28 O 441/10 - 17.11.2010 - "Germanische Neue Medizin" vor Gericht

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Auf der web-Site des Beklagten finden wir: Antisemitismus-Skandal um "Mayersche" Buchladenkette ausgeweitet

Vor dem Kölner Landgericht erschien Firmen- Patriarch Helmut Falter persönlich und verlangte das Verbot der BIFFF...- Berichte über seinen Verkauf der Esoterik-Bücher der Antisemiten Jan van Helsing und Trutz Hardo.

Unsere weitere Recherche zeigt jedoch, wie breit die "Mayersche" mit dem antisemitischen Esoterik-Milieu Geld macht: sie verbreitet auf der "Mayersche"-Internetseite selbst antisemitische "Rezensionen" der Helsing-Bücher durch "Mayersche"-Kunden, die zum Kauf dieser Bücher auffordern, und wirbt mit einem separaten Esoterik-Literatur-Katalog unter dem "Mayersche"-Logo, der in den "Mayersche"-Filialen kostenlos ausliegt, für den rechtsextremen Ideologen Ruediger Dahlke. In dem Katalog wird der "meta-medizinische" Scharlatan Dahlke auf drei Seiten angepriesen, inklusive fast ganzseitigem Dahlke-Foto. Der "Schulmedizin-Kritiker" Dahlke, der in Deutschland nicht als Arzt approbiert ist und sich "Psycho-Onkologe" nennt, verteidigt im Internet und im Vorwort zu einem anti-wissenschaftlichen "Meta-Medizin Handbuch" den neonazistischen Agitator Ryke Geerd Hamer und dessen "Germanische Neue Medizin". Dem berüchtigten "Krebsheiler" Hamer wurde die Approbation aberkannt, er saß sogar im Knast wegen seiner "Heilungen", doch Dahlke schreibt, mit "drei Vierteln" der Ideen Hamers überein zu stimmen. Hamer glaubt sich von der "jüdischen Schulmedizin" verfolgt, die seine Ideen "meinen deutschen nichtjüdischen Landsleuten" vorenthalten wolle, um sie exklusiv für das Überleben "der Juden" zu reservieren -- Wahnideen eines Kriminellen und psychisch Kranken, die Dahlke bei seinen Solidaritätserklärungen für Hamer einfach unerwähnt lässt. Dennoch verkauft auch die von einem Juden gegründete "Mayersche" Buchladenkette das Buch, in dem Dahlke sich für Hamer einsetzt. Und verkauft auch zahlreiche andere Dahlke-Bücher; und wirbt sogar massiv für Dahlke; mit diesem Star aus der meist rechtsextremen Esoterik-Szene lässt sich eben gut Kasse machen!

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


Mayersche Buchhandlung vs. Berliner Institut für Faschismus-Forschung

Landgericht Köln Az. 28 O 441/10 Mayersche Buchhandlung GmbH & Co KG vs. Berliner Institut für Faschismus-Forschung und antifaschistische Aktionen; Peter Kranz

Es ist das Hauptsachverfahren. Die einstweilige Verfügung wurde nicht erlassen

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richterin am Landgericht: Dr. Narjok

Parteien

„Klägerseite Kanzlei v. Nieding u.a.
Kläger Helmut Falter
„Beklagtenseite Kanzlei Reinhard Schön u.a.; RA Eberhard Reinecke
Beklagter Peter Kraft

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

17.11.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit H.M. und Rolf Schälike

Richterin Reske: ... von der Klägerseite noch einen Schriftsatz ...

Richter Büch: ... wir gucken mal gerade ...

Richterin Reske: ... wen haben Sie – Klägerseite - denn noch mitgebracht? ... und Herr Kranz ist selbst da? ... (diktiert) ... die Parteien aufrufen ... vorab der Antrag zu Ziffer 5 ... wäre es nicht richtiger ... zu Ziffer 6 ...

Klägeranwalt: Richtig!

