27 S 8/08 - 03.02.2009 - "falsch" ist eine Bewertung. Schmähkritik ist es nicht

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Im vorliegenden Fall ging es um den Druck von Visitenkarten, im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung bei Ebay. Im vorliegenden Fall ging es um den Druck von Visitenkarten, im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung bei Ebay.
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Version vom 04:35, 6. Mär. 2009

Inhaltsverzeichnis

Kimmerle vs. Gesellschaft bürgerlichen Rechts u.a.

03.02.09, 11:00 27 O 781/08 Kimmerle vs. Gesellschaft bürgerlichen Rechts u.a.

Im vorliegenden Fall ging es um den Druck von Visitenkarten, im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung bei Ebay. Terminrolle LG Berlin, 03.02.2009


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Drenkmann


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Kapellmann und Partner; vertreten durch RA NN
Beklagtenseite: Kanzlei: Müller-Horn Püschel & Luther u.a.; vertreten durch RA Paluwski

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck Frau Dreyer hat hier eine Bewertung abgegeben, die nach Ansicht des Gerichts nicht vollkommen ungerechtfertigt ist. Eine Veröffentlichung vor Freigabe ist in der Tat nicht korrekt. Z.B. ist ein Vorabdruck üblich.

Beklagtenanwalt Paluwski: Das Gedruckte ist ja nicht falsch.

Klägeranwalt NN: Doch. Es entspricht nicht dem, was die Klägerin geändert haben wollte.

Beklagtenanwalt Paluwski: Nein. Sie hat nicht gesagt, etwas sei falsch. Sie war mit dem Druck ansich nicht einverstanden, schreibt aber "falsch" - von daher ...

Klägeranwalt NN: Sie hatte noch gar keine Druckvorlage bekommen, sie war noch nicht auf Druck eingestellt.

Beklagtenanwalt Paluwski: [...]

Klägeranwalt NN: Es ist keine unsachliche Kritik, wenn sie meint, etwas sei subjektiv nicht richtig.

Vorsitzender Richter Mauck Für eine Schmähung reicht das auf keinen Fall aus.

Richter Drenkmann Wenn es keine Tatsachenbehauptung ist, dann ist die bloße Bezeichnung als "falsch" eine Bewertung, dann brauchen wir es nicht weiter diskutieren, Schmähkritik ist es nicht.

Beklagtenanwalt Paluwski: Erstaunliche Sicht, das. Wie man auf originelle Art so diskutieren kann. Was ist bei einem Druckvorgang falsch oder wahr? Das, was man in Auftag gegeben hat, kriegt man wieder, entweder richtig oder falsch. Es ist keine Kreativdiskussion möglich. Ein Werturteil ist hier deplaziert.

Klägeranwalt NN: Ich möchte mal sehen, wie sie als Strafverteidiger im Sinne des § 187 argumentieren werden.


Der Beklagtenanwalt beantragte vorsorglich Erklärungsfrist zu den Erläuterungen des Gerichts aus der Verhandlung. Das Gericht selbst zog sich zur Beratung zurück.


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