27 O 742/10 - 05.10.10 - RA Eisenberg schreit und tobt, Rainer Speer verliert

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-Im vorliegenden Fall geht es um eine Veröffentlichung über die Existenz eines unehelichen Kindes von Ex-Innenminister Rainer Speer, Brandenburg, für welches die Mutter Steuewrgelder erhielt, weil die Vaterschaft des Polizieminmisters veschwiegen wurde.+Im vorliegenden Fall geht es um eine Veröffentlichung über die Existenz eines unehelichen Kindes von Ex-Innenminister Rainer Speer, Brandenburg, für welches die Mutter Steuergelder erhielt, weil die Vaterschaft des Polizieminmisters veschwiegen wurde.
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Version vom 21:30, 18. Feb. 2011

Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Veröffentlichung über die Existenz eines unehelichen Kindes von Ex-Innenminister Rainer Speer, Brandenburg, für welches die Mutter Steuergelder erhielt, weil die Vaterschaft des Polizieminmisters veschwiegen wurde.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht


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Speer vs. BILD digital GmbH & Co. KG

05.10.10: LG Berlin 27 O 742/10

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richter: Herr Dr. Hagemeister

Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

05.10.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vor dem eigentlichen Beginn der Verhandlung hielt es Richterin Becker für angeraten, einige Worte an RA Eisenberg zu richten, mit Bezug auf sein Auftreten in der unmittelbar vorangegangenen Verhandlung.

In der Verhandlung davor musste sich ein Gegenanwalt von RA Eisenberg diverse Ausfälle in der Art „bewegen sie doch ihren Arsch, „ … sie unterstellen mir, ich sei ein Betrüger, wenn einer aber Anlagen fälscht, dann ist das Weberling, sie sind doch der Lügenbold“ über sich ergehen lassen.

Richterin Becker: … wenn sie sich nicht ändern, müssen wir unterbrechen … das kostet unser aller Zeit … Ich möchte nicht mehr daneben sitzen, wenn sie rumschreien.

RA Eisenberg ließ mit seiner Reaktion hierauf ein Einlenken vermuten. Die Verhandlung konnte beginnen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das Verfahren ist in der Hauptsache für erledigt erklärt worden.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich hätte gern zu diesem jüngsten Sachstand eine Lesepause, bitte.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Das braucht doch nicht sein. Ich kann ja erklären. Die Fälle 27 O 685/10 und 27 O 729/10 … . Der Antragsteller kann das Rechtsschutzziel nicht mehr erreichen, es gibt schon tausende andere Berichte. Die Berichterstattung ist nicht mehr unterdrückbar. Der Antragsteller hat erkannt, dass er den Deckel nicht mehr auf den Topf kriegt. Ich möchte mit dieser Frau [deutet auf eine Frau, die zur Beklagtenseite gehört] nicht an einem Richtertisch stehen … degutantes Benehmen …da hinten sitzt die Type … [gemeint ist ein weiterer Anwesender im Zuschauerbereich, zur Beklagtenseite gehörig].

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Jetzt weiß ich nicht, ob Herr Eisenberg Anträge stellen will.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Ja.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: … jemand, der sich kinderlos durchs Leben schleicht … [gemeint ist der Anwalt der Gegenseite]

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich würde schon noch gern antworten auf Herrn Eisenbergs Ausführungen.

RA Eisenberg bringt seinen Unmut hierüber zum Ausdruck.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Er muss aber von mir aus dazu nicht anwesend sein, denn zuhören wird er sowieso nicht.

