324 O 230/09 - 10.07.2009 - Kahn-Klägerismus hilft Zensurregeln zu entwickeln

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Die Parteien haben sich nicht geeinigt. Am 20.11.09 kam er zu einer neuen Verhandlung. Die Parteien haben sich nicht geeinigt. Am 20.11.09 kam er zu einer neuen Verhandlung.
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'''Richter''' '''Richter'''

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Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

anwaelte.jpg

Kahn vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH und Heinrich Bauer Verlag

10.07.09: LG Hamburg 324 O 230/09, 324 O 261/09, 324 O 158/09, 324 O 11/09

Am heutigen Zensurfreitag sollten sich die Kanzlei Nesselhauf, vertreten von der Rechtsanwältin Frau Dr. Stephanie Vendt, sowie die Kanzlei Irion präsenzieren.

Treu dem Kahn-Klägerismus standen vier Kahn-Sachen an und vom Intensivkläger Mosley standen neun Sachen auf der Terminrolle. Die Mosley-Verhandlungen fanden nicht statt, so dass es ein reiner Kahn-Zensur-Freitag wurde.

324 O 230/09 Simone Kahn vs. M.I.G. Medien Innovation Gmbh

324 O 261/09 Oliver Kahn vs. M.I.G. Medien Innovation Gmbh

324 O 158/09 Kahn vs. M.I.G. Medien Innovation Gmbh

324 O 11/09 Kahn vs. Heinrich Bauer Zeitschriften Verlag

Mal war es Oliver, mal Simone Kahn. Damit dienten die vier Verhandlungen zur Entwicklung der Zensur-Bezahlregeln, welche allerdings außerhalb des Verständnisses der Pseudoöffentlichkeit liegen. Anwalthonorare waren Schwerpunkt der Beratung. Wie sind vier ähnlich gelangerte Verfahren zu honorieren, damit sich das Zensurbeghen anwaltlich rechnet?

Beteiligt waren daran Rechtsanwältin Frau Dr. Stephanie Vendt, Frau Dr. von Bassewitz und Herr Herrmann. Frau Dr. Stephanie Vendt erhielt Unterstützung von Michael Nesselhauf, welche fast die ganze Zeit im Zuschauerraum Platz genommen hatte.

Eine nette Basaratmosphäre.

Auch die Richter wechselten. Konstant blieb lediglich der Vorsitzende Andreas Buske.

Frau Dr. Goetze, Frau Ritz, Dr. Link und Herr Bergt fachsimpelten mit dem Vorsitzenden und den beiden klasse Anwältinnen.

Korpus Delicti

Zum Korpus Delicti erfuhr die Pseudoöffentlichkeit nicht viel. Mal waren es Bilder, mal Texte, die Familie Khan, Simone und Oliver, eine mögliche Schwangerschaft und die Kahn-Kinder ...

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Nesselhauf; R’in Dr. Stephanie Vendt
Beklagtenseite M.I.G.: Kanzlei Prof. Schweizer; RA Herrmann
Beklagtenseite Bauer Verlag: Kanzlei Klawitter; RA’in Dr. von Bassewitz

Von der Pseudoöffentlichkeit Aufgeschnapptes

Verhandlung am 10.07.09 in Sachen 324 O 230/09, 324 O 261/09, 324 O 158/09, 324 O 11/09

10.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Richter Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Goetze
Richterin am Landgericht: Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter: Bergt

324 O 230 /09 und 324 O 261/09

Die erste Verhandlung begann um 9:30. Das war der Pseudoöffentlichkeit unbekannt. Diese durfte lediglich die Schlussphase miterlebe,

09:50: Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben das mit verboten. Haben darüber nochmals beraten. Es ist die Geschichte mit Irina. Vielleicht können Sie, Frau Vendt, zurücknehmen?

Richterin Frau Ritz: Könnte was gewesen sein … aber vom Verbot erfasst.

Der Vorsitzender: Wir kriegen sie nicht zusammen. …

Beklagtenanwalt Herrmann: Wir haben gesagt, wozu wir bereit sind.

'Der Vorsitzende: Kriegen wir hin. Mit den Partei-Vertretern wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörteert. Anträge werden gestellt. Im Einvernehmen mit den Parteievertretern erfolgt die Verkündung einer Entsheidung im Tenor am Diesntag, 14.07.09, 12:00, Raum B332. Wir haben die Fahnenstange herausgeholt.

