30.07.2019 - Tag der Pressefreiheit beim OLG HH - armer Schertz

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Andreas Buske, VorsRi am OLG HH, 7.Senat

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“Ich spinne wohl?!"

Vierzehn Schertz-Tage in Hamburg


Inhaltsverzeichnis


Moderatorin Judith Rakers | NDR Talk Show | NDR


Ehe Aus bei Tagesschau Sprecherin Judith Rakers
BUSKEISMUS


DIENSTAGSBERICHT

30.07.2019

23.07.2019

von Rolf Schälike


Michael Mittermeier | Angela Merkel ist die Siri Europas! | hr1 Satire Lounge

[bearbeiten] Der weise Richter Andreas Buske und der brutale Zensurguru Prof. Dr. Christian Schertz

Der weiser Richter Andreas Buske, der Hauptzensoren unter den deutschen Richtern und der gefürchtete Anwalt, der Zensurguru Prof. Dr. Christian Schertz stehen eigentlich an der gleichen Front: zensieren, wo es nur geht. Der Richter aus Hamburg, der zweitgrößten Stadt Deutschlands, hat die Macht zum Zensieren, erhalten vom Staat, unterstützt vom fiesen Teil der deutschen Prominenz Der Professor aus Berlin besitzt das Wissen, die notwendige Brutalität, Hemmungslosigkeit zur Durchsetzung seines Geschäfts, unterstützt von sehr bekannt Prominenten, wie Günther Jauch, Helene Fischer, Thilo Sarrazin, Karl-Theodor zu Guttenberg, Catherina Witt, Barbara Schöneberger, Theo Zwanziger, Oliver Bierhoff, Hannelore Elsner, Bettina Wulff, Maria Furtwängler, Sabine Christiansen, Oliver Pocher, Nadja Auermann, Natalia Wörner, Katja Flint, Hannelore Hoger, Nora Tschirner, Karsten Speck, Claudia Roth, Sibel Kekielli, Alexandra Neldel, Herbert Grönemeyer, Klaus Brinkbäumer, Thomas Gottschalk, Cristiano Ronaldo und einigen anderen.

Beide verbinden die vielen Klatschen des BGH und BVerfG. Prof. Dr, Christian Schertz verliert an die dreißig Prozent seiner Verfahren, verlor sogar beim EGMR.

Beide verbindet auch der Versuch, mein Forschungsprojekt Buskeismus zu deskreditieren, mich auf die Ebene rein privater Auseinandersetzungen zu reduzieren, aus dem Netz zu vertreiben. Der Professor Dr. Christian Schertz hat aufgegeben, mit mir seinen Frieden geschlossen. Der Oberzensor der Justiz, Richter Andreas Buske, Namensgeber meines Forschungsprojekts gibt nicht so schnell auf, obwohl er in den Verhandlungen recht häufig sagt, er wäre raus aus der Trotzphase. Meint offenbar damit die vielen BGH-Klatschen, die Buske früher einfach missachtete.

Beide verbindet in der Auseinandersetzung mit Buskeismus deren Zensurbrillen, mit denen diese hochqualifizierten Juristen nicht in der Lage sind, über die Einzelfälle hinaus zu entscheiden, Zusammenhänge zu erkennen und zu begreifen, dass die Welt nicht nur aus Dreck und Schmutz besteht. Buske als Familienrichter begreift offenbar nicht, dass die Menschen nicht ausschließlich damit beschäftigt sind, vor Gericht dreckige Wäsche zu waschen, zu lügen, sich gegenseitig möglichst schlecht zu machen. Buskes Tätigkeit als Richter macht ihn blind. Der Professor Dr. Christian Schertz braucht die fiese Prominenz für sein Zensurgeschäft, stachelt diese bestimmt nicht selten an. Sein Geschäft macht diesen Professor blind für das Schöne in der Welt, für alternative Lösungen.

