, 9:66, Saal B335. Schönes Wochenende.

14.10.11, Der Vorsitzende: Es ergeht ein Urteil: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 50.000 €.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit Hauptsacheverfahren 324 O 329/11

28.10.11: Berichterstatter Rolf Schälike

Verkündung

18.11.11: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000 €.

[bearbeiten] Hauptsacheverfahren 324 O 329/11

Hauptsacheverfahren 324 O 329/11 am 28.10.2011 verlor die Apotheken Umschau ebenfalls.

18.11.11: Urteilsverkündung: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Streitwert 10.000 €

[bearbeiten] Kommentar

Die Apotheken-Rundschau scheint sich in der Zensur zu üben:

Weitere Beispiele:

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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