27 O 261/09 - 02.07.2009 - Beziehungsstreit im Internet - peinlich

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Inhaltsverzeichnis

Herr von Sch. vs. Frau B.

02.07.09: LG Berlin 27 O 261/09

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um einen eskalierten Beziehungsstreit mit heftigen Verbalinjurien im nicht mehr so neuen Medium Internet.


Richter

Vorsitzende Richterin am Landgericht: Frau Becker
Richterin am Amtsgericht: Frau Dr. Iser
Richterin: Frau Kuhnert

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei Seidlitz; RA Seidlitz
Beklagtenseite: Kanzlei Walther; RA Walther und Frau Berger selbst

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

02.07.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Den Schriftsatz den wir haben von der Klägerseite … Da ist nicht mehr gekommen … Entschuldigung. Der Klägervertreter beantragt vorsorglich Erklörungsfriost. Für den Schriftsatz vom 23.06.09. Hier handelt es sich eindeutig um einen Beziehungsstreit, der sich vor Gericht ereignet, welcher Art auch immer. Unstreitig ist, wie sie sich kennengelernt haben.

Beklagte Berger: Eigentlich nicht.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Es ist jetzt erst mal der Vortrag des Gerichts. Haben im Chat geschrieben. Videos wurden im Internet verbreitet. Wir haben es gesehen, könne Sie nicht abstreiten. Die Frage ist, ob die ganzen Beschimpfungen in Chatrooms etc. auf sie zurückgehen oder auf den Kläger. Wir mussten die Beiträge lesen und uns den Ton gewöhnen, wie mit Fäkalinjurien um sich geworfen wird. Wir mussten uns gewöhnen. … abgestumpft … Gibt es denn eine Möglichkeit zur gütlichen Einigung? Dass man sich verpflichtet, nicht mehr übereinander zu schreiben, keine Videos, keine Beschimpfungen. Dass der Kkläger sich wieder in die Öffentlichkeit traut, ohne dass …. Er soll ihre Kinder nicht bedrohen. Sonst müssen wir hier im einzelnen aufklären, wer welchen Eintrag verfasst hat. Wer welche Ausdrücke gesagt hat. Alle anderen Sache. Ich will die jetzt im einzelnen nicht öffentlich wiederholen.

Beklagtenanwalt Walther: Es ist angebracht, sich künftig aus dem Wege zu gehen, getrennte Wege zu gehen. Beide Seiten.

Beklagte B.: habe schon seit … kein Kontakt mehr.

Klägeranwalt Seidlitz: Das ist sicher der einfachere Teil.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Ziffer 3.

Klägeranwalt Seidlitz: Das Problem sind die Dinge, die in der Welt sind. Ein Löschen ist da nötig. Z. B. antwortet Youtube noch nicht mal, selbst wenn man sich an den Leiter der Rechtsabteilung wendet.

Vorsitzende Richterin Frau Becker:' Es ist schwierig, weil die Beklagte bestreitet, dass sie es war. Für die Entfernung des Videos bei Youtube können sie sorgen?

Klägeranwalt Seidlitz: Alles, was unter „klarakarlson“ läuft.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Wenn das Video raus ist, dann ist die Kindesbedrohung weg. Dann bleiben noch diverse Schimpfworte [zählt mit gedrosselter Stimme diverse Verbal-/Fäkalinjurien auf].

Beklagte B.: Ich komme nicht mehr in meinen Account. Das Passwort, die geheime Frage wurde geändert.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: […] Sein Beeinträchtigungsempfinden scheint niedriger zu sein, als das anderer Menschen.

Klägeranwalt Seidlitz: Via Youtube wird er häufiger gefunden, als durch seine Webseite.

Beklagtenanwalt Walther: Ich weiß nicht, wie ich die Beiträge finden und löschen soll.

Klägeranwalt Seidlitz: Wir können sie finden. Man braucht nur unter dem Account suchen, da wird alles angezeigt. Wenn man den alten Account löschen würde – das wäre eine brilliante Idee.

Beklagtenanwalt Walther: Das sind technische Fragen.

Klägeranwalt Seidlitz: Fangen wir mit dem Einfachen an, mit der Unterlassung.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Sache unterlassen.

Klägeranwalt Seidlitz: Strafbewehrt.

Beklagtenanwalt Walther: Wechselseitige Erklärung.

Klägeranwalt Seidlitz: Wenn sie mit einer Löschung einverstanden sind, dann kann man in Youtube und Google löschen lassen.

Richterin Frau Dr. Hinke: Es gibt zwei verschiedene klarakarlson.

Klägeranwalt Seidlitz: Nein, die sind identisch. […] Es würde sie nicht belasten, in die Löschung bei Youtube und Google einzuwilligen.

Beklagte B.: Das Passwort ist geändert.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Kann jetzt nicht mehr passieren.

Beklagte B.: E-Mail ist ebenfalls verschwunden.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Die Sach- und Rechtsfragen wurden ausführlich erörtert. Daraufhin schlie0en die Parteien den folgenden Vergleich: 1. Die Beklagte verpflichtet sich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz, es künftig zu unterlassen, den Kläger in Youtube oder andernorts zu beleidigen, insbesondere ihn als Weichwurst, Kadaver aus Bauchspeck, Arschloch, stinkendes Stück Scheiße und männliche Fotze zu bezeichnen, ferner zu behaupten, er bedrohe ihre Kinder und / oder leide an einer psychischen Erkrankung. 2. Die Beklagte willigt ein, dass die streitgegenständlichen Einträge auf Youtube unter dem Account „klarakarlson“ (wie sie sich aus der Anlage 7 zur Klage ergeben) gelöscht werden. Sie wird dafür Sorge tragen, dass die als Anlage 2 zur Akte gereichte Videobotschaft bei Youtube entfernt wird. 3. Der Kläger verpflichtet sich ohne Präjudiz für die Sach- nd Rechtslage es auch zu unterlassen, die Beklagte im Internet und wo anders zu beleidigen, und die komplette Kontaktaufnahme mit der Beklagten, sofern das für ihn erkennbar ist, zu unterlassen. 4. Die Kosten des Rechtsstreits einschl. des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben. Vorgelesen und genehmigt. Der Streitwert wird auf € 14.000,- festgesetzt. Der Vergleichswert übersteigt den Streitwert nicht.

Alle Richjter lachen.

Vorsitzende Richterin Frau Becker: Der Beklagten wird mit Wirkung vom 27.05.2009 Prozesskostenhilfe bewilligt. Danke. Hoffentlich wir es nicht mehr im Internet sein.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.


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