27 S 8/08 - 03.02.2009 - "falsch" ist eine Bewertung. Schmähkritik ist es nicht

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-=<font color="#800000"> Kimmerle vs. Gesellschaft bürgerlichen Rechts u.a.</font> =+=<font color="#800000">Dreier vs. Unique Medien GmbH</font> =
-'''03.02.09, 11:00 <font color="#800000">27 O 781/08'''</font> Kimmerle vs. Gesellschaft bürgerlichen Rechts u.a. <br>+'''03.02.09, 11:00 <font color="#800000">27 O 781/08'''</font>Dreier vs. Unique Medien GmbH<br>
Im vorliegenden Fall ging es um den Druck von Visitenkarten, im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung bei Ebay. Im vorliegenden Fall ging es um den Druck von Visitenkarten, im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung bei Ebay.
-[http://www.buskeismus.de/termine_lg_bln_09_1HJ.html#2009_02_03 Terminrolle] LG Berlin, 03.02.2009 
- 
-Wir erlebten den Kläger schon einmal. Es war die Sache <font color="#800000">'''24 O 609/08'''</font> am 21.11.2008 in Hamburg als Beklagter, wobei [http://www.google.de/search?hl=de&q=Bruck+M.+Kimmerle&btnG=Suche&meta=lr=lang_de Bruk M. Kimmerle] verlor. Wir [http://www.buskeismus.de/berichte/bericht_081121_journalist_verliert.htm berichteten]. Wird der Kläger zum Klägerismus gezwungen? 
- 
== Richter == == Richter ==
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== Die Parteien == == Die Parteien ==
-'''Klägerseite:''' Kanzlei: Kapellmann und Partner; vertreten durch RA NN <br>+'''Klägerseite:''' Kanzlei Reuther, Lamprecht & Kollegen; vertreten durch RA NN <br>
-'''Beklagtenseite:''' Kanzlei: Müller-Horn Püschel & Luther u.a.; vertreten durch RA Paluwski <br><br>+'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Dr. Bardelle & Kollegen ; vertreten durch RA NN <br><br>
== Bericht der Pseudoöffentlichkeit == == Bericht der Pseudoöffentlichkeit ==
'''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Achim Sander '''Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit:''' Achim Sander
 +'''Vorsitzender Richter Mauck''' Frau Dreier hat hier eine Bewertung abgegeben, die nach Ansicht des Gerichts nicht vollkommen ungerechtfertigt ist. Eine Veröffentlichung vor Freigabe ist in der Tat nicht korrekt. Z.B. ist ein Vorabdruck üblich.
-'''Vorsitzender Richter Mauck''' Frau Dreyer hat hier eine Bewertung abgegeben, die nach Ansicht des Gerichts nicht vollkommen ungerechtfertigt ist. Eine Veröffentlichung vor Freigabe ist in der Tat nicht korrekt. Z.B. ist ein Vorabdruck üblich.+'''Beklagtenanwalt:''' Das Gedruckte ist ja nicht falsch.
- +
-'''Beklagtenanwalt Paluwski:''' Das Gedruckte ist ja nicht falsch.+
'''Klägeranwalt NN:''' Doch. Es entspricht nicht dem, was die Klägerin geändert haben wollte. '''Klägeranwalt NN:''' Doch. Es entspricht nicht dem, was die Klägerin geändert haben wollte.
-'''Beklagtenanwalt Paluwski:''' Nein. Sie hat nicht gesagt, etwas sei falsch. Sie war mit dem Druck an sich nicht einverstanden, schreibt aber "falsch" - von daher ...+'''Beklagtenanwalt:''' Nein. Sie hat nicht gesagt, etwas sei falsch. Sie war mit dem Druck an sich nicht einverstanden, schreibt aber "falsch" - von daher ...
'''Klägeranwalt NN:''' Sie hatte noch gar keine Druckvorlage bekommen, sie war noch nicht auf Druck eingestellt. '''Klägeranwalt NN:''' Sie hatte noch gar keine Druckvorlage bekommen, sie war noch nicht auf Druck eingestellt.
-'''Beklagtenanwalt Paluwski:''' [...]+'''Beklagtenanwalt:''' [...]
'''Klägeranwalt NN:''' Es ist keine unsachliche Kritik, wenn sie meint, etwas sei subjektiv nicht richtig. '''Klägeranwalt NN:''' Es ist keine unsachliche Kritik, wenn sie meint, etwas sei subjektiv nicht richtig.
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'''Richter Drenkmann''' Wenn es keine Tatsachenbehauptung ist, dann ist die bloße Bezeichnung als "falsch" eine Bewertung, dann brauchen wir es nicht weiter diskutieren, Schmähkritik ist es nicht. '''Richter Drenkmann''' Wenn es keine Tatsachenbehauptung ist, dann ist die bloße Bezeichnung als "falsch" eine Bewertung, dann brauchen wir es nicht weiter diskutieren, Schmähkritik ist es nicht.
-'''Beklagtenanwalt Paluwski:''' Erstaunliche Sicht, das. Wie man auf originelle Art so diskutieren kann. Was ist bei einem Druckvorgang falsch oder wahr? Das, was man in Auftag gegeben hat, kriegt man wieder, entweder richtig oder falsch. Es ist keine Kreativdiskussion möglich. Ein Werturteil ist hier deplaziert.+'''Beklagtenanwalt:''' Erstaunliche Sicht, das. Wie man auf originelle Art so diskutieren kann. Was ist bei einem Druckvorgang falsch oder wahr? Das, was man in Auftag gegeben hat, kriegt man wieder, entweder richtig oder falsch. Es ist keine Kreativdiskussion möglich. Ein Werturteil ist hier deplaziert.
'''Klägeranwalt NN:''' Ich möchte mal sehen, wie sie als Strafverteidiger im Sinne des § 187 argumentieren werden. '''Klägeranwalt NN:''' Ich möchte mal sehen, wie sie als Strafverteidiger im Sinne des § 187 argumentieren werden.
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Der Beklagtenanwalt beantragte vorsorglich Erklärungsfrist zu den Erläuterungen des Gerichts aus der Verhandlung. Der Beklagtenanwalt beantragte vorsorglich Erklärungsfrist zu den Erläuterungen des Gerichts aus der Verhandlung.

