27 O 491/11 - 10.11.2011 - Bass Gittarren Streit

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es darum, wer für sich in Anspruch nehmen darf, eine mechanische Verbesserung an Bassgitarren ersonnen zu haben, um dies dann auch so kommunizieren zu dürfen.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


Bericht

[bearbeiten] Warwick GmbH & Co. Music Equipment KG vs. Martin Engelien

10.11.11: LG Berlin 27 O 491/11 Warwick GmbH & Co. Music Equipment KG vs. Martin Engelien

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei GÖRG Rechtsanwälte; RA Prinz
Beklagtenseite: Kanzlei Lukassen & Kollegen; RA Dr. Lukassen und der Beklagte persönlich

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Der Beklagtenvertreter gibt einen Schriftsatz ans Gericht und den Klägervertreter. Hierzu braucht der Klägervertreter eine Erklärungsfrist. Hier geht es um die Frage, wer die angewinkelte Mechanik einer Bassgitarre erfunden hat. Also der Beklagte hat dazu substantiiert vorgetragen. Die Klägerseite hat dazu überhaupt nichts erwidert. Aber das die Initialzündung, die Eingebung, nicht vom Beklagten stammt, wird nicht deutlich. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung mit Gitarren. Die Klägerin hat ja gegen die jahrelange Verbreitung der Geschichte nichts gehabt. Gibt´s denn eine Gütemöglichkeit?

Klägeranwalt Prinz: Entscheidend ist die Aussage.

Vorsitzender Richter Mauck: Es wurde nur gesagt, dass durch eine andere Anordnung …

Klägeranwalt Prinz: Das ist eine Tatsachenbehauptung. Patentrechtlich … Es ist unwahr. Die Zusammenarbeit wurde 1996 beendet, und dann kam auch erst mal keine weitere Behauptung. Aber jetzt. Letztlich ist es nur die Frage, ob die Aussage so zu verstehen ist oder nicht. Die Leute wissen, dass die Aussage erhebliche Bedeutung für das Unternehmen hat.

Beklagtenanwalt Dr. Lukassen: Ihre Mandantin hat doch versucht, zu schützen, aber …

Klägeranwalt Prinz: Ich kann das erläutern. Eine Eintragung ist aus formalen Gründen nicht erfolgt. Wie kommt der Beklagte dazu, nach 15 Jahren diese nette Geschichte wieder zu verbreiten?

Beklagtenanwalt Dr. Lukassen: Sie verschweigen doch, dass der Schutzanspruch des Herrn Wilfer zurückgewiesen wurde. Wir sind ja unter uns. Der Herr Wilfer hat alles abgekupfert.

Klägeranwalt Prinz: Ist das ein Vortrag?

Beklagtenanwalt Dr. Lukassen: Nein. Das ist doch aber auch nicht so schlimm. Zeugen gibt en masse.

Klägeranwalt Prinz: []

Beklagtenanwalt Dr. Lukassen: []

Klägeranwalt Prinz: []

Beklagtenanwalt Dr. Lukassen: Ich würde Verspätung rügen. Ich war sehr überrascht, dass in ihrer Erwiderung nichts drinstand. Erfindungen schützt man durch Patente und Geschmacksmuster.

Beklagter Engelien: Das war erlebtes Leben. Ich habe ausgesehen wie ein Orang-Utan beim Stimmen [der Gitarre] und da habe ich mir überlegt, es sähe besser aus, wenn man die anwinkelt … Spektorkopfplattenbass … Damit man beim Stimmen eleganter aussieht.

Klägeranwalt Prinz: Sie haben jetzt keinen Hinweis.

Vorsitzender Richter Mauck: Doch. Die Klägerin weist darauf hin, dass Bedenken gegen die Schlüssigkeit auf Klägerseite bestehen, dass Herr Wilfer die schrägen, angewinkelten Mechaniken an der Kopfplatte erfunden hätte.

Richter am Landgericht Dr. Himmer: Sie sagten, sie hätten die Initialzündung gehabt. Was war s e i n e Idee?

Beklagter Engelien: Ich habe die Mechanik angewinkelt. Der Kläger hatte dann die Idee, die großen Kopfplatten schmaler zu machen, damit ein Gegengewicht geschaffen wird und man nicht wie ein Cocker-Spaniel aussieht.

Beklagtenanwalt Dr. Lukassen: Formal rüge ich die Verspätung eines etwaigen Vorbringens der Gegenseite.

Am Ende der Verhandlung wurde ein Verkündungstermin für den 20.12.2011 angesetzt.

[bearbeiten] Kommentar

Ein Fall, mal anders aufgehängt, als die Alltagsfälle dieser Kammer. Eine erfrischende Abwechslung in der Branchenherkunft von Kläger und Beklagtem, was auf alle Saalinsassen sichtlich belebend wirkte.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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