Richterin Reske: ... dann bitte berücksichtigen ... (diktiert) ... überreicht Schriftsatz ... dass es ein Buch gibt ... uns gestern klar geworden ... da meinen wir wohl ... Katalogseite ... mit abgebildet worden ... da die Darstellung in einem Sprachwerk ... Klage teilweise begründet, teilweise nicht ... Tatsachenbehauptung ... Bücher enthielten antifaschistische ... Verschwörungstheorie ... nicht unwahr ... Durchschnittsleser ... trotz Warnung des Verlages ... kann von der Meinungsfreiheit geschützt sein ... tatsächlich passiert ... nicht nur diffamieren ... jüdischer Herkunft war ... geäußert worden ... damals nicht ... dann geändert ... da abgeändert ... antisemitisch ... Tatsachenbehauptung um ... werden ... verkauft ... im Einzelnen von der Beklagtenseite nicht ... unzutreffend ... die Äußerung ... die Buchhandlung ... warnt ... Tatsachenbehauptung. Verfassungsschutz ... nehmen wir ... dass alle anderen Buchhandlungen, die man unter seriös zusammenfassen kann ... verkaufen auch online ... das Angebot ... Bücher des Autors ... Verfassungsschutz warnt vor den Büchern ... Rechtsprechung ... wenn ein grober ... letztendlich um den Eintrag ... usw. ... . ist eine unwahre Tatsachenbehauptung ... meinen wir begründet – teilweise. Wenn jemand mit dem Buch rumläuft ... der Mayerschen ist so nicht zulässig ... hätte sich distanzieren können ... noch soeben nicht zulässig ... wird von der Klägerseite ja auch ... insofern ... Unterlassungsanspruch ... ergibt sich der Verknüpfung ... Unterlassungsverbot ... meinen wir ... auch den Eindruck wollen wir nicht ... hier der Eindruck ... aber wir meinen, wenn wir die ... Rechtsprechung ... keine Tatsachen verschwiegen werden ... wir sehen hier nicht ... auch andere ... im Online ... Beweise ... die Klägerin steht dem Antisemitismus nahe ... sehen wir hier nicht ... Kritik ... als Letzter ... wo die diese Bücher verkauft ... Wirkungssteigerung ... Meinungsfreiheit ... das unternehmerische Verhalten ... Lichtbilder ... Verkaufsrecht ... ob ich jemanden fotografieren darf oder nicht ... den Verkauf fördern ... Aufnahmen durch die Angestellten der Klägerin ... Frage ist ... Persönlichkeitsrecht der Klägerin ... die Frage ... als rechtsradikale Einstufung ... Jugendliche können ja auch an das Buch kommen ... es ist nicht verboten ... unternehmerische Ethik ... journalistisches Element ... durch die Lichtbilder konkret ... Persönlichkeitsrecht ... in den Verkaufsräumen so dargestellt wurden wie sie jeder sieht ... irgendwie vergleichen? ...

Klägeranwalt: ... eins vorweg ... setzt voraus ... Geschäftspolitik ...

Richterin Reske: ... es ist aufmerksam gemacht worden ... hat seine Pflicht erfüllt ...

Richter Büch: ... Hauptziel ... vollständig aus dem Programm ... man hat sich geeinigt ... Mayersche Buchhandlung nicht gewusst ... konnte man ...

Richterin Reske: ... aber auch die Erklärung ...

Beklagter: ... hätte man sofort machen können ... Abmahnung ... dazu einen Artikel ... wir sind ein kleiner Verein ...

Richterin Reske: ... da haben Sie recht ... wenn Sie … wir es entscheiden müssten ... ein Teil nicht ... grundsätzliche Rechts ... OLG ... Berufung ... bedauerliches Versehen ... Sollen wir mal unterbrechen?

Klägeranwalt: ... gehört nicht zur Geschäftspolitik ... nicht so einfach ist ... oberflächliche ... gar nicht technisch möglich ...

„ Kläger Helmut Falter: ... Internet ... 400 Seiten starke Dokumentation ... die Dynastie der Mayer ... nur zu Ehren des jüdischen Gründers ...

Richter Reske: ... ja – selbstverständlich ...

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: ... im Internet steht ...

Kläger Helmut Falter: ... ist folgendes ... Umsatz ... Umsatz von 3 % in der Bundesrepublik ... wir haben noch nie, noch nie ... eine Äußerung, die wir zur Kenntnis nehmen ... per Internet ... Gefahrenmeldungen des Verfassungsschutzes ... zum Punkt der Machbarkeit ... bei zwei Großhändlern ... 90 % für Kunden in Auftrag genommen ... Bücher nicht abgeholt ... wandert im Regelfall auf einen Tisch ... mit unserer Fotoanalyse in 1 ½ Minuten getätigt ... Foto ... Einzelfall ... nicht in Stapeln ... Einzelexemplar ... Datenbanken mit Millionen ... wir hängen am Tropf ... Internetbestellung ... weigert sich ... aus seinem Datenspeicher heraus zu nehmen ... Fernsehbeitrag ... wir werden in wenigen Monaten ... Frühjahr ... gegen einen Betrag von 30.000 ... dass wir Buchhändler bestimmen können ... begrüßen ... Vorschlag des Gerichts ... Umsatz mit diesem Buch von 0,00 % ... eidesstattliche Versicherung ... wäre eine Lösung ...

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: Können Sie auch dem Gericht sagen, in welcher Filiale welches Buch verkauft wird ... Sie versuchen ... Sie können uns auch nicht erzählen ... auch nicht beweisen können ... andere Buchhandlungen ...

Beklagter: ... kann ich gerne ... dass wir ... machen das publik ... Internet ... haben Sie ja betont ... können wir nicht akzeptieren ... Frau Vorsitzende ... nicht definieren ... religiös ... Schundliteratur ...

Richterin Reske: Herr Kraft! Herr Kraft!!! Es gibt Entscheidungen des Bundesgerichtshofes ... unsere Entscheidungen nicht unbedingt unangreifbar sind ...

Klägeranwalt: ... ein Buch kaufen können ... wo immer es auch lag ...

Beklagtenanwalt: ... also ...

