27 O 723/11 - 28.02.2012 - Bericht ueber Erbschaft

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Berichterstattung über die Höhe des Erbes für den Sohn von Peter Alexander.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Michael Neumayer vs. BUNTE Entertainment Verlag GmbH

28.02.12: LG Berlin 27 O 723/11


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer


[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Dr. Cronemeyer; RAin Cronemeyer
Beklagtenseite: Kanzlei Prof. Dr. jur. Schweizer; RAin Claasen


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

28.02.12: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht hier um Spekulationen über den wahren Reichtum des Klägers. Ja, da ist die Sache ein bisschen anders. Der Kläger hatte sich ja mal geäußert, öffentlich. Daher sind wir der Meinung, dass man darüber berichten darf. Es ist bloß fraglich, ob auch über die Höhe. 40, 100 bis 500 Millionen sind wohl nicht realistisch, wenn es um Größenordnungen geht. Dann ist er vielleicht auch der Gefahr ausgesetzt. Aber im Grundsatz haben sie Recht. Er muss sich da ein bisschen mehr gefallen lassen.

Beklagtenanwältin Claasen: Es werden hier keine konkreten Details mitgeteilt. Dass es sich in dieser Größenordnung hält, hat die Gegenseite aber auch nicht bestritten. Die reine Tatsache muss benannt werden dürfen.

Klägeranwältin Cronemeyer: Wohin diese Berichte und Spekulationen führen hatte ich ja vorgetragen. Maschmeyers z.B. wurden bedroht. Da wurden 40 bis 500 Millionen genannt. Zumal auch immer gern der Wohn- und Aufenthaltsort genannt wird.

Beklagtenanwältin Claasen: Das trifft ja hier überhaupt nicht zu. [] Das ist eine weit hergeholte Kausalität.

Klägeranwältin Cronemeyer: [trägt weiter über den Fall Maschmeyer vor].

Beklagtenanwältin Claasen: Das hat mit unserem Fall überhaupt nichts zu tun.

Klägeranwältin Cronemeyer: Es geht um Prävention. Damit es nicht so weit kommt.

Vorsitzender Richter Mauck: Gut, die Sache ist klar.

Beklagtenanwältin Claasen: Hier auch wieder die 1,5.

Vorsitzender Richter Mauck: Jaja, das ist durchgängig..

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass der Klage im Wesentlichen stattgegeben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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