27 O 65/11 - 17.05.2011 - CDU-Tratsch aus Potsdam soll zensiert werden

Aus Buskeismus

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Zum Schluss der Verhandlung wurde ein Verkündungstermin für den 07.06.2011 festgesetzt. Zum Schluss der Verhandlung wurde ein Verkündungstermin für den 07.06.2011 festgesetzt.
-'''07.07.2011: ''' Beweisbeschluss. Zu einem weiteren Termin sollen Zeugen einvernommen werden. Termin steht noch nicht fest.+'''07.07.11: ''' Beweisbeschluss. Zu einem weiteren Termin sollen Zeugen einvernommen werden.
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 +'''Vorsitzender Richter am Landgericht:''' Herr Mauck<br>
 +'''Richter am Amtsgericht:''' Herr Dr. Hagemeister<br>
 +'''Richter am Landgericht:''' Herr Dr. Himmer <br>
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 +'''Klägerseite:''' Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg und Kläger<br>
 +'''Beklagtenseite:''' Kanzlei Boehmert & Boehmert u.a.; RA Dr. Nordemann und Justitiar Schlag <br>
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 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Wir vernehmen heute den Zeugen Mager. [] Können sie sich noch erinnern, ob sich der Kläger da über irgend etwas im Zusammenhang mit seiner ... beschwert hat?
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 +'''Zeuge Mager:''' Nein. Er hat sich dahingehend beklagt, dass er von dem Vorhaben erst aus der Zeitung ein, zwei Tage zuvor erfahren habe, wo er doch Mitglied der CDU-Stadtfraktion war, seinerzeit noch.
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 +'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Hat er irgendetwas von einem Antrag erwähnt?
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 +'''Zeuge Mager:''' Es ging um die Baugenehmigung, aber Genaues weiß ich nicht mehr.
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 +Die Verhandlung erging sich in sehr langwierigen Zeugenaussagen, aus denen sich weitere Verhandlungstage nicht vermeiden ließen.
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 +'''15.11.11:''' Zeugenbefragung.
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 +'''06.12.11:''' Verkündung: Der Klage wurde im Wesentlichen stattgegeben.
==Kommentar== ==Kommentar==
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-[[Kategorie:Neue Berichte|11.08.01]]+[[Kategorie:Böhmert]]
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Aktuelle Version

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um strittige Äußerungen zwischen Mitgliedern der Brandenburger CDU, die dann in der Märkische Allgemeine (MAZ) in umstrittener Weise wiedergegeben und noch nicht berichtigt wurden.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Wolfgang Cornelius vs. Märkische Verlags- und Druckgesellschaft mbH Potsdam u.a.

17.05.11: LG Berlin 27 O 65/11

[bearbeiten] Richter

Den Vorsitz führende Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richterin am Landgericht: Frau Hückstädt-Sourial
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg Dr. König Dr. Schork; RA Eisenberg und der Kläger persönlich
Beklagtenseite: Kanzlei Boehmert & Boehmert u.a.; RA Schlaak und ein Justitiar der Beklagten

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 17.05.2011

17.05.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Dr. Himmer: Ist zwischen den Parteien auch eine gütliche Einigung möglich? Ich kann es für die Klägerseite verstehen – Emotionen, Politik. Die Beklagtenseite hat aber auch schutzwürdige Interessen. In einer anderen Sache hat ja auch Herr Schroeder [ein anderer Beklagter] schon ein bisschen klein beigegeben.

Klägeranwalt Eisenberg: Ja, aber keine Klagerückname. Herr Michael Schroeder will nix gemacht haben, sondern nur auf Zuruf des Klägers reagiert haben – aber die Schlagzeile hat der Kläger gefangen. Der Lügenvorwurf beinhaltet auch immer den Vorwurf des Vorsatzes wider besseres Wissen.

Vorsitzender Richter Herr Dr. Himmer: Besteht denn grundsätzlich Bereitschaft zur Güte?

Beklagtenanwalt Schlaak: Uns ist unklar, worum es eigentlich geht. Lassen sie uns doch erst mal in die Sache eintauchen. Es ist nicht so, wie Eisenberg sagt. Wir haben auch Zeugen.

Vorsitzender Richter Herr Dr. Himmer: []

Klägeranwalt Eisenberg: Der Kläger macht eine Präsentation und wird als Lügner dargestellt. Das ist eine konkrete Anknüpfungstatsache. Der Kläger sagt dazu: Das habe ich nicht gesagt. Der Beklagte hat alle möglichen Ausflüchte versucht. Die Frage ist doch, ob wir eine Form finden, dem Publikum mitzuteilen, dass bei Schroeder dieser Lügenvorwurf nicht auf eigenem Mist gewachsen ist und …?

