324 O 203/11 - 17.06.2011 - Falsche eidesstattliche Versicherung kein Kapitaldilikt

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Im Internet finden wir Interessantes über den Kläger:

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nach Informationen von WELT ONLINE gegen den Finanzchef von Gazprom in Deutschland. Felix Strehober steht unter Verdacht, eine falsche Versicherung an Eides Statt abgegeben zu haben. Er hatte 2007 beim Landgericht Köln behauptet, niemals für die Stasi in der DDR gearbeitet zu haben.

Wegen der Abgabe einer falschen Versicherung an Eides Staat musste sich Gazprom-Manager Felix Strehober vor dem Amtsgericht Köln verantworten. Am 2. Oktober 2008 wurde das Verfahren „gegen eine Geldauflage eingestellt“, sagte die Kölner Staatsanwältin Breloer der WELT mit. Zur Höhe wollte sie keine Angaben machen. Die Einstellung erfolgte nach Paragraf 153 a der Strafprozessordnung. Dabei sieht die Staatsanwaltschaft trotz vermuteter Schuld von der Erhebung einer öffentlichen Klage ab. Nach Auskunft des Amtsgerichts hat Strehober die Auflage zwischenzeitlich erfüllt. (Az.: 536 DS 308/08) Quelle: www.welt.de - 22.08.2008

Stasi-Filz beim russischen Gasmonopolisten: Außer dem Chef der Pipeline-Firma NEGP, Matthias Warnig, sollen weitere Gasprom-Manager früher für die Staatssicherheit gearbeitet haben. Die Kritik am Engagement Gerhard Schröders für das Unternehmen geht weiter und könnte in einer Gesetzesreform münden. Quelle:www.spiegel.de 17.12.2005

Als die Richter des Landgerichts Köln dann Auszüge aus seiner Stasi-Akte vorgelegt bekamen, schalteten sie die Staatsanwaltschaft ein.(Az.: 72.Js.92/08) Quelle:m.welt.de

Thema der heutigen Verhandlung ist 1984 von George Orwell.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Felix Strehober ./. Axel Soringer AG

LG Hamburg 324 O 163/11 Felix Strehober , Direktor. Finanzen und Controlling. GAZPROM Germania GmbH. ./. Axel Soringer AG


Richter

Vorsitzender Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Dr. Maatsch
Richter am Landgericht: Dr. Link

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; Rechtsanwalt Dominik Höch
Beklagtenseite: Kanzlei Damm & Mann; Rechtsanwalt Dr. Nieland

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 203/11

17.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Andreas Buske: Hat schon ein …. solch dein langer Schriftsatz.

Klägeranwalt Dominik Höch: Habe den Schriftsatz an diesem Dienstag erhalten.

Es entfacht sich eine Diskussion, wann, wer, welchen Schriftsatz erhalten hat.

Der Vorsitzende: Finden Einiges, was für den Kläger spricht. Es gibt kein tagesaktuelles Ereignis. Eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte nicht. Die Straftat war nicht ganz so schlimm. Der Bekanntheitsgrad des Klägers hält sich in Grenzen. Die erhöhte Aufmerksamkeit bei Google erhöht die Breitenwirkung. Frage, gibt es Möglichkeiten sich zu einigen.

Springeranwalt Dr. Nieland: … .

Klägeranwalt Dominik Höch: Es ist ein interessanter Punkt. In der BGH-Entscheidung spielt dieser keine Rolle. Der Weg meines Mandanten … ist anders.

Der Vorsitzende: Au ch für den beklagten streitet vieles. Es ist eine wahre Tatsachenbehauptung. Archiv war zulässig Der Zeitablauf … ist nicht lange her. Die Online-Archive als solche sollen nicht überschätzt werden. Das sagt das Bundesverfassungsgericht. Ambivante Faktor ist auch nicht Persönlichkeitsrecht verletzend. Der Kläger nimmt eine bedeutende Stellung in einem Wirtschaftsunternehmen ein.

Klägeranwalt Dominik Höch: Zur Ambivalenz. Ein großes Minus auf der einen Seite, ein großes Plus auf der anderen Seite. Wir haben die Sedlmayer-Entscheidung. Es stellt sich die Frage, wie darf man über ein Ermittlungsverfahren berichten. Wenn wir weiter denken über das Ermittlungsverfahren. Welches erledigt ist. Allein der Umstand, dass gegen den Kläger ermittelt wurde, reicht nicht. Es bleibt immer etwas hängen. Es geht hier nicht um eine allzu schwere Straftat. Es ist nie über das Ermittlungsverfahren hinaus gegangen. Das heiß, muss verzichtet worden sein. Allein die Nennung des Ermittlungsverfahrens … .

Richter Dr. Maatsch: Verstehen wir schon. Die Fälle unterscheiden sich. Sind davon ausgegangen. Die Tatsachen sind unstreitig. Die Straftat ist nicht festgestellt. Kann anders liegen. Die Umstände sind unstreitig. Hätten wir nicht die Situation der klassischen Vwrdactsberichterstattung .. .

