2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08

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'''Zeugin Frau Ulrike Alles:''' Nach den Grundsätzen der Einsatzvorbereitung. Ansonsten berufe ich mich auch meine Aussagebeschränkung. '''Zeugin Frau Ulrike Alles:''' Nach den Grundsätzen der Einsatzvorbereitung. Ansonsten berufe ich mich auch meine Aussagebeschränkung.
-'''Richter Herr Hoch''' Können Sie morgen erscheinen?+'''Richter Herr Hoch''' Können Sie, Frau Alles, morgen erscheinen? Ich mach jetzt eine Pause, Geplant war die Zeugenvernehmung von Herrn Weiß. Er soll reinkommen. Die Öffentlichkeit kann bleiben. Können uns Zeit sparen.
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-'''Zeugin Frau Ulrike Alles:''' +
 +'''Ein kleiner blonder Mann - wiurd eine Perückde gewesen sein - mit Spitzbart tritt theatralisch in der Gerichtssaal.'''
 +'''Richter Herr Hoch''' Können Sie, herr Weiß, morgen früh um 9:00 kommen? Wir möchten die Zeugenvernehmng von Frau Alles heute fortsetzen.
 +'''Zuege Herr Weiß:''' Ja, ja ich kann mirgen um 9:00 kommen.
 +'''Richter Herr Hoch um 12:50''' Wir machen jetzt eine Pause bis 14:00.
-Auf die Frage, welche Absprachen es für den polizeilichen Großeinsatz mit diversen Hausdurchsuchungen am 09.05.2007 gab, verweigerte Zeugin Alles die Aussage. (Am 09.05.2007 wurden auch die Wohnungen von drei Beschuldigten des mg1-Verfahrens durchsucht.)+Fortsetzung siehe [[2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08 - Fortsetung des Berichts]]
-Kurz vor der Mittagspause klärte Richte Hoch mit dem bereits in Verkleidung erschienenen Zeugen KOK Weiß dessen Aussage auf den nächsten Verhandlungstag 9 Uhr zu verschieben. 
Nach der Pause setzte Rechtsanwalt Franke die Befragung der Zeugin Alles fort. Er wollte wissen, was unter polizeilichen Auswertungs- und Bekämpfungssystemen zu verstehen sei. Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da ihr die Frage zu allgemein war. Als sie konkreter gestellt wurde, konnte sie wegen ihrer Aussagegenehmigung keine Angaben machen. Der Verteidiger fragte, ob es noch Dienstbesprechungen gibt und ob das laufende Gerichtsverfahren dort Thema sei. Die Zeugin antwortete, dass die Besprechungen noch stattfinden, man sich nicht über das Gerichtsverfahren unterhalte. Auf Nachfrage gab sie zu, dass man sich aber über die Inhalte des Verfahrens unterhalte. Laut der Zeugin nehmen an diesen Besprechungen auch Mitarbeiter des BKA teil, die bereits als Zeugen gehört wurden und solche die noch als Zeugen zu hören sind. Nach der Pause setzte Rechtsanwalt Franke die Befragung der Zeugin Alles fort. Er wollte wissen, was unter polizeilichen Auswertungs- und Bekämpfungssystemen zu verstehen sei. Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da ihr die Frage zu allgemein war. Als sie konkreter gestellt wurde, konnte sie wegen ihrer Aussagegenehmigung keine Angaben machen. Der Verteidiger fragte, ob es noch Dienstbesprechungen gibt und ob das laufende Gerichtsverfahren dort Thema sei. Die Zeugin antwortete, dass die Besprechungen noch stattfinden, man sich nicht über das Gerichtsverfahren unterhalte. Auf Nachfrage gab sie zu, dass man sich aber über die Inhalte des Verfahrens unterhalte. Laut der Zeugin nehmen an diesen Besprechungen auch Mitarbeiter des BKA teil, die bereits als Zeugen gehört wurden und solche die noch als Zeugen zu hören sind.

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Inhaltsverzeichnis

mg Prozess; 13. Prozesstag

10.12.2008, 9:00 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess

Derzeit läuft in Berlin ein Gerichtsprozess gegen drei linke Aktivisten, denen von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen wird, im Juli 2007 auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN in Brandenburg drei Bundeswehrfahrzeuge anzünden gewollt zu haben. Zusätzlich werden sie der „militanten gruppe“ (mg) zugerechnet, die sich in den letzten Jahren zu über 20 Anschlägen auf Institutionen von Staat und Wirtschaft bekannt hat. Angeklagt sind Axel, Florian und Oliver wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB.


Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Rolf Schälike

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 10.10.2008 das Verfahren (1) 2 StE 2/08 (21/08).

Richter

1. Strafsenat des Kammergerichts Berlin

Vorsitz Herr Josef Hoch
Richter Warnatsch (?)
Richter Hanschke (?)
Richter Stefan Finkel (?)

Die Parteien

Klägerseite: Bundesstaatsanwalt Weingarten; Bundesstaatsanwältin Gregor

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Sven Lindemann, Rechtsanwaltin Sabine Weyers für den Angeklagten zu 1.
Rechtsanwalt Herzog, Rechtsanwalt Franke für den Angeklagten zu 2.
Rechtsanwalt Schrage, Rechtsanwalt Hoffmann für den Angeklagten zu 3.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Bericht vom dreizehnten Prozesstag (10.12.08)

Der dreizehnte Prozesstag begann mit Bekanntgabe durch den Vorsitzenden Richter Hoch zu mehreren früher gestellten Anträgen: Ablehnungsantrag vom 24.11.08 wurde als unbegründet verworfen. Der Antrag vom 01.12.08, Prozessbeobachter des BKA als Zeugen zu vernehmen, wurde als unbegründet abgelehnt. Deren Vernehmung als Zeugen können keine schuld- und rechtsfolgende Aussagen liefern. Ob diese den Aufklärungspflichten gemäß § 244 Abs. 2 nachkommen können und die Bewertung derer Aussagekraft als mögliche Zeugen bleibt der Würdigung des Senats überlassen.

