27 O 325/11 - 09.06.2011 - Aerzte werden noch haeufiger klagen

Aus Buskeismus

Version vom 07:08, 7. Sep. 2013 von Test (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

[bearbeiten] Corpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres Mal um die Berichterstattung über eine angeblich in einer Arztpraxis abgewiesene Patientin, weil diese Mitglied in der seinerzeit mit dem Bankrott ringenden City-BKK gewesen sei.

Inhaltsverzeichnis

BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Dr. Herrmann vs. Berliner Verlag GmbH

09.06.11: LG Berlin 27 O 325/10

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Eisenberg Dr. König Dr. Schork; RA Eisenberg und die Antragstellerin selbst
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Moser & Bezzenebrger; RAin Dr. Kleinke und Justitiarin Müller

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, hier geht es um die Unterlassung dieser Äußerung. Hier kommt es auf Wahrheit oder Unwahrheit dieser Äußerung an. Wir haben widerstreitende eidesstattliche Versicherungen. Ist gesagt worden, „der Befund ist in Ordnung, sie brauchen keine weitere Behandlung“ oder wurde sie wegen ihrer Mitgliedschaft bei der City-BKK weggeschickt?

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Es wurde gesagt, sie braucht keine … der Befund sei in Ordnung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist ja gerade streitig.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Frau Furmanek hörte … und war verärgert, weil die Frau Moritz [die begleitende Tochter einer 92-jährigen Patientin] nicht bereit war, zuzuhören. Das ist doch Erinnerungskennzeichen, eine Realkommunikation. Die Patientin fragt aufgebracht „soll ich meine Medizin etwa selbst bezahlen?“ – Antwort: nein, weil sie die gar nicht brauchen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Ob´s so war oder nicht ist ja egal – es war ein Termin vereinbart, es sollten noch andere Sachen durchgeführt werden. Das muss man doch einer 92-jährigen erklären.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Also, das mit den Knien bestreiten wir. [] Das Wartezimmer war voll, ihr wurde es ausgerichtet [] üblicher Routineschliff, aber doch kein unethisches Verhalten.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Offensichtlich ist das kein unstreitiger Sachverhalt.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Nein, nein.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nein, nein. Nach ihren eigenen [Antragsteller] eidesstattlichen Versicherungen hat die Helferin anfangs nichts davon gesagt, dass … nicht nötig ist. Die Helferin wusste vielleicht nicht gleich, warum der Termin war. [] Also üble Nachrede … dann hätte der Antragsgegner die Glaubhaftmachung zu leisten.

Richter Herr Dr. Himmer: Warum war die 92-jährige in der Praxis?

Antragstellerin Dr. Herrmann: Ich habe am Patienten gearbeitet. Ich habe zu Anfang erst mal alles gar nicht mitgekriegt.

Justitiarin Müller der Antragsgegnerin: Warum teilt man das nicht der Dame telefonisch mit? [] Sie hatte einen Termin und wurde nicht behandelt.

Richter Herr Dr. Hagemeister: Weil sie keine Zeit hatten?

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Ja, aber das hat nichts mit der Kasse zu tun.

Antragstellerin Dr. Herrmann: Sie wurde noch nach der allgemeinen Ummeldung gefragt. – Was ein Reizthema war, aber keine Grundlage für den weiteren Verlauf.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Sie [die Ärztin] hat das Gebrüll schlicht nicht mitgekriegt [in einem Behandlungsraum, weiter vom Empfang entfernt], sonst wär´ sie ja rausgekommen. [] Ich rüge, dass die Zeugin Frau Dr. Seiffert wohl eine „Scheinadresse“ bei ihrer eidesstattlichen Versicherung angegeben hat. Die angegeben Verlagsanschrift reicht nicht aus.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass eine einstweilige Verfügung antragsgemäß erledigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

"Die Ärzte handeln in der Logik des Systems", sagt Moniro. So war es auch in der DDR, so ist es auf Kuba,so i=Corpus Delicti= Im vorliegenden Fall geht es ein weiteres Mal um die Berichterstattung über eine angeblich in einer Arztpraxis abgewiesene Patientin, weil diese Mitglied in der seinerzeit mit dem Bankrott ringenden City-BKK gewesen sei.