Beide vereinige deren aktive Beteiligung an der Polarisierung der Gesellschaft, Buske durch Willkür, Schertz durch Unterstützung fieser Prominenz in deren fragwürdigen Ansprüchen durch falsche Lösungswege.

Umso erstaunlicher die OLG-Verhandlungen in den Letzten vierzehn Tagen. Das OLG gab zu verstehen, dass den Berufungen der Beklagten wahrscheinlich stattgegeben wird.

Richter Zink witzelte am 30.07.19 sogar: „Heute ist bei uns der Tag der Pressefreiheit“ Bei allen vier Verhandlungen wurden/werden die Käfer-LG-Urteile aufgehoben. Zwei LG-Verfügungen wurde sogar schon am 30.07.19 aufgehoben, in der einen nahm der Antragsteller den Antrag auf Erlass einer einsweiligen Verfügung zurück, in der anderen Sachen - Gil Ofarim vs. OK! Verlag GmbH & Co. KG (7 U 12/19) wurde die Käfersche Gegendarstellung aufgehoben (Urteil).

Das Ergebnis der beiden Judith Rakers-Sachen werden wir am 03.09.2019 erfahren.

Wir können über die Gründe dieser Differenzen zwischen den beiden Oberzensoren Deutschlands nur rätseln.

[bearbeiten] Michael Mittermeier vs. Axel Springer SE, Bild Online 7 U 94/16

Zweite Berufungsverhandlung mit Zeugenverhör des Boulevard-Redakteurs Gerd-Jochen Peters und Anhörung des Klägers.

Der Senat hielt es für notwendig, eine Zeugenbefragung und Parteianhörung zu wiederholen. Das LG-Urteil und die Käfer-Verhandlungsweise waren offenbar sogar für den Senat nicht überzeugend.

[bearbeiten] Corpus Delicti

Gestritten wird über die dem Kläger zugeschriebene Äußerung „Ich kann diese Frau (Helene Fischer) nicht mehr sehen, ohne im Strahl zu kotzen.“

Der Kläger, eine bekannter Comedian, weint sich sogar auf Facebook aus angesichts einer solchen Unterstellung.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Dr. Lothar Weyhe

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schert
Beklagtenseite: Kanzlei Raue; Rechtsanwalt Prof. Dr. Jan Hegemann

[bearbeiten] Notizen zu der Verhandlung Michael Mittermeier vs. Axel Springer SE, Bild Online

Der Zeuge und der Kläger wurden von den Richtern recht ausführlich befragt.

Die Aussagen warn absolut entgegengesetzt.

Der Redakteur Peters erläuterte ausführlich den Vorgang, wann, wo, was. Er hatte sich auch Notizen gemacht, sagte dieser Zeuge. Hat diese nicht mehr, wusste ja nicht, dass diese Jahre später gebraucht werden. Hat daraus für die Zukunft gelernt. Sich eine solche Geschichte auszudenken, könne er sich nicht leisten, wäre gleich weg vom Fenster.

Michael Mittermeier sei bekannt für offene Worte. Es war bekannt, dass sich Carolin Kebekus zu Helene Fische auftreten wird.


Kebekus parodiert Helene Fischer: Atemlos - Der Deutsche Comedy Preis

Das war der Inhalt der Befragung nicht nur des Klägers. Beim Kläger haben enthalte viele Meinungen. Gesendet wurde nicht in der ersten Sendung, weil die Comedy Preis Veranstaltung noch lief.

Der Kläger sagte, es sei ausgeschlossen, dass er sich so geäußert habe. Zu Helene Fischer habe er kein Groll, hätte dafür keinen Anlass, sie auch nicht gegen ihn. Weshalb solle er sie beleidigen? Er beleidige schlicht keine Menschen, bringt Leute zum Lachen, aber nicht mit Beleidigungen. Er äußere sich satirisch auch zu prominenten Personen. Er habe selbst eine innere Grenze. Er sei ein Comedian, kein Kommentator. Ist seit 27 Jahren auf Tour. Er wisse, wo er die Grenze ziehe. Er wisse, was er nicht sage, das sei sein Job.