Des weiteren wurde der Antrag des Verteidigers Herzog vom 13.11.08 bezüglich der Notizen des BKA-Prozessbeobachter im Gerichtssaal und deren Sicherstellung abgelehnt.

Richter Josef Hoch: Aufzeichnungen im Gerichtssaal seien zulässig. Das hat der BGH so entscheiden. Es dürfen Zuschauer, Reporter, Prozessbeobacher des Arbeitsgebers sein, auch private Gründe rechtfertigen die Zulässigkeit von Prozessaufzeichnngen. Man darf deswegen niemanden des Saals verweisen, auch nicht aus anderen vorgeschobenen Gründen. Nur Tatbeteiligte oder bei der Gefahr einer Tatbegehung darf ein Aufzeichnungsverbot gemäß BGH Urteil (3 Bd., 386) erfolgen. Eine solche Gefahr ist bezüglich der BKA-Mitarbeiter nicht vorgetragen worden. Was die Aufzeichnungen, die sich Frau Alles als Zuschauerin des Prozesses zuvor gemacht betrifft, so sind die Notizuzettel vor geraumer Zeit bei der Leerung der Akten ver ichtet worden.können nicht zu den Akten gereicht werden, da diese zwischenzeitlich vernichtet wurden.

Wir beginnen mit der Zeugenvernehmung.Sie haben eine Frage

Rechtsanwalt Lindermann: ... Protokoll ...

Richter Josef Hoch: Wir müssen in der Pause sehen, ob eine saubere Abschrfit vorhanden ist. Doe Befragung der Zeugen ist fldendermaßen geplant. Heute ab 13:00 Uhr Herr Weiß, Donnerstand um 13:00 Frau ..., am 17.12.08 Herr Schützer, Herr Gerhard ist in Urlaub, die Vernehmung erfolgt am 07.01.08, 13:00. Am 18.12.08 um 13:00 Frau Diekmann.

Danach begann die Zeugenvernehmung von KHKin Ulrike Alles, Ermittlungsführerin vom BKA Meckenheim. Sie wurde bereits am sechsten und achten Prozesstag vernommen. Wie berichtet, hat Frau Ulrike Alles das mg-Verfahren im Oktober 2006 übernommen.

Richter Josef Hoch: Belehrung ... . Die Form,alien haben sich nicht geändert ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sind seit 2006 die Verfahresnführerin. Sie koordinieren die Ermittlungen, Sie prüfen ... . Wer war vor Ihnen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Das Verfahren begann für mich im September 2006. Vor mir war Herr Krüger oder Herr ... . Einer von den beiden. Normalerweise wird einer festgelegt.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Das Verfahren begann im August 2006. Es beginnt mit den Interent-Recherchen. Diese haben ergeben, dass die Sol-Texte und die Texte von Dr. Bernd aus dem Jahre 1998 Übereinstimungen haben. Wer hat die Internetrechechen durchgeführt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist ein Vermerk gamacht worden von Herrn Lenkrat(?). Vielleich auch von mehreren Kollegen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was hat er konkret gemacht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich muss den Vermerk noch einaml lesen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: mg Gruppe Zeitschrift telegraph 1998.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Mit welchem Ziel die Internetrecherche erfolgte, weiß ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es wurde nach Schlagwörtern gesucht.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Für mich war das nicht erheblich.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Warum ist das gemacht worden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Weiß ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Habe Sie die Artikel gelesen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja, ich kann den Artikel nur wiedergeben ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Haben den Text einmal wieder im ND gelesen. Sonst war es die Aufgabe der Auswertung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich dachte, Sie kontrollieren. Oder übernehmen Sie das blind, lesen Sie gar nicht ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Als ich übernommen habe, war die Ermittlung schon da. Die Übereinstimmung wag gegeben.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Der Text über die UÇK hatte Ähnlichkeiten mit den mg-Schreiben. Haben Sie sich damit beschäftigt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der Vergleich lag vor. Selbst kann ich dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Kennen Sie die Texte der mg, die sich auf die UÇK beziehen? Der UÇK-Vergleich ... Morde ... Haben Sie verglichen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der Kollege ... hat geprüft. Es bestand für mich keine Notwendigkeit zu prüfen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie gehen davon aus, dass die Generalstaatsanwaltschaft richtig recherchiert hat?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann ich nicht sagen. Kollege Neutert (?)hat es gemacht. Ich föüphre nicht jede Auswertung selbts durch.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Überprüfen Sie oder übernehmen Sie das blind?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Verstehe Ihre Frage nicht. Es sind ja Textpassagen, ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Soweit sind wir noch nicht. Es geht darum,, ob Sie den texte gelesen haben. Sie sagen Vegleich mit UÇK.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Da fehlt mir das Hintergrundwissen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Die Schlagwortrecherche ... Wie ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gibt es eine Datenbank?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe keine Aussagegenehmigung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es ist gesagt worden, dass eine Schlagwortrecherche mit den Texten der mg gemacht wurde.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist doch sicher, dass die kollegen der Auswertung das gemacht haben. Habe keine Aussagegenehmigung zur Schlagwortrecherche .. .

Rechtsanwältin Frau Weyers zum Richter Herrn Hoch: Ich möchte, dass das ins Protokoll aufgenommen wird.

Richter Josef Hoch: Lehne ich ab. Sie hat gesagt, dass Sie keine Aussagegenehmigung hat.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Oft beruft Sie sich auf die fehlende Aussagegenehmigung, obwohl das nicht richtig ist.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es bleibt dabei, keine wörtliche Protokollierung.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Beantrag Ordnungsgeld wegen Aussageverweigerung der Zeugin. Die Begründung: In der heutigen Verhandkung erklärt die Zeugin, dass die textananlyse nicht von ihr überprüft wurde. Diese eerfolgte an Hand einer Schlagwiortananlyse in einer Datenbank, die beim BKA besteht. Die Zeugin dekt grundlos, dass der Geheimhaltungsgrund die Zeugenisverweigerung rechtfertigt.

