27 O 476/09 - Alle Kosten trägt die Mandantin von Dr. Christian Schertz

Aus Buskeismus

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Fehrer vs. Friedrichsen und Verlagsgruppe Random House

10.09.09: LG Berlin 27 O 476/09

Korpus Delicti

Inhaltsverzeichnis

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Bernhard Müller vs. Verlagsgruppe Random House

09.10.09, 10:30 324 O 943/08 Bernhard Müller vs. Verlagsgruppe Random House – Buch von Gisela Friedrichsen „Im Zweifel gegen den Angeklagten“

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Korpus Delicti

Info aus dem Internet

Ein Buch, Gisela Friedrichsen, der Fall Pascal und rechtstaatswidrige Verfügungen

Es ist wohl ein Prozess den jeder - zumindest dem Namen nach - kennt, der Pascal-Prozess. Diesen Prozess hat die bekannte und durchaus kritisch hinterfragende Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, all die Jahre als Zuschauerin in öffentlicher Hauptverhandlung mitverfolgt und in einem Buch niedergeschrieben.

Die Veröffentlichung wird ihr jedoch durch das Landgericht Hamburg nicht mehr, oder zumindest nicht mehr in Gänze gestattet. Wie die Saarbrücker Zeitung berichtet, hatte das Landgericht einen Auslieferungsstop angeordnet.

Die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht erklärt nun zu recht;

die Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. erklärt ausdrücklich das Unverständnis für die Rechtsprechung des Landgerichts Hamburg. Letztlich würde die Konsequenz aus dieser Entscheidung sein, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit auf unerträgliche Weise eingeschränkt wird. Einer der Verteidiger in dem besagten Verfahren, Rechtsanwalt Walter Teusch aus Saarbrücken, hat der Bundesvereinigung der Fachanwälte für Strafrecht e.V. gegenüber nochmals ausdrücklich bestätigt, dass die Buchautorin Gisela Friedrichsen ausschließlich Informationen verwertet hat, die Gegenstand der öffentlichen Hauptverhandlung geworden sind, so dass diese Entscheidung einem Verbot gleich käme, darüber zu sprechen, was man als Zuschauer eines öffentlichen Verfahrens erfahren hat.
Quelle: openpr.de

Das war das erste uns bekannte Verfahren gegen das Buch. Fast einen Monat später erlebten wir mehr oder weniger das Gleich in Hamburg. 324 O 948/08. In Hamburg wurde allerdings nicht mehr gegen die Autorin geklagt. Die Klägerin vertrat in Hamburg allerdings eine andere Kanzlei: Kanzlei Nesselhauf.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne-Cathrin Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Kuhnert

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann; RAin Dr. Kleinke, RA Schertz und die Klägerin Frau Fehrer selbst
Beklagtenseite: Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte u.a.; RA Wegner „zu 1 und 2“, Justitiar Dresen „zu 2“ und die Beklagte Frau Friedrichsen selbst

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.09.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es werden Passagen aus dem Buch („Pascal, Geschichte eines Skandals“) von Frau Friedrichsen angegriffen. Die Klägerin meint, falsch zitiert bzw. dargestellt worden zu sein. Dabei hat sie 31 verschiedene Punkte angesprochen. Es wird von ihr gesagt, dass es teilweise unwahre Behauptungen, teilweise zu Privates im Buch gibt. Man muss hier abwägen. Betroffenheit der Klägerin ja, aber sie haben sich selber in die Öffentlichkeit begeben.

Klägeranwalt Schertz: Welches Begeben meinen sie denn?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist von der Privatsphäre nicht gedeckt. Sie haben ja umfangreich vorgetragen. Wenn das so gewesen ist, dann rechtfertigt das, was das persönliche Gespräch betrifft.

Beklagte Frau Friedrichsen: Ich sehe meine Aufgabe als Gerichtsreporter nicht darin, weiter zu verhören.

Klägeranwalt Schertz: Sie müssen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Wenn sie so umfangreich schreiben – das gehört zum journalistischen Handwerk.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: [zur Klägerin] Sie bestreiten nur pauschal. Das ganze ist ja leider schon einige Jahre her. Glauben sie wirklich, dass man aus der Mitschrift jedes Wort auf die Goldwaage legen kann?

Beklagte Frau Friedrichsen: Ich frage anders rück als ein Rechtsanwalt. Frage – Antwort, Formulierung der Fragen.

Klägerin Frau Fehrer: In diesen Aufzeichnungen: Frau Friedrichsen war nur zu einem Bruchteil da. 13 Verteidiger waren teilweise da. Es sind Passagen im Buch, die ich nie so gesagt habe. Das Falsche steht bis heute im Buch. Zweitens kann sie nicht unterscheiden zwischen Verhaltensbeschreibung und Erziehungsebene. Sie hat mich sehr verletzend beschrieben. Dafür gibt es bestimmt eine Menge Menschen, auch den Richter, die das bezeugen können. Es war von Anfang an klar, dass sie zur Täterseite tendiert – ich bin da zum Opfer geworden. Wie kann ich mich denn als Pflegemuter wehren? Ich habe das Kind aufgenommen. Von den Sachen wusste ich nichts. Der ganze Tonfall ist vollkommen falsch wiedergegeben. Wie kann sie von meinen Gedanken und Gefühlen sprechen? – Sie kennt mich doch gar nicht. Ich habe nicht diese Machtstrukturen wie Frau Friedrichsen.

