28 O 531/10 - 08.12.2010 - Zentis möchte WDR zensieren

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Es ging um Zucker, zu süß oder nicht zu süß. Die Pseudoöffentlichkeit wurde nicht informiert, um was es ging.

Ging es um Marzipan von Zentis, was zu schlecht bewertet wurde?

Echtes Marzipan besteht nur aus Mandeln und Zucker. testmarkt hat bekannte Marken, Discounter-Marzipan und welches vom Bäckermeister zur Kontrolle ins Labor gebracht und die Geschmacksprobe gemacht.

Das Ergebnis: 25 Personen haben das Marzipan am testmarkt-Stand verkostet. Die verschiedenen Sorten waren auf Tellerchen mit Buchstaben gekennzeichnet, sodass man nicht erkennen konnte, welche Marzipankartoffel man gerade probierte. Anschließend vergab jeder eine Platzierung von 1 bis 5. Und so fiel das Gesamtergebnis aus: 1. Printen Schmitz 2. Niederegger 3. Zentis 4. Hussel 5. Bel Royal Klagt Zentis dagegen?

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Das Ergebnis
Zentis, 3,88 Punkte, Testsieger 4,9 Punkte, der Letzte 3,3 Punkte

[bearbeiten] Zentis GmbH & Co. KG vs. Westdeutscher Rundfunk

Landgericht Köln Az. 28 O 531/10[ http://www.google.de/images?hl=de&q=Zentis&um=1&ie=UTF-8&source=og&sa=N&tab=wi Zentis GmbH & Co. KG] vs. Westdeutscher Rundfunk

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richter: Müller

Am Richtertisch saß auch eine Dame ohne Robe.

[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schulfe – Franzheim – Seibert – Büglen
Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche Sigle


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

08.12.10: Berichterstatter H.M. und Rolf Schälike

Beginn ca. 11:27 Uhr; Ende ca. 11:43 Uhr

Richterin Reske: Aufruf der Parteien. ... 2. Antrag wird insoweit gestellt ... Wir haben die Sache insgesamt ... beraten ...

Klägeranwalt: ... soviel kann man dazu nicht sagen ... Zuckerkartoffel ... Sache vorher ... einmal hinter uns gebracht ... das sehe ich anders ... die ganze Veranstaltung ... Zuckergehalt ... insofern fühlen wir uns vorgeführt ... insofern ist ... eine ärgerliche Schauveranstaltung ... informiert ist ... gerade ... 90er..

Richterin Reske: ... Sachverständiger ...

Klägeranwalt: ... sich als Warentest ausgibt ...

Richterin Reske: ... Wie sieht das denn aus?

Beklagtenanwalt: ... Ich glaube auch ... ein Wettbewerber von Zentis ... die Süßigkeit, die ich einmal im Jahr esse ... gerechtfertigt ...

Richterin Reske: ... ich habe schon gedacht ...

Klägeranwalt: ... zunächst können wir feststellen ...

Heiterkeit

Richterin Reske: ... Breite des Angebots ... darf ich das vergleichen ...

Klägeranwalt: ... im ersten Verfahren ... Leistungsfähigkeit ... Oktanzahl ...

Richer Büch: ... Mercedes und Golf ...

Heiterkeit

Klägeranwalt: ... vergleichen ... muss mehr Zuckergehalt haben, muss süßer sein ... jeder kennt die Definition ...

Beklagtenanwalt: ... dass sie jede Menge Zucker ... Sie argumentieren damit, dass der Verbraucher ...

Klägeranwalt: ... wer bin ich, dass ich das alles weiß?

Richterin Reske: ... wir werden mal gucken ...

Klägeranwalt: ... Volkswirtschaft ...

Beklagtenanwalt: ... ein bisschen ...

Klägeranwalt: ... nein ... höherer Streitwert

Richterin Reske: ... gütliche Einigung ... nehmen die Klage ... zurück

Klägeranwalt: ... gegen den Toten ...

Richterin Reske diktiert: ... Der Kläger nimm die Klage gegen den Verstorbenen zurück. ...Der Beklagtenvertreter erklärt, wir werden für die Beklagten keinen Kostenantrag stellen ... Prozessbevollmächtigte der Klägerin beantragt ... Der Beklagte beantragt Klageabweisung ...

Richterin Reske: ... wir denken nochmals nach ...

Die Verhandlung verlief in recht freundlicher Atmosphäre. Bereits vor Beginn der Verhandlung, während der Verhandlung der Sache 28 O 586/10 unterhielten sich die beiden Anwälte (die noch auf den Zuschauersitzen saßen) und der Beklagtenanwalt nahm die Gelegenheit wahr, eine Dame vorzustellen, die dann, auf seine Aufforderung hin, neben ihm am Tisch der Beklagtenseite Platz nahm.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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