27 O 614/09 - 16.07.2009 - Thomalla und Assauer raufen sich auf Sylt

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Die Beklagte wird in Berufung gehen. Die Beklagte wird in Berufung gehen.
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 +Der Berufung wurde am 19.03.2010 stattgegeben. Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Simone Thomalla vs. BILD digital GmbH & Co. KG

16.07.09: LG Berlin 27 O 614/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres Mal um die Berichterstattung über eine tätliche Auseinandersetzung zwischen Frau Thomalla und Herrn Assauer auf Syt.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert
Richterin am Landgericht: Frau N.N.

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RA Reich
Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei LHogan & Hartson Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

16.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Eine Verhandlung im eigentlichen Sinne fand nicht statt. Im Termin unmittelbar vor dieser Verhandlung wurde von den Parteien alles Wesentliche gesagt. Az. 27 O 604/09

Die einstweilige Verfügung wurde bestätigt.

Die Beklagte wird in Berufung gehen.

[bearbeiten] Berufung 9 U 164/09

Der Berufung wurde am 19.03.2010 stattgegeben. Die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben.


[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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