27 O 557/11 - 20.12.2011 - Markus Lanz hat Probleme mit der Privatsphaehre

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[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Berichterstattung von der Hochzeit des Markus Lanz.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Markus Lanz vs. G + J Women New Media GmbH

20.12.11: LG Berlin 27 O 557/11 Markus Lanz vs. G + J Women New Media GmbH

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister


[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Prof. Dr. Prinz und Kollegen; RAin Sanwald
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei CMS Hasche Sigle; RA Michael Fricke

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

20.12.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht hier immer noch über Bild- und Textberichterstattung von der Lanz-Hochzeit … Er merkt nicht, dass über ihn im Zusammenhang mit seiner Hochzeit berichtet wird. Hat er alles getan, das zu verhindern? Wir sind der Ansicht, dass er sich nicht öffentlich ... Frage der Privatanschrift …

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Fricke: Er hat mal ein Fax erhalten, mit der Bitte, zu lesen, durchzusehen … Ich unterstelle einfach mal, dass die meisten Journalisten die Antwort auch bekommen …Hier ist nur die Sozialsphäre betroffen, und das ist hier nur eine Belanglosigkeit. Er macht sich öffentlich.

Antragsteller-/Klägeranwältin Sanwald: Die ganze Aufmachung der Berichterstattung ist mehr mit Voyeurismus verwoben. Es geht nicht darum, ob sich die Gäste ablichten lassen. Die waren alle [dabei]. Die haben sich aber nicht exponiert.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Fricke: Eine Unterlassungserklärung wurde ja gegeben.

Antragsteller-/Klägeranwältin Sanwald: Ja.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir werden nachdenken.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass Einstweilige Verfügung bestätigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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