Beklagtenanwalt Wegner: Erstens: Frau Friedrichsen war bis auf eine Tag immer anwesend, wenn sie aussagten.

Klägerin Frau Fehrer: Nicht an den kompletten Tagen.

Beklagtenanwalt Wegner: Es geht um ihre Rolle in diesem Verfahren. Es wird kein komplettes Charakterbild gezeichnet. Es sind viele Sachen weggelassen, die sie wohl negativer dargestellt hätten.

Klägerin Frau Fehrer: Aha! Also negative Ausrichtung. Das ist ihre [eigene] Formulierung. [] Ich habe den Jungen Phantasien entwickeln lassen, um aus der Ohnmacht herauszukommen. Frau Friedrichsen zitiert zusammenhanglos.

Beklagtenanwalt Wegner: []

Klägerin Frau Fehrer: Sie müssen Suggestiveinflüsse unterscheiden.

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Hier wird unterstellt, sie hätte Bernhard dahingetrieben.

Klägeranwalt Schertz: Missbrauch mit dem Missbrauch.

Justitiar Dresen, Beklagtenseite: Überlassen sie mal dem Vorsitzenden Richter die Verhandlungsführung.

Klägeranwalt Schertz: Da meldet sich ein Dritter zu Wort, der ja gar nichts zu sagen hat. []

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Wir greifen an, das Frau Friedrichsen sich Sachen rausgesucht hat. Sie hat kein komplettes Bild gezeichnet.

Beklagtenanwalt Wegner: Man kann aus einer öffentlichen Verhandlung raussuchen und mit einer eigenen, persönlichen Wertung verknüpfen. Bei dem Prozess haben sie, Frau Fehrer, die zentrale Rolle gespielt. Drei wurden freigesprochen.

Klägerin Frau Fehrer: Es war ein Freispruch zweiter Klasse.

Beklagtenanwalt Wegner: Einen „Freispruch zweiter Klasse“ gibt´s nicht.

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Doch! Anderen Prozessjournalisten stehen die Haare zu Berge. Sie steht falsch im Buch und in ihren Berichten hat sie sich wiederholt.

Klägeranwalt Schertz: Es ist falsch, dass man alles drucken darf, was in deutschen Gerichtssälen gesagt wird. – Beispiel Komawirt, etc. Bei jedem Fall muss geguckt werden, ob man die Intimsphäre verletzen darf. Da hat die Kammer bis jetzt immer sehr gut entschieden. [] Hier haben wir es nicht mit einer Heiligen der Gerichtsberichterstattung zu tun. [] Hier … [] Der Umstand, dass jemand, der sich einmalig in schwerer Situation äußert – das führt nicht dazu, dass die Betroffene automatisch ihren Schutz der Privatsphäre verliert, siehe Fall Rudnik. Meine Klientin hier hat einmalig Informationen gegeben, aber deswegen ist nicht alles andere zu dulden. Siehe auch Fall Jauch mit der Adoption aus Russland. Selbst wenn man sich einmal erklärt, so ist doch immer noch das „wie“ zu begucken. Das „ob“ und das „wie“ sind zu wägen. Diese Fragen sind in ihre Entscheidung [der des Vorsitzenden Richters] noch nicht eingegangen. Es ist nicht einfach, ein Schalter wird umgelegt und dann ist alles zu dulden.

Richterin Frau Kuhnert: Hier geht es nicht um die Öffnung der Privatsphäre, sondern die Erkennbarkeit ist wichtig. Das andere ist ein Nebenschauplatz. Haben sie sich das Grebner-Interview genau angeschaut?

Beklagtenanwalt Wegner: Es geht nicht um alle Details. Wenn in einer öffentlichen Verhandlung etwas gesagt wird, dann ist eine zusammenfassende Darstellung zulässig. Rudnik ist ein völlig anderer Fall.

Klägeranwalt Schertz: Schon klar.

Beklagtenanwalt Wegner: Frau Friedrichsen hat anonymisiert, in größtmöglicher Art. Sie hat Rücksicht genommen.

Klägerin Frau Fehrer: Der Junge wird jetzt 15. Die anderen Kinder haben das mitbekommen. Die lieben ihre Mama … sehr betroffen … Man unterstellt mir, ich schiebe ihn einfach ab. Das sind Punkte, die sind einfach falsch. Die ganze Atmosphäre – sie kennen mich nicht als Mutter.

Beklagte Frau Friedrichsen: Ich kann dazu eine ganze Menge sagen. Frau Schwarzer in „Emma“ dämonisiert mich immer gern. Als Macht im Hintergrund, die die Gerichte im Griff hat. Ich schreibe korrekt mit. Weshalb sollte ich anders schreiben? Ich habe sehr lange und gründlich zugehört und mich gefragt, ob ich mich auch so halten würde, bei so einem langen Fragemarathon.

