324 O 168/08 - 16.10.2009 - Frau u. Herr Deuling wussten nicht, dass sie als IM "Petra" und IM "Bob" von der Stasi gefuehrt wurden

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

bundesbuerger.jpg In den Stasi-Akten gibt es die Vorgänge IM „Petra“ und IM „Bob“. Zugeordnet werden diese IMs in den Stasiakten den beiden Klägern, einem Ehepaar. Darüber schrieb der Historiker Georg Herbstritt, Mitarbeiter der Gauck-Birthler-Jahn-Behörde, in seinem Buch „Bundesbürger im Dienst der DDR-Spionage“ Eine analytische Studie, Verlag Vandenhoeck & Ruprecht.

Der Kläger, in Bonn tätig für DIE LINKE, schreibt an seinen Anwalt am 17.04.11:

Sehr geehrter Herr Jipp,
das können Sie bitte für die juristische Auseinandersetzung mit Schälike zu den Akten nehmen. Meine Familiengeschichte und meine "Deportation" kennen sie ja.
Wir haben schon ganz andere Kaliber geschafft. Das ist jetzt nicht mehr der Fall Gelb, sondern der Fall Rot.
"Leider" wurde das Faustrecht abgeschafft, sondern würde ich Ihren Hamburger Zeitgenossen auf Säbel herausfordern.
Siehe >Niklas Forster - Fragmente der europäichen Geschichte >: erscheint im Mai bei Shaker Media.
Mit freundlichem Gruß

Ein netter Grund nun doch über die interessanten Gerichtsverfahren zu berichten.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Frau und Herr D. ./. Georg Herbstritt u. Vandenhoeck & Rubrecht

LG Hamburg 324 O 168/08, 169/08, 170/08, 171/08 Frau und Herr D. ./. Georg Herbstritt u. Verlag Vandenhoeck & Rubrecht

Wir berichteten über die erste Verhandlung am 12.09.2008. Heute wurde der Zeuge Gerhard Behnke, Stasi-Offizier a.D. befragt.


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Andreas Buske
Richterin am Landgericht: Ritz
Richter am Landgericht: Dr. Link

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Helmuth Jipp
Beklagtenseite: Kanzlei Weberling; Rechtsanwalt Prof. Weberling

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 168/08, 169/08, 170/08, 171/08

16.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Der Vorsitzende Andreas Buske: Alle Sachen werden gemeinsam verhandelt. Herr Gerhard Behnke ist als Zeuge geladen.

Nach Belehrung und Befragung zur Person.