Version vom 12:19, 6. Sep. 2010

Inhaltsverzeichnis

Dreier vs. Unique Medien GmbH

03.02.09, 11:00 27 O 781/08Dreier vs. Unique Medien GmbH

Im vorliegenden Fall ging es um den Druck von Visitenkarten, im Zusammenhang mit einer Veröffentlichung bei Ebay.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Drenkmann


Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Reuther, Lamprecht & Kollegen; vertreten durch RA NN
Beklagtenseite: Kanzlei Dr. Bardelle & Kollegen ; vertreten durch RA NN

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander

Vorsitzender Richter Mauck Frau Dreier hat hier eine Bewertung abgegeben, die nach Ansicht des Gerichts nicht vollkommen ungerechtfertigt ist. Eine Veröffentlichung vor Freigabe ist in der Tat nicht korrekt. Z.B. ist ein Vorabdruck üblich.

Beklagtenanwalt: Das Gedruckte ist ja nicht falsch.

Klägeranwalt NN: Doch. Es entspricht nicht dem, was die Klägerin geändert haben wollte.

Beklagtenanwalt: Nein. Sie hat nicht gesagt, etwas sei falsch. Sie war mit dem Druck an sich nicht einverstanden, schreibt aber "falsch" - von daher ...

Klägeranwalt NN: Sie hatte noch gar keine Druckvorlage bekommen, sie war noch nicht auf Druck eingestellt.

Beklagtenanwalt: [...]

Klägeranwalt NN: Es ist keine unsachliche Kritik, wenn sie meint, etwas sei subjektiv nicht richtig.

Vorsitzender Richter Mauck Für eine Schmähung reicht das auf keinen Fall aus.

Richter Drenkmann Wenn es keine Tatsachenbehauptung ist, dann ist die bloße Bezeichnung als "falsch" eine Bewertung, dann brauchen wir es nicht weiter diskutieren, Schmähkritik ist es nicht.

Beklagtenanwalt: Erstaunliche Sicht, das. Wie man auf originelle Art so diskutieren kann. Was ist bei einem Druckvorgang falsch oder wahr? Das, was man in Auftag gegeben hat, kriegt man wieder, entweder richtig oder falsch. Es ist keine Kreativdiskussion möglich. Ein Werturteil ist hier deplaziert.

Klägeranwalt NN: Ich möchte mal sehen, wie sie als Strafverteidiger im Sinne des § 187 argumentieren werden.

Der Beklagtenanwalt beantragte vorsorglich Erklärungsfrist zu den Erläuterungen des Gerichts aus der Verhandlung. Das Gericht selbst zog sich zur Beratung zurück.

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