324 O 167/11 - 01.07.2011 - RA Dr. Sven Krueger verlangt Zensur der Internet-Archive

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BERICHT


Ulrich Marseille ./. www.sueddeutsche.de GmbH

LG Hamburg 324 O 167/11 Ulrich Marseille ./. www.sueddeutsche.de GmbH

Vorabe wurde eine ähnliche Sache 324 O 166/11 Ulrich Marseille ./. Jochen Hoff, betreiber von www.duckhome.de verhandelt.

Corpus Delicti

Wahrscheinlich dieser Artikel in www.sueddeutsche.de vom 12.04.2002, welcher über Google einfach gefunden werden kann.

Ulrich Marseille Examen günstig zu kaufen gesucht

12.04.2002, 19:06

Von Horst Monsees und Jens Schneider

Der Spitzenkandidat der Schill-Partei bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt macht nicht nur mit seinen Kliniken von sich reden.

(SZ vom 13.04.2002) - Nach seiner Tätigkeit gefragt, hat der Hamburger Millionär Ulrich Marseille der Süddeutschen Zeitung einmal mit einem selbstverliebten Unterton erklärt, er sei nun ein "hoch dotierter Arbeitsloser".

Ein „hoch dotierter Arbeitsloser“

In diesen Wochen kämpft der hochaufgeschossene Unternehmer in Sachsen-Anhalt, wo es bundesweit die höchste Rate an Arbeitslosen mit bescheideneren Bezügen gibt, als Frontfigur der Schill-Partei um den Einzug in den Landtag.

Die zu Jahresbeginn neu gegründete Partei hat für ihn eine ungewöhnliche Konstruktion gewählt. Auf der Kandidatenliste für den Landtag kommt das einstige CDU-Mitglied - liebstes Hobby: Fliegen - nicht vor, aber er tritt als ihr "Spitzenkandidat" an. In der heißen Wahlkampfphase hat die Partei ihre Plakate mit Parolen zur inneren Sicherheit und seinem Konterfei - und dem Hamburger Innensenator Ronald Schill eher im Hintergrund - flächendeckend über das Land verteilt.

In Sachsen-Anhalt war der Name des Unternehmers Ulrich Marseille lange schon ein Begriff, bevor er in die Politik einstieg. Vor allem die Rechtsstreitigkeiten zwischen der Marseille-Kliniken AG und dem Land haben seinen Ruf geprägt. Das Krankenhaus-Imperium hat er maßgeblich aufgebaut, heute ist er Hauptanteilseigner und sitzt im Aufsichtsrat des Unternehmens.

Der 46 Jahre alte Marseille hatte Volkswirtschaft, Sozialwissenschaften und Jura studiert, bevor er im Alter von 29 Jahren eine Firma zum Betrieb eines privatwirtschaftlichen Pflegeheims gründete.

Theorie und Praxis

Recht und Ordnung zählen zu den Vorlieben Marseilles. Das Recht nimmt er regelmäßig für sich in Anspruch, um bei vermeintlichen Ungerechtigkeiten gegen seine Person und sein Unternehmen prozessieren zu können. Früher wollte der Polit-Neuling gerne Rechtsgelehrter werden - und sogar mit unrechten Mitteln.

Anfang der 80er Jahre unterzog sich der gebürtige Bremerhavener der einstufigen Juristenausbildung an der Universität Bremen. Die Besonderheit des Reform-Studiums lag darin, dass Theorie und Praxis eng miteinander verwoben waren. Der Student pendelte ständig zwischen Hörsaal, Seminar und Anwaltskanzlei. Am Ende der Ausbildung musste er eine wissenschaftliche Arbeit anfertigen.

Marseille, der damals noch Ulrich Hansel hieß, fiel jedoch im Abschlussexamen durch. Ihm blieb eine zweite und letzte Chance. Nun tat Marseille etwas, was in bemerkenswertem Kontrast zu seinem heutigen zentralen Programmpunkt Recht und Ordnung steht: Er versuchte sich den Abschluss zu kaufen. Per Zeitungsinserat im Hamburger Abendblatt hoffte er eine geeignete Person zu finden, die ihm für Geld ein hieb- und stichfestes Abschlusswerk zu Papier bringen würde. "Kompetente Dienstleistung von Mensch zu Mensch" - diesen Grundsatz definiert er später zum Erfolgskern seiner Klinik-Gesellschaft.