Beweisbeschluss …. Dass sie aussteigen wollten

Zeuge Gerhard Behnke: Ich kann eine Erklärung abgeben, wie das zu Stande gekommen ist, was hier zur rede steht. Ich war bis 1977 in der Abteilung 1 der HVA tätig Am Ender der Zeit 1972 bis 1977 war ich dem Außenministerium der DDR zugeordnet als Diplomat. In der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn. Bis 1977-78 hatte ich nichts mit der Abteilung II zu tun. Dinge, die sich später zur Abteilung IIzugefügt haben, nichts zu tun. In Bonn hatte ich viele persönliche … des Botschafters. Habe Parteien beobachtet, analytisch die Parteien beobachtet, deren Entwicklung. Das Verhältnis BRD-DDR, insbesondere bezüglich der SPD. Ich habe keine konkrete Erinnerungen an deutsche Orte. Ich war z.B. gast auf dem mannheimer Parteitag der SPD, in der Baracke der SOPD. Sie haben mich als Mitarbeiter der Ständigen Vertretung in Bonn kennen gelernt. In dieser Zeit habe ich gelegentlich die DF. Kennen gelernt. Mich habe sie als Mitarbeiter der Ständigen Vertretung kennen gelernt. Mic hat es interessiert, dass sie in der SPD bearbeitet haben. Persönliche Gespräche über . Von mir erfuhren sei, was … .. was bei uns alles passiert. Es war eine bewegte Zeit, der Grundlagenvertrag war unterzeichnet. In dieser Zeit fiel das Kennen lernen und die besagten … . Danach verließ ich die Ständige Vertretung und wechselte wieder in den Dienst für die HVA. Das mit den Parteien in der Bundesrepublik war aufgearbeitet. Es lag nahe, das ich aus Bonn kam. In dieser Abteilung fand ich einen Vorgang mit den Namen D. Das führte ich darauf zurück, dass ich aus Bonn mitgeteilt habe, dass ich ein Kontakt zu den D gefunden habe, wie zu anderen. In der Abteilung II [das ist die Abteilung, die sich mit der Aufklärung in en Parteien der BRD, insbesondere der SPD beschäftigte] wurde das, wie andere fiktive Vorgänge geführt. Und genutzt, um andere wichtigere Vorgänge abzudecken., abzulegen unter dem Namen … Ich habe mich nicht drum gekümmert. Es war völlig unwichtig für mich. Es waren unbedeutende Informationen. Hatte mit anderen, muss sagen, wichtigeren Dingen, zu tun. Habe zwischenzeitlich ein-zwei Mal mit ihnen gesprochen aber nicht in der Bundesrepublik, sondern im Ausland, wo sie Urlaub machten. Er arbeitete bei der Partei, später bei der Ebert-Stiftung. Sie arbeitet in der Bundestag-Fraktion der SPD. Es war zu hören, was so vorging . es gab ein Zusammentreffen in Athen, absolut zufällig. Das war 1988. War dort nicht als Mitarbeiter der Abteilung II. Ich war im Auftrag der Leitung in Athen in der Botschaft. Hatte keine direkten Beziehungen zur Abteilung II. Und habe in Athen beide getroffen. Wo, weiß ich nicht mehr. Vermutlich in einem Restaurant. Zufällig beim essen. Es stellte sich heraus. Dass das Verhältnis Bundesrepublik – DDR ziemlich zugespitzt war und die Positionen der D. hatten sich zugespitzt. Auch bei den beiden. Es kam zu einer wörtlichen Auseinadersetzung. Wie warten mal ab, die DDR ist so wie so am Ende. Ich ´hatte eine andere Meinung. Macht’s gut. Wir haben uns keine Schädel eingehauen. Beiden war es nicht bewusst, dass ich dem Ministerium angehöre. Sie kannten mich als Diplomaten. Sonst hätte sie die Finger möglicherweise von mir gelassen. Das Treffen im Restaurant war zufällig.

Richter Dr. Link:' Bis 1977 waren Sie in der Abteilung 1 der HVA tätig. Funktion?

Zeuge Gerhard Behnke: Einfacher Mitarbeiter.

Der Vorsitzende: Sie hatten mitgeteilt, dass sie aussteigen wollten. Wo waren sie eingeschrieben?

Zeuge Gerhard Behnke: Wie ich gesagt habe, ich kenn diese Erklärung nicht. Mit … , keine Ahnung. Wenn es unser Verhältnis als Diplomaten ging. Mussten vermuten, wenn ich … . Wenn sie aus diesem Verhältnis heraus, dass sie die tatsache, dass wir … .politische Auseinadersetzungen … . Vielleicht meinten sie das mit dem Aussteigen.

Der Vorsitzende: Wurde über die Staatssicherheit gesprochen in Athen?

Zeuge Gerhard Behnke: Nein. Im Gegenteil. Er erzählte viel über die SPD, deren Position der wandelnden Annäherung. Ich hatte natürlich eine andere Position, als die, die sie vertraten. Läuft vieles schief. Es hatte keinen Sinn, das Essen, den urlaub zu versauen. Einzelheiten kann ich nicht … .Es hatte keine Sinn, Kräfte zu vergeuden. An mehr kann ich mich nicht erinnern. Muss sagen, alles das, was 1977 warm kann ich nicht sagen. Kann ich mir nur so erklären, dass ich aus Bonn berichtet habe an mein haus. Vermutlich ist daraus ein fiktiver Vorgang entstanden. Habe mir das so erklärt. Habe selbst berichtet aus anderen Quellen, die wir schützten, die es viele gab.

Der Vorsitzende: War es Vorgang . oder war es Vorgang SPD?

Zeuge Gerhard Behnke: Weiß ich nicht mehr. Es gab andere, da weiß ich es. Die D. haben zu diesem Vorgang gedanklich, zumindest mit ihrem Namen eine Rolle gespielt.

Der Vorsitzende: 1989 lange her. Haben auch hier gesessen. Haben Sie Infromationen gefunden, die sie selbst für … halten?