Klägeranwalt: ... ich wünsche mir das nicht ... dieses Buch würden sie rausnehmen ...

Kläger Helmut Falter: ... begeben uns in eine große Schwierigkeit ... ich darf nicht sagen, ich bekomme das nicht ... den Mitarbeitern juristisch einwandfrei in den Mund legen ...

Beklagter: Sie sind ja nicht gezwungen, dieses Buch zu verkaufen ...

Richterin Reske: ... aus ethischen Gründen. Einem Kunden kann man das sagen.

Beklagtenanwalt Eberhard reinecke: ... Sie verpflichten sich ... kann ich ja nicht sagen. Nur sagen solange ... so müsste ... Titel rausnehmen ...

Richter Büch: ... die Klägerin bereit war ...

Klägeranwalt: ... Verlag auf die Spur ... geht nicht ...

Beklagtenanwalt: ... aus einem Schreiben ... (liest vor) ..online ... Bildshop ... kenne ich nicht ...

Klägeranwalt: ... Spiegel ... ein Ergebnis.

Richterin Reske an die Beklagtenseite: Entschuldigung! Jetzt lassen Sie mich ...

Klägeranwalt: ... zig Gründe ... an alle Buchhändler ...

Richterin Reske: doch, doch, stopp! Es geht.

Beklagter: ... Sie sind die einzige von der ... ... ketten ... Sie haben die Möglichkeiten ... unsere Pressemitteilung ... der jüdische Initiator ... Gründen ... nicht erwähnen muss ich ja auch so ... aus den Köpfen ... heraus zu bekommen ... USA ... pädophiles ... Verhalten ... Situation im Buchhandel ist so ... Ethik ...

Richter Büch: ... Buchhandelskette ... ein bestimmtes Buch ... Kartellrecht ... Voraussetzungen prüfen müssen ... antisemitischen Hintergrund ... wenn sie vom Verlag in Anspruch genommen ... seine Interessen gerichtlich durchsetzen ...

Beklagtenanwalt Eberhard reinecke: ... der Auslöser ... in hervorragender Position ... wenn Sie ehrlich sind ... lege ich das Buch hier hin ... entscheidet nicht der Geschäftsführer ...

Richterin Reske: ... ja aber ich habe eine Geschäftspolitik ... ist das eine Frage der Geschäftspolitik ... kann ich auch sagen, lege ich das Buch hier hin. ... sind sich alle einig ...

Unterbrechung 11:33 Uhr. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück. Die Anwälte begeben sich auf den Flur. Um 11:45 Uhr wird das Verfahren fortgesetzt.

Klägeranwalt: Wir würden dem Vorschlag nachkommen wollen.

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: ... Konkretisierung ... wäre Folgendes ... den Artikel insgesamt aus dem Internet nehmen ... angreifbar ... keine Kosten übernehmen ... Sie tragen die Kosten des Verfahrens und ...

Klägeranwalt: ...

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: ... mir klar ... die Google-Recherche ... produzierten ...

Richterin Reske: ... Herr Kraft ist so ... müssen Sie ... herantreten ... Sie müssen tätig werden ...

Beklagtenanwalt Eberhard Reinecke: ... wenn dann Google nicht überprüft ...

Klägeranwalt: ... ein Konsument die Mayersche ...

Beklagter: ... nichts rausnehmen ... wir werden ändern ... Artikel ... Mayersche wurde eines Besseren belehrt ...

Richterin Reske: ... Gefahr, ein neues Verfahren ...

Beklagter: ... wir werden nicht den Artikel ...

Richterin Reske: ... wieder ein Verfahren.

Beklagter: ... wir machen das nicht. Wir wollen nicht den Artikel ... vor dem Hintergrund des jüdischen ...

Klägeranwalt: ... steht aber nicht zu ...

Beklagter: ... wir machen einen neuen Artikel.

Richterin Reske diktiert:... es ergibt sich, dass eine gerichtliche Einigung nicht zustande kommt.

Richterin Reske: ... nicht gelesen. Sie haben nicht gesagt, wie viel das ist ... nicht behauptet ... auslegen auf den Tischen ... immer so ... wie viel es Bücher sind ... ... haben, da man anbietet. ... auch im Schriftsatz gesagt ... jetzt nicht drum streiten ... boykottiert ... das meiner Meinung nach ... Hauptverkäufer ... nicht ganz klar ... Mayersche betroffen ist ... den in Zusammenhang sehen ... unvollständig ... zusätzliche ...

Richter Büch: sehen Potenzial für die nächste und übernächste ...

Richterin Reske diktiert:... Prozessbevollmächtigte des Klägers stellt die Anträge ... jedoch mit der Auflage ... der Prozessbevollmächtigte des Beklagten beantragt ...

Das Gericht zieht sich kurz zur Beratung zurück, ist nach wenigen Augenblicken wieder zurück.

„Richterin Reske: ... keine andere Wertigkeit ... Schriftsatz verspätet ... Verkündung, sollen wir sagen 12. Januar 2011, 15.00 Uhr in Raum ...

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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