Doch die Anzeige wurde entdeckt, und die unredliche Geschichte flog auf. Wegen versuchter Täuschung beendete das Bremer Prüfungsamt Hansels zweiten Examensanlauf, wie ein Beteiligter heute bestätigt. Der Geschasste tat, was er später noch oft tun sollte, er klagte - vor dem Verwaltungsgericht. Zwar verpflichteten die Richter die Behörde, ihre Ablehnung nochmals zu überdenken.

Letztendlich jedoch bestätigte das Gericht den Vorgang, der zum Abgang Hansels führte. Mögliche strafrechtlich relevante Dinge wurden nicht untersucht. Zu den Vorgängen befragt, meint Marseille, hierbei handele es sich um eine 20 Jahre alte Geschichte. Es gehe auch gar nicht um ihn, "sondern es soll die Schill-Partei geschädigt und der Wähler beeinflusst werden - eine schlimme, undemokratische Sache".

Keine Minderwertigkeitskomplexe

Auf der Homepage der Marseille-Kliniken AG, die zu den größten privaten Dienstleistern im Gesundheitswesen zählt, steht im Lebenslauf lediglich: "Nach dem Abitur studierte Marseille Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre." Minderwertigkeitskomplexe hat der Millionär aus seiner gescheiterten Bremer Lehrzeit offensichtlich nicht davongetragen. Teilnehmer einer Wahlveranstaltung zitierten ihn: "Ich kann mir gut vorstellen, Ministerpräsident zu werden."

In Sachsen-Anhalt unterhält der Konzern mehrere Senioren-Wohnparks und andere Pflegeeinrichtungen. Im jahrelangen Rechtsstreit mit dem Land will Marseille die Zahlung von Fördergeldern in zweistelliger Millionenhöhe erzwingen.

Nach Auffassung der Sozialministerin Gerlinde Kuppe (SPD) hat er aber auf diese Fördergelder keinerlei Ansprüche. Er habe sogar ursprünglich ausdrücklich darauf verzichtet und schriftlich erklärt, dass er die Heime über die Pflegesätze refinanzieren wolle, sagte sie der SZ.

Kuppe sieht, wie andere Kritiker auch, einen eindeutigen Zusammenhang zwischen Marseilles politischem Engagement und seinen wirtschaftlichen Interessen. "Für ihn sind die Landtagswahlen quasi das Mittel, um seine geschäftlichen Interessen hier durchzusetzen", meinte Kuppe. Es sei ihre feste Überzeugung, dass Marseille politischen Einfluss anstrebt, um dann im Rechtsstreit mit dem Land "mindestens einen Vergleich zu erreichen".

Würde es zu einer Koalition der CDU mit der Schill-Partei kommen, würde das nach ihrer "festen Überzeugung teuer für das Land. Da muss man schon mit einem Volumen von - sagen wir einmal - 30 Millionen Euro rechnen. Da frage ich die CDU, wo sie das Geld hernehmen will." Im Nachbarland Brandenburg habe es einen ähnlichen Vergleich mit der Kliniken-AG gegeben, nachdem dort auf die SPD-Regierung eine große Koalition gefolgt sei, sagt die Ministerin. Zu den Vorwürfen sagt Marseille: "Hier sollen nur wieder Ressentiments geschürt werden, ein reicher Millionär aus dem Westen wolle abkassieren."

Der Konflikt eskalierte im Januar, als Gerlinde Kuppe im "Marseille-Seniorenwohnpark Tangerhütte" einen Kondolenz-Besuch abstatten wollte. Bei einem Brand in dem Heim war eine Bewohnerin ums Leben gekommen. Doch Kuppe wurde vom Heimbeirat der Bewohner zur "unerwünschten Person" erklärt, der Niederlassungsleiter verwies sie des Hauses. Sie habe "die alten Menschen im Stich gelassen" und "arbeite mit allen Tricks, um die Alten und Behinderten um ihre Rechte zu bringen", hieß es in einer Erklärung des Heimbeirats, die das Unternehmen verbreitet.