Zeuge Gerhard Behnke: Kann ich nicht mehr sagen. Man lern als Diplomat sehr viel Leute kennen. Die Vorgänge liegen 20-30 Jahre zurück. Das Erinnerungsvermögen verringert sich einigermaßen.

Richterin Ritz: Sie haben vom Treffen 1988einen Beweis. Gab es noch ein Treffen?

Zeuge Gerhard Behnke: Bin 1995 in Karlsruhe von der Bundesanwaltschaft vernommen worden. Wurde von Treffen gesprochen Habe meine Aufzeichnungen geprüft. Bundesstaatsanwalt W. Billbruck – in unserem Prozess damals – Habe korrigiert. Das Treffen war 198 .. .

Richterin Ritz: Waren andere Personen am Treffen beteiligt?

Zeuge Gerhard Behnke: Denke ja. Waren nicht allen in Athen tätig. Geschickt von der HVA. Ich habe jemanden gebeten, dass ein anderer mitkommt. Hat in der Sache keine Bedeutung. Habe Hilfe angefordert in den Auseinadersetzungen mit den D. Er war älter, hatte mehr politische Erfahrung.

Richterin Ritz: Also gab es zwei Treffen.

Zeuge Gerhard Behnke: Kann sein. Zwei Treffen, zwei Termine. Vielleicht am gleichen Tag. Summiere das als ein reffen.

Richterin Ritz: Wer war es?

Zeuge Gerhard Behnke: Herr Horst Jänicke. Leider verstört. Habe ihn gebeten mir zu helfen. Er war mein Vorgesetzter. Hat nichts genutzt.

Richterin Ritz: Um es verständlich zu machen. Was heißt, hat nichts genutzt?

Zeuge Gerhard Behnke: Ich brauchte Argumentationshilfe. Dass wir zusammen bleiben auf der politischen Ebene, was früher war. Haben beide, Herrn Jänicke nicht anders kennen gelernt als Diplomat.

Der Vorsitzende: Als HVA nicht?

Zeuge Gerhard Behnke: Als HVA nicht. Geht niemanden etwas an.

Richterin Ritz: Habe verstanden. Es war zufällig.

Zeuge Gerhard Behnke: Ich habe sie getroffen wissend, dass sie da sind. Sogat in Österreich. Ich wusste das. Ihnen gegenüber war das organisiert. Ich hatte genug Kleute bei der SPD, so dass ich wusste, wo sie sind, ohne dass sie es wussten. … redest Mal mit ihnen. Diese Gespräche waren teilweise verbunden mit meiner beruflichen Tätigkeit.

Richterin Ritz: Versuche zu verstehen. Zusammenbleiben mit der politischen … . Wenn zufällig.

Zeuge Gerhard Behnke: Wenn politisch … Vielleicht nicht politische Ebene. Beide waren Politiker. Habe ihnen gegenüber eine Politik vertreten. Wenn es zu solchen harten Auseinadersetzungen, wie in Athen, auf der politischen Ebene kommt, dann hat es keinen Zweck. Die hatten es auch so gesehen.

Richterin Ritz: Nach Vorberatung der Daten sollte Sie gesagt haben, 1977/78 … Hier steht: Ich hatte die Eheleute D. in Athen getroffen. Sie wollten aussteigen. … Es stellte sich heraus, dass ich die Eheleute D. nicht umstimmen und weiter zur Zusammenarbeite bewegen konnte.

Zeuge Gerhard Behnke: Es ist vermutlich die Aussage, die ich 1996 gemacht habe. Dazu muss ich folgendes sagen. Gegen mich und einige Kollegen lief ein Ermittlungsverfahren. Früher ein Verfahren. Das Urteil ab 1990. Das wurde 1995 vom Bundesverfassungsgericht zu Nullung erklärt, dass die Angehörigen der HVA nicht strafrechtlich verfolgt werden. Bis zu diesem Moment waren wir aussagepflichtig. Konnten nicht verwerten. Waren auch Bürger, alles Bundesbürger der alten Bundesrepublik. Also wurde wir zu Aussagen vorgeladen. Erinnere mich daran. Habe gesagt, so schnell und unkompliziert wie möglich zu beenden, weil vermutlich noch mehr Ermittlungen bevorstanden. Deswegen habe ich die Aussagen gemacht, die mit dem tatsächlichen Ablauf abliefen. Werde ich heute nicht wieder, nicht wiederholen. Habe Aussagen gemacht, damit das schnell beendet wird. Das Ermittlungsverfahren gegen D. wurde schnell eingestellt. Was ich damals bestätigt habe, würde ich heute nicht tun..

