27 O 580/09 - 04.08.2009 - Foto nur für Großbritanien

Aus Buskeismus

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-Der vorliegenden Fall gehört zur Sache [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_568/09_-_04.08.2009_-_Foto_nur_f%C3%BCr_Gro%C3%9Fbritanien 27 O 568/09], bei der es um die Berichterstattung über eine Ehescheidung in der upper class, über die international mehr oder weniger berichtet wurde, in der Printausgabe ging. Diesmal ging es gegen die Internet-Variante der Bild.+Der vorliegenden Fall gehört zur Sache [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_568/09_-_04.08.2009_-_Foto_nur_f%C3%BCr_Gro%C3%9Fbritanien <font color="#800000">'''27 O 568/09'''</font>], bei der es um die Berichterstattung über eine Ehescheidung in der upper class, über die international mehr oder weniger berichtet wurde, in der Printausgabe ging. Diesmal ging es gegen die Internet-Variante der Bild.
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04.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike 04.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike
-In der Sache wurde nicht mit weiteren Vorträgen verhandelt, da in der vorangegangen Sache 27 O 568/09 schon alle den Parteien wesentlich erscheinenden Punkte vorgetragen wurden.+In der Sache wurde nicht mit weiteren Vorträgen verhandelt, da in der vorangegangen Sache [http://buskeismus-lexikon.de/27_O_568/09_-_04.08.2009_-_Foto_nur_f%C3%BCr_Gro%C3%9Fbritanien <font color="#800000">'''27 O 568/09'''</font>] schon alle den Parteien wesentlich erscheinenden Punkte vorgetragen wurden.
Die einstweilige Verfügung wurde auch gegen den Internet-Auftritt bestätigt. Die einstweilige Verfügung wurde auch gegen den Internet-Auftritt bestätigt.

Aktuelle Version

Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Radmacher vs. BILD digital GmbH & Co. KG

04.08.09: LG Berlin 27 O 580/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Der vorliegenden Fall gehört zur Sache 27 O 568/09, bei der es um die Berichterstattung über eine Ehescheidung in der upper class, über die international mehr oder weniger berichtet wurde, in der Printausgabe ging. Diesmal ging es gegen die Internet-Variante der Bild.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Hoßfeld
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei GÖRG; RA Dr. Spieker , RA Dr. Prinz
Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue L.L.P.; RA Prof. Dr. Hegemann

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

04.08.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

In der Sache wurde nicht mit weiteren Vorträgen verhandelt, da in der vorangegangen Sache 27 O 568/09 schon alle den Parteien wesentlich erscheinenden Punkte vorgetragen wurden.

Die einstweilige Verfügung wurde auch gegen den Internet-Auftritt bestätigt.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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