27 O 444/11 - 06.09.2011 - Kanzlei Schertz Bergamnn war kreativ und verlor

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[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Berichtsinhalte an sich und auch, ob bei einem Autorenkollektiv einzelne Mitglieder hieraus haftbar gemacht werden können.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Der Mandant der Kanzlei Schertz Bergmann verlor!

[bearbeiten] Thiele u.a. vs. B.Z. Ullstein GmbH u.a.

06.09.11: LG Berlin 27 O 444/11

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Schertz Bergmann u.a.; RA Reich
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Raue LLP; RA Prof. Dr. Hegemann + Dr. Stang


[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

06.10.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Die Frage ist, ob sich der Antragsteller so geäußert hat, wie es in der Zeitung wiedergegeben wird. Sechs Leute sind gestorben, an Abgasen, weil der Schornstein nicht so gereinigt worden sein soll, wie er hätte gereinigt werden müssen. Es ist eigentlich naheliegend … eidesstattliche Versicherungen lagen vor und deren Gegenstand sind auch die Notizen des Reporters.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Das ist überhaupt kein Beweis. Das sind nur irgendwelche Kritzeleien des Redakteurs.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann und Vorsitzender Richter Mauck, unisono: Aber eidesstattlich versichert!

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Aber völlig allgemein gehalten. Mal chronologisch: Natürlich gehen die Reporter dorthin, aber der Antragsteller sagt, dass er dazu nichts konkret sagen kann, dazu kommt es dann zum Allgemeinen. Aber aufgrund des Notizbuchs ist es nicht schlüssig, dass diese Aussagen dort gefallen sein sollen. Dann wird es eine Frage der Beweislast.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Hier sind aber Notizen, die sich auf nichts anderes beziehen können. Diese vorabsalvierende Erklärung ist durch die Notizen widerlegt. Wenn sie mir unterstellen, der Reporter hätte seine Notizen im Nachhinein gekritzelt, für den Prozess – das ist ein starkes Stück. Herr Thiele hat nicht erklärt, dass … Jetzt kommt die eidesstattliche Versicherung und die Notizen sind ja nur noch ein Zusatz und dann können wir noch flankierend anhand der Notizen nachweisen, dass der Reporter nach weiteren Gasthermen im Haus geforscht hat. Damit ist… widerlegt. Hier liegt ein Non-liquid, eine Rückumkehr der Beweislast vor.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Das nur, wenn man noch mal fragen würde. Haben sie sich so geäußert [Herr Petersen], aber solch eine Nachfrage gab es gar nicht. [] Das Mietverhältnis war schon bekannt. []

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es soll durchaus Fälle geben, in denen man sich nach der Abgabe von Erklärungen besinnt. Das erleben wir häufiger, dass Herr Schertz dann noch mit so was um die Ecke kommt.

Vorsitzender Richter Mauck: Entweder nimmt man den Namen raus …

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Wie konkret? Haften tut der Chefredakteur. Bei großen Redaktionen und Fällen – wie soll der denn mithaften? Deswegen hat man doch auch eine reiche Auswahl, wen man in Haftung nehmen will. Den Herausgeber oder oder oder. []

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Es haftet derjenige, der sich als Autor … Sobald er sich freiwillig als Autor zur Verfügung stellt, muss man sich das auch zurechnen lassen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es geht wieder mal darum, die Gegenstandswerte in lichte Höhen zu treiben. Aber ins Blaue hinein …

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Nein.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Doch. Sie wissen genau, wie Hintergrundsachen zustande kommen, wo mehrere Leute recherchieren. Sie haben keine Herrschaft darüber, ob die von Petersen recherchierten Teile aufgenommen werden oder nicht.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Die eidesstattlichen Versicherungen sind ja ganz geschickt verfasst – nur den einen Punkt haben sie [dabei] nicht geschrieben. Der Beitrag war denen allen bekannt.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: []

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: []

Richter am Landgericht Dr. Hagemeister: Wenn er das redigiert hat ist es klar. Oder, ob er einen Teil auch erstellt hat und Autor war.

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Sein Name steht mit bei, daher muss ich davon ausgehen. Dann muss ich auch dafür haften. Da will man doch sonst nur Unsicherheit streuen, wer haftbar ist.

Vorsitzender Richter Mauck: Es geht doch wohl darum, den Zeugen rauszuschießen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Eine Gesamtredaktion durch drei – in so einer Redaktion geht das so nicht, da ist das viel schnellgängiger.

Vorsitzender Richter Mauck: Hier ist es eine Ausnahmesituation. Sie sagen, das ist eine ordnungsgemäße Recherche, aber dann können sie ja immer sagen … .

Antragsteller-/Klägeranwalt Reich: Ordnungsgemäßes hat nicht stattgefunden. Per Email wurden noch acht bis zehn Fragen gestellt – ohne Antworten.

Vorsitzender Richter Mauck: Wir denken nach.


Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass eine Einstweilige Verfügung aufgehoben wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Einer der Meister des charmanten Nuschelns, RA Reich, heute mal mit stärker gezeigten Zähnen (und klarerer Aussprache), jedoch nicht von Erfolg gekrönt – diesmal.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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