2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess 10.12.08

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-Rechtsanwalt Schrage, Rechtsanwalt Hoffmann für den Beklagten zu 3.+Rechtsanwalt Schrage, Rechtsanwalt Hoffmann für den Angeklagten zu 3.
== Notizen der Pseudoöffentlichkeit == == Notizen der Pseudoöffentlichkeit ==

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Inhaltsverzeichnis

mg Prozess; 13. Prozesstag

10.12.2008, 9:00 2 StE 2/08 (21/08) mg Prozess

Derzeit läuft in Berlin ein Gerichtsprozess gegen drei linke Aktivisten, denen von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen wird, im Juli 2007 auf dem Gelände des Rüstungskonzerns MAN in Brandenburg drei Bundeswehrfahrzeuge anzünden gewollt zu haben. Zusätzlich werden sie der „militanten gruppe“ (mg) zugerechnet, die sich in den letzten Jahren zu über 20 Anschlägen auf Institutionen von Staat und Wirtschaft bekannt hat. Angeklagt sind Axel, Florian und Oliver wegen versuchter schwerer Brandstiftung und Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraf 129 StGB.


Autor für die Pseudoöffentlichkeit

Rolf Schälike

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 10.10.2008 das Verfahren (1) 2 StE 2/08 (21/08).

Richter

Vorsitz Herr Josef Hoch
Richter Warnatsch (?)
Richter Hanschke (?)
Richter Stefan Finkel (?)

Die Parteien

Klägerseite: Bundesstaatsanwalt Weingarten; Bundesstaatsanwältin Gregor

Beklagtenseite: Rechtsanwalt Sven Lindemann, Rechtsanwaltin Sabine Weyers für den Angeklagten zu 1.
Rechtsanwalt Herzog, Rechtsanwalt Franke für den Angeklagten zu 2.
Rechtsanwalt Schrage, Rechtsanwalt Hoffmann für den Angeklagten zu 3.

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Bericht vom dreizehnten Prozesstag (10.12.08)

Der dreizehnte Prozesstag begann mit Bekanntgabe durch den Vorsitzenden Richter Hoch zu mehreren früher gestellten Anträgen: Ablehnungsantrag vom 24.11.08 wurde als unbegründet verworfen. Der Antrag vom 01.12.08, Prozessbeobachter des BKA als Zeugen zu vernehmen, wurde als unbegründet abgelehnt. Deren Vernehmung als Zeugen können keine schuld- und rechtsfolgende Aussagen liefern. Ob diese den Aufklärungspflichten gemäß § 244 Abs. 2 nachkommen können und die Bewertung derer Aussagekraft als mögliche Zeugen bleibt der Würdigung des Senats überlassen.

Des weiteren wurde der Antrag des Verteidigers Herzog vom 13.11.08 bezüglich der Notizen des BKA-Prozessbeobachter im Gerichtssaal und deren Sicherstellung abgelehnt.

Richter Josef Hoch: Aufzeichnungen im Gerichtssaal seien zulässig. Das hat der BGH so entscheiden. Es dürfen Zuschauer, Reporter, Prozessbeobacher des Arbeitsgebers sein, auch private Gründe rechtfertigen die Zulässigkeit von Prozessaufzeichnngen. Man darf deswegen niemanden des Saals verweisen, auch nicht aus anderen vorgeschobenen Gründen. Nur Tatbeteiligte oder bei der Gefahr einer Tatbegehung darf ein Aufzeichnungsverbot gemäß BGH Urteil (3 Bd., 386) erfolgen. Eine solche Gefahr ist bezüglich der BKA-Mitarbeiter nicht vorgetragen worden. Was die Aufzeichnungen, die sich Frau Alles als Zuschauerin des Prozesses zuvor gemacht betrifft, so sind die Notizuzettel vor geraumer Zeit bei der Leerung der Akten ver ichtet worden.können nicht zu den Akten gereicht werden, da diese zwischenzeitlich vernichtet wurden.

