27 O 396/11 - 01.11.2011 - Ehemalige Abzockanwaeltin Katja Guenther versucht es beim Zensor Mauck

Aus Buskeismus

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Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um eine kritische Fernsehberichterstattung von SAT1 am 15.06.2010, in der auch eine Rechtsanwältin – Katja Günther - erwähnt und gezeigt wird, die im Bereich Abmahnwesen tätig war. Gegen diese Berichterstattung wehrt sich besagte Anwältin.

Kaum anzunehmen, dass die Verhandlung sonderlich spannend wird, obwohl Richter Mauck wesentlich leichter von seinen Verfügungsurteilen abweicht, als es der Hamburger Zensor Buske tut.

Die Schwierigkeit für Zensor Mauck, die Verfügung ausfzuheben: Frau Katja Günther hat persönlich seit bald zwei Jahren nichts mehr mit Inkasso am Hut. SAT1 dürfte daher immer weniger begründbares Interesse haben, Ihr Bildnis zu zeigen. Ein Grund, SAT1 zur Kasse zu bitten. Schade nur, dass es nicht Millionen an Privatrsendern gibt, die das Bildnis gezeigt haben. >Wäre eine neue Gweldquelle, allerdings diesmal für iohren Anwalt Kötz.

Das Verfügungsverfahren 27 O 532/10 hat SAT1 beim LG am 28.09.2010 und danach auch beim Kammergericht verloren. Nun will es SAT1 nochmals wissen.


Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


Katja Günther vs. Sat1 SatellitenFernsehen GmbH

01.11.11: LG Berlin 27 O 364/11 Katja Günther vs. Sat1 SatellitenFernsehen GmbH

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Dölling
Richter am Landgericht: Herr Dr. Hagemeister

Die Parteien

Klägerseite: Rechtsanwalt Daniel Kötz
Beklagtenseite: Kanzlei Noerr LLP; RAin Katharina Domnick + stellv. Redaktionsleiter

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

01.11.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Mauck: Hier geht es um einen Unterlassungsanspruch. Die Klägerin möchte nicht, dass sie in einer Sendung gezeigt wird, die sich mit Anwalts-, Abo- und Abmahnfallen befasst. Die Klägerin ist seit 10/2009 nicht mehr als Anwältin tätig – aber es wurde auch kein Fall in der Sendung gezeigt, der aus der Zeit nach 10/2009 stammt.

Beklagtenanwältin Domnick: Die Klägerin ist aber noch als Geschäftsführerin tätig. Für eine Mitfahrzentrale.

Klägeranwalt Kötz: Ich bitte doch drum, genau zu sein. Wollen sie sagen, dass sie nicht mehr tätig war oder nicht mehr tätig ist

Beklagtenanwältin Domnick: Wir bestreiten das mit Nichtwissen. Sie hat bis 11/2010 weiter im Bereich Abo-Fallen gearbeitet. Sie hat zufällig ihr Metier gewechselt, als es eine höhere Rechtsprechung gegen diese Abofallenbetrügereien gab.

Vorsitzender Richter Mauck: []

Beklagtenanwältin Domnick: Die streitige Berichterstattung ist vom 15.06.2010. Es laufen strafrechtliche Ermittlungen. Eine Aktualität kann nicht in Abrede gestellt werden.

Vorsitzender Richter Mauck: Das ist die Frage. Wenn es wirklich eine zeitlang her ist.

Beklagtenanwältin Domnick: [] Wer hat das zu verantworten? Das sind die Rechtsanwälte, die mit Gesicht und Namen … Die sich Deutschland aufteilen und dann in diesem Metier verdienen.

Klägeranwalt Kötz: Mir passt nicht, was sie hier behaupten! Sie meinen wohl, wenn sie nur oft genug Unwahres behaupten, dann würde schon was hängenbleiben oder dann würde es schon wahr werden. Sie hat vor zwei Jahren zuletzt etwas in dem Bereich unterschrieben. []

Beklagtenanwältin Domnick: Das, was passierte, war strafbar.

Klägeranwalt Kötz: Nein! Das Gericht war dafür gar nicht zuständig. Eine Strafbarkeit kann dieses Gericht [in Bayern] gar nicht feststellen. []

Beklagtenanwältin Domnick: Es sind auch nach wie vor zivilrechtliche Urteile im Raum. Eine Aktualität ist voll und ganz gegeben. Alles ist noch von vor einem Jahr.

Klägeranwalt Kötz: Wie lange noch?! Was heißt „im Raum“? Die sind auf ewig im Raum. Werden sie dann auf ewig berichten wollen?!

Vorsitzender Richter Mauck: Jetzt geht es um den Unterlassungsanspruch, der in die Zukunft gerichtet ist. Und dafür hängt es ab davon, ob es ein zeitgeschichtliches Ereignis ist. Wenn sie nicht mehr so tätig ist … [] Die Frage, ob das damals rechtmäßig war, stellt sich erst, wenn es um Abmahnkosten geht.

Beklagtenanwältin Domnick: Für mich macht ein Jahr keinen großen Unterschied. Sie war bis 11/2010 [noch tätig] – wir haben Mahnungen gehabt. Das Alles ist nicht so lange her, dass wir einen Unterschied sehen, zu dem, was damals war.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Tätigkeit als solche ist unstreitig. Das Ermittlungsverfahren läuft immer noch.

