27 O 43/09 - 10.11.2009 - RTL zu 40.000 wegen Bericht über Kindesmissbrauch verurteilt

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] R. vs. RTL Televisions GmbH

10.11.09: LG Berlin 27 O 43/09

[bearbeiten] Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Fernsehberichte über Kindesmissbrauch.

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne Kathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

[bearbeiten] Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei von Kenne & Partner; RA N.N.
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen; RA Dr. Bahner

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir verhandeln jetzt die Klage der Lebensgefährtin des Klägers in Schen 27 O 25/09. Die Dame ist ungepixelt zu sehen. Nach dem Tenor der Sendung fragt man sich, wie eine Mutter mit dem Vergewaltiger ihres Kindes weiterleben kann. Der Beitrag wurde nach Einstellung des Verfahrens noch mal gesendet.

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Ist die Kammer der Auffassung, dass da eine Geldentschädigung nötig ist?

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ich weigere mich, zu glauben, dass ihr gesagt wurde: der hat ihr Kind missbraucht. Offenkundig ist sie davon ausgegangen, dass der Verdacht unbegründet ist. Über die Höhe muss man noch mal nachdenken.

Der Klägeranwalt von Kenne erklärt, dass die Klägerin von der Kanzlei Denecke, von Axthausen & Partner vertreten wird.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass eine Geldentschädigung i.H.v. jew. € 40.000,- zugesprochen wurde.

[bearbeiten] Kommentar

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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