Wir beginnen mit der Zeugenvernehmung.Sie haben eine Frage

Rechtsanwalt Lindermann: ... Protokoll ...

Richter Josef Hoch: Wir müssen in der Pause sehen, ob eine saubere Abschrfit vorhanden ist. Doe Befragung der Zeugen ist fldendermaßen geplant. Heute ab 13:00 Uhr Herr Weiß, Donnerstand um 13:00 Frau ..., am 17.12.08 Herr Schützer, Herr Gerhard ist in Urlaub, die Vernehmung erfolgt am 07.01.08, 13:00. Am 18.12.08 um 13:00 Frau Diekmann.

Danach begann die Zeugenvernehmung von KHKin Ulrike Alles, Ermittlungsführerin vom BKA Meckenheim. Sie wurde bereits am sechsten und achten Prozesstag vernommen. Wie berichtet, hat Frau Ulrike Alles das mg-Verfahren im Oktober 2006 übernommen.

Richter Josef Hoch: Belehrung ... . Die Form,alien haben sich nicht geändert ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sind seit 2006 die Verfahresnführerin. Sie koordinieren die Ermittlungen, Sie prüfen ... . Wer war vor Ihnen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Das Verfahren begann für mich im September 2006. Vor mir war Herr Krüger oder Herr ... . Einer von den beiden. Normalerweise wird einer festgelegt.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Das Verfahren begann im August 2006. Es beginnt mit den Interent-Recherchen. Diese haben ergeben, dass die Sol-Texte und die Texte von Dr. Bernd aus dem Jahre 1998 Übereinstimungen haben. Wer hat die Internetrechechen durchgeführt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist ein Vermerk gamacht worden von Herrn Lenkrat(?). Vielleich auch von mehreren Kollegen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Was hat er konkret gemacht?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich muss den Vermerk noch einaml lesen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: mg Gruppe Zeitschrift telegraph 1998.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Mit welchem Ziel die Internetrecherche erfolgte, weiß ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es wurde nach Schlagwörtern gesucht.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Für mich war das nicht erheblich.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Warum ist das gemacht worden?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Weiß ich nicht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Habe Sie die Artikel gelesen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ja, kich kann den Artikel nur wiedergeben ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Haben den Text einmal wieder im ND gelesen. Sonst war es die Aufgabe der Auswertung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich dachte, Sie kontrollieren. Oder übernehmen Sie das blind, lesen Sie gar nicht ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Als ich übernommen habe, war die Ermittlung schon da. Die Übereinstimmung wag gegeben.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Der Text über die UÇK hatte Ähnlichkeiten mit den mg-Schreiben. Haben Sie sich damit beschäftigt?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der Vergleich lag vor. Selbst kann ich dazu nichts sagen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Kennen Sie die Texte der mg, die sich auf die UÇK beziehen? Der UÇK-Vergleich ... Morde ... Haben Sie verglichen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Der Kollege ... hat geprüft. Es bestand für mich keine Notwendigkeit zu prüfen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie gehen davon aus, dass die Generalstaatsanwaltschaft richtig recherchiert hat?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Kann ich nicht sagen. Kollege Neutert (?)hat es gemacht. Ich föüphre nicht jede Auswertung selbts durch.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Überprüfen Sie oder übernehmen Sie das blind?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Verstehe Ihre Frage nicht. Es sind ja Textpassagen, ... .

Rechtsanwältin Frau Weyers: Soweit sind wir noch nicht. Es geht darum,, ob Sie den texte gelesen haben. Sie sagen Vegleich mit UÇK.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Da fehlt mir das Hintergrundwissen.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Die Schlagwortrecherche ... Wie ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Nein.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Gibt es eine Datenbank?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe keine Aussagegenehmigung.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es ist gesagt worden, dass eine Schlagwortrecherche mit den Texten der mg gemacht wurde.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ist doch sicher, dass die kollegen der Auswertung das gemacht haben. Habe keine Aussagegenehmigung zur Schlagwortrecherche .. .