Rechtsanwalt Herr Franke: Eine Beugehaft ist nicht nötig. Beantrage Ordnungsgeld, wiel die zeugin sich weigert, die Frage zu beantworten.

Richter Josef Hoch: Begründen Sie es konkreter.

Rechtsanwalt Herr Franke: Konkreter, weil sie die Anwort nach der Schlagwortanalyse verweigert.

Richter Josef Hoch: Formulieren Sie Ihren Antrag schrfitlich. Wir machen eine Pause von zehn Minuten.

Pause. Das Publikum muss der saal verlassen, auch die Journalisten werden gebeten, den Saal zu verlassen.

Rechtsanwalt Herr Franke nach der Pause: Habe den Antrag handschriftlich.

Richter Josef Hoch liest den Text. Die Anwälte der anderen Angeklagten schließen sich dem Antrag an

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor: Beantrage, den Antrag abzulehnen, da die Anwendung des § 70, Abs. 1 der StPO und BBG § 61, Abs. 1 § 62, Abs.2. ... schon im Zweifel versagt wird. Die zeugin könnte sich strafbar machen. Aussagen zum polizeilichen Auswertesystem sind nicht Gegenstand der Zeugenvernehmung. Der § 241, Abs. 2 der ZPO ist anzuwenden.

Richter Josef Hoch: Sie als Zeugin ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es geht um das Formular. Ich habe gesagt, dass ich das nicht geprüft habe. Ich sah keine Erfordernis. Auch wenn ich es gewollt hätte, ich hätte es nicht gekonnt.

Richter Josef Hoch: Der Senat muss beraten.

Fragen der Anwaälte: Wie lange?

Richter Josef Hoch: Kann ich nicht sagen.

Erneut müssen das Punlikum und die Journalisten den Gerichtssaal verlassen.

Richter Josef Hoch nach Wiedereintritt: Wir setzen die Verhandlung fort.

Rechtsanwalt Herr Franke: Damit ... .

Richter Josef Hoch: Der Antrag wird abgelehnt. Nach dem § 61, Abs. 1 § 62, Abs.2. ... des Bundesbeamtengesetzes, weil die Beantwortung der Frage ... und sich nicht ... rechtliche ... . Haben Sie weitere Fragen?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich habe gelesen, dass es eine Text-Datenbank des Verfassungsschutzes mit dem Namen "GLINS" gibt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe schom mal darüber etwas gehört.

Rechtsanwältin Frau Weyers: In Ihrer Behörde gehört?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich berufe mich auf die fehlende Aussagegenehmigung. ... Literaturdatenbank, Vermerk vom Verfassungsschutz.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wenn es die gleiche ist, dann frage ich, istr es hre Datenbank?

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Würden Sie auf die Frage nach dem Fingerabdruck auch nicht antworten, mit welchen Mitteln Sie zu Erkenntnis kamen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich kann nur das sagen, was in der Akte steht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sagen, Sie dürfen nichts sagen zu der Datenbank. Ich sage, im Vermerk steht etwas zur datenbank.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich weiß nicht, um weklchen Vermerk es sich handelt.

Es beginnt die Suche nach dem Ornder, in dem dieser Vermerk steht. Hinter den Ruchtern ist eine Regal mit ca, 60 Ordnern aufgebaut.

Rechtsanwalt Herr Lindemann schaut in seinen Notebook: Der Name Ochsenbrücker, Seite 89. In dem Odner Seite 176 mit Nummerierung 89.

Rechtsanwalt Herr Lindemann geht mit seinem Notebook zum Richtertisch und zeit die Seite. Der Richter holt sich aus dem Regal den Ordner. Etwas Hektik


Richter Josef Hoch: Es hat sich geklärt. Die Seite ist in der Beiakte, nicht in der Sachakte. Wenn Sie [Herr Lindemann] das gesagt hätten, dass wäre es schneller gegangen.

Die Zeigin Frau Ultrike Alles schaut sich den Vermerk an und löchelt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Auf Anhieb ist icht ersichtliche, wer den Vermertk gemacht hat. Gibt es ein Deckblatt?

Richter Josef Hoch: Wir haben nur den Verfassungsschutz, Frau Herbst an den Genaralbundesanwalt. Ermittlungen zu der so genannten Sebstportrait Gruppe.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist offensichtlich die Recherche des Bundesverfassungsschutzes. Man erkennt nicht, dass es sich um unseres Systrem handelt.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist die GLINS-Textdatenbank eine Datenbank des BKA?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich verweise auf die fehlende Aissagegenehmigung zu dieser Frage.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich beantrage die Aussageverweigerung ins Protokoll aufzunehmen, damit wir den Nachweis beio den Verhandungen vor den Bundesverwaltungsgericht und für die Begründugn der Revision haben.

Richter Josef Hoch: Lehne ich ab.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Beantrage eine Gerichtsentscheidung.

Richter Josef Hoch: Der Senat muss sich beraten.

Beratungspause. SDie Zauschuer müssen den Zuschauerbereich verlassen. Die Journalisten werden von den Sachwachhabenden aufgefordert, den Gerichtssaal zu verlassen.

Nach Wiedereintritt der Richter wird in den Gerichtsflur vom Gerichtswachhabenden gerufen In der Sache L. die Beteiligten bitte wieder in den Saal eintreten.

