27 O 440/09 - 14.05.2009 - angebliche MfS-Verwicklungen

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„In den Zeitungsbeiträgen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, 5. April 2009 und der Welt vom 8. April 2009 geht es weniger um die Person Dr. Bruno Osuch als vielmehr um den HVD bzw. das parteiübergreifende Bündnis Pro Ethik. Die Unterstützer von Pro Ethik sollen verunsichert und die Initiative Pro Reli indirekt gestärkt werden. Zu verstehen ist diese arge Form politisch-journalistischer Auseinandersetzung nur vor dem Hintergrund eines möglichen Scheiterns von Pro Reli bei der anstehenden Volksabstimmung am 26. April 2009." „In den Zeitungsbeiträgen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, 5. April 2009 und der Welt vom 8. April 2009 geht es weniger um die Person Dr. Bruno Osuch als vielmehr um den HVD bzw. das parteiübergreifende Bündnis Pro Ethik. Die Unterstützer von Pro Ethik sollen verunsichert und die Initiative Pro Reli indirekt gestärkt werden. Zu verstehen ist diese arge Form politisch-journalistischer Auseinandersetzung nur vor dem Hintergrund eines möglichen Scheiterns von Pro Reli bei der anstehenden Volksabstimmung am 26. April 2009."
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 +==Presseunterweisung des Klägeranwalt==
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 +22. April 2009
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 +[http://www.hvd-berlin.de/aktuelles/presseunterweisung Presseunterweisung]
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 +Einstufung und Auskunftserteilung zu Dr. Bruno Osuch durch die MfS-Akten-Behörde,
 +Berichterstattung über angebliche Verbindung zu einer "Militärorganisation der DKP", alias "Gruppe Ralf Forster"
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 +Ich teile mit, daß ich für Herrn Dr. Osuch gegen die MfS-Akten-Behörde umfangreiche Einwände gegen deren Aktenherausgabe sowie Erklärungen vorgenommen habe.
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 +Ich habe ferner einstweiligen Rechtsschutz gegen die Aktiviäten der MfS-Akten-Behörde beim Verwaltungsgericht Berlin für den Mandanten begehrt.
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 +Ich habe gegen Verlage, die die Auslassungen der MfS-Akten-Behörde in einer Weise aufgenommen haben, daß der Mandant identifiziert werden kann, Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche angemeldet und teilweise bereits durchgesetzt.
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 +Ich rege an, künftig von einer identifizierenden Berichterstattung Abstand zu halten, weil folgendes gilt:
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 +"Herr Dr. Osuch hat sich anwaltlichen Beistandes versichert und wird die Herausgabe personenbezogener Daten durch das Stasi-Unterlagenbehörde rechtlich überprüfen lassen. Er wird auch die auf der Grundlage der erfolgten Aktenauskünfte der Behörde entstandenen Berichte rechtlich überprüfen lassen.
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 +Herr Dr. Osuch bleibt dabei, und erklärt dies ausschließlich zum Zwecke der Rechtewahmehmung, nicht aber weil er weitere Veröffentlichungen zu dem Thema damit gestattet:
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 +Dr. Osuch war weder Mitglied einer Terrororganisation der DKP, noch Mitglied einer "Militär-Organisation" der DKP, gleich welchen Namens. Ihm war bis zu einem Spiegel-Artikel, den er lange nach der Wende gelesen hat, nicht einmal bekannt, daß es eine solche Militärorganisation der DKP gegeben hat.
 +
 +Dr. Osuch ist nicht ausgebildet worden von Sicherheitskräften der DDR. Er ist nicht gefragt worden, noch hat er sich bereit erklärt, sich an Terror- und militanten Untergrundaktionen zu beteiligen, er wußte auch nichts von deren Planung. Er hat nicht an Trainingscamps in der DDR teilgenommen, auch nicht an Solchen in der alten Bundesrepublik.
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 +Dr. Osuch hat nicht mit Wissen, Duldung oder Unterstützung des Staatssicherheitsdienstes Straftaten gefördert, vorbereitet oder begangen. Der Mandant hat weder vor noch nach dem 2. Juni 1978 Kontakt zu einem Major Bläsing gehabt, oder zu einer Person oder Organisation, die mit dem MfS zu tun gehabt hat. Er hat sich nicht bereit erklärt, sich bei der Lösung spezieller Aufgaben einsetzen zu lassen und ist nach einer solchen Bereitschaft auch nicht gefragt worden. Die Stasi-Aktenbehörde hat ihm kein rechtliches Gehör vor der Herausgabe der Akten gewährt."
 +
 +Ich weise darauf hin, daß ich dieses Schreiben ausschließlich zum Zwecke der Rechtewahrnehmung für den Mandanten versende. Ich genehmige eine publizistische Nutzung, in welcher Form auch immer, ausdrücklich nicht.
 +
 +Eisenberg, Rechtsanwal
 +
== Richter == == Richter ==

