31.03.2017 - LG HH, Kranke werden kaputt geklagt

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Irre und Kranke werden nicht behandelt sondern mafiös abgezockt


Inhaltsverzeichnis


Entmündigt - Wenn Betreuung zum Albtraum wird


Normal in Deutschland - Entmündigt und Betreuung wider Willen
BUSKEISMUS


FREITAGSBERICHT

BETREUUNG

31.03.2017


Entmündigt

[bearbeiten] Was war heute los?

Es war allerhand los.

Wir berichten jetzt erst Mal über ein Verfahren der ehemaligen Betreuerin Rechtsanwältin Berit Neubert gegen den seinerzeit Betreuten Dr. Werner Mayer.

[bearbeiten] Berit Neubert vs. Dr. Werner Mayer 324 O 610/16

[bearbeiten] Corpus Delicti

Koblenz-239x300.jpg Der Beklagte (links im Bild) ist der Kammer durch einige Verfahren bekannt. Es ergingen die einstweiligen Verfügungen 324 O 236/15 und 324 O 321/15, welche verhandelt und am 09.11.2915 bestätigt wurden. Der Beklagte hatte die Kosten zu tragen.

Es ging um eine unzulässige, wie der Beklagte meinte, Zwangseinweisung in die Psychiatrie nach einer Panikreaktion und einiges mehr. Was konkret in dieser Sache beanstandet wurde blieb der Pseudoöffentlichkeit allerdings seinerzeit verbogen.

Es gibt eine weitere enstweilige Verfügung 324 O 541/15. Diese wurde offenbar nicht verhandelt.

Dafür gibt es eine Menge an Ordnungsmittelbeschlüssen. Auch heute wurde einer erlassen.

Zum Inhalt siehe die heute diskutierte Site des Beklagten. Irre, nicht wahr?

Gegenstand der Klage sind u.a. die Worte Mordversuch, Lady Death.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin: Simone Käfer
Richterin: Dr. Kerstin Gronau
Richterin: Pia Böert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Höch Kadelbach Rechtsanwälte; Rechtsanwältin Dominik Höch
Beklagtenseite: Erschien niemand

[bearbeiten] Notizen zu den Sachen 324 O 610/16

31.03.2017 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Kammer stellt fest, dass trotz ordnungsgemäßer Ladung für die Beklagtenseite niemand erscheint. Es ist ein schwieriges Verfahren. Unterlassung, ja. Geldentschädigung, nein. Es wird kein Geldgeben

Klägerinanwalt Dominik Höch: Vielleicht ist das richtig. Die Seite ist wirr. Ja …. Nimmt niemand ernst. Sie haben grundsätzlich untersagt, identifizierend zu berichten. Haben mir die Seiten angeguckt. Der Klägerin wird vorgeworfen Anstiftung zur vorsätzlichen Tötung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Diese Einstellung überrascht uns nicht.

Klägerinanwalt Dominik Höch: Möchte keiner von sich lesen. Wird bekannt. Hat sich vorsätzlich verhalten in der Absicht ihn kranker zu machen, um damit Geld zu verdienen. Mordversuch ist eine Schmähung. Ich habe hundert Seiten eingereicht. Wäre das nur ein kurzer Text, dann würde es Geldentschädigung geben. Mordversuch, Lady Death. Wäre es kurz, wären wir schnell im Bereich der Geldentschädigung. Wir haben mit Hartnäckigkeit argumentiert.

Richterin Dr. Kerstin Gronau: Teilen wir nicht.

Klägerinanwalt Dominik Höch: …. Bei Bildberichterstattung ist es leichter festzustellen, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Hier haben Sie eine Schmähung, dass jemand bewusst gegen die Verfügung verstößt und gegen den Anonymisierungsschutz. Ich könnte ….Wenn es weniger Seiten wären, dann wären wir niedrigen fünfstelligen Bereich.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Haben Passagen genommen … Wenn man als Leser alles liest ..Unter Betreuung.