Rechtsanwältin Frau Weyers zum Richter Herrn Hoch: Ich möchte, dass das ins Protokoll aufgenommen wird.

Richter Josef Hoch: Lehne ich ab. Sie hat gesagt, dass Sie keine Aussagegenehmigung hat.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Oft beruft Sie sich auf die fehlende Aussagegenehmigung, obwohl das nicht richtig ist.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Es bleibt dabei, keine wörtliche Protokollierung.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Beantrag Ordnungsgeld wegen Aussageverweigerung der Zeugin. Die Begründung: In der heutigen Verhandkung erklärt die Zeugin, dass die textananlyse nicht von ihr überprüft wurde. Diese eerfolgte an Hand einer Schlagwiortananlyse in einer Datenbank, die beim BKA besteht. Die Zeugin dekt grundlos, dass der Geheimhaltungsgrund die Zeugenisverweigerung rechtfertigt.

Rechtsanwalt Herr Franke: Eine Beugehaft ist nicht nötig. Beantrage Ordnungsgeld, wiel die zeugin sich weigert, die Frage zu beantworten.

Richter Josef Hoch: Begründen Sie es konkreter.

Rechtsanwalt Herr Franke: Konkreter, weil sie die Anwort nach der Schlagwortanalyse verweigert.

Richter Josef Hoch: Formulieren Sie Ihren Antrag schrfitlich. Wir machen eine Pause von zehn Minuten.

Pause. Das Publikum muss der saal verlassen, auch die Journalisten werden gebeten, den Saal zu verlassen.

Rechtsanwalt Herr Franke nach der Pause: Habe den Antrag handschriftlich.

Richter Josef Hoch liest den Text. Die Anwälte der anderen Angeklagten schließen sich dem Antrag an

Bundesstaatsanwältin Frau Gregor: Beantrage, den Antrag abzulehnen, da die Anwendung des § 70, Abs. 1 der StPO und BBG § 61, Abs. 1 § 62, Abs.2. ... schon im Zweifel versagt wird. Die zeugin könnte sich strafbar machen. Aussagen zum polizeilichen Auswertesystem sind nicht Gegenstand der Zeugenvernehmung. Der § 241, Abs. 2 der ZPO ist anzuwenden.

Richter Josef Hoch: Sie als Zeugin ... .

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es geht um das Formular. Ich habe gesagt, dass ich das nicht geprüft habe. Ich sah keine Erfordernis. Auch wenn ich es gewollt hätte, ich hätte es nicht gekonnt.

Richter Josef Hoch: Der Senat muss beraten.

Fragen der Anwaälte: Wie lange?

Richter Josef Hoch: Kann ich nicht sagen.

Erneut müssen das Punlikum und die Journalisten den Gerichtssaal verlassen.

Richter Josef Hoch nach Wiedereintritt: Wir setzen die Verhandlung fort.

Rechtsanwalt Herr Franke: Damit ... .

Richter Josef Hoch: Der Antrag wird abgelehnt. Nach dem § 61, Abs. 1 § 62, Abs.2. ... des Bundesbeamtengesetzes, weil die Beantwortung der Frage ... und sich nicht ... rechtliche ... . HabenSie weitere Fragen?

Rechtsanwältin Frau Weyers: Ich habe gelesen, dass es eine Text-Datenbank des Verfassungsschutzes mit dem Namen "GLINS" gibt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Habe schom maldarüber etwas gehört.

Rechtsanwältin Frau Weyers: In Ihrer Behörde gehört?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich berufe mich auf die fehlende Aussagegenemigung. ... Lieteraturdatenbank, Vermerk vom Verfassungsschutz.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Wenn es die gleiche ist, dann frage ich, istr es hre Datenbank?