Was mit den Zuschauern draußen passiert, entgeht der journalistischen Pseudoöffentlichkeit. Wir sehen ledoglich, dass beim Einteritt in der Zushauerbereicht die Personalausweise vorgezeigt werden müssen. Später erfahren wir, dass diese Personaslausweise alle beim gesonderten Einlassdienst kopiert wurden

Richter Josef Hoch: Wir setzen die Verhandkng fort. Nach Beratung ergweht der folgende wörtkliche Beschluss: Es kommt nicht darauf an, ein wörtliches Protokoll zu führen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich habe nicht beantragt, die Aussage wörtlich ins Protokoll zu nehmen, sondern das die Zeigin sich auf die fehlende Sussagegenhemigung beruft, obwohl es ein soches Verbot nicht gibt. Die F+ührung des wörtlichen Protokoll hatte ich nicht beantragt.

Richter Josef Hoch: Das hätte Sie so gleich sagen müssen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich möchte den Antrag stellen ..

Richter Josef Hoch: Dann stellen Sie den Antrag schriftlich.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich danke ehrlich, dass Sie mir zuhören.

Richter Josef Hoch: Wie lange brauchen Sie?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich brauche 25 Minuten.

Richter Josef Hoch: Sie srapazieren unswere Geduld. Aber ich gebe Ihnen die Gelegenheit ... nicht so schreiben.

Wieder müssen die Zuschaeuer und die Journalisten den Gerichtssaal verlassen. Die Beklagten und deren Verteidiger wohl auch.

Richter Josef Hoch nach Wiedereintritt, Aufruf zum Eintritt in den Gerichtssaaal, der Personalausweiskontrolle der Zuschauer: Wir machen weiter. ... Frau Weyers erhält Gelegenheit gemäß § 32 StPO 1. Alternativ

Kommentar RS § 32 StPO Erstes Buch (Allgemeine Vorschriften) Dritter Abschnitt (Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen) weggefallen, d.h. diesen Paragrafhen gibt es nicht mehr. Passiert den Richtern nicht das erste Mal.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Liest den Antrag stehend vor. ... Feststellen ... . Herr L. soeht sich in seiner Verteidigung gehindert. Die Zeugin verweigert die Antwort. ... dem Verwaltungsgericht die Arbeit zu ermöglichen ... . Auch für das Revisionsverfahren erforderlich. Uterschrift von mir und den anderen Verteidigern.

Richter Josef Hoch: Nehme nur als Anlage zum Protokoll. Erkklärung ... Der Senat muss sich beraten.

Nach ca. 10 Minuten: Wiedereintritt der Richter, der Gerichtswachhabender ruft in den Gerichtsflur In der Sache L. die Beteiligten bitte wieder in den Saal eintreten.

Richter Josef Hoch: Setze die Verhandlung fort. Der Antrag wird abgelehnt. Es gibt keinen Beurkundungsanspruch. Es gibt keinen Grund, wiederholte Anträge der Verteidigung zu protokollieren. Etwas Einscheidungserhebliches begründet noch nicht die Protkollierungspflicht. Gibt es weitere Fragen an die Zeugin?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wer hat die Recherche gemacht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich hatte schon gesagt, dass es Kollege Nolte gemacht hat. Aber genau weiß ich es nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Kann es sein, dass Herr Nolte es nicht gemacht hat die Recherche, sondern der Verfassungsschutz?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann ich nicht ausschließen.

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Beanstande die Frage. Befragung ist die sinnliche Wahrnehmung. Das ist nicht zulässig. ... Prüfungs... .

Richter Josef Hoch: Ich lasse die Frage zu. In der Verhandkung .. war sie zu verweigern.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Dr. Bernd und die Veröffentlichung ...

Rechtsanwältin Frau Weyers: Tauchten die auch in anderen Texten auf?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es waren Nichallerweltbegriffe.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was ist ein Nichtallerweltbegriff?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Können Sie nachschauen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Reproduktion?

Richter Josef Hoch: Weise die Frage an den Sachverständigen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Die Zeugin hat es gesagt, nicht ich. Sie hat den Begrifft nicht Allerweltsbegriff gebracht. Ist Reproduktion für Sie ein nicht Allerweltsbegriff?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es sind Begriffe, die in dieser besionderen Art und Weise in den Texten verwandt wurden. In anderen Texten nicht. Es sind Begriffe, die üblicherweise nicht verwandt werden.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Disposität im Texte und Interview mit mg. Konnte weiter recherchiert werden.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Sie müssen den kollegen befragen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Der Begroff Reproduktion soll in weiteren 78 Texten vorgekommen sein.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Welche Texte es sind, habe ich nicht in Erinnerung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie aus dem Umstand den Schluss gezogen, dass ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Hat der Kollege ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sind doch der Chef ...

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein, bin ich nicht, Ermittlungsleiterin bin ich.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... Ermittlungsleiterin. In der datenbank sind weitere 78 texte gefunden worden ... .

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Auch diese Frage beantrag ich abzulehnen. Sie hat den fall einen Monat später übernommen. Deshalb hat sie ... vertieft vorgenommen.

Richter Josef Hoch: Ohne Richterbeschluss. Es geht nur um Wahrnehmngen der Zeugin. Ansonsten ist es Sachwissen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Was ich mit der Frage gezwecke ... .

Richter Josef Hoch: Fragen Sie einfach danach, was sie weiß und was sie nicht weiß.

Die Zeugin wird aus dem Saal gewiesen, damit die Richter sich mit den Verteidigern über die Fragen unterhalten können.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Bezüglich Dr. Holm und anderen hat es Recherchen gegeben. Diese wurden erweitert auf unsere Mandanten und das es Kontakte zwishcne meinem Mandanten und Dr. Holm gab. Das bedeutet, dass wir zur Verteidigung prüfen müssen, wie ist die Verdachtslage. ... auch die Sclussfolgerungen ... . Schlussfolgerungen sind Ermittlungsergebnisse. Welche Sch,lussfolgerungen haben Sie gezogen? Es sind vielleicht alles texte, die Frau Merkel geschrieben hat

Richter Josef Hoch: Frau Merkel .. . Die Zeugin ist nicht Chefin. Es ist die Bundesstaatsanwaltschaft. Denken Sie nicht, dass wir uns nicht ... die Schlussfolgerungen übernehme.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wir fragen nachSchlzussfolgerungen, die zu weiteren Ermittlungen geführt haben. ... Auf Basis welcher Schlussfolgerungen sknd die weiteren Ermittlungen geführt worden?

