324 O 251/09 - 29.05.2009 - Silvana Koch-Mehrin gegen Prozente

Aus Buskeismus

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Koch-Mehrin vs. F.A.Z.

29.05.09: LG Hamburg 324 O 251/09

Terminrolle 29.05.2009, Landgericht Hamburg, ZK 24


Korpus Delicti

Präsenz im EU-Parlament FDP-Politikerin Koch-Mehrin: Falsche Zahlen DruckenVersendenSpeichernVorherige Seite linkfurloneviewyiggwebnewsfacebookwongdeliciousdigg

23. April 2009 Die Europaabgeordnete Koch-Mehrin hat gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung darauf hinweisen lassen, dass sie von der Verwaltung des Europäischen Parlaments während der laufenden Wahlperiode bei 76,2 Prozent der Plenartagungen als anwesend registriert worden sei. Man dürfe die Tagungen der acht Monate, in denen Frau Koch-Mehrin in Mutterschutz war, nicht mitzählen. Selbst dann liege die Präsenzquote aber bei 54,6 Prozent.

In einer am Mittwoch im Europäischen Parlament vorgestellten Untersuchung von mehr als 900 Europaabgeordneten, über die die . F.A.Z. in ihrer Mittwochsausgabe berichtet hatten, war die Anwesenheitsquote der FDP-Politikerin unter Berufung auf die Parlamentsverwaltung auf 38,9 Prozent beziffert. Wie berichtet, wurde dabei der Mutterschaftsurlaub offenbar nicht berücksichtigt. Der FDP-Abgeordnete Alexander Graf Lambsdorff gibt an, er habe an 75,4 Prozent der Plenartagungen teilgenommen; in der Untersuchung war von 56,3 Prozent die Rede gewesen. Die Parlamentsverwaltung wollte auf Anfrage keine Zahlen nennen.

Quelle: FAZ.NET 23.04.2009

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Buske
Richterin am Landgericht: Frau Dr. Goetze
Richterin am Landgericht: Frau Ritz

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Damm & Mann, vertreten von Dr. Roger Mann
Beklagtenseite: Kanzlei Graef pp., vertren vo Dr. Ralf Oliver Graef

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

29.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike



Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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