27 O 609/08 - 27.01.2009 - von der Schulenburg ist keine Person der Zeitgeschichte; Paparazzi's! Hände weg!

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-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Es wird eine Geldentschädigung in Höhe von € 20.000,- verlangt und auf Unterlassung einer Textberichterstattung geklagt, die eine Bootsfahrt der Klägerin mit Aga Khan zum Inhalt hat. Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Interesses. Es liegt ein klassischer Papparazzi-Fall vor. Fotos ... teilweise Brust entblößt ... die Sache ist klar. Aga Khan ist eine Person des Zeitgeschehens ... Person hat Aga Khan nur einmal begleitet ... € 20.000,- scheint angemessen.+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Es wird eine Geldentschädigung in Höhe von € 20.000,- verlangt und auf Unterlassung einer Textberichterstattung geklagt, die eine Bootsfahrt der Klägerin mit Aga Khan zum Inhalt hat. Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Interesses. Es liegt ein klassischer Papparazzi-Fall vor. Fotos ... teilweise Brust entblößt ... die Sache ist klar. Aga Khan ist eine Person des Zeitgeschehens ... Person hat Aga Khan nur einmal begleitet ... € 20.000,-- scheint angemessen zu sein.
'''Beklagtenanwalt Dr. Silber:''' ... entblößte Brust nicht der Fall ... Klägerin kaum zu erkennen ... in der Tat dreht sich die Berichterstattung um Aga Khan. '''Beklagtenanwalt Dr. Silber:''' ... entblößte Brust nicht der Fall ... Klägerin kaum zu erkennen ... in der Tat dreht sich die Berichterstattung um Aga Khan.
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'''Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz:''' Ich bin mit der Kammer vollkommen da core ... Privatsphäre ... '''Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz:''' Ich bin mit der Kammer vollkommen da core ... Privatsphäre ...
-'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Das selbe hatten wir mit Gabi Köster ... Klage gerechtfertigt ... über die Höhe - wenn es keine einigung zwischen den Parteien kommt, dann werden wir ...+'''Vorsitzender Richter Mauck:''' Das selbe hatten wir mit Gabi Köster ... Klage gerechtfertigt ... über die Höhe - wenn es keine Einigung zwischen den Parteien kommt, dann werden wir ...

Version vom 17:31, 5. Feb. 2009

Inhaltsverzeichnis

von der Schulenburg vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH

27.01.09, 11:00 27 O 609/08 von der Schulenburg vs. Bunte Entertainment Verlag GmbH

Im vorliegenden Fall wurde auf Unterlassung einer Textberichterstattung geklagt, die eine Bootsfahrt der Klägerin mit Aga Khan zum Inhalt hatte.
Terminrolle Berlin, 27.01.2009

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei: Prinz, Neidhart, Engelschall; vertreten durch RA Prinz
Beklagtenseite: Kanzlei: Prof. Dr. jur. Schweizer; vertreten durch RA Dr. Silber

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Vorsitzender Richter Mauck: Es wird eine Geldentschädigung in Höhe von € 20.000,- verlangt und auf Unterlassung einer Textberichterstattung geklagt, die eine Bootsfahrt der Klägerin mit Aga Khan zum Inhalt hat. Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Interesses. Es liegt ein klassischer Papparazzi-Fall vor. Fotos ... teilweise Brust entblößt ... die Sache ist klar. Aga Khan ist eine Person des Zeitgeschehens ... Person hat Aga Khan nur einmal begleitet ... € 20.000,-- scheint angemessen zu sein.

Beklagtenanwalt Dr. Silber: ... entblößte Brust nicht der Fall ... Klägerin kaum zu erkennen ... in der Tat dreht sich die Berichterstattung um Aga Khan.

Vom Beklagtenanwalt werden Bilder vorgelegt.

Vorsitzender Richter Mauck: ... klassische Papparazzi-Situation ... wenn es irgendwie eine Küstensituation gewesen wäre, wo die Klägerin damit hätte rechnen müssen - aber auf dem Meer...

Klägeranwalt Prof. Dr. Prinz: Ich bin mit der Kammer vollkommen da core ... Privatsphäre ...

Vorsitzender Richter Mauck: Das selbe hatten wir mit Gabi Köster ... Klage gerechtfertigt ... über die Höhe - wenn es keine Einigung zwischen den Parteien kommt, dann werden wir ...


Am Ende des Verhandlungstages wurde verkündet, dass der Klage stattgegeben wurde, € 20.000,- als Entschädigung zu zahlen sind und eine Textberichterstattung zu unterlassen ist.

Kommentar

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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