28.11.2014 - 324 O 326/14 - Wer ist ein Nazi?

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FREITAGSBERICHT

28. November 2014


Hoffmann über seine Wehrsportgruppe


12:00

Karl Heinz Hoffmann vs. Hoffmann und Campe Verlag GmbH 324 O 326/14

Corpus Delikti


Jutta Ditfurth: „Der Baron, die Juden und die Nazis“

In dem Buch von Jutta Ditfurth „Der Baron, die Juden und die Nazis“, herausgegeben von der Beklagten, dem Verlag Hoffmann und Campe, stand auch offenbasr etwas zum Kläger.

Der Kläger wäre eine Nazi und mit seiner Waffe wurde der jüdische Verleger Schlomo Lewin ermordet.

Dagegen klagte Karl Heinz Hoffmann und verlangte außerdem Geldentschädigung.


Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Simone Käfer
Richterin am Landgericht: Barbara Mittler
Richterin am Landgericht: Dr. Kerstin Gronau

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Herbert (?)
Kläger Karl Heinz Hoffmann persönlich

Beklagtenseite: Kanzlei Nesselhauf; Rechtsanwältin Dr. Stephanie Vendt

Notizen aus der Gerichtsverhandlung 324 O 326/14

Vorsitzende Richterin Simone Käfer: Wir haben Ihr Fax bekommen. Ist aber nicht lesbar. Haben Sie was Besseres? Haben Sie, Frau Vendt, den Schriftsatz erhalten?

Kläger-Vertreterr übergibt den Schrfitsatz vom 27.11.14 für Gericht..

Sie wenden sich gegen eine Buchveröffentlichung, dass Sie ein Nazi seien und dass die Tatwaffe, mit der ein jüdischer Verleger ermordet wurde, Ihnen gehörte. Sie beantragen € 3.500,- Geldentschädigung. Wir haben einen Hinweis gegeben. „Nazi“ ist eine Meinungsäußerung, nur untersagt, wenn es keinen Hinweis gibt. Sie haben Hitler als genial bezeichnet. Sie haben Kontakt zu anderen Personen, die Rechtsextreme sind. Die Bezeichnung „Nazi“ können wir nicht untersagen. Das Andere. Die Geschichte mit dem Schalldämmer. Diese wird nicht als Verdacht geäußert. Geldentschädigung würden wir zurückweisen. Dafür bräuchten wir eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung. Wenn Sie bei der einen Äußerung gewinnen ... Wir wissen nicht, was Frau Vendt noch vorbringt.

Hoffmann-Anwalt: Es muss noch geprüft werden. Wenn jemand keien Nazi ist, darf man ihn auch nicht als Nazi darstellen. Stell ihn und seine Meinung als verbrecherisch dar. In Kürze: Zur Aufklärung des Sachverhalts möchte mein Mandant was sagen..

Vorsitzende: Bitte.

Karl Heinz Hoffmann: Danke . Die Sache mit der Maschinenpistole .... . Jetzt gehrt es um die Bezeichnung „Nazi“. Habe Hitler als genial genannt, Wehrsportgruppe als verfassungsfeindlich. Ich sage, angeblich verfassungsfeindlich, aber nicht als Nazi. Habe mit den Wahl.... in Frage gestellt. Wenn nur ein Gramm ... . Das mit der Genialität- Das ist ein Adjektiv „genial“. Man kann Sympathien ableiten. Aber nicht Sympathien für die Arierdiktatur. Nebensatz. Habe gleich im Nebensatz gesagt, nicht dass wir sein Programm vertreten. Wer hat Interesse, dass jemand als Nazi bezeichnet wird, wenn er keiner ist. Wir haben vierzig jahre wenig dagegen unternommen. Nicht .... 2010 ... wo das Interview gegriffen hat. Ich habe eigene Web-Seiten mit 400 Aufsätzen. Ich distanziere mich nicht nur, sonder halte die Rassentheorie für falsch. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht. Aber es hat seine Grenzen. „Nazi“, „Antisemit“, dieser Stempel ... Dann kommt die Polizei und sagt, sie sind ein Nazi. Es muss Grenzen geben, wo ich in meinen Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werde. Pädophil ist ähnlich. Es ist eine Tatsache, Nazi ist eine Tatsachenbehauptung. Ich bin nicht der Einzige, der in bezug auf Hitler „genial“ gesagt hat. Xxxxx hat geschrieben, es war ein fehler, Hitler lächerlich zu machen, er war „genial“.