Richter Josef Hoch: Es geht um das Wissen der Zeugin.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Das hat das Gericht von sich aus zu klären. Sachverständiger lediglich ... .

Richter Josef Hoch: Sie kennen die Plict der Verteidigung. Se können Anträge stellen. Die Zeugin ist weit entfernt, dass sie Schlussfolgerungen ziehen konnte.

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Sie hat sich die Schlussfolgerungen zu eigen gemacht. Sie hät ja sagen können, es ist kalter Kaffee qwie die Ermittlungsführerin die Sachlage bewertet.

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor Es ist hier der Ort, weil 2006 ... . Um die Schlussfolgerungen geht es nicht.

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Ihnen nicht. Es geht um die genese des Ermittlungsverfahrens.

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor ... .

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Aber nicht ... . Nach Ihrer Ansicht ergibt sich daraus, dass er sich mein mandant mit Holm getroffen haben soll.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Das ist ein Indiz.

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor ... kein Bewesimittel.

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Die innere Haltung von Frau Alles ist unerheblich. Auch wenn diese haltung ablehnend gewesen wäre. Wäre trotzdem weiter zu prüfen. Was Frau Alles daräber denkt, ist in diesem Zusammenhang Unsinn.

Richter Josef Hoch: Wir machen ein Pause von 10 Minuten.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich habe gefragt, weshalb Mitglied des mg, wenn das Schlüsselwort auch in 78 weiteren Texten vorkommt?

Nach ca. 10 Minuten: Wiedereintritt der Richter, der Gerichtswachhabender ruft in den Gerichtsflur In der Sache L. die Beteiligten bitte wieder in den Saal eintreten.

Richter Josef Hoch: Wir setzen die Verhandlöung fort. Holen Sie Frau Alles in den Saal. ... Frau Alles, nehmen Sie Platz. Bitte, die Fragen möglichst präzise zu formulieren.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Meine Frage ist, ob Sie eine SDchluss daraus gezogen haben, dass das schlagwort in weiteren 78 Texten vorkam?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich müsste den Vermerk nochmal lesen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie ... darauf geworfen, wie oft das Schlüsselwort in den tesdten vorkommt? Zeugin Frau Ulrike Alles:

Zeugin Frau Ulrike Alles: Könnten Sie die Frage präzisieren.

Rechtsanwältin Frau Weyers: 3 zu 78?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich habe die Schlussfolgerungen gelesen. War für mich nachvollziehbar.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist Ihnen bekannt, was Dr. Bernd zu UÇK geschrieben hat?

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten ... dann ist die Frage unzulässig. Macht es Ihnen Freude, die Zeugin vorzuführen?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wenn die Zeugin sagt, weiß ich nicht, dann ist es überhaupt keine Frage.

Richter Josef Hoch: Ich lasse die Frage zu.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist Ihnen bekannt, dass Herr Dr. Bernd weitere Texte zu UÇK geschrieben hat.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie die Texte selbst gelesen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Dass ich die Texte selbst gelsen habe, glaube ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sind diese Teste verglichen worden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Wenn es in den ASkten stehn, dann ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Wenn es in den ASkten stehn, dann ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Können Sie sich erinnern, ob wietere texte von Dr. Bernd ... .

Bundesstaatsanwalt Herr Weingarten Die Frage ist ngeeignet.

Richter Josef Hoch: Lasse ich zu.

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wie kam es zu r.Holm. Hatte er auch einen Text, der verglichen wurde? Es gab eine gemeinsame Veröffentlichung von Dr. Bernd und Dr. Holm

Zeugin Frau Ulrike Alles: Wurde nicht verglichen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wurde nicht verglichen. Wie kam es dann zum Anfangsverdacht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kasnn mich nicht erinnern.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Kann es sein, weil sei zusammen gewohnt haben, oder zusammen geschrieben haben?

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Im Vermerk ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie wissen es nicht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe gesagt, im Vermerk stand .. .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wissen Sie was zu M. und zur Zeitschrift radikal?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja. Es gab Ermittluingen zu M. nd radikal.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gab es andere Erkenntnisse in Ihrer Behörde, die Verbindungen von M. zu radikal ergaben?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wissen Sie etwas von der politischen und iodeologischen Aisrichtung von radikal?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist eine linksradikale Zeitschrift.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Linksradikal ist kommunjksdtisch, autonom?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann das nicht unterscheiden.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was halten Sie zur Doppelmitgliedschaft in radikal und der militanten Gruppe?

Bundesstaatsanwältin GFrau Gregor Beanstande die Frage.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Verstehe die Frage nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ob die Mirgliedschaft in dem einen Veren die Mirgliedscjaft in dem anderen ausschließt?

Richter Herr Hich Machen Sie es nicht kompliziert.

Richter Herr Hoch erkläört die Frage Fragen Sie danach. was sie mienem.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gab es in Ihrer Behörde eine Einschätzung, das Mitglied in radikal als auch Mitglied bei der mg sein konnte?