Version vom 21:41, 2. Jun. 2009

Inhaltsverzeichnis

Dr. Osuch vs. Axel Springer AG

14.05.09: LG Berlin 27 O 440/09


Korpus Delicti

Perönlicher Erklärung des Klägers:

HVD Berlin: Dr. Osuch weist Angriffe zurück

BERLIN. (hpd/HVD) In einer persönlichen Stellungnahme vom heutigen Tag erklärt der Landesvorsitzende Dr. Bruno Osuch, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe haltlos seien (PDF im Anhang).

Der Humanistische Verband Deutschlands, Landesverband Berlin e.V. (HVD Berlin) hält die Anschuldigungen für ein durchsichtiges politisches Manöver in der aktuellen Auseinandersetzung um den Erhalt des gemeinsamen Ethikunterrichtes in Berlin.

Hierzu erklärt Prof. Dr. Frieder Otto Wolf, stellv. Landesvorsitzender des HVD Berlin:

„In den Zeitungsbeiträgen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung, 5. April 2009 und der Welt vom 8. April 2009 geht es weniger um die Person Dr. Bruno Osuch als vielmehr um den HVD bzw. das parteiübergreifende Bündnis Pro Ethik. Die Unterstützer von Pro Ethik sollen verunsichert und die Initiative Pro Reli indirekt gestärkt werden. Zu verstehen ist diese arge Form politisch-journalistischer Auseinandersetzung nur vor dem Hintergrund eines möglichen Scheiterns von Pro Reli bei der anstehenden Volksabstimmung am 26. April 2009."

Presseunterweisung des Klägeranwalt

22. April 2009

Presseunterweisung

Einstufung und Auskunftserteilung zu Dr. Bruno Osuch durch die MfS-Akten-Behörde, Berichterstattung über angebliche Verbindung zu einer "Militärorganisation der DKP", alias "Gruppe Ralf Forster"

Ich teile mit, daß ich für Herrn Dr. Osuch gegen die MfS-Akten-Behörde umfangreiche Einwände gegen deren Aktenherausgabe sowie Erklärungen vorgenommen habe.

Ich habe ferner einstweiligen Rechtsschutz gegen die Aktiviäten der MfS-Akten-Behörde beim Verwaltungsgericht Berlin für den Mandanten begehrt.

Ich habe gegen Verlage, die die Auslassungen der MfS-Akten-Behörde in einer Weise aufgenommen haben, daß der Mandant identifiziert werden kann, Unterlassungs- und Gegendarstellungsansprüche angemeldet und teilweise bereits durchgesetzt.

Ich rege an, künftig von einer identifizierenden Berichterstattung Abstand zu halten, weil folgendes gilt:

"Herr Dr. Osuch hat sich anwaltlichen Beistandes versichert und wird die Herausgabe personenbezogener Daten durch das Stasi-Unterlagenbehörde rechtlich überprüfen lassen. Er wird auch die auf der Grundlage der erfolgten Aktenauskünfte der Behörde entstandenen Berichte rechtlich überprüfen lassen.

Herr Dr. Osuch bleibt dabei, und erklärt dies ausschließlich zum Zwecke der Rechtewahmehmung, nicht aber weil er weitere Veröffentlichungen zu dem Thema damit gestattet:

Dr. Osuch war weder Mitglied einer Terrororganisation der DKP, noch Mitglied einer "Militär-Organisation" der DKP, gleich welchen Namens. Ihm war bis zu einem Spiegel-Artikel, den er lange nach der Wende gelesen hat, nicht einmal bekannt, daß es eine solche Militärorganisation der DKP gegeben hat.

Dr. Osuch ist nicht ausgebildet worden von Sicherheitskräften der DDR. Er ist nicht gefragt worden, noch hat er sich bereit erklärt, sich an Terror- und militanten Untergrundaktionen zu beteiligen, er wußte auch nichts von deren Planung. Er hat nicht an Trainingscamps in der DDR teilgenommen, auch nicht an Solchen in der alten Bundesrepublik.

