27 O 983/08 - 26.05.2009 - Diakon angeblich homosexuell und pädophil

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==Korpus Delicti== ==Korpus Delicti==
-Im vorliegenden Fall geht es um einen TV-Bericht über einen Diakon, der angeblich homosexuell oder pädophil sein soll.+Im vorliegenden Fall geht es um einen TV-Bericht über einen Diakon, der angeblich homosexuell oder pädophil sein soll. Mit der Stasi hatte das auchz was zu tun.
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== Richter == == Richter ==

Version vom 03:52, 9. Jun. 2009

Inhaltsverzeichnis

Tsch. vs. Sächsische Zeitung GmbH

26.05.09: LG Berlin 27 O 983/08


Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen TV-Bericht über einen Diakon, der angeblich homosexuell oder pädophil sein soll. Mit der Stasi hatte das auchz was zu tun.

Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke
Richterin am Landgericht: Frau Kellert

Die Parteien

Klägerseite: Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, RA Eisenberg > Beklagtenseite: Kanzlei Rosenberger & Koch, RA Aroukatus

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

26.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Beklagtenanwalt Aroukatus: Ich habe den letzten Schriftsatz vom 27.04.2009 erst am 22.05.2009 bekommen.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Rausgegangen ist der hier am 28.04.2009. [Man legt sich entspr. Schriftstücke mit div. Datierungen vor. Anschließend wir d dieser Tatbestand zu Protest genommen.] Wir gewähren ihnen deswegen besondere Erklärungsfrist. Hier haben wir außerdem die Akten, die könne sie gern ausleihen.

Klägeranwalt Eisenberg: Nehm´se die [Akten]bloß nicht mit. Ich lege Widerspruch gegen die Akteneinsicht ein. Warum brauchen sie die?

Beklagtenanwalt Aroukatus: Weil Bezug genommen wird.

Klägeranwalt Eisenberg: … ausreden lassen …

Beklagtenanwalt Aroukatus: Ich habe nur meinen Antrag ausformuliert.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich lege Widerspruch gegen die Akteneinsicht für den Beklagtenanwalt ein. Es wird darin die sexuelle Orientierung meines Mandanten erörtert.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Das ZDF hat eine Unterlassungs- und eine Abschlusserklärung abgegeben.

Klägeranwalt Eisenberg: Es wurde ein präsentes Beweismittel vorgelegt und sie sagen, es existiert nicht. Sie können nicht lesen.

Beklagtenanwalt Aroukatus: Zeigen sie mal.

Klägeranwalt Eisenberg: Ja, mach ich. […] Damit es ihnen noch leichter fällt, gebe ich ihnen die Stellen. [Sucht schnell, findet nicht.]

Beklagtenanwalt Aroukatus: Seh´n´se. So schnell geht das.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich würd´s machen. Sie wollen nich´.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es geht um zwei Feststellungen. Müssen wir zusammenfassen?

Klägeranwalt Eisenberg: Natürlich.

Beklagtenanwalt Aroukatus: Ich möchte auch die Akte sehen, auf die Bezug genommen wird. Angebliche Aussagen aus Stasi-Akten.

Klägeranwalt Eisenberg: Für den Inhalt des von mir Transkribierten habe ich mich auf mein Zeugnis berufen.

Beklagtenanwalt Aroukatus: Sie behaupten das alles.

Klägeranwalt Eisenberg: Das ergibt sich zwanglos aus der Zusammenschau einer Verpflichtungserklärung zweier ZDF-Redakteure …

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Prozesskostenhilfe ist gewährt. Wir halten die Berichterstattung für falsch. Zum Zeitpunkt des Beitrages waren Unterlassungserklärungen vom Autor und vom ZDF abgegeben worden. […] Dem OLG-Urteil können wir uns nicht anschließen. Selbst wenn es sich um eine Meinungsäußerung handelte, dann wäre diese ohne Tatsachenkern. Daher darf man diese Äußerung so nicht tätigen. Seine Homosexualität … der Ruf des Klägers ist beeinträchtigt … Es ist zu prüfen, ob er auch einen ergänzenden Bericht verlangen darf. Beim BGH … Vorberichterstattung. Hier aber [noch nicht mal das]. Es ist zu klären nötig: Wollen sie´s 30 Tage ins Netz gestellt haben?