Richter Herr Hich an die Zeugin Können Sie dazu was sagen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Mir sind solche Einschätzungen nicht bekannt. Habe micht mit diesen ideologishcen gründen nicht maßgeblich befasst.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist das diskutiert worden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie sagten, solange Sie sich in Ihrer Dienststelle mit mg beschäfttigten, gab es keine Diskussionen über eine Doppelmitgliedschaft bei radikal?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann mich an solche Diskussionen nicht erinnern.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Machen Sie Teambesprechungen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wurde nicht dienstlich über Homemaster gesprochen? Was ist ein Homemaster?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist der Bericht des Kollegen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... Konnte ein Personenraster aufgestellt werden, welcher die Miglieder der mg [lokalisiert]? Wer hat das erstellt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Müssen Sie Kollegen ... fragen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was ist ein Personenraster?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist das Ergebnis einer Auswertung. Es sind Anhaltspunkte für einen Täterprofil. Es sind Ergebnsse der usqwertung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie mit diesem Personenraster selbst geargeitet?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie den Personenraster herangezogen als mein mandant verhaftet wurde?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es gab Verdachtsmomente. Hat sich mit Herrn Holm getroffen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Die Art uind eise war konsperativ. Haben Sie dann versucht, der Personenraster zzu nutzen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein. es gab einen Anfangsverdacht. Es gab ganz speziell einen auf ihn bezogenen Anfangsverdacht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Dass er sich mit Herrn Holm getroffen hat?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe das schon gesagt.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Der Verdachtsmoment war ausreidhend. Habe ich das richtig verstanden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Personenraster heißt nur Verdacht. Ist jemand nicht im Personeraster, dann heißt es nicht, dass ein Verdacht ausgeschlossen ist.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... dass er in den Personenraster passt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Witr haben gesprochen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Mit wem? Können Sie sich erinnern?

Zeugin Frau Ulrike Alles: An was soll ich mich eronnern?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Orte, Inhalte, Personen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann mich icht erinnern.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie erinnern sich nicht. Aber man macht es.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Haben Sie ein Erinnerungsgefühl?

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... ist eine Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Ich musste ermitteln,ob das stimmt oder nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Welceh Bedeutugn hat ein Personenraster?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der ÖPersonenraster liefert Analtspunkte.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ist es vollständig?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Können Sie vorlesen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Enge soziale Bindung in der Gruppe, Welche Gruppe ist gemeint?

Zeugin Frau Ulrike Alles: ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ausgeprägtes politisches und historisches Wissen insbesondere zu Kommunismus

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist nicht, aber ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: analytisches Arbeiten und Fähigkeit, wissenschaftliche Texte zu erstellen, Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten und Archiven, möglichst keine ED-Behandlung in den letzten 10 Jahren, Möglichkeit Tagespresse zu lesen, starker Berlinbezuzg als Bderliner, Beteiligung an Basisstrukturen, kein klassischer Autonomer, kein klassischer „Anti-Imp“.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich kenne das aus dem Vermerk.

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... und dass das auf meinen mandanten zutereffen könnte?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich habe eine ganz andere Frage. Haben Sie schon mal über solche Stempel gesprochen? Kann Ihnen den Stempel zeigen.

Rechtsanwältin Frau Weyers zeigt der Zeugin den Stempel: Wann werden solche Vermerke in den Stempel versetzt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Das ist dier Schrift von ... . Nur ein eingeschtränkter Personenkreis soll das Dokument erhalten.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wer bekommt das?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist nicht festgelegt. Es gibt keinen ASutomatismus.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Im weiterer Stempel steht gelöscht. Was bedeutet das?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wer entscheidet, ob innwerhalb der Behörder ermittelt oder weiter gereicht wird? Hatte Herr Nolte von sich aus gemacht oder auch im Auftrag? Konnte von sich aus jemand dsas machen?.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Könnte sein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: .. In welchem Verhältnis standen diese beiden Ermittlungsverfahren zueinander?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Eas gab keine Vorgabe. Alle Möglichkeiten waren vorhanden. Es gab keine Arbeitshypothese.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Weshalb wurde das Eermittlungsverfahren erweitert?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Weiß ich nicht. Darüber ist nicht gesprochen worden.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es gibt ken Verfahren gegen L., Herrn Le... . Ermitteln Sie eigent,ich heute noch gegen meinen mandanten?

Zeugin Frau Ulrike Alles nach langem Schweigen: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Soweit ich weiß, arbeiten Sie nur am Thema mg. MG ist hier angeklagt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Die Ergebnisse sind alles die, welche wir in diesem Verfahren machen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Erfolgen verdeckte Maßnahmen. Telefonüberwachung gegen meinen Mandanten?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Im Moment?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ja.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Seit wann, nicht mehr?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ergibt sich aus den Akten.

Rechtsanwältin Frau Weyers: In Ihrer Erinnerung?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Haben keine Eiinnerung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Nach seiner Haftentlassung?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Hm ...

Rechtsanwältin Frau Weyers: Zu dem anderen Verfahren, wo KHK Oliver Damm beteiligt war, gab es eine Besprechung? Wurden Ergebnisse ausgetauscht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Treffen Sie sich tregelmäößig oder wenn etwas passiert ist?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Regelmäßig.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wie regelmäßiig?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Einmal in der Woche.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gehören Sie zu der mg-Gruppe

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Zu Andfang haben Sie gesagt, es würe nur ..., ist aber ein Treffen.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Seit zwei Jahen.

...

Rechtsanwältin Frau Weyers: Außer Anschläge, was gabe es noch für weitere Themen bei den Treffen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es gabe keine Tagesordnung. Neue betrieb-Auswertungsergebnisse.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was gabe es am 09.05.2007 für Avsprachen Viele, viele ... . War an diesem tag observiert worden? Gab es einen großeinsatz? WEie wurde der Großeinsatz vorbereitet?#

Kommentar RS: Am 09.05.2007 wurden auch die Wohnungen von drei Beschuldigten des mg1-Verfahrens durchsucht.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nach den Grundsätzen der Einsatzvorbereitung. Ansonsten berufe ich mich auch meine Aussagebeschränkung.

