27 O 59/10 - 01.06.2010 - BILD zahlt 170.000 - stimmt das

Aus Buskeismus

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[bearbeiten] Corpus Delicti

In der TAZ steht am 23.11.2009 Klauen und Lügen (II) von Blogwart

Am 7.11.09 hatten wir hier berichtet, dass “Bild” einen Text von “Lettre International” – das berüchtigte Interview mit Thilo Sarrazin – unerlaubt veröffentlicht und Neu-Blogger Kai Diekmann in seinem Blog dann fälschlich behauptet hatte, eine Erlaubnis eingeholt zu haben: Klauen und Lügen. Um den Abdruck der Gegendarstellung in Kai Diekmanns Blog zu vermeiden, hatte der Springer-Verlag Lettre daraufhin einen Vergleich angeboten – gegen Zahlung von 30.000 EU sollte “Lettre” auf diese Gegendarstellungen und weitere Schadensersatzforderungen verzichten.

Nachdem wir auf taz.de über dieses Angebot berichtet hatten, zog Springer den Vergleich zurück und die Springer-Anwälte forderten von der taz nun unter anderem eine Gegendarstellung. Wir haben unserem Artikel eine Berichtigung hinzugefügt.

Lettre hat den Springer-Verlag indessen aufgefordert, bis zum 24.11.2009 Schadensersatz und Nutzungsentschädigung zu zahlen, die die vergleichsweise angebotene Summe übersteigt und angekündigt, Klage zu erheben, wenn die Zahlung nicht fristgemäß erfolg

Berichtigung 03.12.2009

Nach Veröffentlichung unserer Mitteilung "Bild zahlt für Sarrazin-Interview" vom 16.11.2009, wonach der Axel-Springer-Verlag wegen eigener Verbreitung des Lettre-Interviews mit dem Bundesbanker Thilo Sarrazin an Lettre 30.000 Euro zahlen müsse, hat der Axel-Springer-Verlag dem Anwalt von Lettre mitgeteilt, nun zu dem Vergleich nicht mehr bereit zu sein, weil die Veröffentlichung dieser Nachricht auf taz.de erfolgte.

Lettre hat weiter aufgefordert, folgenden Text auf www.kaidiekmann.de zu veröffentlichen: ____________

Richtigstellung und ergänzender Bericht“ zu „Return to sender vom 27.10.2009“ Wir haben geschrieben unter „http://www.kaidiekmann.de/return-to-sender/2009/10/27/“ unter der Überschrift „Return to sender“ im Zusammenhang mit einem in der Bildzeitung vom 07.10.2009 verbreiteten Interview des Geschäftsführers der Zeitschrift Lettre International, Frank Berberich, mit Dr. Thilo Sarrazin : „Lieber Herr Berberich: Da müssen Sie etwas übersehen haben. Denn natürlich haben wir das Interview nicht geklaut, sondern uns vorher die Erlaubnis zur Veröffentlichung geholt. Mein Kollege Hans-Jörg Vehlewald aus der Politikredaktion bat dafür telefonisch in ihrem Büro um den kompletten Text, den er anschließend auch per Fax bekam - versehen mit dem handschriftlichen Vermerk: „z.Hd. Herrn Vehlewald, mit Nennung der Quelle: Lettre International“.

Diese unsere Darstellung halten wir nicht aufrecht. Wir haben zwischenzeitlich die gegen uns ergangene einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, die uns die Textnutzung untersagt, anerkannt und auf Rechtsmittel dagegen verzichtet (wir haben eine Abschlusserklärung abgegeben). Kai Diekmann, oder „Die Redaktion“' ____________

Lettre hat den Axel Springer Verlag weiter aufgefordert, bis zum 24.11.2009 Schadensersatz und Nutzungsentschädigung zu zahlen, die die vergleichsweise angebotene Summe übersteigt und angekündigt, Klage zu erheben, wenn die Zahlung nicht fristgemäß erfolgt.

Dieses Verfahren läuft noch.

Gegen die vorangegangene TAZ-Veröffentlichung zu diesem Thema klagte Springer (BILD)

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

Kai Diekmann kommt zur taz

[bearbeiten] Axel Springer AG vs. TAZ Verlags- und Vertriebs GmbH

01.06.10: LG Berlin 27 O 59/10

Der Rechtsstreit hat die Hauptkalge zum vorangegengenen Verfügungsverfahren 27 O 1133/09 zum Gegegenstand.