Klägeranwalt Eisenberg: Ja, unentgeltlich.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Ah ja, mal gucken.

Klägeranwalt Eisenberg: Wir sind da absolut nachgiebig. Richtigstellung … aber ausschließen … imperfektive, rein präsentische Darstellung …

Beklagtenanwalt Aroukatus: … ist ausgeschrieben … Es ist hier absolut nicht angemessen, in Sekunden beim Blättern hier etwas finden zu müssen, was doch verfahrensrelevante Akteninhalte darstellt.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich hatte ihnen ja angeboten, zu suchen.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Im Rahmen dieses Beitrags ist es unmöglich, von einer vorübergehenden Sperre zu sprechen. Wenn schon, dann muss ein Abschluss her. […]

Beklagtenanwalt Aroukatus: Die Erstmitteilung wiederholt sich mehrfach.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wollen sie sich gütlich einigen?

Klägeranwalt Eisenberg: Darf ich eigentlich auch mal was sagen? Man kann nicht vorwerfen, dass es kunterbunt durcheinandergeht. Ich könnte mir vorstellen, dass nach den vielen Monaten ein Vergleich möglich wäre.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wir halten die Unterlassung bei der Sächsischen Zeitung für begründet.

Beklagtenanwalt Aroukatus: Interessant, was zur gütlichen Einigung möglich wäre. So weit waren wir schon mal.

Klägeranwalt Eisenberg: Nee! Kann ich mich nicht dran erinnern.

Beklagtenanwalt Aroukatus: Wir hätten kein Problem, eine Unterlassungserklärung für den ganzen Beitrag abzugeben. Eine Berichtigung werden wir in dieser Form nicht bringen.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die will er auch nicht.

Beklagtenanwalt Aroukatus: Ok. Hier mauert keiner und will nichts einräumen. Nur keine Zwischenstände sich aufdiktieren lassen … Wir sind aber offen. Thema Kosten: In Sachsen sind knapp € 5.000,- angefallen, die wir derzeit vollstrecken. Rechtskräftig festgesetzt worden, gegen den Kläger. Die schenken wir dem Kläger nicht.

Klägeranwalt Eisenberg: Gut. Ann können wir weitermachen. Sie haben nach langem Reden gesagt, dass sie das nicht wollen. Müssen damit rechnen, dass volle Namensnennung erfolgen wird.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Was sagen sie zur Rücknahme zum Dresdner Druckverlag, weil wir nah dran sind?

Klägeranwalt Eisenberg: Wenn jemand mit multipler Homepage konfrontiert wird, von x Verantwortlichen, dann ist das eine völlig andere Situation, als wenn [direkt 1 : 1].Die Sache soll ohne Kosten für den Kläger beendet werden. – Dafür Verzicht auf Veröffentlichung. Ich habe keine Lust auf einen Teilvergleich, wenn die Kosten weiter vollstreckt werden.

Beklagtenanwalt Aroukatus: Missverständnis.

Klägeranwalt Eisenberg: […]

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Kosten aufheben?

Beklagtenanwalt Aroukatus: Liegt nahe.

Klägeranwalt Eisenberg: Aber der Verzicht auf die Richtigstellung. Nirgends dargestellt, dass zu Unrecht in die Intimssphäre der jungen Leute eingegriffen wurde. Untragbar die Veröffentlichung für die Leute.

Die Sitzung wird unterbrochen, zwecks Antragsformulierung.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass für das durchlaufene Verfahren ein Verkündungstermin anberaumt wird und dass zwei ähnlich gelagerte Verfahren –die AZ 27 O 1188/08 und 27 O 885/08 am selben Tag als nicht verhandelt betrachtet werden.

Kommentar

Eine besondere Komplikation stellt in diesem Verfahren die Verknüpfung mit weiteren, ähnlichen Verfahren dar. Eine Gesamtkonzeption für einen Vergleich war schwierig, schien aber nicht unmöglich. Der Zeitfaktor spielte hierbei in der Verhandlung - mit Unterbrechung- eine Rolle.

Im Ganzen war die Verhandlung einzureihen in die großen Eisenberg-Festspiele, diesmal nach eisenbergschen Gewittern unter einer ebenfalls eisenbergschen milden Sonne kostenmindernden Schreibens an einem möglichen Vergleichstext.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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