Beklagtenanwalt Herrmann: Wir sind am Ende der Fahnenstange.

Der Vorsitzender: Machen Sie Kaffeepasue. Wir müssen die Besetzung wechseln.

14.07.2009 Verkündung durch Richterin Ritz:

324 O 261/09 Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 25.05.09 wird bestätigt mit der Maßgabe, dass in Ziff. 1 "Oliver und Simone Kahn ist ein eingespieltes gemeinsames Team ... in Liebe zu klären .... haben Karriere aufgebaut, Familie gegründet ... " in Klammern gesetzt wird. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

324 O 230 /09 Urteil: Die einstweilige Verfügung vom 06.05.09 wird bestätigt mit der Maßgabe, dass in Ziff. 1 "Oliver und Simone Kahn ist ein eingespieltes gemeinsames Team ... in Liebe zu klären .... haben Karriere aufgebaut, Familie gegründet ... " in Klammern gesetzt wird. Die Antragsgegnerin hat die weiteren Kosten des Verfahrens zu tragen.

324 O 158/09

Nach der Verkündung von sechs Sachen wurde Kahn weiter verhandelt.

Der Vorsitzende: Wir sind der Auffassung, dass eine besonders schwere Rechtsverletzung vorliegt. Wie haben die Vorläufersache 324 O 536/04.

Kommentar RS: Scheint ein verstecktes Urteil zu sein. Im Internet haben wir es nicht gefunden.

Der Vorsitzende liest aus dem Urteil und kommentiert: … Mutmaßung einer Schwangerschaft …. Schwangerschaftgeschichten sind unzulässig. Man kann selbst entscheiden, wann das der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird. Wir haben 20.000 gegeben, das OLG 30.000. Die Intensität ist diesmal schwächer. Damals wurde die Verbindung 2003 mit der Verbindung 2004 verglichen. Wir haben kein Kind-Eltern-Verhältnis, auch kein Druckmittel gegen Oliver. Es kommt alles gedämpfter daher. Wir haben den Wiederholungsfall.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Das ist geldentschädigungserhöhend.

Beklagtenanwalt Herrmann: Ist ja egal. Wir haben ein anderes Ereignis. Es gab viel Ereignisse seit 2004. Es gibt gemeinsame Auftritte.

Der Vorsitzende: Da wird sie schwanger?

Beklagtenanwalt Herrmann: Sie haben gesagt, Schwangerschaftsberichterstattung ist eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Hier wurde nur die Frage gestellt, ob sie schwanger sei. Diese Wortberichterstattung kann nicht mit 2004 verglichen werden.

Der Vorsitzende: Kommt gedämpfter daher.

Beklagtenanwalt Herrmann: Die Vermutung darf ich doch aufstellen. ... Bei Unterlassung kann ich ja sagen, geht aber nicht bei Geldentschädigung.

Richter Dr. Link liest aus dem OLG-Urteil vor: … … private Intimsphäre … Die Schwangerschaft ist gerade in den ersten Wochen bestimmten Risiken ausgesetzt. Mutmaßungen .... .

Beklagtenanwalt Herrmann: Hier werden keine Gerüchte verbreitet.

Der Vorsitzende: Sie werden gestreut.

Richter Dr. Link lacht: Wenn das nicht ein Gerücht ist, was ist dann ein Gerücht? … Baby zur Versöhnung … Steht hinter dem Lächeln ein süßes Geheimnis?

Beklagtenanwalt Herrmann: Geheimnis kann sein, dass ein Kind geplant ist.

Der Vorsitzende: Wollen Sie gar nicht zahlen, Herr Herrmann?

Beklagtenanwalt Herrmann: Gar nicht. Es ist ein anderer Fall.

... .

Der Vorsitzende: Wie viel wollen Sie, Frau Vendt haben?

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wenn es einen Vergleich gibt, dann weniger ... .

Der Vorsitzende zu Richter Dr. Link: Was sagst Du?

Richter Dr. Link: Gar nichts.

Der Vorsitzende: … OLG …

Beklagtenanwalt Herrmann: OLG kann „gar nichts“ entscheiden.