<b>BUSKEISMUS


BERICHT


[bearbeiten] Dr. Herrmann vs. Berliner Verlag GmbH

09.06.11: LG Berlin 27 O 325/10

[bearbeiten] Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Mauck
Richter am Landgericht: Herr Dr. Himmer
Richter am Amtsgericht: Herr Dr. Hagemeister

[bearbeiten] Die Parteien

Antragsteller-/Klägerseite: Kanzlei Eisenberg Dr. König Dr. Schork; RA Eisenberg und die Antragstellerin selbst
Antragsgegner-/Beklagtenseite: Kanzlei Moser & Bezzenebrger; RAin Dr. Kleinke und Justitiarin Müller

[bearbeiten] Notizen der Pseudoöffentlichkeit

09.06.11: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike


Vorsitzender Richter Herr Mauck: Ja, hier geht es um die Unterlassung dieser Äußerung. Hier kommt es auf Wahrheit oder Unwahrheit dieser Äußerung an. Wir haben widerstreitende eidesstattliche Versicherungen. Ist gesagt worden, „der Befund ist in Ordnung, sie brauchen keine weitere Behandlung“ oder wurde sie wegen ihrer Mitgliedschaft bei der City-BKK weggeschickt?

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Es wurde gesagt, sie braucht keine … der Befund sei in Ordnung.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist ja gerade streitig.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Frau Furmanek hörte … und war verärgert, weil die Frau Moritz [die begleitende Tochter einer 92-jährigen Patientin] nicht bereit war, zuzuhören. Das ist doch Erinnerungskennzeichen, eine Realkommunikation. Die Patientin fragt aufgebracht „soll ich meine Medizin etwa selbst bezahlen?“ – Antwort: nein, weil sie die gar nicht brauchen.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Ob´s so war oder nicht ist ja egal – es war ein Termin vereinbart, es sollten noch andere Sachen durchgeführt werden. Das muss man doch einer 92-jährigen erklären.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Also, das mit den Knien bestreiten wir. [] Das Wartezimmer war voll, ihr wurde es ausgerichtet [] üblicher Routineschliff, aber doch kein unethisches Verhalten.

Antragsgegner-/Beklagtenanwältin Dr. Kleinke: Offensichtlich ist das kein unstreitiger Sachverhalt.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Nein, nein.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Nein, nein. Nach ihren eigenen [Antragsteller] eidesstattlichen Versicherungen hat die Helferin anfangs nichts davon gesagt, dass … nicht nötig ist. Die Helferin wusste vielleicht nicht gleich, warum der Termin war. [] Also üble Nachrede … dann hätte der Antragsgegner die Glaubhaftmachung zu leisten.

Richter Herr Dr. Himmer: Warum war die 92-jährige in der Praxis?

Antragstellerin Dr. Herrmann: Ich habe am Patienten gearbeitet. Ich habe zu Anfang erst mal alles gar nicht mitgekriegt.

Justitiarin Müller der Antragsgegnerin: Warum teilt man das nicht der Dame telefonisch mit? [] Sie hatte einen Termin und wurde nicht behandelt.

Richter Herr Dr. Hagemeister: Weil sie keine Zeit hatten?

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Ja, aber das hat nichts mit der Kasse zu tun.

Antragstellerin Dr. Herrmann: Sie wurde noch nach der allgemeinen Ummeldung gefragt. – Was ein Reizthema war, aber keine Grundlage für den weiteren Verlauf.

Antragsteller-/Klägeranwalt Eisenberg: Sie [die Ärztin] hat das Gebrüll schlicht nicht mitgekriegt [in einem Behandlungsraum, weiter vom Empfang entfernt], sonst wär´ sie ja rausgekommen. [] Ich rüge, dass die Zeugin Frau Dr. Seiffert wohl eine „Scheinadresse“ bei ihrer eidesstattlichen Versicherung angegeben hat. Die angegeben Verlagsanschrift reicht nicht aus.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass eine einstweilige Verfügung antragsgemäß erledigt wurde.

[bearbeiten] Kommentar

Die Ärzte handeln in der Logik des Systems. So war es auch in der DDR, so ist es auf Kuba, so ist es in ... . Wo ist es anders?

Wir sind gespannt, wie der Rechtstaat das löst, das jeder die gleichen Behandlungen und Behnadlungsmöglichkeien erhält, unabhängig von seinem sozialiem Status nd seinem Geldbeutel.

In der DDR haben sich die Menschen daran gewöhnt bzw. sind abgehauen. Die Privilegierten wurden besser aber nicht wesentlich besser behandelt. Es mangelte überall, wie in Deutschland Heute.

[bearbeiten] Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

Persönliche Werkzeuge