Richter Herr Hoch Können Sie, Frau Alles, morgen erscheinen? Ich mach jetzt eine Pause, Geplant war die Zeugenvernehmung von Herrn Weiß. Er soll reinkommen. Die Öffentlichkeit kann bleiben. Können uns Zeit sparen.

Ein kleiner blonder Mann - wiurd eine Perückde gewesen sein - mit Spitzbart tritt theatralisch in der Gerichtssaal.

Richter Herr Hoch Können Sie, herr Weiß, morgen früh um 9:00 kommen? Wir möchten die Zeugenvernehmng von Frau Alles heute fortsetzen.

Zuege Herr Weiß: Ja, ja ich kann mirgen um 9:00 kommen.

Richter Herr Hoch um 12:50 Wir machen jetzt eine Pause bis 14:00.

Fortsetzung siehe 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08 - Fortsetung des Berichts


Nach der Pause setzte Rechtsanwalt Franke die Befragung der Zeugin Alles fort. Er wollte wissen, was unter polizeilichen Auswertungs- und Bekämpfungssystemen zu verstehen sei. Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da ihr die Frage zu allgemein war. Als sie konkreter gestellt wurde, konnte sie wegen ihrer Aussagegenehmigung keine Angaben machen. Der Verteidiger fragte, ob es noch Dienstbesprechungen gibt und ob das laufende Gerichtsverfahren dort Thema sei. Die Zeugin antwortete, dass die Besprechungen noch stattfinden, man sich nicht über das Gerichtsverfahren unterhalte. Auf Nachfrage gab sie zu, dass man sich aber über die Inhalte des Verfahrens unterhalte. Laut der Zeugin nehmen an diesen Besprechungen auch Mitarbeiter des BKA teil, die bereits als Zeugen gehört wurden und solche die noch als Zeugen zu hören sind.

Auf die Frage, dass es eine Stellungnahme der Bundesregierung gegeben habe, dass hier BKA-Beamte sitzen um neue Anhaltspunkte aus der laufenden Hauptverhandlung zu ziehen, sagte die Zeugin, dazu könne sie nichts sagen, da sie ja sonst die laufende Ermittlung behindern würde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte die Zeugin, ob sie sich beim Verfassen ihres Sachstandsberichtes auf den ersten oder den letzten Auswertungsbericht beziehe. Am Beispiel des Beschuldigten L. zeigte er auf, dass Auszüge aus dessen Personenraster in seinen Vorführungsbericht übernommen wurden. L. wurde vor Jahren festgenommen, weil er sich in einem Zug mit Tennis-Borussia-Fans befand. Im Bericht von Frau Alles war dann zu lesen, dies alles sei dem linken Spektrum zu zuordnen. Frau Alles konnte dazu keine nähren Angaben machen. Die fehlende Kontrollinstanz und Prüfung ein Mal erhobener und bewerteter Daten wurde von der Verteidigung kritisch hinterfragt.

Frau Alles wurde weiter befragt, ob der „Nobelkarossentod“ auch bei anderen Aktionen Verwendung gefunden hat und ob ein Postpaket dazu gehören würde. Frau Alles sagte, sie habe schon davon gehört, wie häufig dies gewesen sei, wisse sie aber nicht.

Bei der Durchsuchung von der Wohnung des Beschuldigten R. wurden „Toppits“ Gefrierbeutel (6 Liter) gefunden. Rechtsanwalt Lindemann merkte an, dass die Anleitung aber von 3 Liter Gefrierbeuteln ausgehe und fragte nach, ob dies mit 6 Liter Beutel einmal nachgebaut worden sei. Frau Alles gab an, es nicht zu wissen.

Nachfrage des Rechtsanwalts ob bei der Durchsuchung bei seinem Mandanten L. die auf dem Observationsfoto vom 22.02.07 erkennbare auffällige Mütze und Jacke gesucht und gefunden wurden. Die Zeugin antwortete wieder mit „weiß nicht“.

Auf die Frage wie der Beschuldigte L. identifiziert worden sei, sagte die Zeugin er sei erst am 19.04.07 identifiziert worden. Rechtsanwalt Lindeman fragte wie viele Fotos zur Identifizierung vorgelegt wurden. Frau Alles antwortete, dass die Identifizierung durch ein beigezogenes Foto des Einwohnermeldeamtes erfolgte. Auf dieses Foto seien sie gekommen, da sie die Adresse von L. hatten. Wie dieses Foto beigezogen wurde und von wem es angefordert wurde, ließ die Zeugin offen.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Vorführbericht wurde KHKin Alles nach einem dort angeführten Text des Beschuldigten Dr. Holm aus der Zeitschrift telegraph befragt. Der Ermittlungshinweis sei möglicherweise das Ergebnis der Telefonüberwachung, so die Zeugin. Auf die inhaltliche Ausrichtung des Textes befragt konnte sich die Ermittlungsführerin nicht mehr detailliert erinnern. RA Lindemann zitierte aus dem Vorführbericht, dass der Text Übereinstimmungen zu Positionen der mg zu den G8-Protesten aufweisen würde. Der Text zum G8 wurde als Verdachtsmoment für die Mitgliedschaft in der mg gewertet. Die Zeugin wurde dann zu einem Papier des Verfassungsschutzes befragt, in dem der Beschuldigte Dr. Holm dem Umfeld der militanten G8-Kampagne zugerechnet wurde. Auch hier konnte sich die Zeugin nicht eindeutig erinnern.

Sie wurde weiter gefragt, wann von den Durchsuchungen des 09.05.2007 in der Presse berichtet wurde. Da Frau Alles in ihrem Vorführungsbericht schreibt, dass von diesen Durchsuchungen kurz darauf in der Presse berichtet wurde und dies als Anlass für das Treffen zwischen L. und R. gewertet wurde. Die Zeugin antwortete, dass diese Information irgendwann „hochgekommen“ ist, aber nicht von ihr sei.