Mitten im Wahlkampf zogen dann am 4.April "Vertreter der Bewohner und Mitarbeiter der Senioren-Wohnparks Sachsen-Anhalt" - so meldete die Kliniken-AG - zum Sozialministerium, um eine Unterschriftenliste zu übergeben. Titel: "Für soziale Gerechtigkeit - gegen soziales Unrecht". Wieder ging es um die Fördergelder.

"Das ist für mich ein niederträchtiger Wahlkampf, in dem die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenpflegeheime von Marseille instrumentalisiert werden", klagt Kuppe. Sie wirft ihm Zwecklügen, Diffamierung und Verdrehungen vor. "Ich vermute", sagt sie, "dass die alten Leute aus den Pflegeeinrichtungen gar nicht genügend informiert sind, wie das abläuft. Die werden in ein Fahrzeug gesetzt, im Rollstuhl ins Ministerium gefahren. Ich glaube nicht, dass Herr Marseille ihnen erzählt, dass er Wahlkampf macht."

Ulrich Marseille erreichte unlängst bei einer Umfrage katastrophal schlechte Popularitätswerte. Aber eine Woche vor der Wahl liegt die Schill-Partei immerhin bei fünf Prozent.

Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht: Dr. Link
Richterin am Landgericht: Dr. Wiese
Richter am Landgericht: Dr. Korte (geliehen von der Zivilkammer 08)

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schwenn & Krüger; Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Raymund Brehmenkamp.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit 324 O 167/11

01.07.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike.

Jochen Hoff hat ebenfalls berichtet.

Den Vorsitz führende Richter Dr. Link: Es ist der spannende Fall. Die erste Frage, war die Berichterstattung zum damaligen Zeitpunkt gestattet? Es geht darum, dass Marseille im Examen zu täuschen versuchte. 2002 gab es das Interesse. Marseille war Spitzenkandidat im Landeswahlkampf. Bei der Partei der Rechtsstaatlicher Offensive, „Schill-Partei“ genannt. Er hatte die Hoffnung, politische Macht zu erlangen. In dieser Situation sehen wir berechtigte Interessen. Die Partei Rechtstaatlicher Initiative war kein Mauerblümchen. Hatte Macht in Hamburg. Außerdem war es eine Partei für recht und Ordnung.. Ein Betrug [mit dem Examen] ist es nicht gewesen. Aber die Sache mit 19 Jahren war keine Lappalie. Zu diesem Zeitpunkt [2002] gab es das berechtigte Interesse darüber zu berichten. Wenn Sie den ursprünglichen Bericht im Internet halten, so ist das nicht im Archiv. Die BGH-Entscheidung zu Sedlmayer passt nicht. Wir müssen den Einzelfall sehen. Wir haben schon in verschiedenen Fällen entschieden .Wir müsse gegen diesen Sachverhalt halten. Was wir tun, wir müssen eine Wertung vornehmen. Wir kommen dann zum Zeitablauf und Resozialisierung. Hier haben wir einen langen Zeitablauf und keine Gegenargumente für die Resozialisierung. Das spricht für den Kläger.

Kommentar RS Weshalb eigentlich? Wir finden im Internet die folgende Information zum Kläger:

Am 6. Juli 2011 hat das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) eine Revision des 64-Jährigen Ulrich Marseille als unbegründet verworfen. Somit ist Marseille rechtskräftig der Bestechung verurteilt.
Spricht das nicht eher für eine ähnliche Entscheidung, wie im Silar-Urteil des LG HH 324 O 886/06 vom 29. 6. 2007 und des HansOLG-Urteils 7 U 67/07 vom 11.12.2007. Vergesssen?
Der Kläger begehrte mit seiner Klage das Verbot der Verbreitung der Tatsache, dass er als 19jähriger einen Menschen erschlagen habe. Der Kläger wurde im Jahre 1992 zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren verurteilt, weil er als Neunzehnjähriger einen Menschen erschlagen hatte, der sich abfällig über Adolf Hitler geäußert hatte.
Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu.

