28 O 197/10 - 18.08.2010 - Pseudoöffentlichkeit versteht Bahnhof

Aus Buskeismus

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
Version vom 17:48, 31. Aug. 2010 (bearbeiten)
Rolf (Diskussion | Beiträge)
(Blulife GmbH & Co KG vs. Auerbach-Verlag und Infodienste)
← Zum vorherigen Versionsunterschied
Aktuelle Version (18:46, 18. Dez. 2010) (bearbeiten) (Entfernen)
Rolf (Diskussion | Beiträge)

 
(Der Versionsvergleich bezieht eine dazwischen liegende Version mit ein.)
Zeile 13: Zeile 13:
= Blulife GmbH & Co KG vs. Auerbach-Verlag und Infodienste = = Blulife GmbH & Co KG vs. Auerbach-Verlag und Infodienste =
-Landgericht Köln Az. <font color="#800000"> <font color="#800000">'''28 O 197/10'''</font> Blulife GmbH & Co KG vs. Auerbach-Verlag und Infodienste+Landgericht Köln Az. <font color="#800000">'''28 O 197/10'''</font> Blulife GmbH & Co KG vs. Auerbach-Verlag und Infodienste
== Richter == == Richter ==
Zeile 93: Zeile 93:
[[Kategorie:Bericht Datum|10.08.18]] [[Kategorie:Bericht Datum|10.08.18]]
-<datecategory name="Berichte nach Datum" date="18.08.2010" /> +<datecategory name="Berichte nach Datum" date="18.08.2010" />
- +
-<datecategory name="Berichte Neu" date="31.08.2010" />+

Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Unbekannt


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


[bearbeiten] Blulife GmbH & Co KG vs. Auerbach-Verlag und Infodienste

Landgericht Köln Az. 28 O 197/10 Blulife GmbH & Co KG vs. Auerbach-Verlag und Infodienste

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richter am Landgericht Reske
Richter am Landgericht Büch
Richter Dr. Müller

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Bahr u.a.
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Nenning u.a.r

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

18.08.10 Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: H.M. und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Reske:...Vertretungen erschienen...alle da ... Schon mal einen Rechtsstreit gehabt ...dann gewinnen...auch der Kläger... Nicht vorstellen ... ohne Kosten ... was verblieben waren .. .auch eine Frage ... man stelle sich vor ... Beweisaufnahmen ... insofern kein Problem ... keine Frage ...

Beklagtenanwalt:...sagen wir ... im zweiten Teil...

Vorsitzende: Ja natürlich ...die Äußerung ist in einem Rechtsstreit gefallen...hmm...ja ...Frage...hier etwas schwierig...

Beklagtenanwalt: … heute nichts sagen ... zu viele Stellungnahmen ... Möglichkeit mit dem Kollegen...

Vorsitzende:...sich denken...

Beklagtenanwalt: ... nochmal deutlich machen...

Vorsitzende:...es ist ein großes Risiko...Teil..lage...Kosten gehen runter...aber auf der anderen Seite...

Klägeranwalt: (lächelnd) ... darüber ...

Vorsitzende:...in dem Vortrag so sehen...können Sie etwas vortragen...möglicherweise... (diktiert)... teilt mit...vorgetragen...der Kläger...Tagespauschale... beweispflichtig... Hinweis... heutiger Schriftsatz... . ...Vortrag ... es gab ja auch dritte Personen ... schwierig...

Klägeranwalt: ...ein bisschen darzustellen ... konkret ...

Vorsitzende:...sozusagen am... (Diktat)...die Äußerung...heute... Einigung möglich... zur Sache...

Vorsitzende:...wie lange wollen Sie ... ?

Beklagtenanwalt: Vier Wochen oder drei...

Klägeranwalt: ... ...

Vorsitzende: (Diktat)...Beweisbeschluss...bis zum 5. September ... Stellung nehmen...

Klägeranwalt: ...29. September erwidern...

Vorsitzende:...Spruch aus dem...

Beklagtenanwalt:...bald ist Weihnachten...

Klägeranwalt: …ha, ha, ha

Beklagtenanwalt: …Unterlassungserklärung…

Klägeranwalt zieht seine Robe aus und geht.

Beklagtenanwalt plaudert mit der Vorsitzenden weiter...

[bearbeiten] Kommentar

Diesen Bericht erhielten wir von einem unbedarften Zuhörer. Mehr kann die Pseudoöffentlichkeit nicht verstehen. Es bleibt ein absurdes Theater. Auch in Köln.

Der unbedarfte Beobachter bekommt nicht einmal mit, ob es sich um eine Pressesache handelt.

Vorsitzende: Welche Pressesachen heute anliegen, sage ich Ihnen nicht. Sie müssen die Pressestelle fragen.


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge