27 O 28/09 - 12.02.2009 - RAF Klägerismus - Klar

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Inhaltsverzeichnis

Klar vs. B.Z. Ullstein GmbH

12.02.09, 12:00 27 O 27/08 Klar vs. B.Z. Ullstein GmbH


Der Kläger, Christian Klar, wil mit seinem jetzigen Aussehen nicht fotografiert werden. Terminrolle Landgericht Berlin 12.02.2009


Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht Frau Dr. Hinke
Richter am Landgericht Herr von Bresinsky


Die Parteien

Klägeranwalt: Kanzlei: Eisenberg, Dr. König, Dr. Schork; vertreten durch RA Eisenberg und RAin NN
Beklagtenanwalt: Kanzlei: Hogan & Hartson Raue LLP; vertreten durch RA Dr. Hegemann und den Justiziar der B.Z., Herrn Wilde

Bericht der Pseudoöffentlichkeit

Beobachter von der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander


Klägeranwalt Eisenberg: ... steht drin, dass das ein privater Brief war, über den ihr das wasser nicht haltet. Wenn ich oben drauf schreibe "privat, vertraulich", könnte man schon auf die Idee kommen ... Die B.z. schärft ihr Profil, dass sie als erste die Fotos ergattern will.

Vorsitzender Richter Mauck: Man darf über die Geschehnisse berichten. Es erhebt sich aber die Frage, ob man auch fotografieren darf. Das Berliner Ensemble hat Klar einen Praktikumsplatz angeboten. Wenn Herr Klar dann zum Berliner Ensemble geht, muss es klar sein, dass man dann fotografieren wird. Die Tätigkeit als Terrorist reizt nicht nur, ihn fotografieren zu dürfen.

Klägeranwalt Eisenberg: Kann ja sein, dass Klar sich auch anständige Arbeit sucht, mit 56 Jahren. Nicht gerade bei Springer vielleicht, als Archivar oder bei der BSR. [...] Er wollte sich dort eingliedern, später zum Wintergarten, Tresor, als Bühnenarbeiter. Könnte man ja sagen, er hat sich bei jemand öffentlichkeitsfreudigem beworben. - Ja, aber nur als Bühnenarbeiter. Sie haben das hochgezogen - keine Sache für die Öffentlichkeit, kam 2004 auf. Nur weil das Theater öffentliche Mittel bekommt, darf nicht über ihn berichtet werden. Es war ja ein Fahndungsaufruf in der B.Z.: Wer findet ihn als erster? Wo steckt er heute? Dann hat er doch gar keine Chance, sich zu integrieren. Ist mit dem Fall der Frau Haule nicht entschieden. Er will keine Öffentlichkeit, keine Talk-Shows. Das hat mit Pressefreiheit nichts zu tun.

Klägeranwältin NN: Hier noch mal anders als bei Frau Haule.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Ich verteidige das Foto, weil es verknüpft ist. Klar ... 1. - Fahndungsfoto, 2. - jetzt, zur Bewerbungszeit. Aber sogar auch nur zu Punkt zwei machbar. Die Tatsache, dass er RAF-Terrorist war, reicht nicht aus - ok. Aber die Fälle Haule und Klar unterscheiden sich. Es gibt einen offenen Brief, es gibt ein Interview in der zeitung "freitag", es gibt eine Debatte um die Tätigkeit im Berliner Ensemble. Er ist immer wieder in die Öffentlichkeit getreten, gerade im Zusammenhang mit der Tätigkeit bei der RAF. Frau Haule ist ein ganz anderer Fall.Bei Klar ist dieser Öffentlichkeitsbezug, bezieht sich auf die RAF-Taten. 1. Nicht nur großes Schweigen, sondern auch erklärte Reuelosigkeit. 2. erklärte Weigerung zur exakten Tatenaufklärung (wer hat geschossen?). Klar hat -und das halte ich für richtig- einen Anspruch gegen den Rechtsstaat auf Entlassung. Auch für den Reuelosen. Rechtsstaat und Öffentlichkeit sind aber zwei unterschiedliche Subjekte. Die Frage ist das Verhältnis der Öffentlichkeit zu Klar. Anders als Frau Haule, Frau Albrecht oder der von Herrn Eisenberg so geliebte Herr Book. Klar ist immer wieder in die Öffentlichkeit getreten. Daher darf man ihn auch fotografieren. Nun auch noch die Verknüpfung zum Berliner Ensemble. Wenn er dann dort ein Praktikum macht, dann ist das ein singuläres Ereignis. Das ist ein geschichtsträchtiger, wirkungsmächtiger Ort im öffentlichen Bewusstsein: DDR, Brecht, bedeutsam auch heute, Peymann, wird öffentlich subventioniert. Peymann macht mit Klar politisches Theater. Es ist nicht entscheidend, wie sinnvoll sowas ist, aber es ist selbständiger Diskussionsgegenstand. Alte Geschichte von Peymann mit der RAF.

Klägeranwalt Eisenberg: Schweinerei sowas, hä?

