27 O 33/09 - 07.05.2009 - Acht gewonnene Verfahren gegen Privileg Masssivhaus

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In der Sache selbst geht es um Streitfälle zwischen einem Eigenheimbauunternehmen und einer größeren Zahl von dessen Privatkunden im ungefähren Themenkreis Haftung, Werbeversprechen etc. In der Sache selbst geht es um Streitfälle zwischen einem Eigenheimbauunternehmen und einer größeren Zahl von dessen Privatkunden im ungefähren Themenkreis Haftung, Werbeversprechen etc.
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== Richter == == Richter ==

Version vom 08:37, 3. Jun. 2009

Inhaltsverzeichnis

Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Winter & Partner GbR vs. Privileg Massivhaus AG & Co. KG

07.05.09: LG Berlin 27 O 33/09 und weitere


Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es eigentlich um eine Serie von Einzelverfahren, die aus verfahrenstechnischen Erwägungen getrennt verhandelt werden, aber hier aus darstellungsästhetischen Erwägungen in einem Bericht wiedergegeben werden. In der Sache selbst geht es um Streitfälle zwischen einem Eigenheimbauunternehmen und einer größeren Zahl von dessen Privatkunden im ungefähren Themenkreis Haftung, Werbeversprechen etc.

WISO zu Provoleg Massivhaus

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Hinke

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Winter & Patner GbR, RA Winter
Beklagtenseite: Kanzlei Jakstadt & Partner, RAin Smaxwil und Justitiar Bonger (?)

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

07.05.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: … negative Feststellungsklage … Klägerin wurde aufgefordert zu … Zuständigkeit des Landgerichts … Streitwert wird auf € 6.000,- in jeder Sache festgesetzt. Einzelverfahren – ja, weil sonst alles zu unübersichtlich wäre. Es ist kein Eingriff in den Gewerbebetrieb zu erkennen, keine Schmähkritik.

Beklagtenanwältin Smaxwil: Erste Gespräche zwischen den Kanzleien. Wir wollen den Versuch unternehmen, alle Fälle auf die Reihe zu bekommen. Evtl. heute Einigung auf ruhendes Verfahren.

Klägeranwalt Winter: Ich möchte gerne etwas dazu sagen. Ja, solche Gespräche gab es. Vorschläge wurden gemacht. Aber es war erst mal eine Rücksprache mit allen jeweiligen Mandanten nötig. Dann habe ich mir fünf Mandanten herausgepickt … In Sachen Turn gibt es einen privat beauftragten Sachverständigen. Man dreht sich aber im Kreis bei diesen Vorschlägen. Das Gespräch brachte nichts.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Dann ist es wohl besser, zu trennen, zwischen den anwaltsinternen Angelegenheiten zwischen den Kanzleien einerseits und den Kundenangelegenheiten andererseits. Wir sollen hier also weitermachen.

Klägeranwalt Winter: Ja.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Der Begriff „Legosteine“ wird hier nicht missverständlich eingesetzt, daher ist er nicht rechtswidrig. Ich habe ihre Abmahnung nicht richtig verstanden. Wir halten die Abmahnung für unbegründet.

Es geht weiter mit Verfahren 27 O 34/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um den Begriff „Finanzierung ohne Eigenkapital“. Es besteht wohl eine enge Verflechtung der Beklagten mit dem Unternehmen „Finanzgarant“, siehe auch die ZDF-Berichte. Wenn sie selbst auf ihrer Webseite so geworben haben … In den Kundengesprächen waren sie vermittelnd behilflich.

Beklagtenanwältin Smaxwil: Nur im Rahmen der Klkulation. Es dauert ja Monate, bis man so was zusammengesammelt hat. Das entscheidet eine Finanzierungsbank.

Richterin Becker: Auf der Webseite werben sie damit nicht mehr?

Beklagtenanwältin Smaxwil: Nicht mehr mit einem Finanzierungsplan, soweit ich weiß. [Heiterkeit im Publikum, die Aussage wird offensichtlich von den zuschauenden Betroffenen bezweifelt.] Selbst wenn man eine Webseite abschaltet, dann ist die alte Variante noch bei Google zu finden.

Klägeranwalt Winter: Nur im Cache. Es wird damit geworben, „kommen sie zu uns – nur wenn es klappt, aber es klappt eigentlich immer“ Jeder der Bauherren wird das bestätigen. Man will mit speziellen Konzepten den Leuten glauben machen, dass hier eine Finanzierung möglich sei, die bei anderen Banken nicht klappt.

Beklagtenanwältin Smaxwil: Das wurde nur mit „Finanzgarant“ angeboten, und die existiert auch nicht mehr.

Klägeranwalt Winter: Die Firma „Finanzgarant“ hat das Haus verlassen, es existiert eine neue Firmierung.


Es geht weiter mit Verfahren 27 O 35/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Die Praktiken der Firma waren dem ZDF eine Veröffentlichung wert. Eine Rechtsanwaltsäußerung im Gericht ist eine privilegierte Äußerung, die ist nicht zu untersagen. Wir sehen keine Schmähkritik.


Es geht weiter mit Verfahren 27 O 36/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Was die Veröffentlichung betrifft, so können wir der Beklagtenauffassung nicht folgen.


Es geht weiter mit Verfahren 27 O 37/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Fragen sie privileg Massivhaus, ob und inwieweit sie es mit ausländische Firmen zu tun haben werden? Die Fragestellung ist zulässig.

Beklagtenanwältin Smaxwil: Ich verstehe nicht, wie man auf die Idee kommen kann, dass der Kauf von Material aus dem Ausland als Zusammenarbeit bezeichnet wird. Es handelt sich um die Niederlassung einer Firma, mit Eintrag im Berliner Handelsregister.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden darüber nachdenken.


Es geht weiter mit Verfahren 27 O 38/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um einen Artikel. Die Beklagte erscheine als klage- und abmahnwütig. Die Beklagte ist nicht verantwortlich für die Länge des Artikels.


Es geht weiter mit Verfahren 27 O 40/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Frage: Wird dem Kunden suggeriert, dass man solche Küche gar nicht bekommen kann? Dient das nur der Kundenköderung? Frage: Mondpreise oder bloße Hinterfragung der Preise nötig?

Es geht weiter mit Verfahren 27 O 41/09

Vorsitzender Richter Herr Mauck: In der letzten Sache ist der Kammer nicht ersichtlich, worin der Schaden liegt, wenn auf der Webseite ein falsches Prozessdatum steht?Der evtl. Schaden hieraus ist uns unverständlich, belanglos. Ich hege trotzdem die Hoffnung, dass sie aufeinander zukommen.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekanntgegeben, dass den Klagen stattgegeben wurde. Die Beklagte hat Abmahnungen angestrengt. Das Gericht hält eine Unterlassung für nicht berechtigt.

Urteile

  • Urteil Landgericht Berlin 27 O 33/09 v. 07.05.2009
  • Urteil Landgericht Berlin 27 O 35/09 v. 07.05.2009
  • Urteil Landgericht Berlin 27 O 36/09 v. 07.05.2009
  • Urteil Landgericht Berlin 27 O 40/09 v. 07.05.2009
  • Urteil Landgericht Berlin 27 O 41/09 v. 07.05.2009

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.#


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