27 O 25/09 - 10.11.2009 - RTL zu 40.000 wegen Bericht über Kindesmissbrauch verurteilt

Aus Buskeismus

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Inhaltsverzeichnis

E. vs. RTL Televisions GmbH

10.11.09: LG Berlin 27 O 25/09

Korpus Delicti

Im vorliegenden Fall geht es um Fernsehberichte über Kindesmissbrauch.

Richter

Vorsitzender Richter am Landgericht: Herr Michael Mauck
Richterin am Landgericht: Frau Anne Kathrin Becker
Richterin am Landgericht: Frau Katharina Hoßfeld

Die Parteien

Klägerseite: Kanzlei von Kenne & Partner; RA N.N.
Beklagtenseite: Kanzlei Graf von Westphalen; RA Dr. Bahner

Notizen der Pseudoöffentlichkeit

10.11.09: Berichterstatter der Pseudoöffentlichkeit: Achim Sander und Rolf Schälike

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Es geht um eine Richtigstellung und Geldentschädigung wegen eines Sendebeitrags, der sich mit Kindesmissbrauch befasst hat. Insbesondere die Eltern der Kinder … Der Vater hatte sich an den Kindern vergangen. Im Februar 2008 hat ein Gericht eine entsprechende Anklage nicht zugelassen. Im Oktober 2008 ist der Beitrag dann aber ausgestrahlt worden. Davor, 2007, gab es ein Interview der Mutter, Frau R.. An Geldentschädigung werden € 40.000,- gefordert. Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit zu einer Gütlichen Einigung. Es ist in keiner Art und Weise statthaft, den Kläger als Straftäter hinzustellen. Es hätte nochmal recherchiert werden müssen. Dies war eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Gleichwohl, welche Geldentschädigung vorstellbar …

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Es wurden mal € 5.000,- genannt. 2007 war die Sache schon mal im Fernsehen gewesen, und nichts wurde dagegen gesagt. Er und das Kind sind voll verpixelt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir haben die Sendung von 2007 nicht. Wird da dasselbe gesagt?

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Ja.

Klägeranwalt N.N.: Nein. Damals saß er in U-Haft, es war ein laufendes Verfahren.

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Es geschah mit seiner Einwilligung.

Richterin Frau Becker: Damals ging es nur um seine Freilassung. – Oder auch schon um den Kindesmissbrauch?

Klägeranwalt N.N.: Der Schwerpunkt war über sie. Dann erfolgte eine Wiederausstrahlung im Zusammenhang mit dem neuen Verfahren.

Richterin Frau Becker: Worum ging es damals?

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Es war dasselbe Thema.

Klägeranwalt N.N.: Das Problem ist, dass man die Sendung nicht bekommen, nicht als Mitschnitt erhalten kann. Wenn er nicht gleich dagegen vorgeht, heißt das nicht, dass er es nicht wollte.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Das ist ja noch zeitnah. Es hätte recherchiert werden müssen. Wir werden entscheiden. Jetzt noch zur Richtigstellung. Die Beweislast liegt beim Kläger, aber hier muss unser Beklagte vortragen. Das Verfahren wurde ja eingestellt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Staatsanwalt sprach nur von einem Verdacht.

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: []

Klägeranwalt N.N.: Wenn das Gericht eine Klage nicht bestätigt, dann hat der Beschuldigte keine Einwirkungsmöglichkeiten mehr, außer bei der Einstellung des Verfahrens.

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Der Kläger war ja froh, dass das Verfahren so abgeschlossen wurde.

Klägeranwalt N.N.: Ja, bestimmt.

Richterin Frau Becker: Ist ein Abschluss mit einer Geldentschädigung in größerer Höhe möglich?

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Nein.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Gut, dann müssen wir´s entscheiden.

Beklagtenanwalt Dr. Bahner: Siehe bitte auch das Kammer-Urteil in derselben Sache, 27 S 4/09.

Klägeranwalt N.N.: Ein Widerruf soll in der nächsterreichbaren Sendung von „Punkt 12“ zu verlesen sein. Außerdem wird eine Freistellung von den Anwaltskosten begehrt.

Vorsitzender Richter Herr Mauck: Wir werden beraten.

Am Ende des Verhandlungstages wurde bekannt gegeben, dass eine Geldentschädigung i.H.v. € 40.000,- zugesprochen wurde.

Kommentar

Wichtiger Hinweis

Für diesen Bericht gilt, was für alle Berichte gilt: Alles, was in den Berichten steht, entspricht nicht unbedingt der Wahrheit. Beweisen können die Berichterstatter nichts; geurteilt nach den strengen Regeln der Zensurkammern, sind die Recherchen der Berichterstatter erbärmlich. Was in den Berichten in Anführungszeichen steht, ist nicht unbedingt ein Zitat. Oft wird eine falsche Zeichensetzung verwendet. Dafür haben schon mehrere Berichterstatter in Deutschland Heute gesessen. Die Berichterstatter möchten für ihre mangelnde Kenntnis der Grammatik und Syntax bzw. deren nicht exakte Anwendung nicht noch ein weiteres Mal ins Gefängnis. Was als Zitat erscheinen kann, beruht lediglich auf den während der Verhandlung geführten handschriftlichen Notizen. Auch wenn andere Texte, welche nicht in Anführungszeichen stehen, als Zitate erscheinen, sind es keine, denn beweisen können die Berichterstatter als Pseudoöffentlichkeit nichts. Auch Zeugen gibt es keine. Sowohl Anwälte als auch Richter werden sich an nichts erinnern - sie haben Besseres zu tun. Was merkwürdig erscheint, muss von Ihnen nicht unbedingt geglaubt werden. Eine Meinung besitzen die Berichterstatter von der Pseudoöffentlichkeit nicht. Es handelt sich lediglich um Verschwörungstheorien.



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