[bearbeiten] Kommentar RS

Für Michael Mittermeier war Helene Fischer an diesem Tag auch ein Thema: "Florian Silbereisen und Helene Fischer - wenn die Kinder kriegen, sind das Silberfische", witzelte er auf der Bühne.

Interessant, wie die Richter entscheiden werden. Bei „non liquet“ dürfte Mittermeier obsiegen. Sie werden getriebenen von geschäftstüchtigen Prominenten und Rechtsanwälten.

Haben die Richter nichts Wichtigeres zu tun?

[bearbeiten] Judith Rakers vs. Burda Senator Verlag & Co.KG 7 U 73/18

Hauptsacheverfahren

[bearbeiten] Corpus Delicti

Was hat die Moderatorin Judith Rakers geritten, sich Prof. Dr. Christian Schertz anzuvertrauen, und der Boulevard verbieten zu wollen in Frage zu stellen, ob sie sich tatsächlich einvernehmlich von ihrem Mann getrennt hat.

Die Frage erfolgte angesichts der Behauptung, man hätte ihren Ehemann vor der Trennung mit einer hübschen Brünetten als sich sehr nahe stehende Paar gesehen.

Vielleicht ist der stolze Gockelhahn, Prof. Dr. Christian Schertz, glücklich, hübsche Frauen vor den Zensurgerichten vertreten zu dürfen. Einen guten Dienst erweist er ihnen nicht, würden wir einfach Mal so behaupten.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Dr. Lothar Weyhe
Richter: Joachim Zink

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Marcus Herrmann

[bearbeiten] Notizen zu der Verhandlung im Hauptsacheverfahnen Judith Rakers vs. Burda Senator Verlag & Co.KG 7 U 73/18

Burda-Anwalt Marcus Herrmann zu den Richtern: Habe gerade Herrn Knopp getroffen. Er war ganz Happy.

Richter Joachim Zink: Heute ist der Tag der Pressefreiheit.

Vorsitzender Richter Andreas Buske Wir machen die Hautsache zuerst; die 7 U 73/18. Es gibt so zwei …., über die wir uns mehrfach Gedanken machen müssen. Die erste Frage ist die Frage der Betroffenheit. Wir haben keine Zweifel, dass Betroffenheit vorliegt. Es handelt sich um die Privatsphäre. Darüber könne wir faseln. Ist die Klägerin über ihre Erkennbarkeit mit der Äußerung, ihr Ehemann hätte sie in der Ehe betrogen, betroffen. Es wurde nicht bestritten, dass ihr Ehemann mit der schönen Brünetten Händchen gehalten hat.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz kann sich nicht halten: Werde bestreiten.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wenn jetzt erst, dann wäre das verspätet. Wo haben Sie das bestruitten?

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Auf Seite 6. Da steht, in der Berichterstattung ist alles falsch.

Richter Joachim Zink: Das reicht nicht.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Habe geschriben, die ganz Berichterstattung ist unwahr.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann möchte was sagen.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz wird sehr laut, lässt Rechtsanwalt Markus Hermann nicht zu Wort: Ich bin jetzt dran. Ich schrieb ans Gericht. Bereits in der Klageschrift, dass er mit der Brünetten nicht gesehen wurde. Wenn ikch in der Klage sage, die Berichterstattung ist unwahr, dann ist das doppelt bestritten. Bestreite die Richtigkeit, dass sie ihn mit einer Brünetten gesehen haben.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Sie haben aber auch nicht in der Sache bestritten.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Er redet immer dazwischen, lässt mich nicht ausreden. Wir haben ein Gerücht. Sie sagen, haben ein Gerücht verbreitet.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Können, War nicht dabei, weiß es nicht.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Soll ich aus der Klage vorlesen?

