27 S 9/08 - 22.01.2009 - Immer wieder Jauch und Dr. Schertz - Klägerismus und Zensur pur

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Jauch vs. Axel springer AG u.a.

22.01.09, 10:45 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a

Es wird seitens Herrn Beil eine Unterlassungsklage geführt. Er möchte nicht, dass seine Vergangenheit als Filmdarsteller bekanntgemacht wird. Eingangs der Verhandlung wurde auf divergierende Entscheidungen des Kammergerichts aufmerksam gemacht.

Terminrolle Berlin

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch zwei RAinnen NN
Beklagtenseite: Kanzlei: Lovells; vertreten durch RAin Haisch

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Beklagtenanwältin Haisch: ... alle Argumente ausgetauscht und zur Genüge beschrieben ... ... möchte aber etwas weiter ausholen, zur Beleuchtung des Umfelds. Bevor ich Jura studiert habe, habe ich geschauspielert. Nicht hauptberuflich, sondern als Klein- und Nebendarsteller, Statist im studentischen Nebenerwerb. Man wurde [im Abspann] nicht erwähnt. Wenn sie denen erzählt hätten, dass der Name nicht veröffentlicht wird -"hey, ich war doch im Marienhof"- [] ... hier wird etwas konstruiert, was mit der Realität nicht übereinstimmt. Z.B. Synchronisation für einschlägige Filme, etwas, was an die Öffentlichkeit geht ... jeder, der soetwas macht akzeptiert, dass das an die Öffentlichkeit geht, in dem Wissen und Wollen, ich entlasse es in die Öffentlichkeit und dies wird hier nachträglich umgebogen, dass alle Leute aus der Branche [Pornodarsteller] sich schlapplachen.


Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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