Richter Dr. Link: Noch ein Punkt. Der dauernde Online-Vorhalt ist erheblich. Wir haben mehrere Urteile. Es ist ein Argumente. BGH …. Das gleiche gilt für das Archivprivileg.. Das OLG entscheid zum Archivprivileg: Löschung ohne Kosten. Dieses Argument wäre denkbar. Jetzt kommt das Wesentliche. Es ist die Frage, dass es eine wahre Berichterstattung über die Sozialsphäre ist. Wie hoch ist die Eingriffsintension? Beim Sedlmayer-Mord war das Opfer prominent. Hier erfahren wir etwas über das Gerichtverhalten einer nicht prominente Person. Das Berichterstattungsinteresse über die Tatsache war gering. Ist nicht berichtet worden zum Tatzeitpunkt. Es ist berichtet worden als zur Person des Klägers ein Interesse entstand. Es ist ein Hintergrund mit geringem Interesse mit der Tat. Das spricht für den Kläger. …. Anderseits ist es eine geringe Eingriffsintension durch dauerndes Vorhalten im Internet.. Das juristische Examen nicht bestanden ist auch von der Intensität des Eingriffs nicht so hoch. Vorschlag. Wie lange … ? Das Interesse der Mörder mit der Tat nicht in Verbindung gebracht zu werden, ist groß. … Hier anders. Könnte das Pendel in Richtung der Berichterstattung bringen. Das war 2002. Spitzenkandidat ist nicht so bedeutend. Aber das Interesse an der Schill-Partei war groß. Wir hatten eine Sache, wo jemand nicht wollte, das berichtet wird, dass er Mitglied der Schill-Partei war. Wir haben aber gemeint, das Interesse besteht noch. .. Stand als Unternehmer da mit Millionen … Diese Eigenschaft hat er nie verloren. Fein aber fair. Das ist alles, was den fall so schwierig macht. … Auf der Homepage des Klägers steht , dass er Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften studiert hat. Damit hält er die Problematik seines Jurastudiums im Internet. Damit lädt er zu Spekulationen ein, was ist mit ihm als Jurist? Das reicht für das weitere Halten im Online-Archiv. … Bei den Mördern ist es nach neue Jahren und zwei Monaten ist es eine ungeheure Persönlichkeitsschädigung. Jemand, der als Mörder verurteilt wurde, sucht eine Wohnung, Arbeit … . Hier haben wir es mit … betreibt Kliniken, …. . Wenn wir anders entscheiden, kriegen wir das vom BGH um die Ohren. Wir haben nicht die Neigung, das vom BGH um die Ohren zu bekommen. Wir haben die Prognose, dass der BGH ehr die Klage abweist.

Kurz zur Ziffer 2. Wenn jemand adoptiert ist, bedeutet das nicht, dass das nicht genannt werden darf. Wenn jemand mit 40 Jahren adoptiert wird … Dann darf man berichten, dass der Kläger mit einem anderen Namen das und das gemacht hat.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ich kann den Weg, den die Kammer zu den vorläufigen Ergebnissen gegangen ist, nicht nachvollziehen. Das Ergebnis ist untragbar.. Die erste Frage. Darf weiter berichtet werden? Sie haben gesagt …. Hamburg, Schill-Partei. Es ist alles anderes als klar. Es sind zwanzig Jahre her. Es gibt die Figur der absoluten Zeitgeschichte. Es muss schon ein Zusammenhang haben. Nachdem er Opfer einer Provokation geworden ist.. Es war eine Anzeige, auf die Marseille reingefallen ist. … wollen das nur offen lassen. Wenn das damals erlaubt war, heute … Sedlmayer. Sie haben herausgearbeitet, damals gab es kein Interesse an dem Kläger, heute schon. Sehe ich nicht ganz so. Der BGH sagt, der Täter habe sich 2004 selbst an die Presse gewandt. Der Täter habe sich selbst in die Presse begeben. …. Bemühen sich um die Aufhebung. Dass dort ein geringes Interesse an der Person herrschte als hier, möchte ich nicht bestätigen. Dass die Öffentlichkeit sich mehr für den Sedlmayer interessiert als für Marseille ist klar.