Klägerin Frau Fehrer: Haben sie meine Antwort darauf auch?

Beklagte Frau Friedrichsen: Eine Verletzung der Intimsphäre sehe ich nicht. Das Gericht und die Anwälte haben peinlich genau darauf geachtet. Einmal wurde auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ich habe die Medien sogar außen vorgelassen.

Klägerin Frau Fehrer: Sie haben falsche Fakten geschrieben.

Beklagte Frau Friedrichsen: Das ist ihre Wertung.

Klägeranwalt Schertz: Man muss eine dreistufige Prüfung vornehmen, soll auch selbstorientiert vorgetragen werden. Man kann doch nur sagen „ ich habe diesen Satz nicht gesagt“. Wenn dann gefordert wird, „was hat er denn gesagt“ – das bürdet ja eine Substanziierungslast auf. Es hat nicht stattgefunden – was noch?!

Richterin Frau Becker: Wenn sie wörtlich etwas sagen oder sinngemäß, dann müssen sie uns die Entscheidung überlassen.

Klägeranwalt Schertz: Wenn ich sage, das ist so nicht geäußert worden, was soll ich dann noch vortragen?

Beklagtenanwalt Wegner: Man muss doch inhaltlich vortragen können und auch müssen.

Klägeranwalt Schertz: Sie sind in der Beweispflicht.

Beklagte Frau Friedrichsen: Warum soll ich denn falsch zitieren wollen?

Klägeranwalt Schertz: Es ist eine tendenziöse Berichterstattung von ihnen. [] Zur Beweislast: Unstreitig ist, dass sie wörtlich in ihrem Buch zitiert. Nach diesem Sachvortrag kann man das nicht mehr als Beweis nehmen.

Beklagtenanwalt Wegner: Wir haben Zeugen.

Klägeranwalt Schertz: Man kann nicht alles aus dem Gerichtssaal raustragen.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: []

Klägeranwalt Schertz: [zum Beklagtenanwalt] Sie haben ja nichts zu sagen.

Klägerin Frau Fehrer: … Ich habe ihn nie „vernommen“, so wie das im Buch steht. Wenn ein Kind über seine Sorgen spricht, dann ist es erst mal los. – das war meine erste Annahme. Das war dann aber anders. [] Im Buch kommt es so nicht an, wie es war. Die Verhandlungen gingen mal bis 19:00 Uhr. Frau Friedrichsen war nicht immer da.

Beklagte Frau Friedrichsen: Ich war bis auf einmal immer bei allen Vernehmungen der Klägerin da gewesen.

Klägeranwalt Schertz: Es kann nicht sein, wenn es nach dem Grundsatz geht: Rat an eine vergewaltigte Frau: „Mach keine Klage – das hältst du nicht durch“.

Beklagtenanwalt Wegner: Es gibt eine große Aufmerksamkeit für dieses Verfahren. …suggestive Falschaussage, keine bewusste Falschaussage …bedeutender Fall …

Klägeranwalt Schertz: Ich habe nichts dagegen, wenn man sich in der Rechtsliteratur darüber auseinandersetzt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Falsches muss man untersagen. Aber die erste Hürde ist: Darf überhaupt darüber berichtet werden, nur weil es öffentlich war? Frau Fehrer ist in der Berichterstattung erkennbar. [] Eine Gütliche Einigung ist hier wohl sowieso nicht möglich? Dann muss man das wirklich so austragen.

Beklagte Frau Friedrichsen: Ich bin sehr betroffen, dass man mir falsches Zitieren unterstellt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, aber ihrerseits ist vielleicht eine andere Darstellung möglich.

Beklagte Frau Friedrichsen: Uns Journalisten wird ja immer nachgesagt, dass wir nicht gründlich sind und einfach nur behaupten. Ich kann jederzeit die ganzen Mitschriften vorlegen, das ist überhaupt keine Schwierigkeit.

Klägeranwalt Schertz: Welche Darstellungsvariante wäre möglich?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Alles in den Konjunktiv setzen. Aber gut, es ist alles vorgetragen. Der Antrag ist zu weitgehend, da er nicht auf die konkrete Situation zielt.

Justitiar Dresen, Beklagtenseite: Gibt es eine Meinung zur Höhe des Schmerzensgeldes?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es besteht Erkennbarkeit für einen begrenzten Kreis.

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Es wird aber aus dem Buch nicht deutlich, dass es kein persönliches Gespräch gab. Das wird dem Leser aber suggeriert.

Beklagtenanwalt Wegner: Das Buch ist ein mit eigenen Mitteln aufgearbeiteter Prozessbericht.

Klägerin Frau Fehrer: Wie kommt sie auf meine Gedanken und Gefühle?

Klägeranwältin Dr. Kleinke: Die sind nicht erfragt worden.

Das Gericht zog sich zur Beratung zurück und am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass die Klage überwiegend abgewiesen wurde. Nur die Veröffentlichung von vier Äußerungen von 31 wurden untersagt. Die Kosten trägt die Klägerin zum hundert Prozent.

Urteil

Urteil 27 O 476/09 vom 10.09.2009

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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