324 O 111/08 - 31.07.09 - Verurteilte Mörder werden missbraucht gegen das Internet

Aus Buskeismus

Version vom 18:30, 3. Sep. 2009 von Rolf (Diskussion | Beiträge)
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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] S.g. Sedlmayr-Mörder W.W. vs. Buchholz

31.07.09: LG Hamburg 324 O 111/08 s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. vs. Buchholz

Es war ein Sonnentag für den Geschäftsmann, den Anwalt Dr. Alexander Stopp. Gleich drei Verfahren der gegenüber dem Staat, vielen Firmen und privaten Gläubigern hoch verschuldeten Brüder, der s.g. Sedlemayr-Mörder. Dem Staat gegenüber schulden diese Brüder einen hohen sechsstelligen Betrag. Verlorene Prozessen brauchen diese Brüder nicht zu befürchten. Sie sind mittellos, die Beklagten bleiben auf ihren Kosten sitzen. So auch der Gerichtberichterstatter. Gegenrechen funktioniert ebenfalls nicht, denn die Forderungen der beiden Brüder treten diese ab an ihren Anwalt. Die Schulden behalten sie. Der Schuldenberg der beiden s.g. Sedlmayr-Mörder wächst.

Alles im Namen der Resozialisierung. Der Staat bietet Entschuldungsprogramme an. Nach sieben Jahren sind alle Schulden vergessen. Ist deren Anwalt Dr. Alexander Stopp kulant, so kann er von seinen vom Staat und den Gegnern erhaltenen Gebühren etwas abzweigen und für die Brüder sparen. Nach positiven Verlauf der Resozialisierung haben dann die Brüder ein gutes Startkapital. In den mehr als sieben Jahren haben Sie auch gelernt, wie im Rahmen der Gesetze weiter fragwürdiges, andere Menschen schädigendes Verhalten unbestraft funktioniert. Anwaltlicher Rat ist denen garantiert.

Auch ein bayrischer Politiker, kurzzeitig Hamburger Polizeipräsident, braucht sich keine Sorgen darüber zu machen, dass immer wieder versucht wird, nachzuweisen, dass er seinerzeit als Ermittler möglicherweise die Falschen in den Knast geschickt hatte.

Der Staat lässt sich nicht lumpen. Prozesskostenhilfe wird gewährt, auch wenn die Rückzahlung nicht gewährleistet ist.

Peanuts gegenüber den Steuermilliarden für die Banken. Kein Peanuts für den heutigen Beklagten.

03.09.09: Heute erhielten wir von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp eine Abmahnng, in welcher er meint, der Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit würde mit den obigen S+tzen behaupten, der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp zweige zu Lasten der Gläubiger seine Mandanten Geld ab, welches er nach Ablauf der Wartefrist zur Restschuldbefreiung dieser denen dann wieder zur Verfügung stelle.

Wir stellen fest, dass wir das Geschäftsmodell von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp nicht kennen, und schon allein aus diesen Gründen nicht behaupten, Dr. Alexander Stopp zweige Gelder von Gläubigern an seine Mandanten ab und handele unrechtsmäßig. Eine solche Behauptung wurde von dem Berichterstatter zu keinem Zeitpunt gemacht.


[bearbeiten] Korpus Delicti

"Mit diesem kam es im Mai 1990 zu einem schweren Zerwürfnis, weil Sedlmayr ihm vorwarf, ihn geschäftlich betrogen zu haben" stand in der Wiki, einer Spiegelung der [Wikipedia. Der Name des Ziehsohnes, dies hiesigen Klägers, war damals genannt.

In der Klage heißt es dazu:

Der Beklagte veranstaltet die Online-Seiten www.kefk.org, auf der unter anderem die Biografien bekannte Persönlichkeiten erscheinen. Diese Online-Veröffentlichung berichtete nun, fast 16 Jahre nach dem Mord an Walter Sedlmayr, weiterhin über den Kläger und zitiert mit der Behauptung, der Kläger habe ihn betrogen.

Der Beklagte hat nach Kenntnisnahme die Seite sofort aus dem Netz genommen, fühlte sich jedoch nicht dazu verpflichtet, die Kosten des Geschäftsmanns, welcher mit den Rechten verurteilter Mörder Geld verdient, zu bezahlen.

Die Rechtslage ist unklar. Beide Parteien erhielten Prozesskostenhilfe. Der Steuerzahler - wir alle - bezahlen die Anwälte.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter: Herr Bergt

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Stopp pp.; RA Dr. Alexander Stopp
Beklagtenseite: Kanzlei Sevriens pp.; RA Wolff-Marting
Beklagter, Herr Buchholz persönlich.

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

31.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

'Vorsitzender Richter Andreas Buske: Hier ist eine Vollmacht nachgereicht worden.