Richter Dr. Link: Ist eine schwere Belastung für die Eheleute D.

Zeuge Gerhard Behnke: Das stimmt. Es ist eine Belastung, eine enorme Belastung Es war eine Belastung, was mit vorgehalten wurde. Streite in Karlsruhe nicht ab, bestätigte das, damit die Dinge schnell über die Runde kommen. Anders kann ich mir das heute nicht mehr erklären. Mache zusätzlich … Ein Motiv zu bestätigen damals war, dass den Ermittlungsbehörden bekannt war, dass der Vorgang keine Bedeutung hatte. Deswegen ist es mir leicht gefallen zu sagen, bitte, wenn sie das so vorlegen, dann bestätige ich das. Meine Bekanntschaft mit den Eheleuten D war aus meiner Tätigkeit in Bonn. Andere sind mir nicht bekannt.

Der Vorsitzende: Noch Fragen, Herr Dr. Weberling?

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Welche Rolle spielte Herr Jänicke als Sie ihn in Athen zur Hilfe gerufen haben?

Zeuge Gerhard Behnke: Hat es Bedeutung für das, was wir hier tun?

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Müssen Sie mit überlassen.

Zeuge Gerhard Behnke: Hat mit dem Vorgang nichts zu tun. Hatte nichts mit der Abteilung II zu tun. Hatte Schule … .

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Stellvertretender Leiter der HVA-Schule in Gosen? Wer wat stellv. Leiter der HVA-Schule in Gosen?

Zeuge Gerhard Behnke: War ich.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Was war [Horst] Jänicke?

Zeuge Gerhard Behnke: War, wenn ich mich richtig erinnere Rentner.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Er war nicht General?

Zeuge Gerhard Behnke: Nachher war er General.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Auch in Athen?

Zeuge Gerhard Behnke: Nein.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: In Karlsruhe. Die Verteidigung von Frau D. hat von sich aus eingeräumt, dass das Treffen in Athen 1988 die Zusammenarbeit wieder auffrischen sollte. Auf S. 17 des Verteidigers in der Ermittlungsakte steht: Zur ihrer Tätigkeit … politische Zusammenarbeit. Nach 1977sind Sie da geworden?

Zeuge Gerhard Behnke: Referatsleiter IV.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Welche Abteilung?

Zeuge Gerhard Behnke: Abteilung II.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Wie sind Sie zum Vorgang D. gekommen?

Zeuge Gerhard Behnke: Irgendein Mitarbeiter … .

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Kennen Sie Johannes Gensel?

Zeuge Gerhard Behnke: Kenne ich.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Waren Sie in Urlaub in Jugoslawien?

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Möchte, dass wir beim bewesithema bleiben.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Sagt, habe 1191 der Staatssicherheit Berlin aufgebunden.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Sie können nicht den ganze Leitung…

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Das Beweisthema möchte ich entwickeln.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Können Sie nicht entwickeln.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … .

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Können Sie nicht … den Zeugen. Stellen Sie den Antrag.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Stelle, dass … geführt wurde als …

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Halte das für einen Ausforschungsantrag.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: In Bezug auf die Fakten, die wir vorgetragen haben.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: … sonst sitzen wir hier bis 17:00. Gegen die Glaubwürdígkeit können Sie nachfragen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Habe gehört, dass die MfS-Offiziere nur die Wahrheit sagen. Ich stelle den Antrag …

Der Vorsitzende: Wir müssen beraten.

Zeuge Gerhard Behnke: Verstehe nicht, was das soll. Kann die ganze Struktur erklären. Kenne natürlich den Mitarbeiter Gensel. Wie lange … unbedeutende .. . Ich selbst war stellv. Abteilungsleiter in Gosen. Da war die Schule und ein bisschen was anderes. Die Abteilung 16 war mit >Sitz in Gosen. Jänicke war zu dieser Zeit Rentner und hat als Berater an der Schule gearbeitet. Wir beide sind in Athen gewesen. Wir hatten nicht den Auftrag der Abteilung II. Wir haben zufällig das Ehepaar D. getroffen. War wirklich zufällig. Dann Angehörige der Botschaft. Dann kam das, was hier raus kam. In Jugoslawien in Urlaub. Ja das ist morgen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Sie haben erklärt bei der Aussage der Bundesstaatsanwaltschaft, nur das, was vorgelegt wurde. Was wurde vorgelegt?