[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Kathrin Becker
Richter am Landgericht: Herr Dr. Matthias Borgmann

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Hpogan & hartson Raue LLP; Rechtsanwalt Prof. Hegemann
Beklagtenseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; Rechtsanwalt Johannes Eisenberg

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

01.06.10: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es hieß, der Kläger hatte ein Interview abgedruckt und muss jetzt 30.000 Euro zahlen. Unstrittig ist, es gibt keinen Vergleich über 30.000 Euro. Es gab ein Angebot mit einer Stillschweigevereinbarung. Wollte nicht Geld, wollte veröffentlichen. Das Ganze steht im Zeichen von Persönlichkeitsrechten. Es stellt sch die Frage: Waren sie geschädigt durch die angeblichen 30.000 Euro und die Ablehnung. War das schädlich?

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Es geht nicht darum, ob Bild 30.000 Euro zahlen muss. Bild muss nicht 30.000 Euro zahlen. Lettre hat nicht … ob wir wirklich zahlen müssen. Wenn wir wirklich 30.000 zahlen müssen, dann ist das Zufall, dass die Zahlen übereinstimmen. Wir müssen 30.000 zahlen, dann erst recht nicht aus dem Vergleich. Es ist eine unzutreffende Tatsachenbehauptung. Es steht etwas, was nicht besteht. Dass das das Persönlichkeitsrecht nicht betrifft, verstehe ich nicht. Ein Vergleich ist auch eine Persönlichkeitsrecht. Herr Berberich hätte die Klappe halten sollen. Er hat es vermasselt.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg lächelt und bleibt ruhig: Es geht nicht darum, dass 30.000 Euro zu zahlen sind, sondern darum, dass Diekmann großmäulig behauptet hat, … . Lettre mach das autorisierte Interview, Diekmann stellt das ins Internet. Nehmen das Interview und sagen da ist es, und staunen dass Herr Berberich sich darüber erregt. Es geht nicht um 30.000. Es ist der Berichtzusammenhang. Deswegen, Herr Hegemann, es muss nicht von der Betroffenheit des Unternehmenspersönlichkeitsrechts gesprochen werden, sondern von der Verletzung … Ein Vergleich wird geschlossen, sogar für 40.000 Euro nach meiner Beratung. Es wurde veröffentlicht, deswegen hat die BILD gesagt, wir machen keinen Vergleich. Sehen wir manchmal. Es gibt das unsägliche Urteil des 10. Senats zum Diakon Der Blogwart ist passiv. Dann hat der Blogwart das sofort korrigiert. Weshalb soll die Gefahr entstehen, dass der Blogwart nun wieder schreibt, es gab den Vergleich. Es ist die Wahrheit geschrieben worden. Es gibt keinen Grund, dass er wider besseren Wissens, was falsches schriebt.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Kenne den Fall nicht, verstehe kein Wort.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg erläutert: Ein Diakon hat von 20-30 Jahren angeblich irgendeinen sozial-gefährdeten Jugendlichen in den Tod getrieben. …. Hat dann nach dreieinhalb Monaten den Bericht verbreitet, dass es stimmt, dass Jugendliche in den Tod getrieben wurden. OLG Hamburg … Wowereit kennt es. Das Kammergericht hat es bestätigt im Januar dieses Jahres, der 9. Senat .. gegen Polizeistraßendienst, Berliner Gericht, handelnde Person Blogwart, Herr Berberich. Habe telefoniert, es war ein freundliches Gespräch. Haben richtig gestellt. Berberich hat einen Fehler gemacht. Hat den Blogwart angerufen. Beide sind davon ausgegangen, dass 30.000 … Das war das Motiv. Es war nicht loses Wissen. Dann hat er erfahren, dass sie wegen dieser Veröffentlichung den vergleich nicht eingegangen sind. Hat dan ohne Verzögerung, freiwillig aus dem Netz genommen und berichtet. Weshalb sollte die TAZ das jetzt berichten. Hat selbstständig korrigiert. Hat selbständig neu geschrieben. War die Wahrheit. 30.000 war angebliche Zahlungspflicht und damit anerkannt. Es gibt kein berechtigtes Interesse an dieser Klage. 20.000 zu vereinbaren legel, illegeal, scheiß egal. Was sind das für Erklärungen des Landgericht; des 9. Senats? …. 20.000 Euro Ordnungsgeld u zahlen. Jetzt muss man das erleben. Es gibt wohl das Revanchebedürfnis. Dazu dient dieses Gericht nicht.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Muss aufräumen. Hat den Diakonfall nicht begriffen.