Das Gericht stimmt der Vermutung und dem Ansinnen des Antragsgegner-/Beklagtenanwalts Prof. Dr. Hegemann durch offensichtliches Handeln zu. RA Eisenberg verlässt den Gerichtssaal. Es wird der ähnlich gelagerte Fall 27 O 748/10 aufgenommen, in dem man RA Hegemann in Abwesenheit von RA Eisenberg vortragen lässt.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: … vorbeugende Unterlassungsverfügung … haben hier mit diesen konkreten Anträgen nichts zu tun … Zweckerreichungs-Verfehlungslehre … Herr Eisenberg hat seinen Mandanten in fürchterliche Probleme mit seiner Krawallverteidigung gebracht. Wenn Speer eine Presseerklärung abgegeben hätte, das hätte der politisch überleben können. Etwa in der Art: Ich wusste eine zeitlang nicht, ob ich der Vater des Kindes bin. Jetzt ist es klar – hier meine Erklärung. … Er hat backups … Er weiß, dass der Email-Verkehr echt ist. Er wusste, dass man das nicht mehr gewinnen kann. Ihr [Herr Mauck] letztes Urteil geht am Kern der Sache vorbei. Dass Eisenberg jetzt sagt: Aufhebung, weil der Deckel nicht mehr auf dem Topf zu halten ist – das sollte die Sache, die Entscheidung nicht alleine tragen. Für das Kind wurden öffentliche Mittel eingesetzt, statt dass Herr Speer selbst gezahlt hätte. Das allein berechtigt schon öffentliches Interesse. [] Wie Herr Eisenberg auf die Idee kommt, er könne eine Eidesstattliche Versicherung vorlegen, die das bestätigen würde … Vor dem Kammergericht wird Eisenberg das um die Ohren fliegen. Der arme Herr Speer weiß nicht, welche Kosten ihm damit entstehen. Am Anfang war nicht die BILD-Zeitung, am Anfang war Herr Speer. Er ist doch auch wirklich nicht das arme Hascherl, als das er dargestellt werden sollte.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass die Einstweiligen Verfügungen in beiden Sachen 27 O 742/10 und 27 O 748/10 wieder aufgehoben wurden.

Kommentar

Irgendjemand hatte politisches Interesse an der Absetzung dieses erfolgreichen SPD-Politikers.

In Wikipedea finden wir zum Lebenslauf Folgendes:

Rainer Speer (* 19. Juli 1959 in Berlin-Buch) ist ein deutscher Politiker (SPD). Von November 2009 bis September 2010 war er Innenminister des Landes Brandenburg, zuvor war er von 2004 bis 2009 brandenburgischer Finanzminister.
Speer hat keine abgeschlossene Berufsausbildung. Nachdem er 1978 in Falkensee das Abitur abgelegt hatte, nahm er zur Vorbereitung seiner Ausbildung als Berufsoffizier eine Tätigkeit als Betriebsschlosser in den Buna-Werken auf. Ab 1979 besuchte er die Offiziershochschule der Landstreitkräfte der NVA in Löbau, wurde jedoch 1980 wegen „politischer Unzuverlässigkeit und charakterlichen Schwierigkeiten“ zum Soldaten degradiert und leistete nur seinen Grundwehrdienst. Von 1981 bis 1982 war Speer Volontär an den staatlichen Kulturhäusern Potsdam, danach bis 1983 kulturpolitischer Mitarbeiter und Leiter des FDJ-Jugendklubs „Aurora“ im Potsdamer Neubaugebiet „Am Stern“, 1984 bis 1989 u. a. tätig als Möbel-Restaurator am Potsdamer Schloss Lindstedt.
Er ist verheiratet, hat Kinder und lebt in Potsdam.

Rainer Speer durfte der Stasi und den westlichen Geheimdiensten nicht gefallen haben.

Ist Rainer Speer in eine Falle gelaufen? Hat er zu sehr dem Rechtstaat mit seinen mit den Geheimdiensten vernetzten Rechtsanwälten vertraut?

Hat Rainer Speer aus seiner „politischer Unzuverlässigkeit und charakterlichen Schwierigkeiten“ nichts gelernt?

Ist eigentlich bekannt, wer sein Notebook geklaut hat?

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[Kategorie:Bericht Gericht|Berlin 10 27 O 0742/10]

[[Kategorie:Bericht Datum|10.10.05]

[[Kategorie:Eisenberg]

[[Kategorie:Kogan]

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