Kommentar RS Woher weiß das Herr Dr. Krüger. Das „Interesse“ der Öffentlichkeit wird doch durch die Presse erzeugt. Man nennt so etwas Manipulation, Gehirnwäsche etc. Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger begibt sich auf die Spur einer falschen Logik. Er versucht mit dem Wort Salz zu beweisen, dass Salz salzig ist.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Ich darf die Frage stellen, wie hoch ist das öffentliche Bedürfnis? Ist heute gleich Null.

Kommentar RS Hier widerspricht Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger dem, was er gerade in der vorangegangenen Verhandlung erlebt hat. Jochen Hoff hat sich schon für die Schummeleien des jungen Klägers interessiert, der jetzt die Hartz-IV-Empfänger beleidigt. Es interessiert die breite Öffentlichkeit und es besteht öffentlicvhes Interesse zu erfahren, welche Typ als Mensch das sagen in unseren Kliniken hat, in denen Menschen behandelt werden und die Gelder grenzenlos ausgegeben werden könnten. Das Gesundheitswesen und deren Finanzieren ist eins der zentralen Probleme des öffentlichen Interesses, für was sich die Öffentlichkeit sehr interessiert, weil es jeden betrifft, trifft und treffen kann.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Heute braucht niemand zu wissen, dass Herr Marseille sein Examen nicht bekommen hat. Sie sagen, er hat auf seiner web-Site zu stehen, dass er Jura studiert hat. Das Jurastudium hat er ordentlich durchgezogen. Fehler gab es beim Examen. Muss jemand, der kein Examen hat, weil er versucht hat zu schummeln, …. Damit er Gefahr läuft … .

Richterin Dr. Wiese lächelnd: Hätte schreiben könne, dass er einige Jahre in Blut und Schweiß studiert hat.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Wenn er das von der web-Site nimmt, dann kippt die Waage.

Richter Dr. Link: Sedlmayer. Es ist nicht so schnell, dass es im Archiv zu löschen ist.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger begründet und wünscht sich die Orwell 1984 Welt: Es war nur ein Einzelfall. Wenn die Rechtsprechung so geworden ist, … . Das Bundesverfassungsgericht ist nicht so. Allein der Umstand, dass gegoogelt werden kann, … . Beispiel ist unser Spezi [Jochen Hoff] von vorhin. Hat sich im Internet informiert und hat das im neuen Artikeln dem Kläger aus Brot geschmiert. Er findet es im Internet und macht daraus schlicht eine Schmähung. Innerhalb von Minuten wie Herr Hoff. Es wird daraus eine neue Stigmatisierung. Darin liegt die Schwere.

Richter Dr. Link: Wir gehen einen rein pragmatischen Weg. Wir gehen davon aus, dass das bei Google zu finden ist.

SZ-Anwalt Brehmenkamp: Die Suchhilfe muss genau sein.

Kommentar RS Stimmt so nicht ganz. Man findet den Artikel unter „Ulrich Marseille Studium“, „Ulrich Marseiilwe Jura“, „Ulrich Marseille Jugend“. Mann sollte nicht mit falschen Argzumenten ein gutes Ziel zu erreichen versuchen. Auch Anwälte sollte das nicht. Da ist Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger besser. Er wünscht sich offen die Umschreibung der Geschichte bzw. den Zugang nur für die Elite und auch das eingeschränkt.

Richter Dr. Link: Es würde mich erstaunen, dass es nicht auffindbar ist bei Google. Gehe davon aus, dass das unstreitig ist. Sie haben gegoogelt, den Namen eingegeben. Auf Seite zwei gefunden. Sie haben das nicht gebracht

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Die Beeinträchtigung ist spürbar, alltäglich. … Endet nie. Wir haben Verfahrensvorschriften für Mord, wann das verjährt. Was hilft uns das? Das Schutzniveau bleibt konstant zu niedrig.