Vorsitzender Richter Andreas Buske liest aus der Klage vor: …. Haben möcglicghwerweise … .

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz schreit:

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ich bin bei Ihrer Variante

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: In der Klage sage ich auf Seite 6. Sie (Buske) haben was anders vorgelesen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Habe alles vorgelesen.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann Im Bericht geht es um eine Gerücht. Es ist undifferenziert. … haben entlarvt.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Sie haben nichts entlarvt.

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Dass die Frau mit dem Ehemann gesehen wurde. Das haben Sie nicht bestritten.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich glaube, ich spinne. Gerücht …

Burda-Anwalt Marcus Herrmann: Gerüchte kann man nicht bestreiten. .. zurückstellen … .

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Nichts mit zurückstellen. Wenn der Senat … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ich habe die vorläufige Meinung gesagt.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wie kann die Klägerin bestreiten, Gegenstand des Verbotsantrages. Ich denke, ich spinne. Herr Vorsitzender, ich möchte wissen, weshalb das nicht ausreicht.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Wir wissen, … .

Richter Joachim Zink: Wenn wir reden wollen, dann geht es nicht, dass Sie (Schertz) dauernd dazwischen sprechen. Es geht um die Richtigkeit des Gerüchts. Das Gerücht ist, dass die Ehefrau betrogen wurde. Das Gerücht kam als Beobachtung eines Dritten. Das ist eine Tatsache, kein Gerücht. Diese Tatsache ist nicht bestritten worden. Es ist tatsächlich d diskussionswürdig. Hat sich mit einer brünetten Schönen sich geküsst.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wollte das bestreiten. Die Kammer hat alles auch im Urteil geschrieben. Wie kommen Sie darauf, dass es eine Tatsache ist. … Die Berichterstattung ist immer auch dann eine Aussage, dass er mit der Brünetten gesehen wurde.

Richter Joachim Zink: Das reicht eben nicht.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Im zweiten Schriftsatz …. Nehme sogar in Bezug zu … Aussage, die ich bestreite, wenn Gerücht, weil wir davon ausgehen können, es ist ein Gerücht. Haben die dort behaupteten Gerüchte. Das ist bei der Aussage der Gerüchte alles nicht. Das ist deckungsgleich mit der Kammer, die alles als Gerüchte sah. Alles, was im Verbot aufgelistet ist. Alle Aussagen. Sie musste nicht bestreiten. Auslegen, wie ich es sagen wollte.

Richter Joachim Zink: Tun wir.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Es heißt in der Berichterstattung „Wie gesehen haben will“. Das ist doch eine Gerücht. Betrug wird … mit „haben will“. Das ist keine Tatsachenbehauptung, es ist ein Gerücht.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: … .

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … .

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Darf ich?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja

Burda-Anwalt Markus Herrmann: … .

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … .

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Darf ich?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja

Burda-Anwalt Markus Herrmann belehrt den Promianwalt: Wenn Sie den ZPO-Kommentar lesen, dann wissen Sie, was bestreiten heißt. Es gibt, alles bestreiten, auch klares bestreiten. Wie soll ich wissen, was mit Bestreiten gemeint ist? Es war Privatsphäre, sie sagen, gehe nicht weiter, bestreute alles. Rechtliche Schritte werden bestritten. …

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz funkt dazwischen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Mir geht es auf die Nerven. Sie haben nicht richtig bestritten. Komme zur Betroffenheit. Wir haben den gatten beschrieben. Das Verbot betrifft den Rückschluss. Meines Erachtens nach, ist der Fall erledigt, alles offen. Der Verbotstenor ist schonungenau und falsch. Zweitens. Weshalb muss ich das, was Frau Rakers in der Pressemitteilung sagt „die Trennung sei einvernehmlich“, … ? Wenn aber der eine den anderen verlassen hat, dann ist das nicht einvernehmlich. Kann nicht davon ausgehen, dass eine Pressemitteilung wahr ist. … Wenn ich jetzt komme mit der Aussage, der Mann wurde mit einer Frau gesehen, dann ist das nicht einvernehmlich, wenn das nicht bestritten wird.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … .

