27 O 934/09 - 20.10.2009 - Schertz verliert erneut für Schrempp

Aus Buskeismus

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Prof. Dr. h.c. Schrempp vs. Axel Springer AG

20.10.09: LG Berlin 27 O 934/09

Verhandelt wurde an diesem Tage gegen die Printausgabe der Bild und Bei BildOnline 27 O 954/09.

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Berichterstattung in der Printausgabe der Bild, in der bzw. durch die Zweifel an der Freiwilligkeit des Rücktritts von Herrn Schrempp entstehen und an der auch die inhaltliche Darstellung bezgl. beschrittener Gerichtswege bemängelt wurde.


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katarina Hoßfeld

Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Dr. Schertz
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.: RA Prof. Dr. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Fragen, die sich hier stellen, die haben wir wohl schon alle abgehandelt [in der vorausgegangenen Verhandlung, AZ 27 O 954/09].

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.


Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



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