28 O 234/10 - 18.08.2010 - Pseudoöffentlichkeit versteht Bahnhof

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Unbekannt


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Freiherr von Haxthausen vs. Ginau

Landgericht Köln Az. 28 O 234/10 Freiherr von Haxthausen vs. Ginau

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richter am Landgericht Reske
Richter am Landgericht Büch
Richter Dr. Müller

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwältin Freifrau von Haxhausen
Beklagtenseite: Rechtsanwalt Dr. Hambutzer

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.08.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Reske: ...abarbeiten muss... Kosten... meinen wir... das meinen wir schon...ein Verhältnis möglicherweise... mmh...Als erstens stellt sich die Frage... Klageschrift... auf einmal nur... werden wir wohl Beweis erheben müssen... . Text... angeguckt und durchgelesen... kompletter Sachverhalt... der mögliche Kunde angesprochen wird... wir verkennen dabei nicht... meinen auch... auch streiten kann... ob Schutzfähigkeit... welche Maßstäbe wir anlegen... da meinen wir... bevor dann... Geige spielen... klassische Evergreen... warten auf... veröffentlicht... reicht nicht... rausschmeißen werden... Frage immer... über... wenn wir dann Recht sprechen... Barbara Streisand... overdrive live... Weltkulturerbe… schütze unsere Erde… in Rio… bei… Don Quijote… wo wir sagen können … wir nicht. Nächste Frage... Klägerin selber macht... einige Dinge... Bereiche grundsätzlich z.B. nicht genannt... Neckermann... wunderbare Beschreibung... für uns außerhalb jeder Vorstellung... sozusagen etwas. Mit anderen Worten... auch streitig... nicht zu einer Beweisaufnahme... all das wirft natürlich die Frage auf... und nach... die weitere Frage... vergessen... die Kosten... einfach addieren... oder... erforderlich... pauschal... halten... Ansprüche... Abhandlung bezog sich nicht... weil wir ja auch nicht wissen... wir können ja auch nicht sagen... als Vergleichsvorschlag wirklich, wirklich Schluss... auf 10.000 sagt natürlich nicht, werden da Mengenrabatte gegeben... so verstanden... der Fall wäre... angemessene Lizenz

Richter Büch: ... wenn dem so wäre... unrechtmäßig... dienliche Rechtsstreitigkeiten... Journalistenhonorare...

Klägeranwältin: ...Zusammenhang...

Vorsitzende: ...Gedanken dahinter stand...

Beklagtenanwalt:... ...

Vorsitzende: ...man soll ja keine Prognose wagen, aber... sonst könnte man überlegen... außerhalb alle möglichen Ansprüche... nicht einfach so anwenden... weiß jetzt... wo wir entlang... oder irgend etwas... wir meinen, vielleicht können Sie auf einen Pauschal...

Beklagtenanwalt:...Grenze überschreitet...

Vorsitzende: ...sagen Sie doch mal, wo ist die Grenze?

Beklagtenanwalt:...sich angucken... oder ich übernehme...

Vorsitzende: ...Leitsatz... schutzfähig... da ist die Ähnlichkeit... Dinge formulieren... die Länge...

Richter Büch:...2003 übernahm... nahezu identisch... einsame Insel... OLG sagt, was geschützt ist... ein Blumenfeld... sprachliche Gestaltung... zwangsläufig... Art der Darstellung...

Vorsitzende: ...Heimtrainer... Beschreibung

Klägeranwältin:...die Folge ist... geändert worden...

Beklagtenanwalt: ...reden nicht über die Übernahme... die müsste passieren, sonst...

Vorsitzende: ...immer... mit allen Leuten um das... zu verkaufen. Ich muss nur...

Beklagtenanwalt:...haben mit Journalisten zu tun... moralische... zumal wir auch keine Lust haben... Aufbereitung... anhand der Angebote... damals... ja logisch... Nutzungs... sind ja 410 Texte... 5.000 gekommen... wenn Sie nachrechnen...

Vorsitzende: ...was ist dann richtig... Gutachten einholen... Honorar...

Beklagtenanwalt: ...ist auch die Realität...

Richter Büch: ...hängen wir hier in der Luft... andere Textseite..

Vorsitzende: ...aus wirtschaftlichen Gründen...

Klägeranwältin: ...vergleichsbereit auf jeden Fall... telefonische...

Vorsitzende: ...Risiko... über 400, die bei Ihnen...

Klägeranwältin: ...andere Leute auch...

Vorsitzende: ...reinigen... gibt es ein vergleichbares Honorar... das heißt... gleich die Anträge...

Richter Büch: ...würden wir sowieso...

Vorsitzende: ...dann können wir auch den Fall... (Diktat)...darauf hin... Frage zulässig... grundsätzlich schutzfähig... das einige Sätze... betrifft im Wesentlichen... Dokumentation... grafische Leistung... Ansprüche in dem Bereich... so dass insoweit eine ... Höhe angeht... grundsätzlich bereit eine Pauschale zahlen... Sie (an Kläger) stellen alle Ansprüche... zur Sache..

Klägeranwältin: Jooh...

Vorsitzende: ...beenden...

[bearbeiten] Kommentar

Diesen Bericht erhielten wir von einem unbedarften Zuhörer. Mehr kann die Pseudoöffentlichkeit nicht verstehen. Es bleibt ein absurdes Theater. Auch in Köln.

Der unbedarfte Beobachter bekommt nicht einmal mit, ob es sich um eine Pressesache handelt.

Vorsitzende: Welche Pressesachen heute anliegen, sage ich Ihnen nicht. Sie müssen die Pressestelle fragen.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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