27 O 854/08 - 04.12.08 - Die Sache Frick

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Inhaltsverzeichnis

Die Sache Frick

04.12.2008, 11:00 27 O 854/08 Beldzinsky u.a. ./. Frick
04.12.2008, 11:30 27 O 857/08 Hertel ./. Frick


Gegen den Börsenbriefverleger Markus Frick laufen zur Zeit „hunderte“ [Auskunft eines Verwaltungsrichters] Verfahren im LG Bericht, alle Kammern seien damit beschäftigt.

Die Pseudoöffentlichkeit protokollierte am 04.12.2008 die Verfahren 27 O 854/08 und 27 O 857/08.

Richter

Vorsitz Herr Mauck
Herr von Bresinsky
Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Rohde & Späth; RA Herr Dr. Rohde
Beklagtenseite: Kanzlei: Schwarz und Kollegen; RA Herr von Arnim

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

Richter Mauck Zusammenfassung: ... gibt es auch hier die Möglichkeit für einen Vergleich? So wie letztes Mal 18% plus, plus ... Die Beträge sind ja relativ gering ...

Rechtsanwälte lesen in ihren Akten, ein paar Minuten Ruhe...
Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ... kann nicht die Pauschalbeträge nehmen, müßte wenigstens 1/3 sein...

Richter Mauck: ...können wir auch machen... also ich würde rauskriegen ... Kläger zu 1) 2600, zu 2) 3250, zu 3) 1640 gerundet und zu 4) 2016

Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ... [nickt]...

Richter Mauck: ... können wir das so machen?... und die Kosten wieder gegeneinander aufheben? ... aber vielleicht können Sie uns sagen, wann die Kläger den Börsenbrief abbonniert hatten? ... [diktiert]... Beklagter zahlt folgenden Vergleich... zahlt zum Ausgleich aller wechselseitigen Ansprüche Kläger zu 1) 2600, zu 2) 3250, zu 3) 1640 gerundet und zu 4) 2020 ... Kosten des Rechtsstreits einschließlich Vergelich werden gegeneinander aufgehoben... Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, dass über diesen Vergleich Vertraulichkeit gewahrt wird... Parteivertreter halten sich Widerruf durch einfache Anzeige an das Gericht bis zum 18.12.08 vor.

Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....das Abonnement ist bezahlt worden am 04.02.2007

Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...05.02. hab´ich...

Richter Mauck: ...für den Fall des Widerrufs des Vergelichs nimmt Kläger Bezug auf den Schriftsatz... und beantragt... bis zum Abschluss des Strafverfahrens auszusetzen... Klägervertreter teilt mit, dass die rechnung für Abonnement vom 04.02.2007 stammt. Beklagtenvertreter erklärt, dass das richtig sei und Emailhotline ab dem 05.02.07 verscheickt worden sei.

Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....neue AGB im September 06... ich hätte gern noch was ins Protokoll... ich bestreite, dass die AGB seinerzeit...

Richter Mauck: ...machen wir doch... Klägervertreter bestreitet das Vorbringen im Schriftsatz der Beklagten... dass... in Anlage 32 eingereichten AGB...

Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....Datum September 06, aber das ist jetzt die 3. Version bezüglich AGB gemäß Anlage 39... dem vertrag beim Abschluss zugrunde gelegen haben...

Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...an dieser Stelle wollen wir uns nicht streiten...</span>

Richter Mauck: ...dann haben wir hier die 857... aus 2008... Forderung auch überschaubar...

Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...das sagen Sie so...

Richter Mauck: ...zzzz...

Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....können wir das nicht aufrunden zu 5000?

Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...der Auffassung, dass Klage nicht begründet... 31. Zivilkammer hat Klage abgewiesen...

Richter Mauck: ...wenn wir statt z260, vielleicht z300?

Beklagtenanwalt Herr von Arnim: ...meinetwegen z500, aber nicht zzzz...

Richter Mauck: ...Parteien schließen auf Antraten des Gerichts ohne Anerkennung einer Rechtspflicht folgenden Vergleich: 1) xxxx 2) xxxx 3) Einigkeit über Vertraulichkeit 4) Frist für Widerruf bis 18.12.08 ... oooop... ok... vorgelesen und genehmigt... für den Fall des Widerrufs des Vergleichs... Bezug auf Anträge... und beantragt Aussetzung des Rechtsstreits bis...