Dann fragte sie der Verteidiger welche Sitzordnung im Auto bei der Festnahme gegeben war. Die Zeugin sagte, H. sei der Fahrer, L. der Beifahrer und R. saß hinten. Der Verteidiger hält ihr aus den Akten entgegen, dass H. Fahrer war, R. Beifahrer und L. hinten saß. Frau Alles meinte, dann sei dies ein Fehler im Bericht.

Weiter wurde die Zeugin zum Thema Handlungsanweisungen bei der Anmietung von PKW (Stichwort: Notfallanmietung) aus ihrem Vorführungsbericht befragt. Bei einer Notfallanmietung solle die Person ein Fahrzeug anmieten, die am „cleansten“ sei. Frau Alles erklärte, es habe keine überwachten Telefongespräche dazu gegeben. Solche Gespräche hätten aber bestimmt vorher stattgefunden. Auf Nachfrage, ob denn der Beschuldigte H. am „cleansten“ sei, sagte sie, ihrer Meinung nach ja, da keine polizeilichen Erkenntnisse gegen ihn vorlagen. Verteidiger Lindemann hielt entgegen, dass H. aber doch Mitglied in einer linken Gruppe gewesen sein soll. Die Zeugin antwortete, er sei aber polizeilich nicht bekannt gewesen.

Neue beschuldigte Person

Der Verteidiger fragte nach, auf welchen Zusammenhang die Codierung der gefundenen E-Mail-Adresse hindeutet. Frau Alles sagte, es handele sich um eine Radikal-Codierung. Dies habe sie so in den Sachstandsbericht des mg-Verfahrens geschrieben. Die Zeugin sagte, dass eine Auswertung der Telefonüberwachung für die Zeiten der Anschläge gemacht wurde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte, wieso drei weitere Beschuldigte am 31.07.08 nicht vorläufig festgenommen wurden, da diese ja nach ihren Einschätzungen weitere Gruppenmitglieder sein sollen. Die Zeugin antwortete erneut mit: „Ich weiß nicht“. Auf die Frage, ob es noch weitere Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen gab, schwieg die Zeugin lange und antwortete dann, wenn es so wäre, dürfte sie dies nicht beantworten. Auch auf die Frage, ob es jetzt konkrete neue Beschuldigte gibt, sagte sie, sie dürfe zu laufenden Ermittlungen nichts sagen. Als ihr vorgehalten wird, dass dies ja in den vorliegenden Akten stehe, sagte sie, sie darf dazu nichts sagen. Die Bitte von Rechtsanwalt Lindemann dies zu protokollieren, wurde abgelehnt.

Dann wurde eine Pause gemacht in der KHKin Alles ihren Vorgesetzten anrufen sollte, um zu klären, ob sie Angaben zu der weiteren beschuldigten Person machen könne. Dieser entschied jedoch, dass Frau Alles dazu nicht aussagen darf.

Anschließend befragte Verteidiger Herzog die Zeugin. Er wollte wissen, ob sie an der Zusammenstellung der Suchworte mitgewirkt habe. Die Zeugin bejahte, im Rahmen von Besprechungen. Es wurden einige Begriffe genannt und gefragt, ob die Suchworteingabe etwas gebracht habe. Die Zeugin konnte sich an keine Ergebnisse erinnern.

Dann wurde die Zeugin zu Selbstbezichtigungsschreiben (SBS) befragt. Zeugin Alles erklärte, in der Regel gehen diese SBS zwei bis drei Tage nach einem Anschlag ein. In Verbindung mit den tatrelevanten Zeiten seien auf dem Handy von H. Anrufe eingegangen. Diese dienten wohl dazu, H. mitzuteilen wo sein Auto stand oder ihm grünes Licht zu geben, ein SBS abzuschicken. Dies sei aber nur eine Vermutung so die Zeugin. Auf die Frage, welchen Schluss sie daraus ziehen würde, dass es nach dem 31.07.07 kein SBS gegeben habe, sagte sie, dies sei ein Anhaltspunkt dafür, dass es einen Anschlag gegeben habe.

Des weiteren wurde die Zeugin zu einem Resonanzanschlag in der Schweiz befragt. Die Zeugin sagte, bei einem Anschlag auf eine MAN-Niederlassung in der Schweiz sei Bezug auf das hiesige Verfahren genommen worden. Es gäbe aber keine belegbaren Verbindungen zur mg oder Anhaltspunkte das Personen die hier an Anschlägen beteiligt waren auch im Ausland beteiligt sind.

Dann sagte die Zeugin aus, dass die Datenträgerauswertung im Groben abgeschlossen sei. Im Einzelnen laufen aber noch Ermittlungen von KHK Damm.

Unterbrechung der Verhandlung

Rechtsanwalt Lindemann beantragte die Protokollierung, dass die Zeugin die Aussage auf die Frage nach weiteren Beschuldigten in dem Verfahren verweigerte. Diese wurde abgelehnt. Daraufhin beantragte Rechtsanwalt Lindemann einen Beschluss, da die Zeugen nun auch zu Punkten die Aussage verweigerten, die bereits in den Akten protokolliert sind. Dies habe mit einem fairen Verfahren nichts zu tun. Zudem werde das Verfahren vom BKA gesteuert.

Bundesanwalt Weingarten regte eine Unterbrechung an, um zu überdenken die Aussagegenehmigung der Zeugin zu erweitern. Verteidiger kritisieren, dass die Verhandlung immer in kritischen Momenten unterbrochen werde und die BAW sich dann immer mit den Zeugen berate. Außerdem lenke die BAW nun erst an einem Punkt ein, wo dies aktenkundig gemacht werden soll. Eine Entscheidung über den Antrag wurde verschoben.

Die Verhandlung wurde an diesem Punkt unterbrochen und wird am 11.12.08 fortgeführt. Die Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Alles erfolgt am 18.12.08 um 9 Uhr.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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