Dr. Osuch hat nicht mit Wissen, Duldung oder Unterstützung des Staatssicherheitsdienstes Straftaten gefördert, vorbereitet oder begangen. Der Mandant hat weder vor noch nach dem 2. Juni 1978 Kontakt zu einem Major Bläsing gehabt, oder zu einer Person oder Organisation, die mit dem MfS zu tun gehabt hat. Er hat sich nicht bereit erklärt, sich bei der Lösung spezieller Aufgaben einsetzen zu lassen und ist nach einer solchen Bereitschaft auch nicht gefragt worden. Die Stasi-Aktenbehörde hat ihm kein rechtliches Gehör vor der Herausgabe der Akten gewährt."

Ich weise darauf hin, daß ich dieses Schreiben ausschließlich zum Zwecke der Rechtewahrnehmung für den Mandanten versende. Ich genehmige eine publizistische Nutzung, in welcher Form auch immer, ausdrücklich nicht.

Eisenberg, Rechtsanwal


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Antragsteller- / Klägerseite: Kanzlei Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork, RA Eisenberg und Dr. Osuch selbst> Antragsgegner- / Beklagtenseite: Kanzlei Hogan & Hartson Raue LLP, RA Prof. Dr. Hegemann

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

14.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht hier um eine Gegendarstellung zu einem Artikel in der Zeitung „Die Welt“. Darin sieht sich der Antragsteller in Verdacht gekommen, Mitglied in einer kommunistischen Terrorgruppe gewesen zu sein, die vom MfS gesteuert wurde. Der Antragsteller bestreitet das. Wir werden die Gegendarstellung mal im Einzelnen durchgehen. Es wird gesagt, Verdacht ergebe sich aus den Stasi-Akten.

[Kleines Wortgefecht zwischen den Parteienvertretern zu Thema „Erst denken, dann reden“]

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Diese Unterlagen haben ja tatsächlich Hinweise, die diesen Verdacht begründen mögen. Zu sagen, „der Verdacht ist falsch“ – das ist eine Wertung, denn Wertungen sind entweder richtig oder falsch. Nur Tatsachen können wahr oder unwahr sein. Kann man dann also sagen, der Verdacht ist falsch? Daran zweifle ich! Daher ist die Ziffer eins nicht gegendarstellungsfähig.

Klägeranwalt Eisenberg: Woraus ergibt es sich aus den Akten, dass er der Gruppe angehörte? Sie haben niemals die Auskunft erhalten, er stände unter Verdacht.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Sie reden nicht zu Ziffer eins. Der Verdacht ergibt sich aber - der Verdacht wohlgemerkt, nicht die Gewissheit.

Klägeranwalt Eisenberg: Wieso denn?

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Der Name ihres Mandanten wurde bei den Gruppenmitgliedern miterwähnt.

Klägeranwalt Eisenberg: Die Wirkung der Aufnahme ist, dass er für die Aufnahme in jede andere Dienststelle gesperrt ist.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Sie argumentieren heftig und langwierig zu der Frage, ob die Verdachtsmomente begründet sind.

Klägeranwalt Eisenberg: Sie sagen, der Verdacht ergibt sich aus den Akten. Ich sage, er ergibt sich nicht. Die Antragsgegnerin wusste seit dem 12. 02. von dem Vorgang. Am 30.03. erhält sie die vollständigen Akten. Am 31.03. erhält sie vollständige Auskunft. Dann haut sie das kurzfristig raus. Der Antragsteller war nicht erreichbar in der Türkei, in den Bergen, in Urlaub.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es dreht sich alles im Kreis. Sie beschimpfen mich ganz fürchterlich. Den Verdacht kann ich, kann der Redakteur haben, der darf das auch haben, dazu reicht das Material. Sie können den Verdacht als unbegründet zurückweisen! Hier geht es um formalisiertes Gegendarstellungsrecht. Es bleibt die Bewertung der Faktenlage. Ihrem Mandanten geschieht daher auch nichts Böses.

Klägeranwalt Eisenberg: Es ist immer gut, wenn sie das letzte Wort haben.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Bitte, sagen sie doch was.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Zu Punkt zwei: Der Eindruck bleibt, als ob das MfS mit ihm geredet hätte und ihn nicht wollte – das ist etwas anderes, als wenn er selbst dann nach Nachdenken nicht wollte.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Die Sache ist inhaltsleer und geht über Punkt eins nicht hinaus.

Klägeranwalt Eisenberg: Man könnte es aber so verstehen, dass von ihm erst mal die Initiative ausging. Aber die an ihn – und er sagt nein. Sie kolportieren die Version der Stasi über das Gespräch. Es bleibt an ihm ein Makel. Er sagte aber klipp und klar „nein“. Seinerzeit war er siebzehn Jahre alt. Die MfS-Aktenbehörde teilte ihm 1999 mit, „du bist Betroffener, nicht Begünstigter“.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Es tut mir leid, aber es geht hier um eine formale Gegendarstellungsverhandlung. Es steht alles schon in der Erstmitteilung drin. Der Gegendarstellungstext ist daher nicht gerechtfertigt. […]

Richterin Frau Becker: Wir haben den Brief nicht.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Ich muss ihm doch nicht die Gegendarstellung schreiben. Was sie hier zitieren passt doch nicht.