Der Vorsitzende: Wenn er selbst beseitigt?

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Wir wissen, dass nur eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung den Wiederholungsfall ausräumt. Herr Eisenberg übersieht konsequent, dass der Vergleich …. … wir sind nach wie vor der Meinung, dass das Interview veröffentlicht werden drifte. … Dann steht am Ende … Wir haben freundschaftlich diskutiert. Kein Laut, wenn wir auf eingeschränktes Stillschweigen über die Einzelheiten dieses Vergleiches … Es gibt einen Vergleich. Die BILD-Zeitung hat bezahlt. Keine Summe. Jetzt rennt Herr Berberich und nennt 30.000. Wer Ihnen noch eingeredet hat, das mit 40.000,weiß ich nicht. Damit ist der ganze Artikel falsch. Ob wir zu recht abgedruckt haben, ist offen. Die 16. Kammer entscheidet.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Es gibt die anerkannte einstweilige Verfügung.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: … ohne Präjudiz. Wir werden nicht noch Mal drucken.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: 170.000 sind gezahlt.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Das wissen Sie, die Kammer. Ob wir Ordnungsgeld zahlen, … .

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Das steht fest.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Wir haben nur bezahlt.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: … zur Rechtwahrnehmung. Die beklagte wollte nicht nochmal schreiben. Prof. Hegemann, ich bin im Sprachgebrauch nicht so gewandt, wie er.

Der Vorsitzwende diktiert: Der Beklagten-Vertreter erklärt, dass das gesamte Vorbringen der beklagten in diesem Rechtsstreit nur dem zwecke der Rechtewertung getätigt wird und die Beklagte nicht behaupten möchte, dass die Klägerin 30.000 Euro zahlen müsse, und dass dr vergleich zu Stande gekommen ist. Gut. Nehmen wir die Anträge auf.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann:

Der Vorsitzwende diktiert: Der Kläger-Vertreter erklärt, dass die Klägerin nunmehr von der Kanzlei Raue pp unter der alten Adresse vertreten wird.. Anträge werden gestellt.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: In der Erklärung, dass nicht wiederholt wird … In der Bezahlung ist keine Berechtigung verschleiert. Das zu Protokoll. Werde versuchen …

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Werde auch … So istb es nicht, Herr Professor. Das Problem, dass Herr Professor Hegemann … Der wahre Sachverhalt ist ja noch schlimmer. Es ist eine vergleich über 30.000 Euro. Sagten, zahlen auch mehr, bis 40.000.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Dummes Zeug.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Lass mich doch mal ausreden.

Springer-Anwalt Prof. Hegemann: Der erzählt dummes Zeug.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg: Sagte, Zahlung mit 20.000 kommt da nicht. Wollte dann doch 20.000 zahlen. Wie er das Landgericht beschimpft hat. War sprachlich so so miserabel, nämölich, wie ich zu den Richtern. Nn bot er 40.000, Nein, hat Herrr Hegemann 40.000 angeboten. … mit der Kneifzange anzuziehen. Der wahre Sachverhalt ist viel schlimmer, als berichtet wurde.

TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg verlässt süß lächelnd den Saal.

Der Vorsitzwende: Eine Entscheidung erfolgt am Schluss der Sitzung.

Der Vorsitzwende am Schluss der Sitzung: Die Klage wird abgewiesen.

[bearbeiten] Urteil 27 O 59/10

Urtei 27 O 59/10 vom 01.06.2010

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages zuzüglich 10 % vorläufig vollstreckbar.

[bearbeiten] Kommentar



Der BGH erlaubte den Spot Az. 1 ZR 134/07

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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