Rechtsanwalt Herr Lindemann: Würden Sie auf die Frage nach dem Fingerabdruck auch nicht antworten, mit welchen Mitteln Sie zu Erkenntnis kamen?

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich kann nur das sagen, was in der Akte steht.

Rechtsanwältin Frau Weyers: Sie sagen, Sie dürfen nichts sagen zu der Datenbank. Ich sage, im Vermerk steht etwas zur datenbank.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Ich weiß nicht, um weklchen Vermerk es sich handelt.

Es beginnt die Suche nach dem Ornder, in dem dieser Vermerk steht. Hinter den Ruchtern ist eine Regal mit ca, 60 Ordnern aufgebaut.

Rechtsanwalt Herr Lindemann schaut in seinen Notebook: Der Name Ochsenbrücker, Seite 89. In dem Odner Seite 176 mit Nummerierung 89.

Rechtsanwalt Herr Lindemann geht mit seinem Notebook zum Richtertisch und zeit die Seite. Der Richter holt sich aus dem Regal den Ordner. Etwas Hektik

Richter Josef Hoch: Es hat sich geklärt. Die Seite ist in der Beiakte, nicht in der Sachakte. Wenn Sie [Herr Lindemann] das gesagt hätten, dass wäre es schneller gegangen.

Die Zeigin Frau Ultrike Alles schaut sich den Vermerk an und löchelt.

Zeugin Frau Ulrike Alles: Auf Anhieb ist icht ersichtliche, wer den Vermertk gemacht hat. Gibt es ein Deckblatt?

Richter Josef Hoch: Wir haben nur den Verfassungsschutz, Frau Herbst an den Genaralbundesanwalt.Ermittlungen zu der so genannten {http://www.google.de/search?hl=de&q=Selbstportrait+Gruppe+BKA&btnG=Suche&meta=lr%3Dlang_de Sebstportrait Gruppe].

Zeugin Frau Ulrike Alles: Es ist offensichtlich die Recherche des Bundesverfassungsschutzes. Man erkennt nicht, dass es sich um unseres Systrem handelt.

Rechtsanwältin Frau Weyers:

Zeugin Frau Ulrike Alles:

Rechtsanwältin Frau Weyers:

Zeugin Frau Ulrike Alles:

Rechtsanwältin Frau Weyers:

Zeugin Frau Ulrike Alles:

Rechtsanwältin Frau Weyers:

Zeugin Frau Ulrike Alles:

Rechtsanwältin Frau Weyers:

Zeugin Frau Ulrike Alles:

Rechtsanwältin Frau Weyers:




Auch diese Aussageverweigerung sollte protokolliert werden, wurde aber ebenfalls abgelehnt. Dazu wurde ein Gerichtsbeschluss beantragt, der ebenfalls abgelehnt wurde.

Schlagwortrecherche und Schlussfolgerungen

Dann wurde die Zeugin nach der Schlagwortrecherche befragt. Sie konnte sich nicht erinnern, wer diese gemacht hat. Auf die Frage, ob sie sich an bestimmte Begriffe erinnern könne, sagte die Zeugin es seien keine Allerweltsbegriffe gewesen. Rechtsanwältin Weyers fragte, ob „Reproduktion“ für sie ein Allerweltsbegriff sei. Frau Alles antwortete, es käme auf die Quintessenz der Begriffe an, die nicht üblicherweise in jedem Text verwandt werden. Daraufhin wurde ihr vorgehalten, dass laut den Akten der Begriff „Reproduktion“ in 78 Texten vorkomme, die nicht der mg zugerechnet werden.