Zeuge Gerhard Behnke: Weiß ich nicht.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Es ist Ihnen nicht vorgelegt worden?

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Das ist neuer Vortrag.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … ist alles bestätigt, was vorgelegt wurde. Es wurde nur die Karten… vorgelegt. Ist neu … .

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: … .

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Bei uns ist in freien Stücken ausgesagt worden.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Wenn Sie sagen , es ist anders gewesen, dann tragen Sie das dem Gericht vor.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … .

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Vielleicht beanstande ich das.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: In der Ermittungsakte …. Die wir beigezogen haben möchten …

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Wird nie passieren.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … .

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Meine dringende Bitte, halten Sie nichts vor, was dem Gericht nicht bekannt ist.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … .

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Können Sie nicht vorhalten.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Sie sind zur Wahrheit verpflichtet.

Der Vorsitzende: Mir egal. Wenn Sie sich nicht mehr erinnern.

Zeuge Gerhard Behnke: Es war ein Vorgang, den ich selber iniziiert habe. Habe gesagt, es wird bestätigt, ist o.k. und weg damit. Ob das Papier vorgelegt wurde oder nicht, kann ich nicht mehr sagen.

Der Vorsitzende: Haben Sie noch Fragen, Herr Weberling?

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Habe noch viele Fragen. Werde Sie zitieren. Haben den Vorgang selbst geführt. War funktionsbedingt verfasst. Haben Sie das ausgedacht?

Zeuge Gerhard Behnke: Habe das vorhin erklärt. Funktionsbedingt. Habe theoretisch mit der Funktion zu tun. Ein paar mehr Vorgänge als diesen fiktiven Vorgang hatten wir schon.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Habe Bedenken, Herr Vorsitzender, dass der ganze Schriftsatz hier vorgetragen wird. Dann sitzen wir wirklich hier bis 20:00. Wir haben nur mit einem Zeugen … 1988/89.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Ich habe die Aussage des Verteidigers.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Hat damit auch nichts zu tun.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Den Kontakt wieder aufzunehmen. Wurde nut eine Karteikarten vorgelegt.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Wird bestritten. Es ist nicht Gegenstand des Beweisbeschlusses.

Zeuge Gerhard Behnke: Kann ich nicht bestätigen. Weiß es nicht mehr.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Damit Herr Jipp mich nicht ständig unterbricht, beantrage ich die Beziehung auf die Substantiierung in unserem Schriftsatz.

Richterin Ritz: Ach, Prof. Weberling!

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Weiß ich. Stelle den Antrag. Sie können ablehnen.

Der Vorsitzende: Was sollen wir jetzt machen?

Richterin Ritz: Weiß ich auch nicht.

Zeuge Gerhard Behnke: Bin ich verpflichtet, dazu etwas zu sagen?

Der Vorsitzende: Nein. Wir machen jetzt ein kurze Pause.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Das ist Zwangsausforschung.

15:25 Die Richter verlassen den Saal.

15:46 Dr. Link möchte die Tür zumachen.

Der Vorsitzende: Wir sind der Auffassung, dass wir einen Beweisbeschluss nicht benötigen. Wir wissen es nicht genau. Alles, was uns zum Beweisthema geführt wird, kann hier gefragt werden. … nicht substantiiert vorgetragen. Deswegen fragen Sie weiter.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Die Akte D. ist 1964 angelegt worden Da waren Sie nicht stellv. Leiter. Sie hatten Mitarbeiter … gehabt. Hat Gensel D. gekannt?

Zeuge Gerhard Behnke: Kann ich nicht ermessen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Sagen Ihnen die Decknamen „Bob“ und „Petra“ etwas, um wen es sich handelt?

Zeuge Gerhard Behnke: Ja. Aber die Klarnamen sind unbekannt. Man konnte bei der HVA nicht mit Klarnamen operieren. Nur mit Decknamen. Diese Decknamen waren zudem fiktive, von mir geführte Vorgänge.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Was haben Sie noch für Mitarbeiter gehabtr? Sagt Ihnen Schulz was?