Der Vorsitzende: Verkündung einer Entscheidung am 21.08.09, 9:55, Saal B335.

28.08.09: Verkündung. Es ergeht ein Urteil: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.000,00 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte 15/25 und die Klägerin 7/25 zu tragen. Der Streitwert wird auf 22.000,00 Euro festgestezt.

324 O 11/09 – Anwaltshonorar-Basar

Es ging um die Anwaltsgebühren. Die längste Verhandlung am heutigen Tage.

Der Vorsitzende: Der schlimmste Fall des ganzen Tages.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Finde das ganz spannend.

Der Vorsitzender: Es geht nicht um die selbe Angelegenheit. Es geht auch um den Streitwert. Wie viel zahlen Sie, Frau von Bassewitz freiwillig?

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Wir haben schon freiwillig gezahlt.

Der Vorsitzende: Wie viel oben drauf?

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Es ist ja nur ein Fall, der beispielhaft ist. Für die …, die ich habe. Die Zusammenrechnungsfrage finden wir am spannendsten. Wir wissen es, aber wie sieht es die Kammer?

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Normalerweise trennen wir Bild und Text nicht. Hier war es aber eine Ausnahmesituation. Bei Exemplare hatten die gleichen Bilder.

Richterin Ritz: So habe ich das zumindest verstanden. Die Zahlen sind gleich für Simone und Oliver. Neues Blatt und dasselbe für …

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Habe gestern geschaut. Da ist ein Rechenfehler drin. Neues Blatt 35.000 gegen Oliver und Simone. Wir haben gesagt 25.000 mal zwei 50.000. Das Foto zusammengerechnet 80.000

Der Vorsitzende: Sie haben 180000 gemeint.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Habe die Fotos als eine Angelegenheit betrachtet …

Richterin Ritz: und drauf gelegt.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Nein. War in … weiß man nicht genau Da war ein Rechenfehler. Haben gezahlt 2.714.

Richterin Ritz: Können … wusste nicht, das der Streitwert …

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Wollte nicht, dass die 600 vollkommen untergehen.

Richterin Ritz: Insgesamt für die Neue Post 2.714,05 nach einem Streitwert von 180.000.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Simone 20.000, Oliver 80.000. Oliver kriegt de´mnach weniger. Ergibt sich aus den Anlagen, dass der Text … gezahlt für Oliver und Simone. Das ist die Zusammenrechnung. Wüsste nicht, wieso das keine gemeinsame Sache ist.. BGH-Entscheidung … .Es ist nicht vorgetragen worden, wie die Auftragserteilung war.

Der Vorsitzende: Das machen wir, wie die Auftragserteilung war, und erheben Beweis.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: … zweckmäßig … .

Der Vorsitzende: … noch mal zurückgewiesen. Wenn man nicht zueinander kommt. Können Sätze schreiben … Hertz … Das Landgericht wird Gelegenheit erhalten, sich mit der Frage der Revision auseinanderzusetzuen. … Können so ins Protokoll diktieren und Frau Vendt könnte … .

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Der BGH hat über keinen Fall entschieden, wenn es zwei Antragsteller gibt. Immer nur zu Wort und Bild. Diese ganze nicht Personen einheitliche Beauftragung gilt für Mieter, Opfer von Verkehrunfällen. Es gibt keine Entscheidung beim Persönlichkeitsrecht. Beim Persönlichkeitsrecht geht es nicht, dass Oliver für Simone Anträge stellt.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: … Können doch jemanden beauftragen.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wenn sie in einer Klage etwas zum Benehmen des Mannes schreiben, dann ist nicht sichergestellt, dass die Frau es nicht erfährt.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: … es geht um öffentlich bekannte Tatsachen … Wir haben das Informationsmaterial und trennen das von Simone und Oliver. Es kann sein, sie verstehen sich nicht, wollen keine gemeinsamen Termin. Ich weiß es nicht, wie die Beziehungen sind.

Der Vorsitzende: Herrmann sagt, es ist eine Liebesbeziehung.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Sagen alle. Es steht Simone frei, einen anderen Anwalt zu nehmen.