Beklagtenanwältin Domnick: Ja.

Vorsitzender Richter Mauck: Die Kernfrage ist, ob Aktualität besteht oder nicht.

Beklagtenanwältin Domnick: Bisher lag die woanders.

Klägeranwalt Kötz: Der Unterschied ist die Vorführung, der Pranger.

Beklagtenanwältin Domnick: Sie stellt doch selbst ihr Foto ein ins Internet. Auf einem Anwaltssuchdienst. Wenn wir uns im § 23 Nr. 1 KUG befinden, dann ist das ein Ausnahmetatbestand. Es besteht kein Zusammenhang zwischen den Drohungen und der Ausstrahlung der Sendung.

Vorsitzender Richter Mauck: Ja, die Drohungen waren davor.

[]

Beklagtenanwältin Domnick: Der Vortrag zur Gefährdungslage ist eine reine Schutzbehauptung.

Klägeranwalt Kötz: Das Abmahnwesen ist ihre erste anwaltliche Tätigkeit gewesen. Sie hat Fälle von einem alten Kollegen bekommen und daraus hat sich dann eine Eigendynamik entwickelt. Sie versteckt sich inzwischen. Anmietungen eigener Räume können nur noch anonym erfolgen.

Beklagtenanwältin Domnick: Sie versteckt sich nicht. Sie ist doch mit ihrem Foto im Internet. Außerdem ist das doch ein recht starker eigener Umsatz mit wie viel: zwei Millionen Umsatz?

Klägeranwalt Kötz: [] Dieses Verfahren ist Ausdruck ihrer Not.

Beklagtenanwältin Domnick: []

Klägeranwalt Kötz: Es gibt kein unabwendbares Presseinteresse. Wir sind nicht gegen die Namensnennung, aber gegen ihre Bildaufnahmen. Wir sitzen heute hier zum dritten Mal.

Vorsitzender Richter Mauck: Sie kriegen ihre Erklärungsfrist, und wir machen einen Verkündungstermin in zwei Wochen, also am 15.11.2011.

Kommentar

Ein klassischer Fall, und auch mit einem gewissen Breiteninteresse, sind doch viele Verbraucher immer wieder von Machenschaften trickreicher Abmahnartisten und Künstler aus den angrenzenden Gewerken betroffen. Neu in der Arena der 27. Kammer waren heute die Anwälte. Bisher keine klassischen Kanzleien für den Berliner Zensursenat, die sonst immer in diesem Rechtskreis wirken. Sollten dort vielleicht Erbhöfe weitergereicht werden? Klägeranwalt Kötz arbeitet zwar als Einzelanwalt, würde sicher in Ehren in der Kanzlei Schertz Bergmann Aufnahme finden

Hinweis: Das ist unsere Meinung, keine Behauptung. Wir kennen die Meinung der Kanzlei Schertz Bergmann nicht und haben diese auch nicht gefragt. Bei Rechtsanwalt Daniel Kötz würden wir uns nicht wundern, wenn er mit Schertz nicht verglichen werden möchte. Das haben wir allerdings auch icht getan. Ist beben nurn eine Menungsäußerung. Schertz-Mandant Jauch braucht keine Gegendarstellung einklagen, nach der hier möglicherweise der falsche Eindruck erweckt wird, Günther Jauch wäre "nicht zu Tränen gerührt" beim Anblick von Leid und Not.

Allein schon Rechtsanwalt Daniel Kötz seine forsche, manche würden auch sagen hochfahrende Vortragsart, lässt eine ähnliche Schule erkennen. Geschickt zog er verschiedene Register, die seine Mandantin in äußerst schutzbedürftigem Licht erscheinen ließen. Angefangen von der obligatorischen Vokabelbenutzung „Prangereffekt!“ malte er gekonnt das Bild einer frischen Absolventin der Juristerei, die aus Erwerbsnot, die ja auch nicht vor dieser Branche haltmacht, in den Bereich des Abmahnwesens stolpert, quasi von einem alten Kollegen „dahineingezogen“ wird. Rotkäppchen lässt grüßen … .

Der Einwurf, um welche Kanzleiumsatzzahlen es dabei nach einiger Zeit ging, sollte aber die anwesenden Zuschauer (eine Ladung Regiesstudenten und auch die Spruchkammer ernüchtert haben. Effekt der Berichterstattung war dann wohl u.a. ein Wechsel des Anwaltsmetiers der jungen Dame. Immerhin wohl doch ein katharsischer Effekt, den sich der Privatsender SAT1 ans Revers heften darf.

Spannend bleibt, wie das Gericht den Anspruch auf Bildnisschonung abwägt, gegenüber der unverdrossen bebilderten Eigenwerbung der Klägerin im Internet. Die noch recht junge RAin Domnick konnte erfreulich gut dem Klägeranwalt Paroli bieten – sowohl rhetorisch als auch mit guter sachlicher Vorbereitung ihres Vortragens.

Kommentare im Internet zu dieser Verhandlung

Diskussionen im Intrernet zu Katja Günther

  • lasblog Inkassoanwältin zu Recht ohne Konto
  • Die Dreckschleuder Katja Günter, ein angebliches Urteil … und haltlose Forderungen …

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Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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