27 O 680/09 - 22.10.2009 - Schon was von der Terrorgruppe Georg Forster gehoert

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== Richter == == Richter ==
-'''Vorsitzender Richter am Landgericht:''' Herr Michaele Mauck<br>+'''Vorsitzender Richter am Landgericht:''' Herr Michael Mauck<br>
'''Richterin am Landgericht:''' Frau Anne-Kathrin Becker<br> '''Richterin am Landgericht:''' Frau Anne-Kathrin Becker<br>
'''Richterin am Amtsgericht:''' Frau Kuhnert<br> '''Richterin am Amtsgericht:''' Frau Kuhnert<br>

Version vom 20:21, 27. Nov. 2009

Inhaltsverzeichnis

Dr. Osuch vs. ?

22.10.09: LG Berlin 27 O 680/09

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall es um eine Berichterstattung über die Vergangenheit im Stasi-/DKP-Milieu etc.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Kathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.: RA Prof. Dr. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

22.10.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir rufen zusätzlich [zu den AZ 27 O 719/09 und 27 O 699/09 das AZ 27 O 680/09.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Reihen sie die Akten ein.

Klägeranwalt Eisenberg: Nee.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir wollen die nicht sehen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Sie können mehr machen, als einen Aktendeckel zu zeigen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Im Anwaltszimmer können sie´s machen.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Vielen Dank für ihre ausharrende Geduld.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es ist sicher historisch interessant.

Es wurde zu diesem AZ nicht extra verhandelt, sondern auf die unmittelbar vorangegangene Verhandlung zum AZ 27 O 719/09 hingewiesen, in der für beide Vorgänge alles Wesentliche vorgetragen wurde.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück, und gab am Ende des Verhandlungstages bekannt, dass der Klage stattgegeben wurde.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



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