Auf die Frage, welche Schlussfolgerungen die Zeugin gezogen hat, entspann sich ein Streit über die Zulässigkeit der Frage. Der Vorsitzende meinte, die Zeugin solle nicht ihre Schlussfolgerungen wiedergeben, dies mache ein Sachverständiger. Die Verteidiger waren der Meinung, dass die Frage nach Schlussfolgerungen gestellt werden muss, damit man wisse was zu ihren Entscheidungen geführt habe. Dabei wurde auch in Frage gestellt, ob das Gericht ein Aufklärungsinteresse hat. Nach einer Pause lies der Vorsitzende die Frage zu. Die Zeugin antwortete, die Schlussfolgerungen des Kollegen, der den Bericht geschrieben hatte, waren für sie nachvollziehbar. Die Frage der Verteidigerin Weyers, wie die Zeugin es selbst bewerten würde, dass ein häufig benutztes Wort eine Mitgliedschaft in der mg (militante gruppe) zu begründen soll, wurde nicht beantwortet.

Auf die Frage, wie eine weitere Person zum Ermittlungsverfahren kam, sagte sie, es habe eine gemeinsame Veröffentlichung mit einer weiteren Person, die bereits verdächtigt wurde, gegeben. Welchen Anfangsverdacht es gegeben habe, konnte die Zeugin nicht mehr erinnern.

Frau Alles wurde dann gefragt, ob sie die politische Ausrichtung der Zeitschrift Radikal kenne. Sie meinte, es sei halt eine linksradikale Zeitung. Rechtsanwältin Weyers wollte wissen, ob das BKA von einer Doppelmitgliedschaft in der Radikal und der mg ausgegangen sei. Darüber waren der Zeugin keine Einschätzungen bekannt. Zudem habe sie sich nicht ausführlich mit den ideologischen Hintergründen befasst.

Personenraster

Des weiteren wurde die Zeugin dazu befragt, was ein Personenraster sei. Sie sagte, es seien Anhaltspunkte für ein Täterprofil und Ergebnisse der Auswertung. Auf die Frage, ob sie den Beschuldigten L. mit dem Personenraster verglichen habe, meinte die Zeugin, nein, es habe ja einen Anfangsverdacht durch die Kommunikation mit bereits Verdächtigen gegeben.

Das Personenraster wurde verlesen, unter anderem enthält es folgende Punkte: Enge soziale Bindung in der Gruppe, ausgeprägtes politisches und historisches Wissen insbesondere zu Kommunismus, analytisches Arbeiten und Fähigkeit wissenschaftliche Texte zu erstellen, Zugang zu wissenschaftlichen Arbeiten, möglichst keine ED-Behandlung in den letzten 10 Jahren, Möglichkeit Tagespresse zu lesen, Beteiligung an Basisstrukturen, kein klassischer Autonomer, kein klassischer „Anti-Imp“. Die Zeugin konnte aber nicht sagen, was auf den Beschuldigten L. zutreffen könnte.

Die Zeugin wurde befragt, welches Verhältnis die beiden Ermittlungsverfahren zueinander hatten. Sie sagte, es gab keine Festlegung oder Arbeitshypothese dazu.

Rechtsanwältin Weyers fragte weiter, ob noch gegen ihren Mandanten L. ermittelt werde. Darauf schwieg die Zeugin erst und antwortete dann „nein“. Auf die Nachfrage seit wann nicht mehr ermittelt würde, sagte Frau Alles dies ergebe sich doch aus den Akten. Ob es nach der Haftentlassung noch Telefonüberwachung und verdeckte Observationen gegeben habe, antwortete die Zeugin mit nein.

Dann wurde sie dazu befragt, wer Ermittlungsführer im ersten Verfahren ist. Dies ist KHK Oliver Damm. Zeugin Alles traf sich einmal wöchentlich mit ihm zur Teambesprechung. Dort wurde die gemeinsame Arbeit koordiniert und alles aktuelle besprochen wie z.B. neue Ermittlungs- und Auswertungsergebnisse. Sie begreifen sich als eine Ermittlungsgruppe.

