27 O 845/11 - 28.02.2012 - Ganz, ganz wichtig fuer Potsdam

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um umstrittene Angaben in einer Berichterstattung, wie viel Zeit kommunalen Abgeordneten in Potsdam für eine wichtige Abstimmung gegeben wurde.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Jann Jakobs (Bürgermeister von Potsdam) vs. Axel Springer AG

28.02.12: LG Berlin 27 O 845/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Wolfgang Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Eisenberg & Kollegen; RA Eisenberg
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.02.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Mauck: Ja, das Kammergericht hatte den Einstellungsantrag zurückgewiesen. Hier haben wir es mit Verdachtsberichterstattung zu tun. Herr Eisenberg sagte … es wird behauptet, dass diese zwei Abgeordneten nur zwei Stunden Zeit gehabt hätten … es waren aber zwei Tage.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das geht am Kern vorbei. Das ist keine Verdachtsberichterstattung. Erst mal ist es eine zutreffende Sache. Laut Protokoll hatten die nur 30 Minuten Zeit. Damit ist das eine Debatte, die man führen muss. Wir können streiten, ob sie eine Möglichkeit gehabt hatten, die sie aber nicht wahrgenommen hatten.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Lauter.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Können sie sich nicht hier nach vorn hinstellen?

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: [weiterhin am Tisch sitzend] Dazu reicht die Kraft nicht.

[]

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Also Punkt sechs der Antragsschrift … gefühlt vielleicht um 09:07 Uhr … was am 17.06. war, dazu erklärt er sich nicht … um 09:50 Uhr sagt das Protokoll, sagt die zweite Dame „ich möchte ganz konkrete Sachen sehen“, dann treten weitere auf … [] Dann nähern wir uns der Mittagstunde, und alle stimmen einstimmig ab. Wenn man ihres liest, muss man denken, es sei nur eine halbe Stunde Zeit gewesen – stimmt doch aber gar nicht. Dann wird fundamental Neues vorgetragen – das ist aber nicht erörtert. [] Für den wurden sich dreieinhalb Stunden Zeit genommen. Danach fühlte er sich im Stande, abzustimmen. Auch er war dafür. [] Zur Verdachtsberichterstattung gehört auch, dass man das Für und Wider vorträgt und zulässt. Daher meinen wir, diese Art der Darstellung ist unzulässig.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Das ist alles schon lange vorgetragen. Durch das gesamte Protokoll zieht sich immer wieder die Frage „Müssen wir heute entscheiden? – Ja, sonst gibt es materielle Nachteile“. Was Herr Eisenberg vorträgt ist ja alles nicht sachdienlich. Zwei sagten, sie hatten nur eine halbe Stunde, warum auch immer. Aus dem Protokoll zu schließen, die Zwei seien mit der zur Verfügung gestanden habenden Zeit zufrieden gewesen …

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Hier ist ein Fragezeichen. „Wirklich?“ Jedenfalls im Protokoll steht´s.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Das ist doch indikativisch.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir haben´s verstanden.

[]

Vorsitzender Richter Mauck: Wir nehmen die Anträge auf.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Auch einem schwächelnden RA Eisenberg gelingt es, sich vor der Kammer eine einstweilige Verfügung bestätigen zu lassen. Möge er bald Kraft finden, sich vor Gericht zu ganzer körperlicher Größe aufrichten zu können.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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