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Nein herr Eisenberg. Ich lasse mich nicht in eine Scharfmacherrolle drängen. Ich bin bei § 23, Abs. 1, "öffentliches Berichtsinteresse". Das Symbolische hier ist politisch und das rechtfertigt, ihn bei seinem Besuch zu fotografieren. Gibt es nach § 23, Abs. 2 ein "überwiegendes Schutzinteresse", als Gegenannahme? Nein. ir reden hier nicht über Berichte seiner Besuche beim Bäcker, Zahnarzt etc. - darum geht´s hier nicht. Christian Klar hat die Debatte um sein Berliner-Ensemble-Praktikum mitbekommen und sein Auftritt dort ...

Klägeranwalt Eisenberg: Auftritt hat er nicht gehabt.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: [...]

Klägeranwalt Eisenberg: Zitieren sie mich nicht falsch, bleiben sie bei sich ... dann ist es ja gut, wenn sie das begriffen gaben.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: ... Kern der Pressefreiheit ... die Fotos bilden erlaubterweise ein zeitgeschichtliches Ereignis ab.

Klägeranwalt Eisenberg: Ich gebe zu Protokoll, dass das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheitendem Antrag auf vorsorgliche Auskunftssperre stattgegeben hat. Herr Hegemann kann nur schwer und falsch zitieren. Ich will sie eigentlich nicht langweilen - er langweilt sie schon. Das Gespräch mit [der zeitung] "freitag" war selbstverständlich unbebildert. Man muss natürlich alphabetisiert sein, wenn ...

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Habe gelesen. Dort steht nicht, er bereue

Klägeranwalt Eisenberg: Wer unterbricht jetzt hier wen? Sie sind ja stolz darauf, die Schmutzfinken vom Springer-Verlag zu vertreten. Die nähren sie.Herr Hegemann vom kathoöischen Niederrhein. Sie sind ein Mietgehirn. Verzehren schmutziges Geld sehr schmutziger Auftraggeber. Sie sind der Täter und Anstifter.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Wovon reden sie?

Klägeranwalt Eisenberg: Sie haben sich in der B.Z. feiern lassen, dass sie diese Tat angestiftet haben.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Persönliche Angriffe.

Richter von Bresinsky: Muss was zu persönlichen Angriffen sagen dürfen.

Klägeranwalt Eisenberg: Unterbricht in grober, ungehöriger Weise.

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Sie sind nicht komisch, sondern tragisch. Ich habe die Verööffentlichung am Morgen am Kiosk das erste Mal gesehen. Ich halte die Veröffentlichung für zulässig.

Klägeranwalt Eisenberg: Niederrheinischer Katholik ... wusste die Wohnungsanschrift ...

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Sie haben die Wohnungsanschrift mitgeteilt ... falsch zitiert.

Klägeranwalt Eisenberg: Er ist keine Person der Zeitgeschichte. Es gibt ca. 1.000 entlassene Lebenslängliche, dann könnte man über all die etwas produzieren. Sie verhetzen ihre Leser. "Leserreporter! Sucht und findet ihn!"

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Das ist nicht der Fall hier.

Klägeranwalt Eisenberg: Keine Person der Zeitgeschichte. Wischnewski-Entscheidung vom 9. Senat des Kammergerichts. Ausgerechnet dieser Schmierenjournalist macht einen Kampf der Pressefreiheit daraus ... Gaskammer ... Werden sagen, wenn er bei einer Tankstelle arbeiten würde "jetzt arbeitet ein ehemaliger Terrorist wieder mit Benzin"

Beklagtenanwalt Dr. Hegemann: Es ist nichts in diesem Vortrag außer einer Fülle von Infektiven. Ich erspare ihnen und mir, mich dagegen zu wehren.


Nach Beratung bestätigte das Gericht die Einstweilige Verfügung.

Kommentar

Die Verhandlung wurde vom Klägeranwalt Eisenberg streckenweise mit großer Schärfe geführt, die dabei auch nicht vor persönlichen Angriffen gegen seinen Kollegen von der Gegenseite haltmachte. Die mit ihm anwesende jüngere Kollegin aus seiner Kanzlei vermochte, wollte oder sollte dabei auch nicht mäßigend wirken. Ihre Anwesenheit hatte weitgehend Statistencharakter oder sollte RA Eisenberg vielleicht auch bei seinen emotionsgeladenen Vortragspassagen beflügeln. Allgemein drängte sich der Eindruck auf, dass das Auftreten ein barrikadensturmbereites Publikum von den Bänken mitreißen sollte - aber ach, an solch Publikum gebrach es leider just dem lauten Streiter, was den Auftritt auch befremdlich hohl wirken ließ. Durchaus der Klägerseite geneigte Zuhörer im Publikum wirkten eher unangenehm berührt und es schien, dass mancher Alt-68er allein dadurch auch für sich selbst überraschend eher zarte Sympathien für den sehr beherrschten Anwalt der Beklagtenseite entwickelte. Für die weniger häufig gerichtbesuchenden Leser sei noch vermerkt, dass sich die Rechtsanwälte Eisenberg und Dr. Hegemann ansonsten auch freundschaftlich kollegial in den Hallen der 27. Kammer begegnen können und ein friedliches "Du" dabei pflegen.

Weiterführende Links

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.

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