27 S 8/09 - 12.11.2009 - Die lieben Anwaltsgebühren

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Ullstein GmbH u.a. vs. Juhnke

12.11.09: LG Berlin 27 S 8/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres Mal um Fragen der Gebührenhöhe.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne Kathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RAin Dr. Müller
Beklagtenseite: Kanzlei Moser Bezzenberger; RAin Frauenschuh

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

12.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das Urteil vom 23.04.2009 … am 25.05.2009 zugestellt … alles rechtzeitig … die Berufung … Die Kammer hatte mehrfach Gelegenheit, sich damit zu beschäftigen. Das hier ist e i n e Angelegenheit. Eine Sache muss umfangreich und schwierig sein, um eine höhere Gebühr geltend zu machen. Es gibt nur eine 1,3-fache Gebühr. Die wurde von der Beklagten bezahlt, daher ist die Klage abzuweisen. Wenn Gebühren geltend gemacht werden und dann per Extra-Brief noch mal eine Zahlungsaufforderung ergeht, dann darf es dafür keine Extra-Gebühren geben.

Beklagtenanwältin Dr. Müller: Ich will die 1,3 mit aufnehmen.

Klägeranwältin Frauenschuh: Dann brauch ich doch ein Urteil.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass der Berufung stattgegeben und die Klage abgewiesen wurde.


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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