Zeuge Gerhard Behnke: Wollen nur HVA darlegen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Haben Sie den Namen gehört? Schulz … Langewisch Haustechnik, war Mitarbeiter, Referent.

Zeuge Gerhard Behnke: Ja.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Es gibt das Referat 4. Referatsleiter IV sitzt hier als Zeuge.

Zeuge Gerhard Behnke: Natürlich kenne ich den Mitarbeiter. Haben den Herrn Gensel.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Sie haben vorhin gesagt, 1978 haben Sie sich mit D. in Jugoslawien getroffen.

Zeuge Gerhard Behnke: Weiß ich nicht mehr.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Dass Gensel mit ihm 1978 nach Jugoslawien gefahren ist, wissen Sie nicht mehr..

Zeuge Gerhard Behnke: Weiß ich auch nicht mehr.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Gab es ein konspiratives Treffen in der Kladanowskistraße (?) in Pankow.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Staune um Ihren Langmut, Herr Vorsitzender. Das ist nicht Auskundschaftung. Wenn Sie sich nicht ans Beweisthema halten, dann ist die Frage unzulässig. Wahrscheinlich leist der Kollege aus dem Ermittlungsverfahren vor, welches das Gericht nicht bekannt ist.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Haben Sie Herrn D. in dieser konspirativen Wohnung getroffen?

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Beanstande diese Frage und bitte, einen Bewesibeaschluss zu fassen.

15:57: Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt 16:02: Nehmen Sie Platz. Herr Zeuge, wir haben Sie so verstanden, dass Sie D. als Diplomat getroffen haben. Das war nicht schwer. Nur als Diplomat?

Zeuge Gerhard Behnke: Ja.

Der Vorsitzende: Deswegen, Herr Weberling … ein Beweisthema zu haben. Wenn sogar in einer konspirativen Wohnung als Diplomat .. . Selbst wenn mit Herrn D …. Nicht glauben.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … Das ist eine Zeitpunkt, in dem die Wahrheit durchkommt. Sind im Lügen geschult. Vielleicht ist es eine Offiziersehre, mit der man ohne oder mit etwas Anstand durchkommt. Wir haben die Akte der Bundesstaatsanwaltschaft beantragt und zitieren. Wenn wir die Akte beilegen würden, dann würde sich herausstellen, dass hier alles falsch ausgesagt wird. Sie haben sich auch das zweite Mal von sich aus an die Bundesstaatsanwaltschaft gewandt.

Der Vorsitzende: Ist das substantiiert?

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Dann soll die Kammer sich die Substantiierungs… überdenken.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: … es sind alles Dinge, zu denen ich mich nicht äußern kann. Können Sie die Akte mir … .

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Muss ich sehen.

Richterin Ritz: Der Zivilprozess ist einen Parteienprozess. Der Vorhalt des vorsätzlichen Dummhaltens geht vorbei.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Habe ich nicht Ihnen gegenüber gesagt. In der Akte steht: habe ich Kollegen D. in der DDR getroffen, einmal im Jahr.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Ist unerheblich.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … Sollen sich nur auf konkretes Thema beziehen.

Der Vorsitzende: Stimmt es, haben Sie sich einmal im Jahr in der DDR getroffen?

Zeuge Gerhard Behnke: Kann das nicht bestätigen. Kann mich nicht erinnern. … Wir waren beide in einer Position, wo beide keine Beziehungen zum Ostblock haben durften. Waren beamte … Mit wem und in welcher Wohnung getroffen, kann ich mich beim besten Willen nicht mehr erinnern.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … Gab es Kontakte zu D über Kohlberger?

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Die Frage ist unzulässig Ist nicht im Beweisbeschuss.

Zeuge Gerhard Behnke: Der Zeuge hat ausgesagt, dass es Gespräche nur auf politischer Ebene gab … funktionsbedingt. Natürlich darf ich die Frage stellen, ob Papiere weiter geleitet wurden.

Zeuge Gerhard Behnke: Natürlich dürfen Sie das fragen. Habe keine Erinnerung daran, welche Person etwas über die D. gesagt hat.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Nehmen Sie die Nachsicht, die das gericht mit ihm übt. Es heißt, die Frage ist unzulässig.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Einstieg-Ausstieg ist zulässig zu fragen, ob … .

Zeuge Gerhard Behnke: Es ist möglich, dass Herr Kohlberger mir bekannt ist. Kann das nicht ausschließen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Hat das Ehepaar D. eine Deckadresse geahbt?