Zur Geldentschädigung. Mit geht es nicht ums Geld. Mir geht es um meine Ehre. Es war die Vorstellung meines Anwalts. Wir werden verzichte, zurücknehmen.

Hoffmann-Anwalt: ... es gibt umfassende Strafprozesse ... Man kann darüber nicht einfach weggehen.

Vorsitzende: Es ist die Frage der Bewertung. Man kann Beweis erheben. Das Landgericht Nürnberg hat es nicht gemacht. Was unsere Autorin betrifft, so ist die Äußerung bezogen auf die Vergangenheit.

Karl Heinz Hoffmann: Auch damals war ich kein Nazi.

Vorsitzende: Ist vorgetragen worden.. Sie selber trugen die Uniform der Wehrmacht-Luftwaffe, auch die SS-Uniform. Sie sagen, es ist nicht zu leugnen, dass Hitler „genial“ ist. Volksgemeinschaft, Führungsstruktur, Sie haben Totenköpfe. Wir meinen nicht, dass jeder diese Meinung haben muss, aber die Autorin darf diese Meinung haben. Mit der tatwaffe werde Sie voraussichtlich gewinnen.

Hoffmann-Anwalt: Wir haben das besprochen. Werden 1a klagen. „Nazi“ werden wir zurücknehmen und nur auf die Tatwaffe begrenzen. Gegenüber der Autorin gibt es andere ... .

Vorsitzende: Können Sie (Frau Vendt) eine einfache Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben?

Hoffmann&Campe Anwältin Dr. Stephanie Vendt: Im e-Buch wird das gemacht und in der Neuauflage. Nehme das auf Widerruf.

Richterin Barbara Mittler: Wir sind für einen Vergleich.

Hoffmann-Anwalt: Uns ist ein Urteil lieber.

Karl Heinz Hoffmann: Wenn ein Vergleich, dann sofort ändern.

Hoffmann-Anwalt: Gut, werden wir so machen. Was auf Lager liegt darf nicht mehr verkauft werden.

Vorsitzende: Kosten von Antwa wegen nach 91a? Für Sie (Kläger) kann es günstiger werden, wenn Sie die Kosten übernehmen. Wir quoten sehr gern, für Sie werden es nicht mehr als 10 Prozent.

Auf dringendes Anraten des Gerichts schließen die Parteien sodann den folgenden Vergleich:

1. Die Beklagte verpflichtet sich, es in Bezug auf den Kläger zu unterlassen, zu verbreiten, dass der jüdischer Verleger Schlomo Lewin mit einer Waffe ermordet wurde, die dem Kläger gehörte, wie geschehen im Buch "Der Baron, die Juden und die Nazis"
2. Die Verpflichtung zur Ziff. 1 wird wirksam ab den 13.12.2014
3. Über die Kosten des Rechtsstreits soll das Gericht nach § 91a ZPO entscheiden mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs, die gegeneinander aufgehoben werden. Die Parteien verzichten auf die Begründung.
4. Der Beklagten wird nachgelassen mit einem bis zum 12.12.14 bei Gericht eingehenden Schriftsatz vom Vergleich zurückzutreten.

Beschlossen und verkündet:

1. Im Fall des Rücktritts vom Vergleich kann die Beklagte bis zum 19.12.14 vortragen.
2. Verkündung einer Entscheidung am Freitag, den 23.01.15, 9:55, Saal B335.

Kommentar RS

Ein neues Bespiel dafür, dass die Justiz die falscheste Instanz ist, bei der politische Auseinandersetzungen geführt werden sollten.

Die Pressekammern sind nicht in der Lage, mit Meinungsverschiedenheiten richtig umzugehen. Es wird alles aufs Geschäftliche beschränkt, vereinfacht.

Etwas von Jutta Ditfurth und Karl Heinz Hoffmann bei YouTube

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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