'Die Beklagtenseite sieht sich die Vollmacht an.

Der Vorsitzende: So dass die Vollmachtsrüge sich erledigt hat. Nehme das ns Protokoll, dass die Vollmachtsrüge nicht mehr aufrecht erhalten wird. Das ist eine Sache, in der beiden Parteien PKH bewilligt wurde. Weshalb? Sie finden die Äußerung in der angegriffenen Veröffentlichung. Der Kläger sagt, der Autor hat möglicherweise den Text geändert. So findet dann eine Verbreitung statt. Die Verbreitung liegt vor, obwohl obwohl der Beklagte den Artikel nicht selbst geschrieben hat.. Aber … . Die Erstverbreitung ist, weil der Beitrag eingesellt wurde. Das Berichterstattungsinteresse überwiegt nicht das Persönlichkeitsrecht des Klägers. Es stellt sich die Frage der Wahrnehmung berechtigter Interessen. Das ist eine schwere Frage,. Wenn die journalistische Sorgfaltspflicht gewahr wäre, dann gebe es ein berechtigtes Interesse. Für ein bloßes einstellen der Wikipedia reicht das nicht. Der beklagte hat nicht überprüft. Er kann sich nicht auf ein berechtigte Interesse stützen. Anders bei dem freenet-Urteil Dort erfolgte die Verbreitung über die Verlinkung. Die Wikipedia ist ein Internet-Forum. Dort wird der Inhalt ständig verändert. Hier liegt es anders. Freenet war eine Verlinkung mit einem permanent ändernden Angebot. Deswegen würden wir die Klage ändern und den Klagantrag als erfolgreich erachten. Kann nicht eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben werden?

Beklagtenanwalt Herr Wolff-Marting: Habe schon selbst schon daran gedacht.

Der Beklagte Herr Buchholz: Wir könne unsere Seiten auch verändern, von jedermann, genauso, wie in der Wikipedia..

Klägeranwalt Dr. Alexander Stopp: Aber nicht automatisch. Bei Ihne kann das nicth ein anderer ändern.

Der Beklagte Herr Buchholz: Es ist genauso wie bei Wikipedia. Es ist dieselbe Technik.

Klägeranwalt Dr. Alexander Stopp: … es steht .. welche erarbeitet wurde und sich von der aktuellen Version unterscheidet.

Der Beklagte Herr Buchholz: Irgendwo muss ja der Inhalt herkommen. Es ist das gleiche Prinzip.

Klägeranwalt Dr. Alexander Stopp: Sie haben … Damit haben Sie sich den Inhalt zu eigen gemacht.

Der Vorsitzende: Mit den Partei-Vertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Sie haben den Beitrag ins Netz gestellt?

Der Beklagte Herr Buchholz: Kann der Betreiber nicht .. Es ist eine Spiegelung.

Richter Herr Bergt: Das ist die Frage.

Der Beklagte Herr Buchholz: Es ist exakt dieselbe Wikipedia.

Klägeranwalt Dr. Alexander Stopp: Kann nicht alles … .

Der Beklagte Herr Buchholz: Seit 1,5 Jahren … Spiegelung. Was ist zu unterlassen?

Der Vorsitzende: Kann nicht eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegebne werden und im Kostenteil Aufhebung?

Der Beklagte Herr Buchholz: Ja, wenn in einer Form, dass ich damit leben kann. Ich kann keine Haftung übernehmen für den Inhalt im Forum. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung würde bedeuten, dass ich Berufsverbot erhalte. Ich kann sofort gehen. Ich arbeite in einer Firma, die davon lebt. Ich bin dafür zuständig. Wen ich in dieser form die Unterlassungsverpflichtungserklärung abgebe, dann …

Richter Dr. Link: Welche Form … . dass der Leser von sich aus ändern kann.

Der Vorsitzende: Geben Sie ein einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung ab. Bei einer strafbewehrten brauchen wir das Verschulden.

Der Beklagte Herr Buchholz: … .

Der Vorsitzende: Hier brauchen wir kein Verschulden.

Beklagtenanwalt Herr Wolff-Marting: Für die Unterlassung wieder …

Der Beklagte Herr Buchholz: … wenn ich meine Prüfschuld …

Richter Dr. Link: Nehmen wir an, sie stellen es wieder ein, dann … .Wenn Sie jemand in Kenntnis setzt. Sie selber habe das entdeckt, dann … .

Der Vorsitzende: Wenn es so sein soll, dass jemand ins Forum … .

Richter Dr. Link: Schreibt jemand ins Forum, W.W. sei der Mörder von Sedlmayr, dann treffen wir uns wieder. Wenn sie eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, so ist es kein Berufsverbot. … in jeder Form … .

Klägeranwalt Dr. Alexander Stopp: … Sperrliste … .