Zeuge Gerhard Behnke: Das kann ich nicht sagen, weil ich damitn nicht befasst war.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Der Referatsleite 4 weiß nicht, wie die Verbindung zu dem Ehepaar D. lief.

Zeuge Gerhard Behnke: Sogar, wenn es so wäre, könnte ich das nicht sagen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: … .

Der Vorsitzende: Haben gesagt, die D. waren nicht eine solche große Nummer. Deswegen … .

Zeuge Gerhard Behnke: Natürlich hatten wir technische Verbindungen

Der Vorsitzende: Es sind technische Verbindungen.

Zeuge Gerhard Behnke: Ob die D. damit befasst waren mit den technischen Verbindungen, würde zu dem fiktiven Vorgang gar nicht passen. Wenn .. Es ist möglich, dass die Abteilung 16 an den Kohlberger mit dem Wunsch an sie heranzutreten ist, nach Athen zu fahren, um sie zu treffen. In Athen im Auftrag der HVA … D. zufällig zu treffen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Mit dem Schiff gefahren zu den D.?

Zeuge Gerhard Behnke: Bin nicht beriet, dazu auszusagen.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Weshalb?

Zeuge Gerhard Behnke: Kann mich nicht erinnern. Athen hat viel Wasser. Erinnere mich … an das Gespräch im Restaurant.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Das Gespräch fand statt auf einem Schiff, zufällig? Bin mit der Frage … . Sagt Ihnen der Deckname „Sense“ was?

Zeuge Gerhard Behnke: Fällt mir nichts ein.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Das ist der Deckname von Kohlberg. Abteilng 2?

Zeuge Gerhard Behnke: Kann dazu nichts sagen.

Der Vorsitzende: … .

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Habe nur eine Frage. Sie haben eingangs erzählt vom fiktiven Vorgang, um andere zu schützen. Zum Motiv bei der Bundesstaatsanwaltschaft haben Sie gesagt, war nicht so wichtig. Sie sind auf alle Vorgänge, die vorgehalten wurden, eingegangen. Wenn Sie die D. belastet haben, um andere zu schützen, kann das ein weiteres Motiv gewesen sein?

Zeuge Gerhard Behnke: Würde sagen, ja. Ist zwar zweideutig, was ich sage. Ist wirklich so. In der Tat hat es etwas mehr gegeben als diesen fiktiven Vorgang.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Hat aber nicht genutzt.

Zeuge Gerhard Behnke: Es hat Personen gegeben mit Decknamen, und die es wichtig war zu ecken als Quellen. Weiß nicht, ob der Kollege besseres Wissen hat, einer bstimmten Quelle nicht zuzuordnen.

Der Vorsitzende: Ist es zutreffend, dass Informationen einer wichtigeren Quelle unter einem Namen abgelegt wurden, damit sie nicht als Informanten einer wichtigen Quelle erschienen?

Richterin Ritz erklärt diese Suggestivfrage populär: D.h. ob Informationen, die in dem Vorgang D. anderen Personen zugeordnet sind unter D. abgelegt wurden.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Habe noch eine Frage. Sie haben von fiktiven Quellen gesprochen und wichtige Quellen abzusichern. War “Sense“ alias Kohlberger zur Absicherung zuständig?

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp funkt dazwischen.

Zeuge Gerhard Behnke: Habe mein Gedächtnis abgefragt. Kann mich nicht erinnern. Darf ich noch eine Bemerkung machen zum Protokollieren. Wurde gefragt bei der Bundesstaatsanwaltschaft. Vorgelegt .. . Habe meine Erinnerung gefragt. Nichts ist vorgelegt worden. Vorgelegt wurden mir die Karteikarten. Meinte damit, was mir vorgetragen wurde. Bitte das zu korrigieren.

Richter Dr. Lik diktiert: Habe Missverständliches, Unzutreffendes gesagt. … etwas gesagt wurde … Nur das habe ich bestätigt.

Der Vorsitzende: Ist ordentliche diktiert worden?

Zeuge Gerhard Behnke: Ja.

Der Vorsitzende: Die Parteivertreter verzichten auf das Vorspiele. Der Zeuge wird um 16:34 entlassen. Sollten Beweis würdigende Schriftsätze eingereicht werden?

