27 S 9/08 - 22.01.2009 - Immer wieder Jauch und Dr. Schertz - Klägerismus und Zensur pur

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-Im vorliegenden Fall wurde darum gestritten, ob eine absehbar falsche Berichterstattung von Herrn Jauch und/oder jemandem aus seinem Umfeld durch ein klärendes Wort hätte vermieden können und da dies nicht getan wurde, ob dadurch eine Art von Schuldminderung bzw. vice versa eine Art von Mitschuld herleitbar ist.<br>+Im vorliegenden Fall wurde darum gestritten, ob eine absehbar falsche Berichterstattung über Herrn Jauch und/oder jemandem aus seinem Umfeld durch ein klärendes Wort hätte vermieden können, und da dies nicht getan wurde, ob dadurch eine Art von Schuldminderung bzw. vice versa eine Art von Mitschuld herleitbar ist. <br> Vor dem Amtsgericht Charlottenburg - Az. <font color="#800000">'''210 C 28/08'''</font> - hatte Springer im Zahlungsstreit gewonnen.
-[http://buskeismus-lexikon.de/Termine_LG_Berlin%2C_1._Halbjahr_2009#22.01.2009_.28Donnerstag.29 Terminrolle] Berlin, 22.01.2009+ 
 +Heute war die Berufungsverhandlung. Gestritten wurde lediglich über die Anwaltskosten. Wer hat diese zu bezahlen.
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 +Geklagt wurde gegen Springer und eine Redakteurin.
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== Richter == == Richter ==
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'''Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass der Berufung stattgegeben wurde.''' '''Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass der Berufung stattgegeben wurde.'''
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-n/a+LG Berlin [http://www.buskeismus.de/urteile/27S908-Urteil.pdf Urteil] <font color="#800000">'''27 S 9/08'''</font>
-== Weiterführende Links ==+'''Tenor'''
 +1. Das am 16. Juni 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (210 C 28/08) wird wie folgt abgeändert und neu gefasst:
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 +::a) Die Berufungsbeklagte zu 1) wird zur Zahlung weiterer 906,89 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 528,85 € seit dem 10. September 2006 und auf weitere 378,04 € seit dem 17. Dezember 2006 verurteilt.
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 +::Im Übrigen wird die Berufung hinsichtlich der Beklagten zu 1) zurückgewiesen.
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 +::b) Die Beklagte zu 2) wird zur Zahlung weiterer 528,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. September 2006 verurteilt.
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-LG Berlin [http://www.buskeismus.de/urteile/27S908-Urteil.pdf Urteil] 27 S 9/08 
== Wichtiger Hinweis == == Wichtiger Hinweis ==

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT

anwaelte.jpg

[bearbeiten] Jauch vs. Axel Springer AG u.a.

22.01.09, 10:45 27 S 9/08 Jauch vs. Axel springer AG u.a.

Im vorliegenden Fall wurde darum gestritten, ob eine absehbar falsche Berichterstattung über Herrn Jauch und/oder jemandem aus seinem Umfeld durch ein klärendes Wort hätte vermieden können, und da dies nicht getan wurde, ob dadurch eine Art von Schuldminderung bzw. vice versa eine Art von Mitschuld herleitbar ist.
Vor dem Amtsgericht Charlottenburg - Az. 210 C 28/08 - hatte Springer im Zahlungsstreit gewonnen.

Heute war die Berufungsverhandlung. Gestritten wurde lediglich über die Anwaltskosten. Wer hat diese zu bezahlen.

Geklagt wurde gegen Springer und eine Redakteurin.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Schertz Bergmann; vertreten durch RA Reich
Beklagtenseite: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue L.L.P. u.a.; vertreten durch RA Prof. Dr. Hegemann und RA Schlüter

[bearbeiten] Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Richter v. Bresinsky: ... die worthafte Bedeutung der deutschen Sprache ist so ...

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: ... kann denen nicht einfach so durchgerutscht sein ... steht "nur zu Gunsten" ... warum schreiben die den Satz überhaupt? [] ... hier keine ausführungsbedürftige Formulierung, sondern ein klarer Satz ...

Klägeranwalt Reich: Ein Satz aus einem BGH-Urteil kann nicht zu einem Gesetz erklärt werden.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Die Situation in der gesagt wird, es kan nicht zu meinem Nachteil sein, wenn ich nichts sage, trifft hier nicht zu. Es ist ein Mitverschulden ... Hier war doch abzusehen, dass dann ein Artikel mit fehlerhaftem Inhalt erscheint ...

Klägeranwalt Reich: Ist doch normal, dass man erstmal nichts sagt ... Rücksprache ... bei Äußerung Bericht

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Herr Schertz berät Herrn Jauch in Presseangelegenheiten. Zu dieser causa Wella haben alle Parteien immerzu immer etwas gesagt. Kommen sie doch erst mal mit dem, was sie wollen - und erst dann hat er ... Schadenseintritt, der absehbar ist mindern ... Klar war, dass die Redakteurin nicht wusste ... Schertz hatte ein exclusives Wissen ... hätte verhindern können ... medienerfahrene Leute um Jauch herum ... Jauch - ein Medienprofi ... in solch banalem Fall ... offene, unverschuldete Fehlinformation, von der Bedeutung pillepalle und dann hinterher, nach Publizierung zu so bedeutender Sache aufgebauscht. Aber das noch nicht mal mit einem Halbsatz abzuwenden ... Jauch hat Mitverschulden

Klägeranwalt Reich: ... Obliegenheitsverhältnis halte ich für bedenklich

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück. Im Anschluss wurde bekanntgegeben, dass der Berufung stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Urteil

LG Berlin Urteil 27 S 9/08

Tenor

1. Das am 16. Juni 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (210 C 28/08) wird wie folgt abgeändert und neu gefasst:

a) Die Berufungsbeklagte zu 1) wird zur Zahlung weiterer 906,89 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 528,85 € seit dem 10. September 2006 und auf weitere 378,04 € seit dem 17. Dezember 2006 verurteilt.
Im Übrigen wird die Berufung hinsichtlich der Beklagten zu 1) zurückgewiesen.
b) Die Beklagte zu 2) wird zur Zahlung weiterer 528,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10. September 2006 verurteilt.

[bearbeiten] Kommentar

n/a


[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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