Richterin Ritz: … Gebührenordnung … Verkehrsunfall ist der Klassiker. Wir wissen nicht, das einzuordnen ist. Bei Verkehrsunfällen ist es auch unterschiedlich. Wir haben den BGH so verstanden, dass bei fisseliger Kleinarbeit, es alles Einzelfälle sind. Das ist die minimale Quintessenz, die wir aus dem Urteil ziehen können. Aber wie gesagt, anhand dieses Falles können wir nicht das klären. Es sind drei Fälle.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: .. wir bekommen viele Fälle … Es kann sein, dass Simone und Oliver getrennt handeln wollen, nicht um den Gegner zu schikanieren.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Ich darf dem anderen Partner nicht Details sagen, die ich von Oliver erlange. Wie kann ich das schriftsätzlich trennen?

Richterin Ritz: Es können unterschiedliche Akten sein. Die Frage ist, wie wird abgerechnet?

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Ist doch etwas anderes, wenn ich einen neuen Fall bekomme. Die Fälle sind so eng miteinander verknüpft. Brauche ich noch Mal fünf Stunden. Die Streitwerte werden addiert. Da haben Sie Ihren Vorteil. Muss nicht noch en Mal telefonieren, getrennt mit Simone und Oliver. Kenne Ihre Mandanten icht. Weiß nicht, wie es läuft.

Der Vorsitzende: Es ist eine Einzelfallentscheidung, sagt der BGH.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: … .

Der Vorsitzende: Wir machen den Streitwert höher. Man trifft nicht genau.Sie tragen vor, vor drei Jahren waren es 30.000. Angenommen, gut, dann 40.000. … schlagen einen Streutwert vor … würde angemessen aussehen. Titelseite, Hemmungseffekt. Glaube nicht, dass Sie Rechtsicherheit bekommen.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Kann nicht allein entscheiden. Die Justiziarin ist nicht erreichbar.

Der Vorsitzende: … 6.000 …. 2.500 …

Bauer-Anwältin von Bassewitz: … vielleicht können Sie nachrechen …

Richterin Ritz: Haben die 600. Die Zahlen, die hier rumschwirren, sind nicht gegen die ….

Der Vorsitzende: Haben nicht gerechnet, … die Sätze. Ein Satz …

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Es sind zehn Passagen, dann wäre Streitwert mal zehn?

Der Vorsitzende: Machen wir nicht. Wir geben Rabatt.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Der Artikel wird zerfleddert in zehn Passagen.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Gucken uns genau an. Ich achte sehr darauf, dass es keine Doppelverbote gibt. … zählen wir als eins.

Richterin Ritz: Wir streiten nicht darum, ist es eine Äußerung oder sind es zehn Äußerungen. Wie schauen, wie groß ist der Artikel, zentral angeordnet auf der Seite, Titelüberschrift. Überschrift wird anders bewertet als eine Passage imFließtext.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Wir wollen nicht für jede Passage 10.000.

Die Referendarin verlässt den Raum, Nesselhauf verlässt den Raum.

'Es wird weiter hin und her fachgesimpelt über die zentrale Zensurfrage: ANWALTS-HONORAR

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Dass man sich über die Gegenstandwerte vortrefflich streiten kann, ist … .

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Über die gegenstandwerte möchte ich nicht streuten. Es geht um die Zusammenfassung. Die Gegenstandwerte würde wir kürzen, woanders höher setzen, wie auf einem Basar. Wir werde immer nicht genau wissen …

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir sehen es gerade anders. Fotos waren 25.0000 vor zwei Jahren.

Der Vorsitzende: Liegt an der Größe der Fotos. Sie haben recht, Frau Bassewitz. Es ist etwas wie auf dem Basar. Wenn es besonders fies ist, dann gibt es eins drauf.

Die Referendarin kommt wieder den Raum, Nesselhauf kurze Zeit danach.

Der Vorsitzende: Wenn wir alle Sachenherausnehmen, landen wir bei 1.800. … 17.8000. Habe alles rausgenommen. Zwei Anträge stellen zwei Kläger.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Berlin, zwei ….

Richterin Ritz: Wir haben Text und die Online-Version, Unterlassungsanspruch und Gegendarstellung, Wort und Bild.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Gibt es ein Urteil?

Der Vorsitzende: Autor und Verlag wird etwas höher.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Wir haben etwas 700 Urteile. Es gibt kein Urteil, wo es m zwei Antragsteller geht.

Der Vorsitzende: 2000 Euro, 2/3 und 1/3?