Richter Dr. Link als leidender Zensor: Wir haben ein Urteil geschrieben gegen den BGH. Wenn die Parameter anders wären. Geht in Rente … .. dass das immer … .

Richter Dr. Korte lächelt.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger als Klassenkämpfer für die Reichen: Wenn er Harz-IV-Empfänger wäre, wäre es o.k. Aber als Unternehmer? Es hat negativer Wirkung beim Beklagten. Um die Sedlmayer-Entscheidung des BGH recherchieren zu können … . Der BGH hat das als Horrorszenarium gesehen. Kann durch mildere Mittel erreicht werden. Wodurch … der unverhältnismäßige Aufwand .. …. Wie das das OLG getan hat. Man wartet, bis man einen substantiierten Hinweis erhält. Den Kostenpunkt ausschließen. Man hat konkrete Fakten, und da entscheidet der Verlag, wollen wir das oder wollen wir das nicht. Wenn man die Ringriffsintensität betrachtet, … . Der BGH sagt, wir können nicht verhindern, dass in der Vergangenheit recherchiert wird.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger macht Vorschläge, wie eine Orwell 1984-Gesellschaft funktionieren könnte: Die Medien können recherchieren, Austausch innerhalb der Medien kann erfolgen. Damit hat sich der BGH nicht beschäftigt. Die Namen können abgekürzt werden. Wird bei Google nicht gefunden. Herr Hoff hätte es nicht gegeben. Er hätte nicht sofort gefunden. Es sind alles mildere Mittel. Entweder der Name wird gelöscht oder mit einer Abkürzung genannt. Dass wäre keine Einschüchterung der Sünddeutschen Zeitung, die so werden soll, wie beim letzten Streik.

Lothar Matthies e Abmahnung ist erfolgt. Wir meinen, darf im Archiv bleiben. Das Kostenrisiko darf es nicht geben. Das kann nicht sein. Der Betroffene schreibt einfach ein bisschen. Der Verlag muss prüfen. Die wesentlichen Punkte haben Sie angesprochen. Politiker müssen es sich gefallen lassen, dass man genauer hinschaut. Das OLG Frankfurt fragt, ob das überhaupt eine verbrechen ist. Man muss gezielt suchen. Das Online-Archiv ist nicht Print-Archiv. Die ganze Problematik ist durchs Internet als solches entstanden. Muss man das nicht … . Wenn durch Google aufgefunden wird, so ist das ein Problem von Google. Wenn ein anderer kommt und sagt, ich nutze … Archive. Suche über Google … Im Archiv soll es zulässig sein als Verbreiter, über Google ist es aber nicht zulässig? Nachträglich ist es Geschichtskittung. Weshalb soll man zwanzig Jahre später nicht wissen, was geschehen ist? Weshalb solle die Namen nicht genannt werden? In siebzig Jahren nur noch Kürzel? Es sind historische Fakten. Herr Marseille hat seine Uni-Ausbildung. Es kommt der Eindruck daher, dass er mit Erfolg abgeschlossen hat. … Wenn man aus aktuellem Anlass sucht, … .

Richter Dr. Link als konsequenter Zensor: Das würde uns nicht reichen. Tagesaktuell muss es sein. Wir denken, der Maßstab verschiebt sich dahin, dass aktuelle Berichterstattung nicht verboten werden kann. Wir müssen die gesellschaftliche Realität ansehen. Wir sind tendenzielle bei Ihnen [Dr. Krüger]. Im Printarchiv (Uni-Bibliothek) zulässig, aber im Internet in der Weltöffentlichkeit … . Haben in mehreren Urteilen … Das Internet schafft eine ganz neue gesellschaftliche Realität.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Man muss die Verbreitung durch Google verbieten. Das wäre revolutionär. Nicht derjenige, der es schafft, … .Dass nur Google haftet.