Der Beklagte Herr Buchholz: … Sperrliste …?

Richter Dr. Link: Von der Prüfpflicht in Kenntnis gesetzt.

Der Beklagte Herr Buchholz: Wenn in Kenntnis gesetzt wird, entferne ich. Ich möchte kein Geld zahlen. Brauche keine Abmahnung. Es ist ein Geschäftsmodell … . Man reagiert selbst.

Richter Dr. Link: Wenn sie den Artikel selbst verfasst haben, dann reicht das nicht. Das ist die ständige Rechtsprechung. Wenn ein Dritter, dann … . Wenn sie sagen, es sind sehr viele Texte, brauche diese vorher nicht zu lesen … dann gilt das Argument nicht. Das ist eine Privilegierung. Auf reine Masse kann man sich nicht zurückziehen.

Der Beklagte Herr Buchholz: … .

Beklagtenanwalt Herr Wolff-Marting: Wenn Sie darauf verweisen … wegen … Gerichts … …. Das soll ….

Klägeranwalt Dr. Alexander Stopp: Vielleicht zahlen Sie ein in die Gerchtskasse.

Beklagtenanwalt Herr Wolff-Marting: Dann Strafandrohung …

Der Vorsitzende: Eine Unterlassungserklärung ist gedämpfter.

Der Beklagte Herr Buchholz: Wo ist der Unterscheid

Richter Herr Bergt: Die Anwaltskosten haben Sie nicht zuinteressieren.

Richter Dr. Link: Im Falle eines Vertrages, kriegt das Geld Herr W.W. Bei staatlichen Verbot … Sieht nicht schön aus. Sonst privat mit Überprüfbarkeit durch das Gericht.

Es wird diskutiert UVE mit Vertragsstrafe oder eine gerichtliches Verbot mir Ordnungsstrafe.

Beklagtenanwalt Herr Wolff-Marting: Zahlen, zahlen müssen Sie. Andersrum … die damit verbunden ist.

Der Beklagte Herr Buchholz: Was meine Sie?

Beklagtenanwalt Herr Wolff-Marting: Ich unterschreibe ja nicht.

Der Vorsitzende: Sollen wir unterbrechen? Mir ist es egal.

Beklagtenanwalt Herr Wolff-Marting: Machen Sie einen Vorschlag.

Der Vorsitzende: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage ausführlich und umfassend erörtert. Daraufhin unterbreitet die Kammer einen Vergleichsvorschlag: 1. Der Beklagte verpflichtet sich es bei Meidung einer von der Antragstellerin für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung nach billigem Ermessen festzusetzenden, gegebenenfalls vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen, zu behaupten und/oder zu verbreiten: Walter Sedlmayr warf ihm – dem Kläger - im Sommer 1990 öffentlich Betrug vor. Der Kläger nimmt diese Erklärung an. 2. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Vorgelesen und genehmigt. Beschlossen und verkündet: 1. Der Streitwert wird auf 5.500,00 Euro festgesetzt. 2. Der Wert des Vergleichs übersteigt nicht den Wert der Hauptsache. Wir bedanken uns.

[bearbeiten] Kommentar

Der Beklagte hätte durchaus obsiegen können. Es gibt das Zitierprivileg von Artikeln aus der Presse, zu der Richter Buske Wikipedia erklärt hat. Eine Nachrecherche bei der Spiegelung ist nicht erforderlich.

Aber der Beklagte und sein Anwalt hätten im Falle eines Obsiegens nichts davon gehabt. Hätte sie auf ihrem Recht bestanden, so blieb bis zur Urteilesverkündung das Risiko, doch noch zu verlieren und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Im Falle eines Sieges würde der Beklagte auch keine Kosten ersetzt bekommen, denn der Kläger ist zahlungsunfähig, und sein geschäftstüchtiger Anwalt braucht nicht wegen Falschberatung zur Verantwortung gezogen zu werden. Dr. Alexander Stopp ist beteiligt an der Resozialisierung des Klägers, auch wenn dabei der Schuldenberg seines Mandanten wächst.

So ist es schon besser, sich einem Mörder gegenüber zu unterwerfen, und zu verstehen, dass die Anwälte für ihren Job auch Geld verdienen müssen. Sie dürfen doch keinesfalls zu Prozesskostenhilfsempfängern mutieren.

Auf der Strecke bleibt die Rechtssicherheit, die Moral und bei so Manchem der Glaube an das Funktionieren Justiz.

Der Kläger meint, er war nicht der Mörder von Walter Sedlmayr, jetzt lernt er die Justiz mit rechtsstaatlichen Mitteln zu missbrauchen. Helfen tun ihn dabei der Anwalt Dr. Alexander Stopp, Richter Andreas Buske, Richter Dr. Link, Richter Herr Bergt und der Steuerzahler, d.h. wir alle.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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