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Deswegen gibt es kein Bewsiangebot.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: … . Wie man zu einer andern Form kommen soll, erschließt sich mir nicht.

Richter Joachim Zink: Wo steht das?

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz liest aus dem LG-Urteil vor: Auf Seite 10. Hatte gesagt, sind unstreitig falsch. Die Kammer hat das gerade anders rum gesehen. Was macht die Kammer mit dem Nebensatz, dass nicht vorgetragen … . .zu ihrem Gunsten … haltlose Spekulation … prozessual, dass der spekulierte betrug … zwar versteht die Kammer … zu Gunsten des beklagten … das Gerücht nicht als unstreitig, aber unwahr gesehen wird. Gerüchte liegen der Berichterstattung zu Grunde, dass man gesehen haben soll. Beweis einer negativen Tatsache lässt sich finden. … . …. Dem Betroffenen nicht zuzumuten … eine negative Tatsache. Man will gesehen haben mit einer Brünetten. Dann sagt die Kammer, ist von denen nicht vorgetragen worden. Lese alles nochmal vor.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben alles mehrmals gelesen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Finde komisch, dass Schertz ein Urteil vorliest, gegen welche wir gerade in Berufung gehen.

Richter Joachim Zink: Die Positionen sind klar. Finden die Passagen des Landgerichts schwierig. Weil … . Der gesamte Absatz beschäftigt sich damit, gab es einen Betrug oder nicht. … Will zugeben, dass ich darüber nachdenken will.

Burda-Anwalt Markus Herrmann:' Wenn die Kammer sich irrt, kann es nicht dem Kläger zu Gute kommen.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz schreit dazwischen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Ruhe jetzt. Weshalb künstliche Beweisstücklung herstellen? Stehrn den Sachverhalt des Klägers, den Sachverhalt des Beklagten gegenüber. Weshalb sollen wir etwas beweisen? Bunte schreibt, hat verbreitet. Antragsteller sagt … . Sie haben nicht bestritten, was drum herum war.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Habe Bericht in … bestritten. Habe selbstverständlich bestruitten. „Gesehen haben soll“ ist genug.

Richter Joachim Zink: Angebliche Beobachtung durch Deritte.

Markus Herrmann und Prof. Dr. Christian Schertz sprechen durcheinander.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich verzweifle. Die Zeitung selber diskutiert … . Ist ein Gerücht, was verbreitet wird.

Richter Joachim Zink lächelt.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Habe gesagt, kommt auf die Wahrheit nicht an, weil es die Privatsphäre betrifft..

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja, gerade das. Andreas und ich … Dann die Berichterstattung der Hochzeit auf Mallorka. … streitfreie Wochenenden … Wie man sich verliebt hat. Selbst alles organisiert. Da kann man sich die Frage stellen, darf die Öffentlichkeit wissen, , wie es endete? Sie, Herr Herrmann sagen zu einvernehmlich, das heißt es gibt keine Grund.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: … . Hat sich das Landgericht nicht Mal getraut, das zu schreiben. Negiert das, geht aber.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Also, Sie meinen, die Mitteilung §einvernehmlich§ berechtigt die Presse zu recherchieren?

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Man kann sich einvernehmlich trennen, auch wenn man betrogen wird.

Markus Herrmann und Prof. Dr. Christian Schertz sprechen durcheinander.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Die Pressemitteilung ist der Grund.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wenn es eine Pressemittelung gibt mit „einvernehmlich“, dann kann die Presse, egal, ob es sie stört, recherchieren?

