27 O 901/09 - 20.10.2009 - Kernkraftwerke und Leukamie

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Prof. Dr. med. Greiser vs. Axel Springer AG

20.10.09: LG Berlin 27 O 901/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Gegendarstellungsartistik zum Thema Gesundheitsgefährdung durch räumliche Nähe zu AKWs.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Senft Kersten Nabert & Maier; RA Nabert
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.: RA Prof. Dr. Hegemann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Hier haben wir´s mit einer Gegendarstellung zu tun. Der Autor macht eine Studie, wonach in der Nähe von Kernkraftwerken erhöht Leukämiefälle auftreten. Nun wird darauf aber entgegnet, das sei Mache. Man greife sich aus den 80 AKWs in Deutschland die zur Studie passenden heraus.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: In der Tat ist es ein bisschen schwierig. Wir alle in unserer Textrezeption, wir lesen erst mal die Gegendarstellung, erst danach den Text. Dann sind wir aber schon auf der falschen Spur. Nach dem Originaltext entsteht der Eindruck, der Text hat recht: Kernkraftwerke erzeugen Leukämie. Das steht aber nicht in der Studie drin – nur in der medialen Verarbeitung der Studie entsteht das. Er unterstellt den Autoren der Studie nicht, dieses getan zu haben. „Der Extremfall ist – man greift sich heraus“. „Man“ steht hier nicht für die Studienmacher. Die Gegendarstellung ist nicht der Maßstab.

Antragsteller- / Klägeranwält Nabert: Jeder Jurist liest das wie ein Jurist. Hier geht es aber um den Durchschnittsleser. Für den ist das nicht überzeugend. Der Durchschnittsleser liest das nicht. Was ist ihr verständiger Durchschnittsleser? Es wird im Text davon gesprochen, dass Kernkraftwerke ausgewählt wurden. Es gibt ja nur 80 Kernkraftwerke. Die wurden genommen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: [] Es gibt milliardenfache Möglichkeiten. Wir fünf Schwarzkittel, wir leiden doch womöglich unter einer deformation professionelle. Wir müssen uns dem echten Leser annähern. Hier wird nur ein Mechanismus aufgezeigt, wie so etwas entstehen kann. Das BVerfG ist im Zweifel für die Gegendarstellung. Das gilt hier aber nicht mehr, weil das Missverständnis nicht zwingend ist.

Antragsteller- / Klägeranwält Nabert: [] So unabweisbar drängt sich diese Schlussfolgerung nicht auf.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: []

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden nachdenken.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass die Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Beide Anwälte gefielen durch ihr kultiviertes und ruhiges Vortragen, wobei sie ihrem jew. Gegenüber auch gönnten, einen ganzen Gedankenzusammenhang unangefochten zu Ende vorzutragen, ohne dass der Vortragende dies unbillig extensiv ausgenutzt hätte. Eine dadurch entspannt sachorientierte Verhandlungskultur, leider längst nicht immer die Regel, gerade bei dieser Kammer, die gegen andere Darsteller aus der Anwaltskunst doch oft zu viel unautoritäre Duldsamkeit walten lässt – schlag nach bei Eisenberg …

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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