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Denke, es ist von Nöten. Drei Wochen nach Erhalt des Protokolls.

Der Vorsitzende: Zeit … Ist ins Protokoll diktiert. Damit ist es bestätigt. Wir wollen uns kurz beraten.

Der Vorsitzende nach Wiedereintritt: Wir fühlen ns missverstanden. Wir haben die entsprechenden Akten nicht beigezogen, weil wir nicht viel mehr bekommen als in den Schriftsätzen steht. Andere Beweismittel sind nicht vorhanden.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Nicht, dass es in en Akten steht, sondern … Inhalt.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Vorgelegt .. Stasi-Offiziere, Stasi-Akten, Staatsanwaltschafts-Akten. Wenn Sie das aus den … .

Der Vorsitzende: Das finden wir nicht. da haben wir … ein bisschen … dann haben wir Zeit.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Wir haben Akten, Zeugen, Herr … Ist im Raum. Wir haben Übereinstimmung. … Herr Jipp sagt, Statistikbogen ist … nicht. Wenn Sie das sehen, ergibt sich die Bedeutung, die die Kläger IM „Bob“ un IM „Petra“ hatten. Es ist kein Widerspruch. Die Berechtigung … es ist ein wissenschaftliches Werk. Wenn die Kammer das so versteht, … Die Klage ist abzuweisen.

Der Vorsitzende: So. Können einen vergleich machen. Beispielsweise, einen UVE abgeben und schrieb en, sind geführt worden.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Sie können das als Kammer vorschlagen. Wir müssen darüber nachdenken.

Der Vorsitzende: Denken Sie darüber nach.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Ich lass darüber nachdenken. Muss meine Mandanten fragen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Doch. Möchten, dass das entscheiden wird.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Ich überlege, wo ich Ihre Äußerung sehr ernst nehme … Statsistikbogen.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Kann dem Kollegen auf die Sprünge helfen.

Der Vorsitzende: …. Dass die Kläger von der Staatssicherheit als IM’s geführt wurden.

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Nachdenken.

Der Vorsitzende: Da haben wir Zeit, unser Protokoll fertig zu stellen,. Die Parteien sagen binnen zwei Wochen zu, ob die Sache nicht streitig erledigt wird.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Kosten?

Der Vorsitzende: Was ist mit den Kosten?

Beklagten-Vertreter Prof. Weberling: Über die Kosten mag die Kammer entscheiden. Er wird die Kosten keinesfalls trage. Gegeneinander aufheben, lässt sich darüber nachdenken. Wenn wir uns über die Kosten nicht einigen, bleibt prozessual nichts weiter übrig, als dass die Kammer ..

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Ja, in der Tat.

Der Vorsitzende: Für die Kosten kann die Kammer gemäß § 91a ZPO entscheiden. Die Partei-Vertreter sagen binnen zwei Wochen zu, ob eine solche Regelung möglich ist. Stellungnahme bis zum 30.11.2009.

Kläger-Vertreter Helmuth Jipp: Wenn das Protokoll daist.

Richterin Ritz: Dann stellen Sie einen Verlängerungsantrag.

Der Vorsitzende: Verkündung einer Entscheidung am 18.12.09, 9:55 im Saal B335.

05.02.2010: Der Klage wird stattgegeben

Urteil 324 O 171/08

Urteil 324 O 171/08 von 05.02.2011 W.D. vs. Georg Herbstritt:

Tenor:

I. Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250:000,00 €; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) zu unterlassen,
in Bezug auf den Kläger zu behaupten und/oder zu verbreiten, behaupten und/oder verbreiten zu lassen;
1. von. den 46 bei Müller-Enbergs beschriebenen, besonders ergiebigen IM der HVA kommen die Folgenden auch in der vorliegenden Studie unter den 499 West-IM vor): W. D. (IM „Bob");
2. (faktisch bliebe es bei einer mäßigen Informationsausbeute, die Konopatzky) mit solchen Spitzenquellen wie … dem Referenten im SPD-Bundesvorstand W.D. (IM „Bob") kontrastiert, die für die HVA weit ans ergiebiger waren.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
III. Das Urteil ist zu Ziffer I. gegen Sicherheitsleistung in Höhe von € 20.000,- und zu Ziffer II- gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Und beschließt: Der Streitwert wird auf € 20.000,- festgesetzt.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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