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Entweder einvernehmlich oder es gab eine Grund.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Weiß nicht, was die Kammer von mir noch haben will. Die Hochzeit war vor neun Jahren. Frage, ob damit … . Darüber hinaus ist es nicht erlaubt die Unwahrheit und haltlose Gerüchte zu verbreiten.

Richter Joachim Zink: Das ist der Knackpunkt. Finden das mit der Privatsphäre nicht so. Deswegen, ob ein haltloses Gerücht.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Sind die Argumente beim Senat vollständig angekommen?

Richter Joachim Zink: Glaube schon.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wenn man da auch … will, dass ich, dass wir, dass man gegen mich … .

Richter Joachim Zink: Haben verstanden.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Sie können unterbrechen, was Sie … Das bestreite ich.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz dazwischen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Bestreite, dass er das so gemeint hat.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Stehe hier. Haben meine Meinung beim Landgericht vorgebracht. Diese ist nicht auslegbar.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Kann bestreiten. Ist in der zweiten Instanz nicht reparierbar. Muss eine Viertel vom vierzehn Uhr spätestens hier weg.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Mache nicht mit.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Sie können eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben.

Streiten durcheinander. Schertz Lässt Herrmann nicht ausreden.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Wir gehen jetzt beraten.

Die Richter verlassen den Gerichtssaal, die Parteivertreter ebenfalls.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz nach Wiedereintritt der Richter: Darf ich noch zwei Anmerkungen machen?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Ja.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Habe „Gerüchte“ in Plural formuliert, dann kann es nicht sein, dass … .

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wenn keiner den … hat, so kann ich nicht vortragen, weil Sie keinen Hinweis gegeben haben.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Hinweise haben wir gegeben. Rechtsanwalt Dr. Schertz erklärt, habe bereits in erster Instanz bestritten, dass der im Verbotstenor beschriebene Vorgang mit der attraktiven Brünetten überhaupt stattgefunden hat.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Wird alles auf die Goldwaage gelegt.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Meine damit, alles, was in der Berichterstattung sich zugetragen hat, dass nach meiner Auffassung alles als Gerücht qualifiziert war.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Dass ich auch die angebliche Begegnung in der ersten Instanz, ergibt sich weiter aus den folgenden Erklärungen und Umständen. Bin fassungslos. Das können Sie nicht ernsthaft meinen. Ich möchte so alles ins Protokoll. Sie könne gar nicht zurückweisen.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Wir könne die Schriftsätze des Urteils nicht protokollieren.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz diktiert: Verweis auf die Klageschrift Seiten 6 und 7 sowie den Schriftsatz vom 16.04.2018, Seite 3. Verweise auch auf die Verfügung der Kammer vom 07.04.2018. Hauptsache in beiden gemacht.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz zeigt die einstweilige Verfügung: Dort heißt es, die Klägerin hat …, dass die Äußerungen unwahr seien. Die Kammer stellt fest …. Die in Reden stehenden Äußerungen wegen Betrug und dem Treffen mit der Brünetten .. Die Kamer hat eindeutig bewertet, was ich bestritten habe. Die Kammer hat gesehen, dass ich alles bestritten habe. .. die unter Zitatäußerung … (Zitat) … auch attraktive Brünette subsummiert. Die Kammer geht sogar davon aus, dass es …. Beziehung zu der attraktiven Brünetten gab. Erkläre weiterhin … dass ich … ergibt sich aus dem Umstand, dass ich den Plural „Gerüchte“ gewählt hatte.

