27 O 703/09 - 03.09.2009 - Sie sind ein Kretin, Sie sind vollgestopft mit Scheiße (Zitat)

Aus Buskeismus

Wechseln zu: Navigation, Suche

Inhaltsverzeichnis

G. vs. Bundesrepublik Deutschland

03.09.09: LG Berlin 27 O 703/09

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine Veröffentlichung eines Bildes, in dem sich der Antragsteller in seiner Privat- (speziell Intim-) sphäre verletzt sah. (Polizist uriniert im Stadtwald.)

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Höch & Höch; RA Höch
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

03.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist hier eine Frage des Rechtswegs und der Zuständigkeit. Vielleicht ist auch ein Einstellungsbeschluss möglich.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Es gab ja auch vergleichbare Streitigkeiten, in denen sie hier einen Fall nicht angenommen haben. Man kann doch nicht sagen, dass das nicht eine öffentliche Aufgabe ist. Hier bei der Bundeszentrale für politische Bildung wendet man sich doch nicht in gleicher Weise an die Öffentlichkeit wie private Zeitungsanbieter. Wir berufen uns auch nicht auf Artikel 5 des GG, sondern es ist eine allgemeine Aufgabe der Bildung – nicht ein Wettbewerb der Meinungen.

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Sie wissen ja sowieso alles besser. Sie sind ein bisschen vorlaut. Wir könnten ja auch zur Sache reden, werden aber nicht dazu kommen.

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: Hier ist entscheidend, ob es sich in einem Über- oder Unterordnungsverhältnis zwischen unseren Mandantschaften handelt. Das ist aber nicht der Fall, insofern auch kein Anknüpfungspunkt für den verwaltungsgerichtlichen Weg.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: []

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: []

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Mal ausreden lassen, Herr Schilling kriegt doch einen ganz schlechten Eindruck von uns. [] Wenn der Gesetzgeber meint, nach schlechten Erfahrungen in der ersten deutschen Demokratie, dass man öffentliche Bildung bieten muss, dann ist das eine öffentliche Aufgabe. Lt. Art. 5 darf der Staat keine Zeitungen herausgeben. So ein Artikel könnte vielleicht woanders stehen. Es ist zwar kein behördliches Handeln, aber öffentlich-rechtliches Handeln.

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: Ja, aber das Problem ist doch folgendes: Handelt es sich bei der Äußerung um eine Person? [] Hier gegenüber meinem Mandanten ist es Jacke wie Hose. Es ist schlicht und einfach nur eine Berichterstattung. Für Flute wie für Neon stellt sich dieselbe Frage.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Die Beklagte hat im Rahmen der Aufgabenzuweisung …

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Herr Höch, lassen sie Herrn Eisenberg ausreden.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Lernen sie mal bei Herrn Schertz, ausreden zu lassen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Antragsteller beantragt, über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu entscheiden.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Ich kann das nicht lesen. Das ist zu klein gedruckt.

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: Dann sind sie ja ein Fall fürs Straßenverkehrsamt.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Sie sind ein Kretin.

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: Wenn sie mit ihrem Motorrad unterwegs sind, ist das ja gefährlich.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Sie sind vollgestopft mit Scheiße, die sie in der Bild-Zeitung lesen. [] Wenn zu Unrecht vor einem nichtzuständigen Gericht ein Schmerzensgeld verfügt wird, was nicht möglich ist, dann kriegen sie große Probleme. [] Eine Unterlassungserklärung und eine Aufbrauchfristverfügung, das ist möglich, hier.

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: Er erscheint im Heft aber nicht wie abgesprochen anonymisiert. Es war doch ein erhebliches Entgegenkommen meines Mandanten … nach Abmahnung wurde das Ding online gestellt. Es geht um die Frage der Identifizierung.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Es gibt kein Schmerzensgeld – klipp und klar gesagt. [] Sie haben das Ding ungeschwärzt der Beklagten überlasen.

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: Was soll ich noch machen?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Im Augenblick können sie´s nicht verbreiten. Wir produzieren vielleicht eine akademische Entscheidung.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Die Kammer kann vielleicht was zum Schmerzensgeld sagen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Bisher ist darüber nichts vorgetragen.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Vergleichen sie das Bild hier und das Original in der BILD-Zeitung. Es ist da eine derartige Veränderung vorgenommen worden …

Antragsteller- / Klägeranwalt Höch: Aber selbst dann kann man erkennen.

Es wird ein Streitwert von € 25.000,- in den Raum gestellt, worauf es eine längere Verhandlungsunterbrechung gibt.

Antragsgegner- / Beklagtenanwalt Eisenberg: Wir würden eine einfache Unterlassungserklärung abgeben mit einer Aufbrauchsfrist bis Ende Januar. Die Restauflage muss man loswerden. Die Kosten dieses Verfahrens und des Vergleichs trägt der Antragsgegner. Fürs Internet haben wir eine andere Fassung drin. Damit sind sämtliche gegenseitigen Ansprüche aus den streitgegenständlichen Veröffentlichungen erledigt.

Auf Grundlage dieses letzten Vortrags wurde ein Vergleich geschlossen.

Kommentar

Beide Anwälte haben sich in dieser Verhandlung im persönlichen Vortrag nichts geschenkt und es ging nicht ohne Provokationen und Beinahe-Entgleisungen. Diese Verhandlung hätte mehr Publikum verdient, nicht nur Fachpublikum, was mit den Verweisen auf Kanzleikultur bestimmt noch mehr anzufangen weiß, als normalsterbliches Publikum.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



Persönliche Werkzeuge