Auf die Frage, welche Absprachen es für den polizeilichen Großeinsatz mit diversen Hausdurchsuchungen am 09.05.2007 gab, verweigerte Zeugin Alles die Aussage. (Am 09.05.2007 wurden auch die Wohnungen von drei Beschuldigten des mg1-Verfahrens durchsucht.)

Kurz vor der Mittagspause klärte Richte Hoch mit dem bereits in Verkleidung erschienenen Zeugen KOK Weiß dessen Aussage auf den nächsten Verhandlungstag 9 Uhr zu verschieben.

Nach der Pause setzte Rechtsanwalt Franke die Befragung der Zeugin Alles fort. Er wollte wissen, was unter polizeilichen Auswertungs- und Bekämpfungssystemen zu verstehen sei. Dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, da ihr die Frage zu allgemein war. Als sie konkreter gestellt wurde, konnte sie wegen ihrer Aussagegenehmigung keine Angaben machen. Der Verteidiger fragte, ob es noch Dienstbesprechungen gibt und ob das laufende Gerichtsverfahren dort Thema sei. Die Zeugin antwortete, dass die Besprechungen noch stattfinden, man sich nicht über das Gerichtsverfahren unterhalte. Auf Nachfrage gab sie zu, dass man sich aber über die Inhalte des Verfahrens unterhalte. Laut der Zeugin nehmen an diesen Besprechungen auch Mitarbeiter des BKA teil, die bereits als Zeugen gehört wurden und solche die noch als Zeugen zu hören sind.

Auf die Frage, dass es eine Stellungnahme der Bundesregierung gegeben habe, dass hier BKA-Beamte sitzen um neue Anhaltspunkte aus der laufenden Hauptverhandlung zu ziehen, sagte die Zeugin, dazu könne sie nichts sagen, da sie ja sonst die laufende Ermittlung behindern würde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte die Zeugin, ob sie sich beim Verfassen ihres Sachstandsberichtes auf den ersten oder den letzten Auswertungsbericht beziehe. Am Beispiel des Beschuldigten L. zeigte er auf, dass Auszüge aus dessen Personenraster in seinen Vorführungsbericht übernommen wurden. L. wurde vor Jahren festgenommen, weil er sich in einem Zug mit Tennis-Borussia-Fans befand. Im Bericht von Frau Alles war dann zu lesen, dies alles sei dem linken Spektrum zu zuordnen. Frau Alles konnte dazu keine nähren Angaben machen. Die fehlende Kontrollinstanz und Prüfung ein Mal erhobener und bewerteter Daten wurde von der Verteidigung kritisch hinterfragt.

Frau Alles wurde weiter befragt, ob der „Nobelkarossentod“ auch bei anderen Aktionen Verwendung gefunden hat und ob ein Postpaket dazu gehören würde. Frau Alles sagte, sie habe schon davon gehört, wie häufig dies gewesen sei, wisse sie aber nicht.

Bei der Durchsuchung von der Wohnung des Beschuldigten R. wurden „Toppits“ Gefrierbeutel (6 Liter) gefunden. Rechtsanwalt Lindemann merkte an, dass die Anleitung aber von 3 Liter Gefrierbeuteln ausgehe und fragte nach, ob dies mit 6 Liter Beutel einmal nachgebaut worden sei. Frau Alles gab an, es nicht zu wissen.

Nachfrage des Rechtsanwalts ob bei der Durchsuchung bei seinem Mandanten L. die auf dem Observationsfoto vom 22.02.07 erkennbare auffällige Mütze und Jacke gesucht und gefunden wurden. Die Zeugin antwortete wieder mit „weiß nicht“.

Auf die Frage wie der Beschuldigte L. identifiziert worden sei, sagte die Zeugin er sei erst am 19.04.07 identifiziert worden. Rechtsanwalt Lindeman fragte wie viele Fotos zur Identifizierung vorgelegt wurden. Frau Alles antwortete, dass die Identifizierung durch ein beigezogenes Foto des Einwohnermeldeamtes erfolgte. Auf dieses Foto seien sie gekommen, da sie die Adresse von L. hatten. Wie dieses Foto beigezogen wurde und von wem es angefordert wurde, ließ die Zeugin offen.

