324 O 104/08 - 31.07.2009 - Dritte Mörder-Anwalts-Arie am heutigen Tag

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. vs. etuxx e.V.

31.07.09: LG Hamburg 324 O 104/08 s.g. Sedlmayr-Mörder W.W. vs. etuxx e.V.

Es war ein Sonnentag für den Geschäftsmann, den Anwalt Dr. Alexander Stopp. Gleich drei Verfahren

  • 324 O 83/09 s.g. Sedlmayr-Mörder M.L. vs. Mittelrhein-Verlag GmbH

und

  • das hiesige

der gegenüber dem Staat, vielen Firmen und privaten Gläubigern hoch verschuldeten Brüder, der s.g. Sedlemayr-Mörder. Dem Staat gegenüber schulden diese Brüder einen hohen sechsstelligen Betrag. Verlorene Prozessen brauchen diese Brüder nicht zu befürchten. Sie sind mittellos, die Beklagten bleiben auf ihren Kosten sitzen. So auch der Gerichtberichterstatter. Gegenrechen funktioniert ebenfalls nicht, denn die Forderungen der beiden Brüder treten diese ab an ihren Anwalt. Die Schulden behalten sie. Der Schuldenberg der beiden s.g. Sedlmayr-Mörder wächst.

Alles im Namen der Resozialisierung. Der Staat bietet Entschuldungsprogramme an. Nach sieben Jahren sind alle Schulden vergessen. Ist deren Anwalt Dr. Alexander Stopp kulant, so kann er von seinen vom Staat und den Gegnern erhaltenen Gebühren etwas abzweigen und für die Brüder sparen. Nach positiven Verlauf der Resozialisierung haben dann die Brüder ein gutes Startkapital. In den mehr als sieben Jahren haben Sie auch gelernt, wie im Rahmen der Gesetze weiter fragwürdiges, andere Menschen schädigendes Verhalten unbestraft funktioniert. Anwaltlicher Rat ist denen garantiert.

Auch ein bayrischer Politiker, kurzzeitig Hamburger Polizeipräsident, braucht sich keine Sorgen darüber zu machen, dass immer wieder versucht wird, nachzuweisen, dass er seinerzeit als Ermittler möglicherweise die Falschen in den Knast geschickt hatte.

Der Staat lässt sich nicht lumpen. Prozesskostenhilfe wird gewährt, auch wenn die Rückzahlung nicht gewährleistet ist.

Peanuts gegenüber den Steuermilliarden für die Banken. Kein Peanuts für die Meinungsfreiheit, die Presse, die Blogger und Wissenschaftler.

Die beiden Brüder helfen und werden missbraucht für die Umschreibung der Geschichte. Wir sind mittendrin in Orwells „1984“.

03.09.09: Heute erhielten wir von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp eine Abmahnng, in welcher er meint, der Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit würde mit den obigen Sätzen behaupten, der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp zweige zu Lasten der Gläubiger seinen Mandanten Geld ab, welches er nach Ablauf der Wartefrist zur Restschuldbefreiung dieser denen dann wieder zur Verfügung stelle.

Wir stellen fest, dass wir das Geschäftsmodell von Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp nicht kennen, und schon allein aus diesen Gründen nicht behaupten, Dr. Alexander Stopp zweige Gelder von Gläubigern an seine Mandanten ab und handele unrechtsmäßig. Eine solche Behauptung wurde von dem Berichterstatter zu keinem Zeitpunt gemacht.

[bearbeiten] Korpus Delicti

Über den Beklagten, den wohl linken Verein, erfahren wir im Internet immer weniger. Denn der Verein zur Förderung ist aufgelöst.

Im Internet finden wir noch einige Informationen zu dem Beklagten.

  • Etuxx – schwules interaktives Magazin
  • "Infos für Schwule, Schwuchteln, Tunten, Tucken, Transen und falsch Gepolte." Interaktives Magazin aus dem queer underground.
  • Die Homophilen-Vereinigung etuxx e.V. plant für Januar 2006 AntiFascho-Texte auf ihrer Homepage www.etuxx.com zu veröffentlichen. Kurt Hillers Lesung aus seinen KZ-Erinnerungen (auf der CD im Buch "Zu allererst ANTIKONSERVATIV") sollen dabei im Internet hörbar gemacht werden.
  • Die etuxx-Abbilder der schwulen Identität, der queeren Wirklichkeit und der aktuellen Tagespolitik reichen von linker Subkultur bis ins Gender-Feuilleton. Manche der auf etuxx besprochenen und diskutierten Probleme haben mit der sexuellen Orientierung oder dem sogenannten Geschlecht gar nichts zu tun, doch sie interessieren uns. So dürfen Artikel zu Geschlechtskrankheiten ganz friedlich neben den Gesellschaftskrankheiten stehen und diskutiert werden.

Bald wird das verschwinden, auch dank den klagenden s.g. Sedlmayr-Mördern.

Heute war es der zweite Termin, jedoch das zweite Verfahren gegen diesen in Liquidation befindlichen Verein.

Der Staat lässt es sich einiges kosten, die s.g. Sedlmayr-Mörder zu resozialisieren, auch wenn die streitgegenständlichen Meldungen schon lange aus dem Internet verschwunden sind.

Der Mörder-Anwalt Dr. Alexander Stopp erhält für die Klagen gegen diesen Verein die Kosten aus den Verfahren 324 O 103/08 und 324 O 104/08. Ob der anderer Bruder mitgeklagt hat, wissen wird nicht.

Den Beklagtenanwalt Johannes Eisenberg ist nicht zu den Terminen gekommen, so dass er die kosten des Vereins minimiert hat. Dr. Alexader Stopp war immer in Hamburg. Richter Andreas Buske kam ihm entgegen, in dem er mehrer Termine zusammenlegte. 0,5 Versäumnisgebühr kamen allerdings für Dr. Alexander Stopp immer hinzu.

Zahlt alles der Steuerzahler, d.h. wir alle für diese Form der Resozialisierung und der Archivlöschungen.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Herr Andreas Buske
Richter am Landgericht: Dr. Link
Richter: Herr Bergt

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Stopp pp.; RA Dr. Alexander Stopp
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg.; RA niemand anwesend

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

31.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

'Vorsitzender Richter Andreas Buske: … Dann wird festgestellt, dass für den Beklagten trotzt ordentlicher Landung, bis 11:31 niemand erscheint. Der Klägervertreter beantragt ein Versäumnisurteil. Das Versäumnisurteil ergeht antragsgemäß. Beschlossen und verkündet: Der Streitwert wird auf 6.000,00 Euro festgesetzt.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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