Klägeranwalt Herr Dr. Rohde: ....hier haben wir mehrere andere Schriftsätze zu den Verfahren am 9.12.08 und 11.12.08

Richter von Bresinsky: ...sollen die Termine denn stattfinden?

Richter Mauck: ...Sie können uns ja noch anrufen und Bescheid sagen...

Kommentar

Gegen den Bericht in Sachen 27 O 846/08, vehandelt am 02.12.08, und damit auch gegen diesen Bericht erging am 07.05.09 eine einstweilige Verfügung 27 O 504/09, mit der untersagt wurde:

den Inhalt der vergleichsweisen Einigung des Antragstellers mit der Gegenseite in dem Verfahren Landgericht Berlin, AZ. 27 O 846/08 wiederzugeben und/oder weitegeben zu lassen, wie auf der Internetseite www.buskeismus.de unter der Überschrift "Bericht Zensurkammer LG Berlin (ZK 27) Dienstag, 02. Dezember 2008" geschehen.

Bloß gut, dass wir in Deutschland leben. Uns droht nur Ordnungsgeld für jeden Fall der Zuwiderhandung bis zu 250.000 EUR oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.

So schlimm wie in Guatemala geht es uns nicht.

07.07.2009: Im SPON finden wir: Fünf Jahre Haft für einen Tweet

Jean Anleu droht 5 Jahre Gefängnis. Per Twitter hatte der Guatemalteke gegen Korruption protestiert. Seine 96-Zeichen-Nachricht hat nun ein Nachspiel vor Gericht: Anleu wird vorgeworfen, er habe das Vertrauen in das Bankensystem erschüttert.

Unter seinem Internet-Pseudonym "jeanfer" forderte er die Menschen auf, ihr Geld von der in einen politischen Skandal verwickelten guatemaltekischen Bank für landwirtschaftliche Entwicklung (Banrural) abzuziehen. "Die erste konkrete Aktion sollte es sein, Geld von der Banrural abzuziehen und die Bank der Korrupten bankrott gehen zu lassen", hieß es in seiner Twitter-Mitteilung. Und mit diesen Worten hat er nach Ansicht von Staatsanwalt Genaro Pacheco das öffentliche Vertrauen in das Bankensystem Guatemalas untergraben.

Den Behörden gelang es nachzuweisen, dass Anleu diese Nachricht von seiner Wohnung in Guatemala-Stadt aus verschickte. Dann saß er erst einmal zusammen mit Kidnappern, Erpressern und anderen Kriminellen eineinhalb Tage im Gefängnis, bevor er gegen Kaution freikam. Sein Anwalt Jose Toledo glaubt, dass die Regierung ein Exempel statuieren will. "Die Botschaft ist doch klar: passt auf, wenn ihr Nachrichten verbreiten wollt. Das kann jedem von euch passieren. Es ist eine Abschreckungsmaßnahme."

...

Regierungskritiker ermordet

Dass Kritiker der guatemaltekischen Regierung gefährlich leben, zeigte der Fall des Anwalts Rodrigo Rosenberg. Dieser warf dem linksgerichteten Präsidenten Alvaro Colom vor, den Drogenkartellen zu helfen, ihr Geld über die Banrural zu waschen. Wenn er getötet werden sollte, dann geschehe dies im Auftrag von Colom, erklärte Rosenberg per Videobotschaft. Wenige Tage nach dem Video wurde er von Unbekannten erschossen. Auf seiner Beerdigung wurden DVDs des Videos verteilt, Colom-Kritiker stellten es auf YouTube ein.

Anleu versucht nun, sich in seinen Tweets zurückzuhalten und weniger politisch zu sein. Sein Anwalt hofft, dass der Prozess, der im November stattfinden könnte, gar nicht erst zustande kommt. Die Staatsanwaltschaft sehe vielleicht ein, dass sie den Falschen erwischt und einen Fehler gemacht habe, sagte Toledo. Wenn alles vorbei sei, dann wolle er die Welt sehen, sagte Anleu. Dann wolle er in einem Cafe in Prag sitzen, in dem vor einem Jahrhundert vielleicht auch Kafka gesessen hätte. Juan Carlos Llorca, AP

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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