Ebenfalls im Zusammenhang mit dem Vorführbericht wurde KHKin Alles nach einem dort angeführten Text des Beschuldigten Dr. Holm aus der Zeitschrift telegraph befragt. Der Ermittlungshinweis sei möglicherweise das Ergebnis der Telefonüberwachung, so die Zeugin. Auf die inhaltliche Ausrichtung des Textes befragt konnte sich die Ermittlungsführerin nicht mehr detailliert erinnern. RA Lindemann zitierte aus dem Vorführbericht, dass der Text Übereinstimmungen zu Positionen der mg zu den G8-Protesten aufweisen würde. Der Text zum G8 wurde als Verdachtsmoment für die Mitgliedschaft in der mg gewertet. Die Zeugin wurde dann zu einem Papier des Verfassungsschutzes befragt, in dem der Beschuldigte Dr. Holm dem Umfeld der militanten G8-Kampagne zugerechnet wurde. Auch hier konnte sich die Zeugin nicht eindeutig erinnern.

Sie wurde weiter gefragt, wann von den Durchsuchungen des 09.05.2007 in der Presse berichtet wurde. Da Frau Alles in ihrem Vorführungsbericht schreibt, dass von diesen Durchsuchungen kurz darauf in der Presse berichtet wurde und dies als Anlass für das Treffen zwischen L. und R. gewertet wurde. Die Zeugin antwortete, dass diese Information irgendwann „hochgekommen“ ist, aber nicht von ihr sei.

Dann fragte sie der Verteidiger welche Sitzordnung im Auto bei der Festnahme gegeben war. Die Zeugin sagte, H. sei der Fahrer, L. der Beifahrer und R. saß hinten. Der Verteidiger hält ihr aus den Akten entgegen, dass H. Fahrer war, R. Beifahrer und L. hinten saß. Frau Alles meinte, dann sei dies ein Fehler im Bericht.

Weiter wurde die Zeugin zum Thema Handlungsanweisungen bei der Anmietung von PKW (Stichwort: Notfallanmietung) aus ihrem Vorführungsbericht befragt. Bei einer Notfallanmietung solle die Person ein Fahrzeug anmieten, die am „cleansten“ sei. Frau Alles erklärte, es habe keine überwachten Telefongespräche dazu gegeben. Solche Gespräche hätten aber bestimmt vorher stattgefunden. Auf Nachfrage, ob denn der Beschuldigte H. am „cleansten“ sei, sagte sie, ihrer Meinung nach ja, da keine polizeilichen Erkenntnisse gegen ihn vorlagen. Verteidiger Lindemann hielt entgegen, dass H. aber doch Mitglied in einer linken Gruppe gewesen sein soll. Die Zeugin antwortete, er sei aber polizeilich nicht bekannt gewesen.

Neue beschuldigte Person

Der Verteidiger fragte nach, auf welchen Zusammenhang die Codierung der gefundenen E-Mail-Adresse hindeutet. Frau Alles sagte, es handele sich um eine Radikal-Codierung. Dies habe sie so in den Sachstandsbericht des mg-Verfahrens geschrieben. Die Zeugin sagte, dass eine Auswertung der Telefonüberwachung für die Zeiten der Anschläge gemacht wurde.

