27 O 870/08 - 13.01.2009 - Alexander Klägerismus

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Alexander vs. Gong Verlag GmbH & Co. KG

13.01.09, 12:00 27 O 870/08 Alexander vs. Gong Verlag GmbH & Co. KG

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Amtsgericht Herr von Bresinsky

Die Parteien

Klägerseite: Alexander, Kanzlei: Prinz, Neidhardt, Engelschall; vertreten durch RA Prof. Dr. Prinz
Beklagtenseite: Gong Verlag GmbH & Co. KG, Kanzlei: Schumacher und Kollegen; vertreten durch den Justiziar Herrn Podszadlik und RAin Bullerkotte

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Richter Mauck: es wird Anspruch erhoben auf Geldentschädigung ... es handelt sich um fünf Veröffentlichungen aus dem Jahr 2007 ... jeder Artikel für sich genommen ist nicht geeignet, einen Entschädigungsanspruch zu begründen. zusammengenommen ist aber zu entscheiden, ob eine hartnäckige Verletzung vorliegt. Es besteht nur eine geringe Möglichkeit auf Geldentschädigung ... reicht einfach nict aus, Herr Prinz ... es mag vielleicht zusammengesponnen sein ... ist ja nun mal das wesen dieser Berichterstattung. da hat der Eine vom ndern abgeschrieben. Was die Rechtsanwaltskosten anbelangt ... keine Bedenken ... 1,5, nicht über Gebühr und die Kosten als solche sind nun einmal angefallen.


Antragstellervertreter Herr Klute: Es war mal beabsichtigt, das Ganze zu verprovisionieren. Selbst wenn Herr Legere im operativen Geschäft ... führt das nicht dazu, dass ... Rechercheinteresse auf Seiten des WDR ... richtigerweise hätte man ...

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Sie haben relativ schnell von der Anfangsfrage abgelenkt.

Antragstellervertreter Herr Klute: ... relativ klar ... nicht bestritten ... Vereinbarung ... dass die blanco war ... es gab persönliche Kontakte ... durchaus im asiatischen Raum tätig ... Herr ... persönlich bekannt. Herr Legere ist vorzuwerfen, dass er das leichtfertig unterschrieben hat. Das Geld ist geflossen ... das ist nicht wahr ... das ist unstreitig ... Herr Legere hatte auch niemals Zugriff zu den Konten.

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Der Vertrag ist nicht blanco gewesen. Sie haben selber gesagt, dass ... Vertragspartner gewesen sei. Nach Oktober 2007, nachdem ... verbrannt war ... hat er sich an die ... gewandt [zitiert aus Schriftwechsel]

Antragstellervertreter Herr Klute: Ich würde die Kammer bitten, dass wir kurz unterbrechen können. Herr Legere muss sich den Email-Verkehr [o.g. Schriftwechsel] angucken ... kann jetzt nicht aus dem Handgelenk schütteln.

Die Verhandlung wird unterbrochen, damit sich die Antragstellerseite mit den von der Antragsgegnerseite vorgelegten Unterlagen vertraut machen kann.

Es folgt eine Erklärung des Antragstellers, die wie nachstehend zu Protokoll genommen wurde: ... die Anteile an der Sunbow-Holding von Herrn Legere übernommen wurden. Die wiederum die Geschäftsanteile der Sinit-Global-Trading übernommen hat. Im Januar 2007 sei der Antragsteller aus dem Geschäftsverhältnis bei der Sunbow ausgestiegen und habe dort keine Funktion mehr ausgeführt. [] ... wonach der Antragsteller nun ... als Direktor zurückgetreten sei, trifft nicht zu. Es könne aber sein, dass zu dieser Zeit sein Ausscheiden im Gesellschaftsregister eingetragen wurde.

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Wie ist es zu erklären, dass Herr Legere in einem anderen Schriftstück als ... bezeichnet wurde?

Richter Mauck: ... ob ein Fernsehsender berechtigt ist, soetwas zu sagen ... jetzt erfahren sie, dass ... mittelbar beteiligt war ... sind ja auch angehört worden und haben keine Stellung genommen ...

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: ... umfangreiche Stellungnahme gegeben ...

Antragstellervertreter Herr Klute: Wenn wir hier Verdachtsberichterstattung haben, stellt sich die Frage, ob man in dieser Art ... darf... apodiktisch feststellen ... armer Ebay-Verkäufer im Regen stehengelassen wurde ... im Rahmen der Berichterstattung etwas mehr Vorsicht ... [Durchlesen eines Schriftstücks] ... dann ist die eidesstattliche Versicherung an dieser Stelle zu korrigieren

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: ... alle Geschäfte gesteuert worden sind vom Antragsteller ...

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Loh: ... eigentlicher Verkäufer der Antragsteller ...

Antragstellervertreter Herr Klute: ... war er nicht ... ist falsch ... vielleicht gab es Zusammenhang ... wenn er aber zum Zeitpunkt der Geschäftsfälle vor ...

Antragsgegnervertreter Herr Dr. Renner: Wir reden darüber, ob der Vortrag des Antragstellers überhaupt glaubwürdig ist.


Das Gericht zog sich nach der Verhandlung zur Beratung zurück und gab noch am selben Tag bekannt, dass die bisher bestehende einstweilige Verfügung aufgehoben und der Antrag zurückgewiesen wurde.

Kommentar

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