Dieser Unsinn wird heftig diskutiert.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger macht weitere Vorschläge für ein Orwell 1984-Deutschland: Die ungefilterte Verbreitung in der ganzen Welt … Der Vergleich mit Hitler, was er früher als er unbekannt war, gesagt hat, greift nicht. Auch der Vergleich mit Lothar Matthäus, der als 12-jähriger ein Tor geschossen. Das hat niemanden damals interessiert. Der Kläger war lange nicht im Vorstand. Jetzt ist er wieder im Vorstand. Wird es bald aber nicht mehr sein. … man kann so was auch im Guten machen. Wenn man sich nicht einigt, irgendwie muss es gelöst werden. Die Kammer hat Angst, dass der BGH denen das Urteil um die Ohren haut. Wir müssen es ausprobieren.. Dazu braucht man nicht drei oder vier Sachen zum BGH tragen.

SZ-Anwalt Brehmenkamp: O b der Beitrag drin ist oder nicht, ist eigfentlich egal. Wir streuten nur um den Unterlassungsanspruch. Könnten uns einige, dass die Daten nicht mehr auffindbar sind.

Richter Dr. Link: W enn es Ihnen nicht so sehr um diesen Artikel geht, … Entgegenkommen bei den Kosten, da schwere Auffindbarkeit.

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Hab e Marseille angerufen. Zeigt sich sehr kämpferisch. Wenn wir ein vernünftiges Angebot bekommen, dass noch gefunden werden muss… . Vielleicht finden wir andere Wege, die bis zum BGH gehen.

SZ-Anwalt Brehmenkamp: ….

Klägeranwalt Dr. Sven Krüger: Weshalb kann man nicht einfach … .

Richter Dr. Link: Es ist ein Beitrag über die Person mit Bild.

SZ-Anwalt Brehmenkamp: Für einzelne Artikel gibt es de Möglichkeit bei Google.

Richter Dr. Link: Aufrufbarkeit über Google. Gehen davon aus, diese ist vorhanden

SZ-Anwalt Brehmenkamp: Habe ich nicht geprüft.

Richter Dr. Link: Die Sch- und Rechtslage wird erörtert. Die Möglichkeit der gütlichen Einigung wird angesprochen. Die Parteivertreter sagen zu bis zum 22.07.2011 der Kammer mitzuteilen,. Ob eine nichtstreitige Erledigung möglich ist. Anträge werden gestellt. Die Kammer geht davon aus, dass der Artikel über Google auffindbar ist. Beschlossen und verkündet: 1. Die Beklagtenseite erhält die Möglichkeit bis zum 29.07.11 auf den Schriftsatz des Klägers abschließend vorzutragen. 2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 26.08.2011, 9:55, Saal B335.

04.11.2011, Vorsitzende Ruchter Andreas Buske: Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen. Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit. Der Streitwert wird auf 20.000 € festgelegt.

Kommentar

Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger gehört zu den Pionieren der Internet-Archivzensur. Das erste der Pseudoöffentlichkeit bekannte Urteil, welche in die Internet-Archive eingriff, war das „Negerkalle“-Urteil 324 O 486/07, erreicht vom Orwell 1984 ProtegEn.

In den darauf folgenden Jahren versucht Rechtsanwalt Dr. Sven Krüger noch viel mehr aus den Internet-Gedächtnis zu vertilgen.

Wir erlebten heute einen weiteren Versuch. Die Mainstream-Presse macht im Prinzip mit.

Ulrich Marseille ist als Kläger auch nicht Ohne.

Ulrich Marseille rechtskräftig verurteilt

In Wikipedia lesen wir:

Am 12. August 2009 wurde Ulrich Marseille vom Landgericht Halle wegen Versuch der Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er im Jahr 2000 versucht haben soll, durch einen Drohbrief auf das Aussageverhalten eines Zeugen in einem Schadensersatzprozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg Einfluss zu nehmen. Ihm wurde die Auflage erteilt, 6.000.000 € an die Staatskasse zu zahlen.[2] Am 6. Juli 2011 hat das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) eine Revision des 64-Jährigen als unbegründet verworfen. Somit ist Marseille rechtskräftig der Bestechung verurteilt.

In der mz – Mitteldeutsche Zeitung steht das immer noch. Wird wohl stimmen.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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