Vorsitzender Richter Herr Dr. Himmer: Der Kläger möchte noch einmal über ihre Zeitung zu Wort kommen.

Justitiar der Beklagten: Nein, aufgrund der ganzen Vorgeschichte – das geht hier einfach nicht.

Vorsitzender Richter Herr Dr. Himmer: Es gibt nicht nur eine vernünftige Lösung bei Gericht. []

Kläger Cornelius: Ich schließe mich meinem Anwalt an. Ich will keinen Krieg gegen die MAZ führen. Der Vorwurf der Lüge ist für mich existentiell. Glaubwürdigkeit ist für mich ein sehr wichtiger Punkt. Lüge ist, wenn man weiß, dass das was man sagt nicht der Wahrheit entspricht. Das ist weder zwischen Parteien noch innerhalb einer Partei üblich. Noch etwas: Diese „Glorreichen Sieben“ – nur ein Wortspiel, aber damit das mal aufhört – ich habe noch einen achten Zeugen, ein MdL. Meine Zeugen sind nicht mit der Sache verbunden, im Gegensatz zu den Zeugen der Gegenseite. Mir geht es nicht um eine Demütigung der MAZ.

Klägeranwalt Eisenberg: [] Dann muss man die Zeugen hören.

Justitiar der Beklagten: Das sind alles gleichlautende, ungenügende Eidesstattlich Versicherungen. „Während der ganzen Zeit immer zugehört … nicht draußen gewesen … etc. und daher ist es auszuschließen, dass er das gesagt hat“.

Klägeranwalt Eisenberg: Der Vortrag des Klägers war nicht lang … nicht während des Vortrags. Die Äußerung soll beim Abbauen gefallen sein … CDU-Gremien nicht informiert …Herr Cornelius hat überhaupt erst durch die Zeitung darüber erfahren … Es ist falsch, er sei nicht unterrichtet worden. Er hat nur bis zum 15.10.2010 vom Antrag auf einen Bebauungsplan nichts gewusst.

Vorsitzender Richter Herr Dr. Himmer: Es ist noch nicht klar, ob Beweisaufnahme erfolgen soll.

Klägeranwalt Eisenberg: Schroeder hatte einen Vorwurf erhoben und musste ihn zurücknehmen. Der Mitteiler des Vorwurfs muss dann dem Publikum auch diese Rücknahme mitteilen. Wir behaupten ja nicht, dass es eine e i g e n e Äußerung der MAZ ist. Belastbar war dieser Lügenvorwurf aber nicht. § 823, es geht um Naturalrechtsrestitution.

Beklagtenanwalt Schlaak: Die Klage ist doch aber nicht schlüssig. Der Vorantrag passt nicht zum Gegenstand, bezogen auf die Gremien der CDU … vs. AG Einzelhandel … Der Lügenvorwurf wird mit den CDU-Gremien überhaupt nicht erklärt. Das was hier angeklagt ist, steht überhaupt nicht im Artikel.

Zum Schluss der Verhandlung wurde ein Verkündungstermin für den 07.06.2011 festgesetzt.

07.07.11: Beweisbeschluss. Zu einem weiteren Termin sollen Zeugen einvernommen werden.

06.09.11: Zeugenvernehmungen fanden statt.

10.11.11: Verhandlung, Fortsetzung am 15.11.11

[bearbeiten] Zeugenbefragung 10.11.11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; RA Eisenberg und Kläger
Beklagtenseite: Kanzlei Boehmert & Boehmert u.a.; RA Dr. Nordemann und Justitiar Schlag

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit 10.11.2011

10.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Wir vernehmen heute den Zeugen Mager. [] Können sie sich noch erinnern, ob sich der Kläger da über irgend etwas im Zusammenhang mit seiner ... beschwert hat?

Zeuge Mager: Nein. Er hat sich dahingehend beklagt, dass er von dem Vorhaben erst aus der Zeitung ein, zwei Tage zuvor erfahren habe, wo er doch Mitglied der CDU-Stadtfraktion war, seinerzeit noch.

Vorsitzender Richter Mauck: Hat er irgendetwas von einem Antrag erwähnt?

Zeuge Mager: Es ging um die Baugenehmigung, aber Genaues weiß ich nicht mehr.

[]

Die Verhandlung erging sich in sehr langwierigen Zeugenaussagen, aus denen sich weitere Verhandlungstage nicht vermeiden ließen.


15.11.11: Zeugenbefragung.


06.12.11: Verkündung: Der Klage wurde im Wesentlichen stattgegeben.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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