Richter Joachim Zink: Der Hinweis ist klarer als das Urteil, da gebe ich Ihnen recht.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: So ist die Rechtslage.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Rechtsanwalt Herrmann erklärt, der erste Punkt ist die Frage, ob wirksam bestritten wurde, kommt es auf die Auffassung des Senats und nicht der Kammer an, dessen Urteil gerade zur Überprüfung ansteht. Der zweite Punkt wäre, das ich das Bestreiten als verspätet rüge. Sollte der Senat das Bestreiten zulassen, was ich nicht so sehe, dann berufe ich mich als Beweis dafür, dass das Treffen mit einer brünetten Frau nach Bekanntgabe der Trennung stattfand, auf den Zeugen Andreas Pracht (?), dass das den Tatsachen entspricht. Die Ladungsadresse reiche ich nach.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Möchte noch ergöänzen, dass die Kammer einen rechtlichen Hinweis gab, denn der Senat nicht kannte.

Richter Dr. Lothar Weyhe: Haben Sie uns ins Gedächtnis gebracht.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: „attraktive Brünette“ ist aus Sic hat der Kammer ein Gerücht.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Die Affäre haben Se bestritten.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Was hat die Kammer zwischendurch beraten? Was ist das Ergebnis? Hält der Senat an seiner Meinung fest?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Wir haben das beraten. Das Ergebnis der Beratung war, dass wir Ihnen die Möglichkeit gegeben haben, was zu sagen. Es ist eine schwierige Frage. Wir wussten in der Situation nicht, was Sie uns sagen.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Dann ist es non liquet, ob bestritten wurde. Betrogen ist ehrabschneidend.

Richter Joachim Zink: Müssen wir uns überlegen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Vielleicht bei Frau sicher.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Soll ich vorlesen, was die kammer dazu geschrieben hat?

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Haben wir gelesen. Anträge werden gestellt.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Beweisantrag rüge ich als verspätet.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Das Beweisangebot erfolgt unter Protest der Beweislast.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Zumal die beklagte zum Vorgang Brünette nichts vorgetragen hat.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Rüge die Rüge als verspätet. Habe mit dem Mist nicht angefangen.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Beschlossen und verkündet. Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 26.000,- EUR festgesetzt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 03.09.2019,9:55.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Ich werde mich mit Schriftsatz … .

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Rüge ich als verspätet.

Der Senat neigt dazu, der Berufung der Beklagten stattzugeben.

Wert des Berufungsverfahrens 26.000,- EUR

Verkündung einer Entscheidung am 03.09.19, 9:55

24.09.19: Urteil, Az. 7 U 73/18

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.5.2018, Az. 324 O 42/18, abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Klägerin.
Dieses Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.*
Die Revision wird nicht zugelassen.

[bearbeiten] Judith Rakers vs. Burda Senator Verlag & Co.KG 7 U 92/18

Verfügungsverfahren.

[bearbeiten] Notizen zu der Verhandlung im Verfügungsverfahren Judith Rakers vs. Burda Senator Verlag & Co.KG 7 U 92/18

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Alles aus der Hauptsache Az. 7 U 73/18 übernehmen.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Halte ich für problematisch.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Kann in dem Verfügungsverfahren vorbringen, weil das Hauptsachverfahren als erstes stattfand.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Kann nicht … .

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Guter Gedanke.

Rakers-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Alles, was im Protokoll gilt auch für das Verfügungsverfahren. Gehe davon aus, dass nicht vorher entscheiden wird. Muss mir jedes Wort überlegen,. Im Protokoll abgegebene Erklärungen…

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Der Senat nimmt Bezug auf … . Anträge werden gestellt.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 20.000,-- Euro festgesetzt.
2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf Dienstag, den 03.09.2019, 9:55.

Der Senat neigt dazu, der Berufung der Beklagten stattzugeben.

Wert des Berufungsverfahrens 20.000,- EUR

24.09.19: Urteil, Az. 7 U 92/18

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.04.2018, Geschäftsnummer 324 O 586/17, abgeändert. Die einstweilige Verfügung vom 4.12.2017 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägz die Kosten des Rechtsstreits.

