28 0 1015/10 - 02.02.2011 - Christian Ulmen klagt sich durch

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im Internet finden wir:

07.12.2010

Presserechtliche Information Collien Fernandes / Christian Ulmen

Wir vertreten Collien Fernandes und Christian Ulmen in ihren presserechtlichen Angelegenheiten. Der Kölner Express zitiert Christian Ulmen am 4. Dezember 2010 wie folgt:

"Christian Ulmen: So glücklich macht mich Collien"

sowie weiterhin

"Ich war lange nicht mehr so glücklich, noch nie"

sowie

"Wir genießen es, frisch verliebt zu sein. Mal sehen, wie lange das anhält."

Hierzu ist festzustellen, dass unser Mandant diese Äußerung weder gegenüber dem Express noch sonst wie getätigt hat.

Weiterhin behauptet der Express, Collien Fernandes habe sich wie folgt geäußert:

"Seit ich mit ihm zusammen bin, lache ich nur noch. Das ist wichtig in unserer Beziehung."

Diese Äußerungen hat Frau Fernandes nicht getätigt.

Schließlich zitiert der Express aus der Rede von Christian Ulmen aus Anlass der Verleihung der 1LIVE Krone für seine Darstellung als Uwe Wöllner:

"Mit meiner Freundin fühlt sich das gut an, als hätte ich meine eigene Prostituierte…"

Hierzu ist festzustellen, dass Herr Ulmen diese Rede in der Kostümierung und als Kunstfigur Uwe Wöllner gehalten hat und sich diese Aussage offensichtlich allein auf die fiktive Lebensgefährtin von Uwe Wöllner bezieht, die auch Gegenstand des gleichnamigen Buches ist.

Wir bitten daher von einer Übernahme dieser Zitate bzw. einer Falschberichterstattung in Bezug auf die Zitate Abstand zu nehmen.

Schertz Bergmann Rechtsanwälte

Quelle: http://www.schertz-bergmann.de/aktuelles/ 17.12.2010

Um ähnliche Äußerungen muss es in diesem verfahren geganngen sein.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Christian Ulmen ./. M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung

LG Köln 28 0 1015/10 Ulmen ./. M. DuMont Schauberg Expedition der Kölnischen Zeitung


[bearbeiten] Richterinnen/Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Reske
Richter am Landgericht: Büch
Richter: Dr. Strunk


[bearbeiten] Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Scherz und Partner
Beklagtenseite: Loschelder Rechtsanwälte


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlickeit

02.02.2011: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit:H.M. und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Reske: ...vorgezogen, weil sie die Einfachere ist... ganz anders als...Mit meiner Freundin ... eigene... Prostituierte... Bundesverfassungsgericht ... weglassen... offenen Aussagen... den Leser... wenn man das übersetzt... Gegendarstellung werden soll... das meinen wir nicht... die Rede ist... aber, was dann die Reaktion... „Als hätte ich meine eigene Prostituierte...” schon deutlich anders...

Klägerseite: ...hat Hamburg und Berlin genau so gesehen wie Sie...

Beklagtenseite: ...das wissen wir nicht...

Klägerseite: ...ist nahezu identisch...

Beklagtenseite: ...

Vorsitzende Richterin Reske: ...wir meinen... kann man sich nicht rgendwo einigen...

Klägerseite: Wie sieht dann Ihr Vorschlag aus? … .

Vorsitzende Richterin Reske: Ich sehe keinen Vorteil... entscheiden lassen...

Klägerseite: ...Gegendarstellung... gut!

Vorsitzende Richterin Reske: ...sollten Sie es im Print ausdrucken...

Richter Büch: ...wir machens nicht... dann doch... Senat...

Vorsitzende Richterin Reske: ...glaube auch nicht...

Klägerseite: ...von Amts wegen... heben Sie das Urteil...

Vorsitzende Richterin Reske: ...wir sind hier ja... wir meinen schon... Hilfsantrag...

Klägerseite: ...seinen Weg gehen...

Vorsitzende Richterin Reske: Sie haben uns aber keine Karte geschickt.

Klägerseite: ...Hamburger Morgenpost... Arbeitgeber... so haben es alle missverstanden.

Vorsitzende Richterin Reske: ...

Klägerseite: ...hört sich das doch anders an ...

Beklagtenseite: ...

Klägerseite: ...es wird immer…

Vorsitzende Richterin Reske: Also:...wird erörtert... Verfügung... beantragt der ... einstweilige Verfügung... der... Antrag... Anwälte verhandeln... Die Verkündung einer Entscheidung erfolgt am 16.02.2011..


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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