Klägeranwalt Dominik Höch unterbricht: Das ist das, weswegen ich es bedaure. … Im Ergebnis … möchte dem Schriftsatz nicht vorgreifen. … Bei Einstellung nach § 153 gilt die Unschuldsvermutung. Es stellt sich die Frage: Was darf … wie sind die Regel, dass darüber berichtet werden darf.

Springeranwalt Dr. Nieland: Der Brocken ist, ob ein falscher Eindruck entsteht. Zum Archiv stellt sich die Frage, durfte berichtet werden und darf man jetzt berichten. Darf es im Online-Archiv bleiben. Es ist nicht anders als im Sedlmayer-Fall. Gilt das nur für Kapitalverbrechen oder auch für Bagatellen? Die Presse erfüllt einen Auftrag. Muss für alle Straftäter gelten. Das ist es … Informationsfreiheit. Wenn ich dazu beitragen soll, dass auch Medien zur Meinungsbildung beitragen, dann soll ich selektieren? Grenzziehung kann ich nicht ziehen. Muss ist …

Klägeranwalt Dominik Höch: Wurde aufgefordert. Es wird festgestellt, steht noch Online. Bitte kostenlos. Zur Freiheit der Presse. Wenn es zu entscheiden kommt, dann BGH. Dem BGH haben dazu sechs Zeilen gereicht. Deswegen will ich nur sagen, der Aspekt, den Sie nennen, ist nur einer. Nehmen wir den Fall, jemand steht in … . Bei Google an erster oder zwanzigster Stelle. Spielt keine Rolle.

Springeranwalt Dr. Nieland: Diese Argumente haben wir alle gehört bei W.W und M.-M.L.

Klägeranwalt Dominik Höch: …. Das … grundsätzlichen Unterschied. Wir haben keine strafrechtlich verurteilte Tat. Wie spielen auf einem anderen Level. Sie haben eine schöne Entscheidung, … .

Springeranwalt Dr. Nieland: … Man kann das, was der BGH entscheiden hat, nicht beschränken auf Mord oder Totschlag.

Klägeranwalt Dominik Höch: Gut. O.k. Wir werden nicht zusammenkommen.

Der Vorsitzende: Wie lange dürfen Sie das vorhalten? Zehn Jahre? Oder doch, dass die historische Wahrheit nicht mehr vorgehalten werden darf

Springeranwalt Dr. Nieland: … ..

Klägeranwalt Dominik Höch: Das Problem ist, dass das menschliche Gehirn meist so denkt. Es ist egal, ob zehn Jahre oder fünf oder … Es bleibt eine Bemakelung.

Springeranwalt Dr. Nieland: … Man kann das, was der BGH entscheiden hat, nicht beschränken auf Mord oder Totschlag.

Kommentar RS: Was weiß Herr Rechtsanwalt Höch vom menschlichen Hirn und von Bemakelung? Schuster bleib bei deinen leisten, sprich nur von deinem Hirn!

Richter Dr. Maatsch: Wir haben es vier Jahre lang.

Klägeranwalt Dominik Höch: Ich möchte Schriftsatzfrist bekommen für den Schriftsatz, den ich erst … bekommen habe.

Der Vorsitzende: Spannende Frage.

Springeranwalt Dr. Nieland: Ab das auch bei Sedlmayer so wäre?

Der Vorsitzende: Wir hatten schon Anti-Sedlmayer-Verfahren. So gut, dass nicht Mal in Berufung gegangen wurde. Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtsalge ausführlich und umfassend erörtert. Der Klägervertreter erklärt, habe den Schriftsatz erst am 14.06.2011 erhalten. Gut, dass wir noch nicht gesagt haben, um welche Rechnung es geht. Wir werden erkennen, ob dieses Feuerwerk … diesen Eindruck. Wenn im Schriftsatz etwas steht, was uns umstimmt, werden wir wieder eröffnen. Beschlossen und verkündet:

1. Der Klägervertreter kann auf den Schriftsatz vom …. Bis zum 15.07.2011 erwidern
2: Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 12.08.2011, 9:55, Saal B335.

Kommentar RS: Demnach kann man wohl sagen, falls die Verhandlung nicht wieder eröffnen wird, die Kammer die Klage abweisen wird.

Kommentar

Anstatt Orwells 1984-Verhältnisse einzuklagen, wäre es wünschenswerter, wenn die früheren Stasi-Offiziere zur Aufarbeitung der DDR-Diktatur beitragen würden.

Das Gegenteil passiert. Mit rechtsstaatlichen Mitteln mutieren wir in Deutschland Heute hineien in eine Diktatur. Ehemalige Stasi-Offiziere sind daran beteiligt. Allerdings nicht nur die Stasi-Offiziere. Diese werden unterstützt, zum Teil überboten von Anwälten, Geschäftemachern, Politikern und sonstigem Ewiggestrigen.


Videos zu Tätigskeit von Szasi-Offizieren

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.Kategoeire:Archiv

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