Klägerinanwalt Dominik Höch: Ist nicht mehr unter Betreuung.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Vielleicht, dass er nicht richtig tickt.

Klägerinanwalt Dominik Höch: Leute suchen nach dem Namen meiner Mandantin, dann kommen sie bei Google und finden die Seite des Beklagten. Komme zum Schluss. Vielleicht tickt er nicht richtig.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer lacht : Habe verstanden. Sie nehmen den Antrag nicht zurück. Sie haben Strato abgemahnt und Google und wollen die Anwaltskosten. Brachen § 254 ZPO.ie haben den Beklagten nicht vorher abgemahnt. Bei Google und Strato muss es zusammengelegt werden. Sie hätten einen Titel holen müssen. Schwieriger Fall. Ein Sonderfall. Den Ordnungsmittelbeschluss haben wir gestern verhängt. Ihre Mandantin hätte alles selber machen müssen. Deswegen die Kosten.

Klägerinanwalt Dominik Höch: Sehe sie nur an. Bin gern lernfähig. Die beiden Entscheidungen müssen wir nehmen.

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Die Sach-und Rechtslage wird erörtert. Der Klägerinvertreter stellt den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils.

Beschlossen und verkündet:

Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Freitag, den 28.04.17, 9:45.

[bearbeiten] Kommentar RS


Volker Pispers über Juristen und andere Schmarotzer...

Recht bezeichnend und interessant finden wir den Umgang des Rechtsanwalts Dominik Höch und der Rechtsanwältin und Betreuerin Berit Neubert mit kranken Menschen. Da trennen uns Welten.

Beide meinen offenbar, sie entdecken die Rechtsberatung bzw. Betreuung neu, suchen und finden Lösungen, die wirtschaftlich funktionieren.

Wir erleben in des Sache Berit Neubert vs. Dr. Werner Mayer das Vorgehen gegen einen kranken Menschen, der sich auf seine Art und Weise gegen seine Betreung und Klagen beim Landgericht Hamburg wehrt. Diese beiden Juristen versuchen den kranken Menschen kaputt zu klagen, anstelle ihn den heutigen Erkenntnissen entsprechend zu behandeln..

Vom Rechtsanwalt Dominik Höch wissen wir, dass er meint, wenn jemand die „mitteleuropäische Contenence“- was das auch immer bedeuten soll – verlässt, soll den Rechtsstatt mit seiner Härte zu spüren bekommen.

Irgendwie alles schon in der deutschen Geschichte gewesen. Es war zwar anders, eswurde rechtsstaatlich getötet, Leben wurde millionenfach vernichtet. Das entspricht noch nicht der heutigen Zeit. Kreativ werden Wege gesucht, wie die Unliebsamen wirtschaftlich ruiniert und kriminalisiert werden können, Isoloierung und Selbstmord eingeschlossen.

Im konkreten Fall scheint die Vorsitzende Richterin Simone Käfer erkannt zu haben, dass irgendetwas nicht stimmt. Die Richterin meint, Unterlassung, ja, Geldentschädigung, nein, der Beklagte ticke wahrscheinlich nicht richtig, es sei ein schwieriger Fall, ein Sonderfall.

Rechtsanwalt Dominik Höch hat erkannt, dass lange Texte mehr schützen als kurze, reine Überschriften. Es greift dann formal juristisch mehr die Meinungsfreiheit als das Verbot wegen Schmähung. Siehe dazu 1 BvR 2646/15 vom29.06.2016 und 1 BvR 2973/14 v. 08.02.2017.

Eine Herausforderung an die Kreativität dieses kriminell anmutenden Anwalts, diesen Stand der Zensurregel-Rechtsprechung zu ändern.

Die Rechtsanwältin und Betreuerin Birgit Neubert hatte bis jetzt nur Kosten. Das Geschäft mit Geldentschädigung gegen Dr. Werner Mayer ist angekurbelt, aber bisher erfolglos.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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