Klägeranwalt Eisenberg: Das Ganze bringt ihn in MfS-Kollaborationsverdacht. Die Akte hier ist glasklar. Er sagt „nein“, schreibt auch noch einen Brief mit dem Inhalt „nein“. Es wird ihm die Nähe zum Spitzeldienst suggeriert. Der Akteninhalt ist ein anderer, als sie behaupten.

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Was sie hier wortreich vortragen, steht in der Gegendarstellung nicht drin. Ich bestreite ihrem Mandanten nicht das Recht, andere Beweggründe zum Ausdruck zu bringen, das hat er aber nicht getan. Daher ist dies keine formal zulässige Gegendarstellung.

[Es folgen eine Reihe schneller und giftiger Repliken zwischen den Anwälten]

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: … so mühselig … Asta-Kindergarten …

[Richterin Frau Becker stellt an Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann eine Frage, was beim Klägeranwalt Eisenberg wütenden Protest hervorruft, da er seinen Widerpart zu oft und zu lange reden wähnt und er jetzt selbst endlich wieder zu Wort kommen will.]

Klägeranwalt Eisenberg: Ich will jetzt auch was sagen. [zum Beklagtenanwalt:] Sie erteilen hier wieder das Wort?!

[Es folgt eine Zurechtweisung durch den Vorsitzenden Richter.]

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Benehmen sie sich vor dem Kammergericht auch so?

Klägeranwalt Eisenberg: […] Ostverträge, Kommintern, demokratischer Zentralismus, Kampfverbände, Tscheka … Anknüpfungstatsache stimmt nicht. DKP-Anwerber, DKP-Ausbilder, NVA-Ausbilder – muss alles drei abweisen können. Es wäre denkbar gewesen, dass er NVA-Ausbilder gewesen war – daher Gegendarstellung auch in diesen drei Kategorien. … das letzte Wort wieder!

Beklagtenanwalt Prof. Dr. Hegemann: Nein. Ich will nur ganz einfach erwidern. Ein Gegendarstellungsanspruch kann sich nicht darauf gründen, dass ein Leser sich etwas denken könnte. Das ist eine Gegendarstellungsformalie. In ihrer Gegendarstellung steht auch nicht drin, dass er doch DKP-Mitglied war. Ausweislich des Artikels: NVA-Ausbilder, SED- und DKP-Anwerber, DKP-Kader. Der Inhalt der Gegendarstellung bezieht sich nicht auf den Artikel.

Klägeranwalt Eisenberg: Geht´s wieder gut? Hat er das letzte Wort? Darf ich jetzt auch mal was sagen? … verquaste Aktenexegeten … Er ist einmal auf die Liste gekommen. 13.07.1978. Danach kam er nie wieder vor.

[…]

Zum Verhandlungsende wurde ein Vergleich geschlossen und ein gemeinsamer Text formuliert.


Kommentar

Die Verhandlung war auf 14:00 Uhr bis 14:15 terminiert, eine weitere im Anschluss mit einem anderen Beklagten, der Ullstein GmbH (Az 27 O 444/09) in analoger Konstellation. Die oben protokollierte Verhandlung zog sich bis 15:00 hin, als der Protokollant der Pseudoöffentlichkeit das Weite suchen musste. – Nicht etwa, wegen Ermüdung oder Bleistiftschwund, sondern wegen anderer Termine.

Daher kann nur auf der Pseudoöffentlichkeit bekannte Quellen zurückgegriffen werden, um das Verhandlungsende zu resümieren.

Trotz der oben erkennbaren teilweise äußersten, manchmal auch fast hysterischen Erbitterung, in der die Verhandlung geführt wurde, fand man sich – oh Wunder der Justiz – zu nicht näher nennbarer Uhrzeit zum gemeinsamen Formulieren eines Gegendarstellungstextes und die anwaltlichen Kontrahenten sollen, so wird berichtet, ruhig, einvernehmlich und mit kollegialem „Du“ voneinander gelassen haben.

All so: es floss kein Blut –womit doch dem Gebot der Schadensminderungspflicht auf holder und herzallerschönsterweise Rechnung getragen wurde. Alle sehen sich wieder, demnächst in diesem Theater.

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.[[]Kategorie:Hogan]

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