Der Vorsitzende: Verlag und Autor ist eine andere Situation als Oliver und Simone.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Haben nicht zu viel verboten. … Soll nicht erpresserisch klingen. Ich kann nicht entscheiden.

Kahn-Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Machen wir auf Widerruf.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Ich würde ungern auf Widerruf. Muss das erstmal besprechen.

Der Vorsitzende: Wie soll verfahren werden?

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Verkündung aussetzen.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertreterinnen wurde die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Die Kläger-Vertreterin übergibt den Schrfitsatz vom 06.07.09. Dazu wollen Sie etwas erzählen?

Richterin Ritz: Es sind Rechtsausführungen … können nicht entscheiden ….

Der Vorsitzende: Wir können auch eine neuen Termin auf Anruf einer Partei festlegen. Wir können gleich einen neuen Termin festlegen.

Bauer-Anwältin von Bassewitz: Schaue, ob wir uns einigen können und teilen Ihnen das mit.

Der Vorsitzende: Das ist gut. Nach sechs Monaten wird abgelegt und weggelegt. Die Kammer unterbreitet eine Vergleichsanregung: Die Beklagte zahlt an den Kläger 2.000 EUR Von den Kosten des Rechtsstreit solle der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3 tragen. Die Partei.Vertreterinnen sagen zu, der Kammer mitzuteilen, ob eine nichtstreitigen Regelung möglich ist. Beschlossen und verkündet: ... weitere prozessanleitende Anordnung von Amtswegen nach Mitteilung seitens der Partei-Vetreterinnen. Wir wissen es nicht. Bedanken uns. Ein schönens Wochenende.

Erneute Verhandlung am 20.11.09 in Sachen 324 O 11/09

Die Parteien haben sich nicht geeinigt. Am 20.11.09 kam er zu einer neuen Verhandlung.

324 O 11/09 -Fortsetzung des Feilschens auf dem Anwaltshonorar-Bazar

Richter Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Gabriele Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Link

20.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Kommentar

11:00 war der Kahn-Zensurspuk vorbei. Der heutige Nesselhauf-Zensurfreitag in Hamburg war allerdings noch nicht beendet. Noch ein Fussballer, der Herr Caillas hatte sich bei dieser Zensurkanzlei angemeldet. Die RievierSport Online GmbH war die Beklagte. Der Antragsgegnernwalt fehlte bei diesem Theater -> mehr

Haben wir heute etwas von der Realisierung/Durchsetzung des Lizenzvertrages von Oliver Kahn erlebt? Die Persönlichkeitsrechte Prominenter werden vermarktet und verwertet, d.h. kommerzialisiert. Herhalten muss das Grundgesetz, Art. 1 Menschenwürde. Wer am Markt nicht mitspielt, unterliegt der Zensur, und wird darüber zu Kasse gebeten.

Lizenzordnung Spieler

Wir finden im Internet Hinweise zur Linzenzordnung von Spielern. Was Oliver Kahn unterschrieben hat, wissen wir alledings nicht.

In der Lizenzordnung Spieler finden wir:

Die [Lizenz]Verträge müssen eine Vereinbarung enthalten, wonach der Spieler dem Verein oder der Kapitalgesellschaft oder ihm von ihr beherrschter Gesellschaften die Verwertung seiner Persönlichkeitsrechte überträgt und erklärt, diese keinem anderen übertragen zu haben. Die Übertragung der Verwertungsrechte bezieht sich auch auf den Bereich aller gegenwärtigen und künftigen technischen Medien und Einrichtungen einschließlich der Multimedia - Anwendungen (Internet, Online-Dienste etc.). Dies gilt insbesondere für die vom Verein oder der Kapitalgesellschaft veranlasste oder gestattete Verbreitung von Bildnissen des Spielers als Mannschafts- oder Einzelaufnahmen in jeder Abbildungsform, besonders auch hinsichtlich der Verbreitung solcher Bildnisse in Form von Spielszenen und/oder ganzer Spiele der Lizenzligamannschaft, um somit durch öffentlich- und/oder privatrechtliche Fernsehanstalten und/oder andere audiovisuelle Medien die erforderlichen Nutzungen zu ermöglichen und sie dem Ligaverband und dem DFB zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einzuräumen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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