Rechtsanwalt Lindemann fragte, wieso drei weitere Beschuldigte am 31.07.08 nicht vorläufig festgenommen wurden, da diese ja nach ihren Einschätzungen weitere Gruppenmitglieder sein sollen. Die Zeugin antwortete erneut mit: „Ich weiß nicht“. Auf die Frage, ob es noch weitere Ermittlungsverfahren gegen konkrete Personen gab, schwieg die Zeugin lange und antwortete dann, wenn es so wäre, dürfte sie dies nicht beantworten. Auch auf die Frage, ob es jetzt konkrete neue Beschuldigte gibt, sagte sie, sie dürfe zu laufenden Ermittlungen nichts sagen. Als ihr vorgehalten wird, dass dies ja in den vorliegenden Akten stehe, sagte sie, sie darf dazu nichts sagen. Die Bitte von Rechtsanwalt Lindemann dies zu protokollieren, wurde abgelehnt.

Dann wurde eine Pause gemacht in der KHKin Alles ihren Vorgesetzten anrufen sollte, um zu klären, ob sie Angaben zu der weiteren beschuldigten Person machen könne. Dieser entschied jedoch, dass Frau Alles dazu nicht aussagen darf.

Anschließend befragte Verteidiger Herzog die Zeugin. Er wollte wissen, ob sie an der Zusammenstellung der Suchworte mitgewirkt habe. Die Zeugin bejahte, im Rahmen von Besprechungen. Es wurden einige Begriffe genannt und gefragt, ob die Suchworteingabe etwas gebracht habe. Die Zeugin konnte sich an keine Ergebnisse erinnern.

Dann wurde die Zeugin zu Selbstbezichtigungsschreiben (SBS) befragt. Zeugin Alles erklärte, in der Regel gehen diese SBS zwei bis drei Tage nach einem Anschlag ein. In Verbindung mit den tatrelevanten Zeiten seien auf dem Handy von H. Anrufe eingegangen. Diese dienten wohl dazu, H. mitzuteilen wo sein Auto stand oder ihm grünes Licht zu geben, ein SBS abzuschicken. Dies sei aber nur eine Vermutung so die Zeugin. Auf die Frage, welchen Schluss sie daraus ziehen würde, dass es nach dem 31.07.07 kein SBS gegeben habe, sagte sie, dies sei ein Anhaltspunkt dafür, dass es einen Anschlag gegeben habe.

Des weiteren wurde die Zeugin zu einem Resonanzanschlag in der Schweiz befragt. Die Zeugin sagte, bei einem Anschlag auf eine MAN-Niederlassung in der Schweiz sei Bezug auf das hiesige Verfahren genommen worden. Es gäbe aber keine belegbaren Verbindungen zur mg oder Anhaltspunkte das Personen die hier an Anschlägen beteiligt waren auch im Ausland beteiligt sind.

Dann sagte die Zeugin aus, dass die Datenträgerauswertung im Groben abgeschlossen sei. Im Einzelnen laufen aber noch Ermittlungen von KHK Damm.

Unterbrechung der Verhandlung

Rechtsanwalt Lindemann beantragte die Protokollierung, dass die Zeugin die Aussage auf die Frage nach weiteren Beschuldigten in dem Verfahren verweigerte. Diese wurde abgelehnt. Daraufhin beantragte Rechtsanwalt Lindemann einen Beschluss, da die Zeugen nun auch zu Punkten die Aussage verweigerten, die bereits in den Akten protokolliert sind. Dies habe mit einem fairen Verfahren nichts zu tun. Zudem werde das Verfahren vom BKA gesteuert.

Bundesanwalt Weingarten regte eine Unterbrechung an, um zu überdenken die Aussagegenehmigung der Zeugin zu erweitern. Verteidiger kritisieren, dass die Verhandlung immer in kritischen Momenten unterbrochen werde und die BAW sich dann immer mit den Zeugen berate. Außerdem lenke die BAW nun erst an einem Punkt ein, wo dies aktenkundig gemacht werden soll. Eine Entscheidung über den Antrag wurde verschoben.

Die Verhandlung wurde an diesem Punkt unterbrochen und wird am 11.12.08 fortgeführt. Die Fortsetzung der Vernehmung der Zeugin Alles erfolgt am 18.12.08 um 9 Uhr.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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