[bearbeiten] Saskia Schulz vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 137/18

Verfügungsverfahren

[bearbeiten] Corpus Delicti

Saskia Schulz wird vor dem Klinikum gesichtet, in dem Vater Dieter Thomas Heck liegt.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter: Andreas Buske
Richter: Claus Meyer
Richter: Joachim Zink

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann, Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Schertz
Beklagtenseite: Kanzlei SSB Rechtsanwälte PartG mbB; Rechtsanwalt Marcus Herrmann

[bearbeiten] Notizen zu der Verhandlung Saskia Schulz vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH

Vorsitzender Richter Andreas Buske: So. Ja. Hier landen wir auch in der Abwägung zwischen entgegengehaltenen Positionen, müssen Interessen abwägen. Heck hat eine Megabekanntheit. Er selbst hat sich auch bezüglich der Krankheit geöffnet. Bei Heck ist es vielleicht so, wie bei Scheidung. Eckpfeiler ja, Details, Einzelheiten, nicht. Die Antragstellerin als Tochter des öffentlich Bekannten ist gesehen worden. Wir fragen, ist das Privatsphäre , die nicht an der Pforte endet. Es ist auch Sozialsphäre. Es geht um die Wortberichterstattung, nicht um Bilder. Es ist eine geringe Eingriffsintensität, auch wenn die Antragstellerin es anders sieht. Man kann einwenden, dass der Informationsinhalt nicht besonders ist. Aber bei der Bekanntheit von Heck überwiegt das Interesse. Deswegen werden wir auch das Versäumnisurteil aufrecht erhalten.

Saskia Schulz-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz verlässt den Gerichtssaal. Nach Wiedereintritt: Nehme den Antrag zurück.

Vorsitzender Richter Andreas Buske: Mit den Parteivertretern wird die Sach- und Rechtslage erörtert. Der Antragstellerin-Vertreter erklärt, en nimmt den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung zurück.

Beschlossen und verkündet:

1. Der Antragstellerin fallen die Kosten beider Instanzen zur Last..
2. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 20.000,-- Euro festgesetzt.

Burda-Anwalt Markus Herrmann: Mus ich im Hauptsachverfahren noch begründen? Oder ist das von den Kosten her gleich?

Saskia Schulz-Anwalt Prof. Dr. Christian Schertz: Auf Wiedersehen

Richter Joachim Zink: Können wir nicht sagen.

[bearbeiten] Kommentar RS

Offenbar ist es der Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz nicht gelungen, in Hamburg eine stabile Zensur-Triaaden aufzubauen,

Wir hoffen, dass Prof. Dr. Christian Schertz noch an diesem Tage Trost in den Armen eines ihn nahe stehenden Menschen finden konnte.

[bearbeiten] Saskia Schulz vs. M.I.G. Medien Innovation GmbH 7 U 57/19

RA sebastian Gorskis versuchte es trotzdem mit der Hauptsache. Ensde 2019, kurz vor Weihnachten hat wer aufgegeben und dem seant mitgeteilt, dass auf die Anspürch aus der Klage verzichtet wird. OLG Urteil vom 09.01.2020 und die Verzichtserklärung

[bearbeiten] Kommentar RS

Wir möchten nicht rechnen, wieviel unnötige Kosten diese Fehlberatung von Prof. Dr. Christian Scherz und seines Kaznleianwalts Dr. Sebastian Gorski deren Mandantin Saskia Schulz, verursachte. Über die Enttäuschung und Unsicherheit, die solche Verfahren bei den Mandanten der Kanzlei des Prof. Dr. Christian Schertz, hervorrufen, darf man nicht nachdenken, geschweige denn öffentlich. Man hat dann brutalen Geschäftsleute unter Anleitung des Prof. Dr, Chrisitnan Schwertz am Hals.


Den Richtern*innenn fehlt durch die Tätigkeit solcher Geschäftsleute und den Staat fehlen die Mittel für die jurustische Auseinandersetzung mit gesellschaftlic tatsächlich relevanten Fragen.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Aktenzeichen|7 U 73/18]


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